Anfang 2026 das technische Update der LV 1871 BU, nun das Bedingungsupdate!
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Berufsunfähigkeit
Die LV 1871 dürfte in der BU-Szene ja einer der bekanntesten Versicherer sein. Für den normalen Verbraucher eher ein bisschen unsichtbar, aber man verzichtet auf Werbung, hat keine eigene Ausschließlichkeit, arbeitet nicht wirklich mit den meisten Strukturvertrieben zusammen, sondern glänzt eher durch ein positives „Nerd-Verhalten“ in der BU, teilweise in manchen Punkten First Mover - Stichwort Einführung der Karrieregarantie der LV 1871, wo es mittlerweile viele Nachahmer gab. Nun gab es schon wieder ein Update, wo es vor allem aber um Feintuning ging, aber auch um neue Features, die man so am Markt noch nicht kannte.
1. Unterschiede zum Update Anfang 2026
Kundige Vermittler, aber auch teilweise Kunden wissen, dass es Anfang 2026 schon ein Update der LV 1871 gab. Dies beschränkte sich aber (auf die für uns sehr wichtige) technische Ausgestaltung sowie die Annahmerichtlinien. Dafür gab es keine Veränderungen in den Bedingungen, die Satzung blieb gleich. Anbei nochmals in wenigen Stichpunkten die damaligen Veränderungen (die LV 1871 spielt in ihren aktuellen Unterlagen auch manche Themen davon wieder ein, da diese noch nicht jeder mitbekommen haben dürfte):
- Die Beitragsdynamik wurde in der Zielgruppenaktion von bis zu 35-Jährige auf fünf Prozent (bisher drei) in vielen Konstellationen möglich gemacht.
- Diese Zielgruppen können mit verkürzten Gesundheitsfragen nun teilweise mehr absichern, oftmals erfolgte eine Erhöhung der max. BU-Rente um 500 Euro.
- Das Versorgungswerk wird erst ab einer privaten BU-Rente von 60.000 Euro p.a. (also 5.000 Euro mtl. BU-Rente) angerechnet. Die wichtigste Nachricht aber - bei der Nachversicherung entfällt die Frage, somit ideal für Medizinstudenten und Jungmediziner.
- Einführung vieler neuer Berufsbilder.
- Schüler können sich jetzt höher absichern, teilweise bis zu 1.800 Euro (Novum am Markt). Dasselbe gilt für manche Azubis,
- Bei manchen Studiengänge oder Hausfrauen / Beamte wurde auch die Grenze erhöht.
- Wie bei so gut wie jedem technischen Update wurde auch an der Preisschraube gedreht, für Akademiker ging es meistens nach unten in einer überschaubaren Dosis.
- Die Nachversicherung, insbesondere die Karrieregarantie. Vieles wurde hier etwas vereinfacht.
Wie man sieht, alles Punkte, die sich nicht im Bedingungswerk widerspiegeln, sondern in den Annahmerichtlinien sowie der Konfiguration. Ich finde es eigentlich cool, dass man diese Themen auch trennt und sich auf eine Sache konzentriert, diese abhakt und dann weitermacht.
Kommen wir nun aber zu den wirklichen Neuerungen….
2. Wegfall der Eintrittshürde bei der Karrieregarantie
Die Karrieregarantie ist ja für uns eine der genialsten Erfindungen in den letzten Jahren. Ist die eigentliche maximale Nachversicherung ausgeschöpft, kann bei Gehaltssteigerungen trotzdem die BU-Rente erhöht werden, sobald das Gehalt für mindestens fünf Prozent steigt (Natürlich geht die Beitragsdynamik der LV 1871 aber auch oben drüber, das sollte man nicht vergessen). Bei der LV 1871 teilweise bis zu 8.000 Euro (je nach Beruf), marktüblich sind bis zu 6.000 Euro, bei Kammerberufen (wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten) bieten Versicherer wie die Gothaer, Baloise oder die Dialog 7.500 Euro an. Voraussetzung ist immer eine Gehaltssteigerung bei Angestellten von über fünf Prozent.
Bis zur Grenze der Karrieregarantie griff bisher eine Gehaltssteigerung von zehn Prozent
Nehmen wir einen Ingenieur an. Bei diesem wurde das Gehalt um acht Prozent erhöht von seinem Arbeitgeber. Nun möchte der Kunde seine BU-Rente von 3.000 Euro um diese acht Prozent anpassen. Geht nicht, da bei der normalen Nachversicherung eine Gehaltssteigerung von mind. zehn Prozent sein muss, siehe Auszug aus den Bedingungen:
Erhöhung des regelmäßige Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger beruflicher Tätigkeit im Rahmen einer Gehaltserhöhung um mindestens zehn Prozent
Bis zum Erreichen der Karrieregarantie ist aber noch ein gutes Stück, in diesem Fall 4.000 Euro. Es gab also eine Gehaltssteigerung von acht Prozent, aber man kann nicht erhöhen. Nun hat die LV 1871 ein Novum eingebaut und man kann die Karrieregarantie auch vor Erreichen des eigentlichen Startes der Karrieregarantie nutzen (klingt erst mal verwirrend).
Somit gibt es folgende Vorteile in der Praxis:
- Ausübung der Karrieregarantie ohne Erreichen der Obergrenze für die Nachversicherung
- Regelmäßige Erhöhung von BU-Renten, die unter der Obergrenze liegen
Bisher konnten Arbeitnehmer erst bei einer Gehaltssteigerung von zehn Prozent die BU-Rente erhöhen. Gut gemacht.
Verbesserung für Gründer in der Selbstständigkeit
Die Karrieregarantie gilt bei der LV 1871 auch für Selbstständige, aber unter anderen Voraussetzungen, die natürlich etwas strenger sind als bei Angestellten. Bei Selbstständigen schwankt das Einkommen natürlich stärker, ebenso können gewisse Umsätze auch verschoben werden. Bisher durfte eine Erhöhung der Karrieregarantie maximal zehn Prozent bei der LV 1871 betragen, was irgendwie nach etwas wenig klingt, wenn die Gewinne um z.B. 40 Prozent stiegen. Hier kommt wieder die Sorge und die Angst ums Kollektiv bei der LV 1871 durch.
Jetzt gibt es folgende Verbesserung:
Liegt zum Zeitpunkt der Feststellung des dritten endgültigen Jahresabschlusses oder der dritten Einnahmen Überschuss Rechnung nach Beginn der selbständigen Tätigkeit eine stabile Gewinnsteigerung vor, darf die BU Rente einmalig um maximal 50 Prozent angehoben werden.
Gründer dürfen nach dem dritten Jahr sogar um bis zu 50 Prozent erhöhen, wenn eine stabile Gewinnentwicklung vorlag. Das ist dann doch ein erheblicher Mehrwert.
- Beide Neuerungen sind durchaus bemerkenswert und diese dürfte es so am Markt noch nicht geben.
Damit man sich es auch visuell etwas stärker vorstellen kann, nehmen wir einfach mal einen beispielhaften Verlauf der LV 1871 her.
Natürlich stark vereinfacht dargestellt, da in diesem Beispiel keine Beitragsdynamik angenommen wurde, aber es geht ja hier um die reine Vorstellungskraft 😉.
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3. Einführung einer kleinen, unabhängigen Nachversicherungsgarantie
Was viele Konkurrenten der LV 1871 in ihren Bedingungen haben = Eine ereignisunabhängige Nachversicherung in den ersten fünf Vertragsjahren. Damit tat und tut sich die LV 1871 etwas schwer, so einfach, ohne Grund seine BU-Rente zu erhöhen. Es gibt zwar schon alle drei Jahre die Möglichkeit, um 250 Euro zu erhöhen (bis zum 50. Lebensjahr!!!), aber dies hat eine Wartezeit von drei Jahren zur Folge (welche bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit entfällt).
Nun gibt es folgende Regelung in den Vertragsbedingungen:
Einmalige Nachversicherung im dritten Versicherungsjahr
Sie können das Recht auf Nachversicherung auch innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn des dritten Versicherungsjahres ausüben, ohne dass eines der Ereignisse nach Absatz 1 a) vorliegt.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nicht zum gleichen Zeitpunkt eine ereignisabhängige Nachversicherung nach Absatz 1 a) oder eine ereignisunabhängige Nachversicherung nach Absatz 1 b) beantragt wird.
Es gilt eine Wartezeit entsprechend Absatz 1 b)
Die Wartezeit entfällt, wenn die versicherte Person bei Vertragsbeginn nicht älter als 30 Jahre war. Maßgebend ist das rechnungsmäßige Alter.
Eigentlich tun wir uns schwer, hier einen Mehrwert im dritten Versicherungsjahr zu erkennen, denn die ereignisunabhängige Nachversicherung kann man ja eh immer ziehen bzw. alle drei Jahre. Der einzige Vorteil ist aber sicherlich die Tatsache, dass für junge Menschen unter 30 Jahren auf die Wartezeit verzichtet wird. Ein Pluspunkt für junge Versicherte, über 30-Jährige schauen hier in die Röhre.
Ok, beim zweiten Durchlesen und einem Querverweis gibt es schon noch einen Mehrwert. Bei dieser ereignisunabhängigen Nachversicherung kann statt 250 Euro die mtl. BU-Rente um 500 Euro (also um das Doppelte) erhöht werden.
Der Schreiber von dem Artikel fängt für den folgenden Punkt jetzt mal keinen neuen Absatz an, da zu minimal ;).
Es gibt zwei neue Gründe zur Nachversicherung, mit:
- Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) mit dem Jahresgehalt in einem berufsständischen Versorgungswerk.
- Wegfall oder Reduzierung der Ansprüche bei Berufsunfähigkeit aus einem berufsständischen Versorgungswerk.
Lassen wir einfach so stehen. Viele Gründe sind immer gut, in der Praxis aber wenig relevant, wie man auch an unserem BU‑Rückblick zur Nachversicherung 2025 sieht.
4. Die Zukunftsgarantie – ein mächtiges, aber kompliziertes Werkzeug wurde noch umfangreicher!
Die Zukunftsgarantie ist bei der LV 1871 schon seit Jahren fester Bestandteil in den Bedingungen und kann ein mächtiges Werkzeug sein, wenn es angewandt wird. Wenn…..Die Zukunftsgarantie kann zu bestimmten Ereignissen, insbesondere aber dem Berufseintritt angewandt werden - folgendes kann z.B. bis zum Update sich schon entfalten:
- Klassische Nachversicherung: Die gewohnten Optionen, um deine Rente bei wichtigen Ereignissen ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.
- Höhere Obergrenzen: Mehr Spielraum und Puffer für künftige Rentenanpassungen nach oben.
- Berufliche Besserstellung: Die Chance auf günstigere Beiträge, falls dein neuer Job weniger riskant eingestuft wird.
- Dynamik-Turbo: Die jährliche Beitragsanpassung lässt sich flexibel von drei Prozent auf fünf Prozent upgraden.
- AU-Klausel nachrüstbar: Den wertvollen "Gelber Schein"-Baustein kannst du bei Bedarf auch später noch in den Vertrag holen.
- Pflege-Option: Auch der zusätzliche Pflegeschutz bleibt als Option für eine spätere Integration offen.
- Check von Ausschlüssen: Bestehende (medizinsiche) Leistungsausschlüsse können laut Vertragsbedingungen zu fest definierten Zeitpunkten überprüft werden.
Nun gibt es weitere Möglichkeiten, um seinen BU-Schutz anzupassen
Bisher musste die garantierte Rentensteigerung / Leistungsdynamik schon zu Beginn im Vertrag inkludiert werden. Das ist nun anders und der spätere Einschluss (oder auch Erhöhung) der garantierten Rentenerhöhung kann zu folgenden Ereignissen stattfinden:
- Wechsel der Schulform
- Vollendung des 15. Lebensjahres
- Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung
- Erstmaliger Beginn eines Hochschulstudiums
- Übernahme der VN-Eigenschaft durch die VP vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei Berufseintritt
Prinzipiell sind wir schon große Freunde davon, den BU-Schutz schon zu Beginn umfangreich auszustatten. Zum einen kann in der Zwischenzeit immer etwas passieren, zum anderen wird das Werkzeug der Zukunftsgarantie schlichtweg vergessen. Aber es gibt Konstellationen, wo der spätere Einschluss sinnvoll wäre, im vor wenigen Wochen erschienenen Artikel “Kundenfrage: “Warum keine Schüler BU mit 200 Euro mtl. Absicherung zu Beginn machen?"” wäre das evtl. eine Möglichkeit, um zu Beginn etwas Geld zu sparen. Eine Schüler-BU ist kein kostengünstiges Unterfangen, aber halt soooo wichtig. Für alle späteren Erhöhungen und den Einbau verschiedener Bausteine müssen ja keine erneuten Gesundheitsfragen, respektive Risikofragen beantwortet werden.
Sehr, sehr aufmerksame Leser und Bedingungs-Freunde der LV 1871 werden es auch schon bemerkt haben - es gibt zwei neue Gründe, wann die Zukunftsgarantie gezogen werden kann.
- Vollendung des 15. Lebensjahr
- Übernahme der VN (Versicherungsnehmer) Eigenschaft bis zum 25. Lebensjahr
Das 15. Lebensjahr lassen wir mal links liegen, aber die Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft finden wir sehr interessant. I.d.R. ist es ja so, dass ein Elternteil die Schüler BU auf sich laufen lässt und das Kind ist somit versicherte Person. Später erfolgt irgendwann mal die Umschreibung auf das Kind und das wäre dann der ideale Zeitpunkt, dass sich dann der junge Erwachsene um seinen BU-Vertrag kümmert. Die Umschreibung muss bekanntlich nicht mit der Volljährigkeit erfolgen, sondern kann gemütlich auch erst später sein - z.B. bei Beendigung des Studiums oder Ausbildung. Spätestens aber zum 25. Lebensjahr. Das ist ne coole Sache, aber der Versicherungsvermittler (hoffentlich wir 🙂 ) und / oder der Kunde muss es halt dann wissen, dass man dann die Zukunftsgarantie nutzen kann. Irgendwie fänden wir es cool, wenn die LV 1817 hier auch proaktiv hinweisen würde, zu manchen Themen. Sei es bei der jährlichen Beitragsdynamik oder allgemein zu festen Terminen wie dem 18. Geburtstag (manch anderes Ereignis ist für den Versicherer immer schwer zu ermitteln). Mit der Erhöhungsmöglichkeit zum dritten Versicherungsjahr hätte man aber wieder ein festes Ereignis, was die Gesellschaft kennen würde..:).
So viel Vielfalt, so viele Möglichkeiten bei der Zukunftsgarantie
Wir geben zu - die vielen Möglichkeiten der Zukunftsgarantie können verwirren. Insgesamt gibt es 45 Möglichkeiten zur Anpassung des Versicherungsschutzes.
Damit es einigermaßen übersichtlich bleibt, haben wir Dir eine Tabelle gebaut:
| Schul- wechsel | 15. Lebensjahr | Wechsel gym. Oberstufe | 18. Lebensjahr | Beginn Ausbildung | Beginn Studium | Übernahme als VN¹ | Berufs- eintritt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einschluss AU-Leistung | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Einschluss Dynamik | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Einschluss oder Erhöhung Leistungsdynamik | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Überprüfung Berufseinstufung und Obergrenze | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Erhöhung der BU-Rente | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja² |
| Erhöhung bestehende Dynamik | ➖ | ➖ | ➖ | ➖ | ➖ | ➖ | ➖ | ✅ Ja |
| Einschluss Pflegepaket | ➖ | ➖ | ➖ | ➖ | ➖ | ➖ | ➖ | ✅ Ja |
| Überprüfung Ausschlussklauseln | ➖ | ➖ | ➖ | ➖ | ✅ Ja | ✅ Ja | ➖ | ✅ Ja |
¹ VN = Versicherungsnehmer
² Erhöhung um maximal 150 Prozent bei Berufseintritt nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums, die für den ausgeübten Beruf typischerweise vorausgesetzt wird; Erhöhung um maximal 50 Prozent bei Berufseintritt (ohne einen Berufs- oder Studienabschluss).
Diese wird immer wieder von uns aktualisiert und wird global gepflegt (sprich, mehrmals auf unserer Website eingebaut). Schließt Du gerade einen Vertrag bei der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung ab, dann drucke diese Tabelle am besten aus und erinnere dich bei diversen Lebensereignissen daran, mit “Huch, ich muss doch noch irgendwas nachsehen, was kann ich jetzt mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung machen”.
5. Viele kleine Veränderungen & Verbesserungen
Ok, jetzt machen wir es wirklich etwas kompakter, sodass wir dich nicht komplett erschlagen. Folgende, weitere Verbesserungen gibt es mit dem Update der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Verbesserung der Berufsunfähigkeit infolge Erwerbsminderung: Bisher wurde das 55. Lebensjahr vorausgesetzt, dies wurde auf 50 Jahre herabgesetzt. Analog gilt auch das Anerkenntnis einer BU durch das berufsständische Versorgungswerk, es gilt ebenso das 50. Lebensjahr. Voraussetzung sind natürlich immer medizinische Gründe.
- Verbesserung der Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit: Die Pflegebedürftigkeit musste bisher sechs Monate bestehen, um automatisch BU-Leistung zu bekommen, nun genügt schon die Prognose.
- Klarstellung der Definition „Duale/r Student/in im Bedingungswerk.
- Verzicht auf die Umorganisation für Kammerberufe - ein Punkt, welchen wir auch immer etwas gefordert haben. Für alle Berufe, die in einem berufsständischen Versorgungswerk Mitglied sind, wird nun auf die Umorganisation verzichtet. Dürfte besonders relevant sein für Ärzte, Apotheker, Architekten, beratende Ingenieure, Notare, Patentanwälte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
- Neugestaltung der Rehabilitationshilfe: Bisher wurden pauschal 550 Euro nach mind. drei Wochen Reha übernommen, nun wurde der Wert auf maximal 3.000 Euro erhöht (über die gesamte Laufzeit, beliebig viele Rehas), aber es muss jetzt eine Aussicht auf Ende der Berufsunfähigkeit vorliegen.
- Günstigerregelung bei Teilzeittätigkeit: Es wird nun ausdrücklich geregelt, dass bei mehreren Tätigkeiten alle Tätigkeiten berücksichtigt werden & Teilzeit umfasst nun auch Azubis und duale Studenten. Diese wird weiterhin aber nur angewandt, wenn diese für den Kunden vorteilhafter ist.
- Sowie noch einige weitere Korrekturen und Anpassungen.
Es tat sich etwas, teilweise Facelifting, teilweise Anpassung an den Markt. Die wirklichen Neuigkeiten sind eher die Punkte davor.
Über 7.000 BU-Risikovoranfragen – unsere Erfahrung ist dein Vorteil!
✅ Über 2.000 echte Kundenbewertungen
✅ Profitiere von unserer Expertise für dein optimales BU-Angebot
✅ Unabhängig, persönlich & kostenlos
6. Fazit zum Update der LV 1871 im April 2026
Finden wir gut, in einigen Punkten ist man wieder etwas der Erfinder, bei anderen zog man nach. Man merkt sehr stark, dass vor allem junge Personen im Fokus der LV 1871 stehen, diese aber (insbesondere bei künftigen, akademischen Werdegang) eine Vielzahl an künftigen Möglichkeiten haben. Teilweise so viel, dass diese fast schon etwas verwirren können. Wir bleiben also bei der Aussage, dass kein BU-Vertrag so intensiv begleitet und immer wieder mal angesehen werden sollte, wie bei der LV 1871, auf der anderen Seite schafft das aber auch viel Flexibilität.
Ebenso merkt man ein wenig, dass man im Bereich der Kammerberufe & Selbstständigen noch stärker Fuß fassen möchte. Man positioniert sich aber klar als Qualitätsanbieter und macht den aktuellen Preiskampf nicht mit. Finden wir gut, ist aber durchaus immer etwas erklärungsbedürftig in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wären wir selber ein Versicherer, würden wir auch durch Qualität glänzen wollen, den Preiskampf aber anderen überlassen und sich genüsslich an der Seitenlinie zurückziehen und den Markt zu beobachten, wie sich dieser gegenseitig auseinandernimmt. Nachteil ist halt, dass man nicht jedes Jahr enorme Umsatzsteigerungen als Versicherer erzielt. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sollte dies aber nicht die wichtigste Kennzahl sein.




