1. Wann & warum eine Einmalzahlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist!

Auf den ersten Blick würde man meinen, welchen Sinn denn eine Einmalzahlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ausmacht. Man bekommt doch (rückwirkend ab Beginn des Leistungsfalles) eine monatliche BU-Rente. Je länger wir aber nachdenken und uns auch mit unseren Interessenten unterhalten, desto sinnvoller halten wir die Einmalleistung. Nicht immer sind alle Gründe auf den ersten Blick erkennbar. 

Vorteile der Einmalleistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Der Klassiker ist natürlich = Es schadet nicht, einfach finanziell entlastet zu werden in einer schwierigen Situation mit einer schweren Krankheit. Noch niemand hat sich über zu viel Geld beschwert, über zu viel (ansatzweise) finanzielle Freiheit, um sich wieder auf die Genesung zu konzentrieren.
  • Genesung ist ein gutes Stichwort: Insbesondere, wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, werden manche Behandlungen von einigen Ärzten nicht bezahlt. Trotz Sinnhaftigkeit kann man dann eine Behandlung nicht antreten, da man derzeit keine finanziellen Mittel hat. Mit einer Einmalleistung kann man sich vielleicht eher noch eine alternative Therapie oder Medikament leisten. 
  • Finanziert man gerade eine Immobilie oder baut gerade eine kleine Familie auf, so tut es richtig gut, einen Einmalbetrag zu bekommen. So kann der Partner vielleicht auf der Arbeit seine Stunden reduzieren und vielleicht noch mehr für das Kind da sein oder man kann seine Immobilie tilgen. 
  • Unser Credo ist ja immer, dass man die maximale BU-Rentenhöhe absichern sollte. Das sind meistens ca. 60 Prozent. Passiert dies, ist dies aber nüchtern gesehen immer noch zu wenig, da man die Abzüge im Leistungsfall beachten sollte. Insbesondere wird vergessen, dass man im Leistungsfall ja keinen Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und somit keine Entgeltpunkte sammelt = Altersarmut droht. So wäre es sicherlich kein Fehler, die Einmalleistung von z.B. 36.000 Euro (also 3.000 Euro monatlicher BU-Rente) etwa in sein Investmentdepot (gerne mit der Bierl Invest-Strategie 🙂), eine Rentenversicherung oder der oben erwähnten Tilgung eines Darlehen (was ja auch eine Altersvorsorge ist) zu stecken. 
  • Somit ist die Einmalleistung des Volkswohl Bundes durchaus eine Möglichkeit, auch oberhalb der maximalen Versicherungssumme eine noch höhere Absicherung anzustreben und kann neben der Leistungsdynamik ein wichtiger Bestandteil einer Statusabsicherung auf gehobenen Niveau sein. 

Generell sagt unsere Erfahrung aber schlichtweg = Die Freude in einer schwierigen Situation (da ja erkrankt) ist groß, wenn man nochmals eine finanzielle Erleichterung bekommt.


2. Wie funktioniert die Einmalleistung beim Volkswohl Bund?

Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt beim Volkswohl Bund, gibt es eine einmalige Leistung von zwölf Monatsrenten, maximal aber 72.000 Euro. Folgendes Schaubild zeigt es gut auf:

Hat der Volkswohl Bund die Berufsunfähigkeitsversicherung also schriftlich anerkannt, bekommst Du neben einer monatlichen BU-Rente auf einen Schlag eine ganze Jahresrente ausbezahlt.

Das sind also folgende Jahresrenten bei der angesetzten monatlichen BU-Rente:

Monatliche BU-RenteEinmalleistung (Jahresrente)
1.000 Euro12.000 Euro
2.000 Euro24.000 Euro
3.000 Euro36.000 Euro
4.000 Euro48.000 Euro
5.000 Euro60.000 Euro
6.000 Euro72.000 Euro

Wichtig: Hast Du eine Arbeitsunfähigkeitsklausel mit ihm Vertrag, stellst hier einen Leistungsantrag und Leistung aus der AU-Klausel wird anerkannt, so steht Dir keine Einmalleistung zu. Die Berufsunfähigkeit muss vom Volkswohl Bund anerkannt werden, nicht die Arbeitsunfähigkeit. Eigentlich logisch, es sollte aber nochmals erwähnt werden. 

Maximale Auszahlung von 72.000 Euro

Unbegrenzt wird die Einmalzahlung nicht geleistet, es gibt aber einen echt großzügigen Deckel. Dieser liegt bei einer monatlichen BU-Rente von 6.000 Euro, was eine Jahresrente von 72.000 Euro nach sich zieht.

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3. Wie viel kostet die Einmalleistung des Volkswohl Bundes in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ganz grob gesagt kostet dieser Baustein einen Aufpreis von ca. 12-14 Prozent. Ein bisschen abhängig vom Eintrittsalter und Beruf. 

An der folgenden Tabelle möchten wir Dir aber eine genaue Auflistung geben über den Mehrbeitrag des Bausteins Einmalleistung.

Das sind die Beiträge der Einmalleistung des Volkswohl Bunds

*Keine weiteren Bausteine wie Leistungsdynamik, AU-Klausel, etc. dabei. Endalter 67 Jahre, der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) wird zwecks Vereinfachung genannt
BerufAlterAbsicherungshöheBeitrag ohne BausteineBeitrag mit Einmalleistung
Schüler gymnasiale Oberstufe151.500 Euro52,29 Euro58,11 Euro
Student Humanmedizin212.000 Euro54,95 Euro61,41 Euro
Softwareingenieur (Bachelor Uni)282.500 Euro65,02 Euro73,11 Euro
Bürokauffrau322.000 Euro69,48 Euro78,48 Euro
Rechtsanwalt363.000 Euro98,11 Euro 111,58 Euro

4. FAQs zur Einmalleistung des Volkswohl Bundes

Die wichtigsten Fragen zur Einmalleistung haben wir jetzt in unseren FAQ -Bereich hinterlegt. Fehlt Dir eine Antwort auf Deine Frage? Dann lass es uns wissen.

Nein, die Einmalleistung beim Volkswohl Bund kannst Du nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. Wirst Du also in drei Jahren berufsunfähig, kommst einige Zeit später wieder zurück ins Berufsleben und wirst nach z.B. zehn Jahren wieder berufsunfähig, bekommst Du die Leistung kein zweites Mal ausbezahlt.

Ja, das ist möglich.

Du kannst den Baustein Einmalleistung jederzeit zum Ende des Monats in Textform kündigen. Voraussetzung ist aber, dass es noch keine Leistung aus dem Baustein gab und Du noch keine Leistung generell aus der Berufsunfähigkeit bezogen hast.

Diese Info ist vielleicht sehr hilfreich für dich. Insbesondere in jungen Jahren bzw. bei großer Verantwortung (Familiengründung & Immobilienfinanzierung) ist die Einmalzahlung wahrscheinlich wichtiger, als wenn Du jetzt 55 Jahre alt bist, die Kinder sind aus dem Haus, das Häuschen ist abbezahlt. Aber wenn Dir mit 32 Jahren etwas passiert bei gerade 750.000 Euro Schulden am Haus, zwei kleinen Kindern….Hm, da ist der Baustein schon eine kleine Hilfe.

Nein, Du kannst den Baustein während der Vertragslaufzeit nicht hinzufügen. Das gilt auch, wenn Du diesen Baustein der Einmalleistung schon mal dabei hattest, aber mittlerweile abgewählt hast. Du musst Dich also bei Vertragsbeginn entscheiden, ob Du eine Einmalleistung des Volkswohl Bundes in die Berufsunfähigkeitsversicherung einbauen möchtest.

Nein, die Einmalleistung würde Dir auch bezahlt werden, wenn Du z.B. mit 61 Jahren berufsunfähig wirst.
Das ist ein bisschen ein kleiner Unterschied zur Cash+ Variante der Baloise. Diese bietet auch eine dreifache Jahresrente an, maximal aber bis zum 50. Lebensjahr (die einfache Jahresrente geht aber auch bis zum Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung).

Erreicht man eine monatliche BU-Rente von 6.000 Euro beim Volkswohl Bund, so geht zwar die Beitragsdynamik oben drüber, aber die Einmalleistung bleibt fix bei den 6.000 Euro bzw. 72.000 Euro Jahresrente.

Es gibt ab dieser Höhe aber dann keinen "Nachlass" oder ähnliches, die Kalkulation der Dynamik läuft ganz normal weiter im selben Verhältnis. Die Steigerungen sind in der Kalkulation schon eingerechnet. 

Ja, diese ist steuerfrei.

Hast Du also eine Einmalleistung von einer Jahresrente von 36.000 Euro, kommen diese im Leistungsfall auch zur Auszahlung. Steuerfrei. 

Die restliche & steuerliche Antwort des Volkswohl Bund auf unsere Nachfrage:

Die Begründung ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 01.10.2009 aus Rz. 1 und 7. Diese stellen klar, dass Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegen, während Leistungen aus reinen Risikoversicherungen (z. B. BU(Z)) nicht darunterfallen. Rz. 36 und 37 ergänzen, dass Kapitalauszahlungen bei Eintritt eines echten Nebenrisikos ebenfalls nicht unter diese Besteuerungsvorschrift fallen.

Der Verweis auf die versicherungsrechtlichen Bestimmungen müsste § 2 Abs. 2 VVG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 VVG-InfoV lauten.
 

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5. Fazit zur Einmalleistung des Volkswohl Bundes

Je länger wird darüber nachdenken, desto sinnvoller halten wir die Einmalleistung. Insbesondere bei jungen Personen, die erst noch vor den großen Aufgaben des Lebens (Familie, Immobilienfinanzierung, Altersvorsorge auf breiten Beinen) stehen. Es gibt im Leben einfach einen gewissen Zeitraum, wo eine Jahresrente in einer schwierigen Situation (= berufsunfähig, also schwer erkrankt) sehr helfen kann. 

Wenn Du die Einmalleistung nicht mehr benötigst, kannst Du diese einfach kündigen. Solltest Du in einigen Jahren aber eine schlimme Diagnose bekommen haben (wie z.B. Multiple Sklerose), dann wirst Du aber einen Teufel tun, und die Einmalleistung abwählen. 

Generell freut es uns aber, dass nun unsere Kunden in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung mehr Auswahlmöglichkeiten haben und eine einmalige Kapitalleistung im Leistungsfall immer stärker Einzug erhält. Den Markt wiederbelebt hat ja etwas die Baloise mit Ihrer Cash+1 & 3 Variante, wobei aber auch Versicherer wie die Alte Leipziger seit Jahren schon eine Jahresrente als Einmalzahlung anbieten. Der Vergleich in der BU-Versicherung wird also wieder etwas umfangreicher, aber auch individueller. Gute Zeiten für einen spezialisierten Versicherungsmakler (ja, das könnten auch wir sein 🙂). 

Also sehr gut, dass es der Volkswohl Bund jetzt auch anbietet. Immerhin ist der Versicherer doch eine der Gesellschaften, welche wir seit Jahren & Jahrzehnten extrem schätzen. Da arbeiten noch Menschen, da landet man nicht im Call-Center. Zwar bisschen eine graue Maus, da weder laut noch schrill, aber macht sehr gute und saubere Arbeit als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.