Minimales Update bei der Baloise BU 01/2026
| Berufsunfähigkeit
Fiel das letzte Update über die Jahreswende 2024 auf 2025 vonseiten der Baloise extrem aus, gibt es diesmal nur minimale Veränderungen. Das ist aber auf keinen Fall negativ gemeint, denn die Frage muss auch gestellt werden – was soll eigentlich noch verbessert werden (ganz vereinfacht gesagt). In einigen Punkten war die Baloise vor einem Jahr absoluter First Mover, jetzt tut es vielleicht auch mal gut, einfach den Markt zu beobachten, und zudem ist sicherlich die Fusion zwischen den Häusern Baloise und Helvetia das wichtigste Projekt im Hause.
Vor einem Jahr gab es wirklich extreme Veränderungen, die auch unsere Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflussten. Insbesondere für Kammerberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker und Co. wurde man noch attraktiver. Nicht nur, dass man für diese Berufsgruppen auf die konkrete Verweisung verzichtet, sondern die Anrechnung des Versorgungswerks wurde komplett gestrichen. Wir hätten nicht gedacht, dass dies so einen positiven Einfluss auf unsere Interessenten hätte, vielen war dies einfach zu komplex. Zudem profitierten Kammerberufe auch von einer Karrieregarantie bis 7.500 Euro, daneben wurde auch noch an der Preisschraube gedreht (was die Baloise BU in unseren Augen fast schon zu günstig erscheinen lässt). Gepaart mit einer einwandfreien Risikoprüfung für die anonyme Risikovoranfrage, hatte es auch im letzten Jahr wieder das Ergebnis, dass die Baloise zu den am häufigsten vermittelten BU-Versicherungen & Tarife bei uns gehört (zudem wurde eine Schwachstelle mit dem Herbstupdate 2025 auch endlich entfernt). Die aktuellen Neuerungen sind aber sehr viel überschaubarer, es wurde eher an Nuancen gefeilt. Das hat für uns aber wieder die logische Folge, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Baloise weiterhin eines der wichtigsten Produkte darstellt, man stellt sich dem Wettbewerb inmitten der ganzen BU-Tarife der Versicherer.
1. Erhöhte Nachversicherung beim Berufseintritt
Die Tendenz nimmt stark zu - der Einstieg ins Berufsleben ist wohl der wichtigste Moment, seine BU-Renten aktiv zu prüfen. Hier bieten mittlerweile viele Versicherer gesonderte Möglichkeiten außerhalb der üblichen Erhöhungsmöglichkeiten. Zu nennen sei hier vor allem die LV 1871, welche eine Nachversicherung von bis zu 150 Prozent zulässt, sowie vonseiten der Alten Leipziger, wo man außerhalb der nicht soooo optimal Erhöhungsmöglichkeiten, hier einmalig 18.000 Euro p.a. zulässt.
Bei der Baloise konnte man beim Berufseintritt bisher um bis zu 1.000 Euro erhöhen, diese Grenze wurde auf 1.500 Euro angehoben, wie man wieder im Vorher / Nachher Vergleich sieht.
In der Praxis bleibt aber leider eine kleine Kritik von uns stehen. Die 1.500 Euro an möglicher Erhöhung sind Spitze, keine Frage. Diese müssen aber in den ersten fünf Jahren gezogen werden. Das ist nicht optimal, wenn der Abschluss als Schüler passiert ist und man anschließend studiert. Schafft man logischerweise nicht in fünf Jahren. Oder auch wenn man am Anfang des Medizinstudiums steht. Irgendwie unnötig, dass man es auf fünf Jahre beschränkt. Gut gemeint, aber etwas Nachbesserung ist erwünscht. Zudem bleibt weiterhin der negative Punkt, dass man in den ersten zwölf Vertragsjahren maximal um das Dreifache seine BU-Rente erhöhen darf. Es ist also ein schlechter Plan, wenn man bei der Baloise bei einer BU-Versicherung für Schüler / Studenten oder Auszubildende mit 500 Euro beginnt und den kühnen Plan besitzt, diese später ohne Gesundheitsfragen stark nach oben zu treben.
- Trotzdem gilt natürlich für alle: Insbesondere beim Berufseintritt sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung überprüft werden. Damit meinen wir nicht nur die Nachversicherung, sondern auch die berufliche Besserstellung oder weitere Punkte, welche überprüft werden können (bei manchen Versicherern kann dann eine Arbeitsunfähigkeitsklausel eingebaut oder auch eine Ausschlussklausel überprüft werden).
2. Die Soforthilfe wird nun mehrmals während der Vertragslaufzeit gezahlt
Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht i.d.R., wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben kann. Über die letzten Jahre gab es aber einen weiteren, vereinfachten Leistungsauslöser – nämlich eine Sofortleistung bei einer schweren Krankheit wie Krebs, schwerem Herzinfarkt, Schlaganfall und Co. Wird diese festgestellt, gibt es eine Soforthilfe von 18 Monaten, unabhängig davon, ob man berufsunfähig ist. Diese wurde nun nochmals verbessert. Bisher wurde diese nur einmal während der Vertragslaufzeit gezahlt, nun würde diese auch mehrmals leisten.
Auf dem Papier schon eine erhebliche Verbesserung.
Grundsätzlich sollte man sich aber bewusst sein, dass Krebs nicht gleich Krebs ist, Schlaganfall nicht gleich Schlaganfall. Die Definition ist schon etwas härter gefasst und mit extrem großer Wahrscheinlichkeit ist man berufsunfähig, wenn man die Definition der Baloise (oder auch bei allen anderen Versicherer) erfüllt.
Bei Krebs ist dies so in den Bedingungen beschrieben:
a. Krebs im fortgeschrittenen Stadium
Versichert ist, wenn bei der versicherten Person ein bösartiger Tumor festgestellt wird. Es gelten
folgende weitere Bedingungen: Der Tumor ist gekennzeichnet durch
• unkontrolliertes Wachstum maligner (bösartiger) Zellen,
• Eindringen in umliegendes Gewebe und
• einer Tendenz zur Bildung von Metastasen.
Diese Bedingungen müssen dadurch gesichert sein, indem die Krebszellen feingeweblich untersucht
werden.
Versicherungsschutz besteht für
• Tumore im Stadium T2, T3 oder T4 nach klinischer TNM-Klassifikation. Alternativ kann ein
entsprechender Schweregrad einer anderen anerkannten Beurteilungsskala vorliegen,
• Tumore, bei denen Lymphknotenmetastasen (N1) oder Fernmetastasen (M1) nachgewiesen
sind,
• Leukämien,
• bösartige Tumore des Lymphsystems (maligne Lymphome) und
• das myelodysplastische Syndrom.
Ausgenommen sind folgende Tumore:
• Jeder Tumor, der auf der Grundlage einer Gewebsuntersuchung als
• prämaligne,
• nicht-invasiv,
• mikroinvasiv oder
• als Krebsvorstufe (Carcinoma in situ) eingestuft oder
• als Stadium T1N0M0 klassifiziert wird.
• Basalzellkarzinom (Basaliom) und Plattenepithelkarzinom der Haut.
Folgendes ist kein Nachweis einer Krebserkrankung:
• Es wurden zwar Tumorzellen oder tumorassoziierte Moleküle in Blut, Speichel, Stuhl, Urin oder
anderen Körperflüssigkeiten festgestellt,
• weitere definitive und klinisch überprüfbaren Beweise liegen jedoch nicht vor.
Die Mediziner unter euch werden es noch besser verstehen. Trotzdem sicherlich eine Erleichterung, wenn das Ereignis eintritt, was niemand erhofft. Zumindest würde es dann noch schneller Leistung bekommen.
- Die Leistung von 18 Monatsrenten gibt es aber nicht obendrauf zur normalen BU-Rente (falls anerkannt). Diese würde verrechnet werden.
3. Minimale Veränderung beim Startzuschuss
Bei der Baloise gibt es einen Startzuschuss zur Wiedereingliederung von bis zu sechs Monatsrenten, aber maximal 10.000 Euro. Bisher wurde der Startzuschuss zur Wiedereingliederungshilfe im letzten Versicherungsjahr nicht gezahlt. Hier gab es nun eine Änderung, dass dieser auch im letzten Versicherungsjahr gezahlt wird, die Auszahlung erfolgt aber ratierlich entsprechend der Restlaufzeit. Der Startzuschuss darf aber nicht höher sein, als die verbleibende Berufsunfähigkeitsrente.
Sicher jetzt eine Baustelle für Nerds. Hätte die Baloise diesen Punkt in den Bedingungen nicht kommuniziert, hätte wohl kein Mensch in Deutschland von dieser Verbesserung etwas mitbekommen 🙂.
4. Günstigerprüfung in der Teilzeitklausel
Die Teilzeitklausel ist mittlerweile ein fester Bestandteil in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt quasi keine gute Gesellschaft mehr, welche darauf verzichtet. Ob die Teilzeitklausel wirklich den Mehrwert wie erhofft darstellt, sei mal dahingestellt, auf jeden Fall ist diese aber ein Punkt in unseren Vergleichen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, der immer wieder von Interessenten nachgefragt wird. Mit dem aktuellen Update wird nun eine Günstiger-Option angewandt.
Schadet sicherlich nicht, kein Fehler und schafft noch mehr Vertrauen beim potentiellen Kunden.
5. Fazit zum minimalen Update der Baloise Anfang 2026
Jetzt natürlich nichts, was die BU-Welt revolutioniert, aber wir freuen uns eher über der Tatsache, dass die Baloise weiterhin sehr aktiv am Ball bleibt bei dieser wichtigen Versicherung. Mal größer (wie vor einem Jahr), mal etwas dezenter wie aktuell. Angemerkt sei für die Versicherer (gilt nicht nur für die Baloise) - werdet bitte aber nicht immer besser und günstiger. Das klappt langfristig nicht. Besser bzw. mehr Klarheit für die Kunden (die größte Sorge ist ja, dass die BU-Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt) finden wir gut, hier legen wir ja auch immer den Finger in die Wunde. Aber hört bitte auf mit diesem ruinösen Preiswettbewerb. Dieses Premiumprodukt Berufsunfähigkeitsversicherung muss langfristig auskömmlich sein. Fernab dieses Appells gilt aber - weiter so, Baloise - in allen Belangen (Bedingungen sind ja das eine, aber das Vertrauen und die kurzen Wege das andere).







