Zum Hauptinhalt springen

Kundenfrage: Kann ich bei einer Gesellschaft mehrere BU-Versicherungen abschließen?

| Berufsunfähigkeit

Gehen wir weiter in der wunderbaren Welt der Berufsunfähigkeitsversicherung und schauen wir uns heute mal die Frage an, ob man bei einer Versicherungsgesellschaft denn mehrere BU-Verträge abschließen kann und wenn ja, welchen Sinn dies eigentlich hat und wann es irgendwie keinen Mehrwert bietet. Die Frage nach mehreren Abschlüssen bei einer Gesellschaft stellte uns übrigens ein Student der Sozialpädagogik, welchen wir von der Aufbereitung der Gesundheitshistorie bis hin zum späteren Vertragsabschluss und auch darüber hinaus betreuten (Stichwort Nachversicherung).

Kann ich bei einer Gesellschaft mehrere BU-Verträge abschließen?

Dann kommen wir doch gleich zum Eingemachten und geben eine Antwort auf die Frage:

1. Kann ich bei einer Versicherungsgesellschaft mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen?

Ja, das ist durchaus möglich und es spricht erstmal nichts dagegen.
Es ist also nicht so, dass Du nur einen Vertrag beim jeweiligen Versicherungsunternehmen besitzen darfst, sondern Du kannst durchaus mehrere Verträge besitzen. 

Ganz salopp auch die Frage gestellt: Wenn Du von einem Versicherungsvertreter beraten wirst, welcher nur für eine Versicherungsgesellschaft arbeitet, dann sollte dieser ja nicht sagen “Ne, Du hast als Azubi damals mit 16 Jahren schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht, jetzt im normalen Berufsleben kannst Du keine mehr machen bzw. musst erst die alte kündigen”.
Bei der Betreuung von bestehenden Verträgen (Stichwort Bestandsübertragung) bekommen wir die Thematik auch immer hautnah mit, dass eine Person mehrere Verträge bei einer Gesellschaft in der Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt.

Info

Auch das Thema Nachversicherung führt oft zu mehreren Verträgen

  • Beim Ziehen einer Nachversicherung gibt es bei vielen Versicherer die Regel, dass es einen neuen Vertrag gibt
  • Eigene Versicherungsscheinnummer, eigener Beginn, eigene Abbuchung
  • Es kann also sein, dass Du unbewusst zu weiteren Verträgen bei einer Gesellschaft kommst

Vielleicht sind also mehrere Verträge bei einer Gesellschaft für den spezialisierten Versicherungsmakler in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht so ein großes Thema, aber insbesondere bei Ausschließlichkeitsvertretern spielt dies eine große Rolle. Ausschließlichkeitsvertreter gibt es ja immer noch mind. doppelt so viele wie Versicherungsmakler. Bevor sich jemand auf den Schlips getreten fühlt - ein guter Versicherungsvermittler bei einer Gesellschaft kann durchaus bessere Arbeit machen als ein schlechter Makler. Das Werkzeug für den Makler wäre besser, aber man muss auch damit umgehen können (fachlich wie ethisch). 

Beachte aber, dass jede BU-Versicherung eine Mindestabsicherungshöhe benötigt

Man kann zwar bei einem Versicherungsunternehmen mehrere BU-Verträge besitzen, aber diese müssen jeweils eine gewisse Höhe haben. Bei der Hannoverschen ist die Mindestabsicherungssumme z.B. bei 500 Euro monatlich bzw. 6.000 Euro jährlich.:

Eine Absicherung von 300 Euro wäre also nicht möglich. Die Hannoversche setzt den Wert relativ hoch an, bei manch anderen geht es schon ab 50 oder 250 Euro monatlich. Bei der Nürnberger sind es 50 Euro pro Monat, was 600 Euro im Jahr sind.

Hier bewegen wir uns aber natürlich jetzt in einem Bereich, wo man sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellt. Für die Gesellschaft wären solche Kleinstverträge auch mit sehr großen Kosten verbunden, von daher gefällt uns der Ansatz der Hannoverschen ganz gut, dass die Mindestsumme um die 500 Euro betragen muss.


2. Umgehe ich mit mehreren Verträgen bei einer Gesellschaft die ärztlichen Untersuchungsgrenzen?

Eine immer wieder gestellte Frage. Vorab aber ein kleiner Exkurs. Ab einer gewissen Höhe genügt nicht nur die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag, sondern es muss eine ärztliche Untersuchung / Zeugnis folgen. Über Jahre lag die Grenze bei den meisten Versicherern bei 2.500 Euro mtl. BU-Rente, mittlerweile liegen wir bei 3.000 Euro bei vielen Versicherern. Ist man Gutverdiener (z.b. ArztIngenieur, MINTler oder Kammerberufler) und möchte man direkt 4.000 Euro absichern, so könnte man doch auf die Idee kommen, dass man erstmal 2.000 Euro in einen Vertrag absichert bei der Gesellschaft und weitere 2.000 Euro nochmals bei derselben Versicherung (vielleicht mit unterschiedlichen Parametern bzgl. der Leistungsdynamik, Arbeitsunfähigkeitsklauseloder Endalter). Die Idee an sich ist gut, aber trifft dann auf die Praxis.

Das sehen wir auch jetzt so in den Annahmerichtlinien der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung:

Es folgt zwar keine ärztliche Untersuchung bis zu einer Jahresrente von 36.000 Euro im Jahr, aber alle Vorverträge vom HDI (und natürlich zeitgleich beantragte Versicherungen der Gesellschaft) müssen angegeben werden. Möchte man also in diesem Beispiel 4.000 Euro bei der HDI Versicherung abschließen, umgeht man die ärztliche Untersuchung nicht, indem man jeweils 2.000 Euro in diesem Vertrag beim HDI und 2.000 Euro nochmals mit einer anderen technischen Ausgestaltung beim HDI abschließt.

  • Der Königsweg für hohe BU-Renten bleibt also, dass man die BU-Rente auf zwei unterschiedliche Anbieter aufteilt, da in diesem Kontext nur die finanzielle Angemessenheit über alle Versicherer angesehen wird, die ärztliche Untersuchungsgrenzen davon aber unberührt bleiben.

Durch die Aufteilung auf zwei Verträge bei hohen BU-Renten sicherst Du Dir zudem die doppelte Power an möglichen Erhöhungsmöglichkeiten. So bietet z.B. die Baloise BU-Versicherung eine Nachversicherung bis 4.000 Euro an.

Kombiniert man die beiden, hätte man somit 8.000 Euro (!) an möglichen Erhöhungsmöglichkeiten. Von einer möglichen Karrieregarantie (eingeführt von der Bayerischen im Sommer 2024) noch gar nicht gesprochen. Würde man direkt bei einer Gesellschaft 4.000 Euro (aufgeteilt auf 2*2.000 Euro) absichern, so würde man diese tolle Möglichkeit der Erhöhung ohne erneute Gesundheits- wie Risikoprüfung aus der Hand geben.


3. Praxisbeispiel: Bei uns wurden schonmal bei einem Versicherer zwei Verträge gemacht

Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel. Wir hatten sogar schon mal einen Fall, wo jemand explizit bei einer Gesellschaft zwei Verträge abgeschlossen hat. Dies war bei der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung so. Der Hintergrund war aber, dass unser Kunde die lebenslange BU-Rente in einem Vertrag haben wollte. Die LV 1871 bietet einen Zusatzbaustein an, wo es eine lebenslange (!) Rente geben würde, falls man zwischen 50 und 67 Jahren ununterbrochen berufsunfähig ist. Dieser Baustein ist aber etwas teuer, Zuschlag um die 35 Prozent. Ihm gefiel aber die Option und so nahm er einmal einen Vertrag mit lebenslanger BU-Rente für 1.000 Euro bei der LV 1871 an und weitere 1.500 Euro ohne diesen lebenslangen Baustein bei derselben Gesellschaft. Unser Interessent war ein Nerd, hat sich mit der Thematik wirklich intensiv beschäftigt und somit geht das so weit schon in Ordnung und letztendlich muss dem Fisch der Wurm schmecken und nicht dem Angler. Wir geben oftmals nur Anregungen.

  • Die zusätzliche, lebenslange und kostenpflichtige BU-Rente ist quasi einmalig am Markt, aber es gibt immer wieder Versicherer mit interessanten Bausteinen, welche man vielleicht haben möchte, aber nicht für die komplette Summe. Da denken wir mal an die Cash+ Variante der Baloise oder z.B. an die Fondskalkulation der Gothaer Invest.

Wo ein zweiter Vertrag bei der gleichen Gesellschaft ebenso vielleicht Sinn macht

Vielleicht hast Du gerade eine Immobilie finanziert und möchtest die monatliche Rate von 800 Euro explizit nur bis zum 60. Lebensjahr absichern? Denn dann bist Du kein Jungspund mehr, die eigentlich, saubere Absicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in trockenen Tüchern und die Thematik Nachversicherung ist nicht mehr so wichtig für Dich. Bei der Gesellschaft bleiben noch 1.000 Euro bis zur ärztlichen Untersuchung. Also schließt Du einfach die 800 Euro bei der Gesellschaft ab. Im Leistungsfall gibt es nun auch einen Versicherer weniger, welchen man dann den Leistungsfall melden muss (wobei wir hier mit einem spezialisierten Dienstleister kooperieren, welcher die komplette Kommunikation übernimmt).

4. Fazit zur Frage, ob man mehrere BU-Verträge bei einer Gesellschaft haben kann!

Wie man unseren Ausführungen schon entnehmen kann, sind dies wirklich aber eher Spezialfälle und eigentlich neigen wir nicht dazu, zwei Versicherungsverträge in der BU-Versicherung bei einer Gesellschaft zu haben. Es ist aber jederzeit möglich und nach oben gibt es quasi keine Grenzen bzgl. der Anzahl. Man muss aber der Eingeschränktheit und den Nachteilen bewusst sein. Aus diesem Grund wird dies bei uns auch so extrem selten angewendet.