1. Verbesserung bei der Beitragsdynamik des Volkswohl Bunds

Die Beitragsdynamik ist beim Volkswohl Bund ein wenig kompliziert und verwirrt zu Beginn etwas. So hat der künftige Kunde ja die Auswahl zwischen:

  • Kaufkraftdynamik gem. Verbraucherpreisindex (mind. 3,0 Prozent) mit dem Namen I
  • Beitragsdynamik mit konstantem Prozentsatz (3 Prozent bis 5 Prozent) mit dem Namen Q

Normalerweise sagen wir ja all unseren Kunden immer, dass man die Beitragsdynamik in der BU so hoch wie möglich ansetzen sollte, aber die Kaufkraftdynamik des Volkswohl Bundes hatte durchaus etwas. Vor allem für die Kunden, die einfach einen Inflationsschutz haben wollte. Die Steigerung nach dem Verbraucherpreisindex ist ganz charmant, da Sie zum einen immer mindestens drei Prozent beträgt, in Zeiten einer starken Inflation aber stärker erhöht. So waren es 2022 über acht Prozent und 2023 über fünf Prozent. In diesen Zeiten hatten wir ja eine sehr hohe Steigerungen der allgemeinen Preise. 

Die Dynamikform I hatte also wenig Grund zur jährlichen Kontrolle, zudem stiegen hier die Beiträge nach der abgesicherten Vorjahressumme, nicht nach dem Beitrag. 

Die Dynamikform Q war hier etwas erklärungsbedürftiger. Auf dem Papier stieg zwar der Beitrag immer um fünf Prozent, es gab aber eine individuelle Obergrenze im Versicherungsschein. Diese wurde anhand des Berufes und des Einkommensnachweises errechnet. Lag diese z.B. bei einer monatlichen BU-Rentenhöhe von 3.000 Euro, endete die Beitragsdynamik dort. Mit aktuellen Gehaltsnachweisen konnte die Obergrenze aber nach oben gesetzt werden. Zum Beispiel auf 3.500 Euro. Wurden diese erreicht, begann das Spiel von vorn. Liefert man keine neuen Nachweise (sei es, aufgrund geringeren Gehaltes, Elternzeit, Teilzeit, etc) oder hat dies einfach vergessen, so bleibt die Höhe der abgesicherten BU-Rente z.b. bei diesen 3.500 Euro. Es fand keine Erhöhung mehr statt. 

Welche Verbesserung gab es nun vonseiten der Beitragsdynamik des Volkswohl Bunds?

Das sind zwei Punkte:

  • Endet die Dynamikform Q bei z.B. 3.500 Euro und es werden keine neuen Nachweise gefordert, springt nun der Vertrag automatisch auf die Kaufkraftdynamikform I über, sprich, es gibt immer mindestens drei Prozent Steigerung im Jahr. 
  • Bisher endete zudem die Beitragsdynamik fünf Jahre vor Vertragsende. Dies ist nun anders und die Dynamikform I nach dem Verbraucherpreisindex geht nun komplett bis Vertragsende. Hatte man die andere Form beantragt (also die feste Beitragsdynamik von fünf Prozent), springt man die letzten Vertragsjahre in den Modus der “Steigerung nach dem Verbraucherpreisindex. Bei den nennenswerten BU-Anbietern ist man nach unserer Kenntnis somit der dritte Versicherer, der bis zum Vertragsende die Beitragsdynamik durchlaufen lässt (neben der LV 1871 sowie der Gothaer). 

Die wichtigsten Informationen sind auch in den Vertragsbedingungen recht sauber beschrieben:

 Ist die Dynamikform Q vereinbart und überschreitet die monatliche Rente die im Versicherungsschein genannte Obergrenze, legen wir in diesem Jahr die Obergrenze als vereinbarte Rente fest. Dann bestehen folgende Möglichkeiten: 

- Sie weisen uns zu diesem Zeitpunkt nach, dass die Obergrenze kleiner ist als 60 % ihres regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens abzüglich Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrenten, die im Rahmen von weiteren privaten oder betrieblichen Absicherungen vereinbart sind. In diesem Fall erhöhen wir die Obergrenze entsprechend und die Versicherung wird mit der Dynamikform Q bis zu dieser Obergrenze weitergeführt. 

- Erhalten wir keine Nachweise oder ergibt die Angemessenheitsprüfung, dass die Obergrenze nicht erhöht werden kann, stellen wir Ihren Vertrag auf die Dynamikform I um.

 Ist die Dynamikform Q vereinbart und die restliche Versicherungsdauer beträgt weniger als fünf Jahre, stellen wir Ihren Vertrag auf die Dynamikform I um.

Quelle: Vertragsbedingungen Volkswohl Bund Berufsunfähigkeitsversicherung 01 / 2026

Wir finden die Beitragsdynamikmöglichkeiten des Volkswohl Bund somit sehr praxisorientiert. Nicht jeder möchte immer die fünf Prozent haben, aber bei einer starken Inflation gerne schon seine BU-Rente erhöhen (natürlich gibt es ja auch noch die Nachversicherung, das wäre jetzt aber ein eigenes Kapitel). Zudem gibt es nun auch keine Lücke mehr bis zum Vertragssende, sprich dem idealen Endalter von 67 Jahre. 


2. Der BU-Schutz kann nun länger verlängert werden - bis fünf statt zehn Jahre vor Vertragsende!

Insbesondere für junge Leute (einschließlich Schüler & Studenten) scheint früher oder später eine Sache sicher - die Rente bis 67 Jahre wird nicht haltbar sein, 68, 69 oder 70 Jahre sind ja schon seit Langem im Gespräch. Aber was ist mit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, die bisher bis 67 Jahre läuft? Hier gibt es mittlerweile bei so gut wie allen Versicherern ja die Möglichkeit, die BU-Rentenlaufzeit zu erhöhen, falls der Gesetzgeber (oder auch das Versorgungswerk) die Regelaltersgrenze erhöht. Bei den meisten BU-Tarifen muss diese Erhöhung aber bis zum 50. Lebensjahr erfolgen. Beim Volkswohl Bund gab es bisher schon eine gute Regelung, dass diese bis zu zehn Jahre davor ging. Bei einem Endalter des Vertrages von 67 Jahren, musste die Regelaltersgrenze bis zum 57. Lebensjahr erhöht werden

Verkürzung um fünf Jahre

Mit dem Update gab es eine leichte Verbesserung, denn nun kann der BU-Schutz bis fünf Jahre vor Vertragsende verlängert werden, falls der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter erhöht. Das ist jetzt durchaus ein Spitzenwert am Markt, welche nach unserer Kenntnis derzeit nur die Baloise sowie die Dialog besitzen. Da wird sich flächendeckend aber schnell etwas ändern, denn ist diese kundenfreundliche Anhebung ja durchaus etwas, was kostenneutral für den Versicherer darstellbar ist. Bei einer Verlängerung des BU-Vertrags verändert sich dann natürlich auch später der Beitrag. Je länger die Absicherung, desto teurer. Logisch. Wir finden es aber eine folgerichtige und sehr positive Entwicklung, dass jetzt das bisherige Delta von bis zu 17 Jahren (Standard war ja eine Verlängerung bis zum 50. Lebensjahr) nun sehr stark verkürzt wurde. Bitte liebe weiteren Gesellschaften – nachmachen. 

  • Angemerkt sei aber, dass bis dahin noch kein Leistungsfall eingetreten sein durfte. Das ist aber eine Standardregelung, sollte aber nur nochmal erwähnt werden.
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3. Anerkennung des BU-Leistungsfalls bei Anspruch aus dem Versorgungswerk

Auf dem Papier eine gute Verbesserung. Leistet das Versorgungswerk eines Kammerberufes (wie z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, ApothekerArchitekt und Co.), so schließt sich der Volkswohl Bund dem Votum an. In den Vertragsbedingungen wird es neuerdings so beschrieben:

Ist die versicherte Person anspruchsberechtigtes Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk, gilt Entsprechendes, wenn das Versorgungswerk der versicherten Person eine unbefristete Rente wegen vollständiger Berufsunfähigkeit allein aus medizinischen Gründen gewährt.

Quelle: Vertragsbedingungen Volkswohl Bund Berufsunfähigkeitsversicherung 01 / 2026

Klingt auf dem Papier gut, in der Praxis dürfte es aber keine Relevanz haben. Leistet doch das Versorgungswerk erst ab einer Berufsunfähigkeit von 100 Prozent (!). In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (natürlich auch beim Volkswohl Bund) gibt es die Leistung aus dem Vertrag schon ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Die Chance, also Leistung aus dem Versorgungswerk zu erhalten, aber nicht aus seiner privaten BU-Versicherung ist also extrem gering. Aber logisch, es kann etwas beruhigen ala “Der Versicherer kann die Leistung nicht ewig verweigern und muss sich dem Versorgungswerk anschließen”. Manche dürften durch diese neue Regelung etwas erholsamer schlafen können, Praxisrelevanz dürfte nach unserer Auffassung nicht vorhanden sein. Macht sich sicherlich in dem einen oder anderen Vergleich ganz gut, bei sehr umfangreichen Vergleichsprogrammen dürfte dies früher oder später mal ein Praxispunkt sein (man sucht ja immer Unterschiede zwischen den Tarifen und hier dürfte es noch große Unterschiede am Markt geben).


4. Akzeptanz ausländischer Arztberichte & Leistungsfall im Ausland wurde verbessert

Für nicht wenige unserer Interessenten ist die Frage wichtig, ob denn die Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit gilt. Da können wir immer beruhigen, denn eine BU-Versicherung gilt weltweit und muss später im Ausland nicht gekündigt bzw. kann von auch von Versichererseite nicht gekündigt werden. Problematisch in dem Zusammenhang ist oft nur, wenn der Auslandsaufenthalt sehr nahe ansteht, muss dieser als Angabe Auslandsaufenthalt deklariert werden und kann zu einer Ablehnung oder Erschwernis führen. Das ist aber eine andere Thematik. 

Viel praxisorientierter ist hingegen die Frage, wie denn eigentlich im Leistungsfall im Ausland geprüft wird? Dort gab es einige Verbesserungen, welche wir nach dem “Vorher / Nachher” Schema mal darstellen.

Vorher Nachher
Hat die versicherte Person ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, in Island, Norwegen, der Schweiz, USA oder Kanada, prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, ob dort eine qualitativ gleichwertige Untersuchung möglich und eine Reise vermeidbar ist.Auf Wunsch prüfen wir, ob auf eine Untersuchung in Deutschland verzichtet werden kann. Dies ist möglich, wenn die Untersuchung vor Ort nach den von uns in Deutschland angewendeten Grundsätzen und Standards erfolgt.
Wir übernehmen alle notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen entstehen (z. B. Untersuchungs-, Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten).Wir übernehmen alle notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen entstehen (z. B. Untersuchungs-, Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten). Wir übernehmen beispielsweise eine Bahnfahrt zweiter Klasse oder einen Flug in der Economy Class und die Unterbringung in einem 4-Sterne-Hotel.
Sämtliche Unterlagen sind uns in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.Für unsere Prüfung benötigen wir sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache. Sie dürfen uns diese auch als beglaubigte Übersetzung einreichen. Die damit für Sie verbundenen Kosten übernehmen wir.
Sofern Sie uns die Unterlagen in einer anderen Sprache einreichen, müssen wir diese von einem externen Übersetzungsbüro übersetzen lassen. Auch hierfür übernehmen wir die Kosten. Es wird jedoch in diesem Fall von Ihnen eine Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an das Übersetzungsbüro und eine Entbindung von der Schweigepflicht benötigt. Wir weisen Sie bereits jetzt darauf hin, dass dies zu einer Verzögerung unserer Leistungsprüfung führen kann.

Wie man sieht, gibt es durchaus Verbesserungen. Zum einen beschränkt man sich nicht nur auf wenige Länder & Europäische Union für die Akzeptanz von Untersuchungen, sondern schließt mal die gesamte Welt ein. Zudem gibt es eine Konkretisierung, welche notwendige Kosten jetzt explizit übernommen werden, falls eine Untersuchung in Deutschland stattfinden muss. Kann der Leistungsfall vom Ausland aus geprüft werden, müssen die Unterlagen nicht mehr zwingend in deutscher Sprache sein. 

  • Zwar sicherlich ein Randthema, welches aber an Relevanz gewinnen dürfte.

5. Erweiterung der Rehabilitations- und Wiedereingliederungshilfe

Und nochmals ein kleiner Punkt für die Nerds in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt eine leichte Verbesserung bzw. Erweiterung bei der Rehabilitations- und Wiedereingliederungshilfe vonseiten des Volkswohl Bundes. 

Auch hier machen wir am besten einen Vorher / Nachher Vergleich:

 VorherNachher
WiedereingliederungshilfeWenn unsere Leistungspflicht endet, weil die versicherte Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder eine Tätigkeit ausübt, gewähren wir als besondere Wiedereingliederungshilfe eine Einmalzahlung in Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro.Wenn unsere Leistungspflicht endet, weil

- die versicherte Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder eine Tätigkeit ausübt oder
- die versicherte Person bereits seit mindestens drei Jahren ununterbrochen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit von uns bezogen hat und die Mitteilungspflicht nach § 14 Abs. 3 erfüllt,

gewähren wir als besondere Wiedereingliederungshilfe eine Einmalzahlung in Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro.
RehabilitationshilfeEndet unsere Leistungspflicht infolge einer erfolgreich abgeschlossenen medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme, so beteiligen wir uns an den Kosten der Rehabilitationsmaßnahme bis zu einer Höhe von sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, höchstens 6.000 Euro, soweit die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Den Nachweis, dass die Kosten nicht von einem Dritten übernommen wurden, haben Sie als Versicherungsnehmer zu erbringenIm Rahmen der Leistungsprüfung und der Nachprüfung können wir im Einvernehmen mit Ihnen eine vollständige oder teilweise Beteiligung an den Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen vereinbaren. Voraussetzungen hierfür sind:

- die Kosten werden nicht von Dritten übernommen und
- aus medizinischer und arbeitsmarktbezogener Sicht besteht die begründete Aussicht, dass die Aufnahme einer Berufstätigkeit dadurch früher erfolgen kann oder der Eintritt der Berufsunfähigkeit ganz abgewendet werden kann. Die Höhe der Rehabilitationshilfe ist auf sechs Berufsunfähigkeitsmonatsrenten, maximal 6.000 Euro, begrenzt.

Den Nachweis, dass die Kosten nicht von einem Dritten übernommen wurden, haben Sie als Versicherungsnehmer zu erbringen.
 

Wir hoffen aber natürlich alle inständig, dass unser Kunde beim Volkswohl Bund sich niemals mit dieser Thematik auseinandersetzen muss und somit gesund bleibt.

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6. Fazit zum kleinen Update des Volkswohl Bunds

Es muss nicht immer so ein großes Update sein, wie damals Ende 2024 vonseiten des Volkswohl Bunds, den Schreiber dieses Artikels erfreuen auch kleinere und minimale Verbesserungen. Das zeigt auch, dass man vonseiten des Versicherers die Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin als extrem wichtig ansieht. Gibt ja durchaus einige Versicherer, die lassen Ihren BU-Tarif seit Jahren einfach so dahinvegetieren. Der Volkswohl Bund fühlt sich als Biometrieversicherer durch und durch, solche kleine Verbesserungen im Detail geben ein gutes Gefühl. Für uns wird der Volkswohl Bund somit auch 2026 durchaus eine prägnante Rolle spielen, denn immerhin gibt es mitunter die fairsten Gesundheitsfragen am Markt, eine hervorragende Risikoprüfung für die anonyme Risikovoranfrage und generell haben wir ein gutes Gefühl (immerhin ja auch ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit). 

P.S.: Eine weitere Verbesserung gab es noch mit “SBU-Verträge können unter bestimmten Voraussetzungen in eine Basis-Rente mit BUZ umgewandelt werden.”. Da für uns die Kombination als Altersvorsorge (auch Basisrente) mit Berufsunfähigkeitsversicherung nicht soooo die Rolle spielt, gingen wir mal nicht extra darauf ein. Bitte nicht verwechseln mit der durchaus sinnvollen Überschussverwendung in Investmentfonds, hier ist der Volkswohl Bund ja einer der wenigen, die diese Möglichkeit noch anbieten.