1. Was ist Multiple Sklerose eigentlich für eine Erkrankung?

Sehen wir uns die Erkrankung erst einmal ein bisschen genauer an, um danach Auswirkungen und Folgen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung feststellen zu können. 

Multiple Sklerose ist folgendermaßen definiert: 

Bei Multiple Sklerose handelt es sich um eine chronisch entzündliche, neurologische Erkrankung, welche das zentrale Nervensystem (Gehirn & Rückenmark) betrifft. Meist beginnt Multiple Sklerose im frühen Erwachsenenalter. Nicht umsonst spricht man bei Multiple Sklerose auch von der “Krankheit mit 1000” Gesichtern. Der Verlauf, die auftretenden Beschwerden und der Therapieerfolg sind von einem zum nächsten Patienten so unterschiedlich, dass noch kein klares Muster erkannt werden konnte. Somit bleiben noch viele Fragen unbeantwortet. 

Wichtig zu wissen: Multiple Sklerose ist nicht ansteckend, nicht zwangsläufig tödlich (jedoch auch nicht vollständig heilbar), kein Muskelschwund und auch keine psychische Erkrankung. 

Mögliche Ursachen der Multiplen Sklerose sind ebenso vielseitig wie das Erkrankungsbild an sich: 

Sicher ist, dass ein einzelner Faktor alleine die Erkrankung nicht auslösen kann. Man spricht eher von einer multifaktoriellen Entstehung, also von einem ungünstigen Zusammenspiel von mehreren Ursachen. 

Eine zentrale Rolle spielt dabei das Immunsystem, welches sich im Erkrankungsfall nicht für den Körper, sondern gegen den eigenen Körper ausrichtet. Deshalb wird im Zusammenhang mit Multiple Sklerose auch oft von einer Autoimmunerkrankung gesprochen. 

Daneben ist auch eine Beteiligung von genetischen Faktoren nicht ausgeschlossen. Eine direkte Vererbung der Erkrankung ist jedoch noch nicht bewiesen, man spricht eher von einer “ Neigung”, die an das Kind weitergegeben wird. 

Mögliche Symptome der Multiplen Sklerose sind: 

  • motorische Störungen wie Lähmungen und Sehstörungen mit Verschwommen- oder Nebelsehen
  • Gefühlsstörungen der Haut meist in Form von Kribbeln oder Missempfindungen
  • Gangunsicherheit
  • verwaschene Sprache
  • Lähmungserscheinungen, häufig mit einem Steifigkeitsgefühl verbunden
  • Blasenstörungen, bis hin zur Inkontinenz

2. Multiple Sklerose als Knock-Out Kriterium in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Gibt man die Diagnose Multiple Sklerose in einen der Risikotools der Gesellschaften ein, erhält man ein ernüchterndes Ergebnis. Wir nutzen gerne diese Risikotools, um bei schwerwiegenden Erkrankungen ein vorab Votum zu erhalten. Es gibt leider Vorerkrankungen, die nicht oder nur extrem schwierig versicherbar sind und wo wir somit die Anfrage nicht annehmen können. Das ist der Fall bei der Diagnose Multiple Sklerose. 

Bei Quickrisk (dem Voranfragetool) der LV 1871 sieht das ganze so aus:

Hier führt alleine die Eingabe der Diagnose ohne weitere Nachfragen zu einer Ablehnung. Ohne eine einzige Nachfrage vonseiten der LV 1871 in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das ist bei dieser Gesellschaft eigentlich sehr selten, da man eine sehr individuelle Risikoprüfung besitzt, wo man eine anonyme Risikovoranfrage erstellen kann. Quickrisk ist also ein guter Indikator für Dich, ob Multiple Sklerose in der Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar wäre. 

Quickrisk ist das Tool der LV 1871. Es gibt aber auch ein weiteres Tool (für Endkunden leider nicht zugänglich) mit Versdiagnose. Hier kann man bei sehr vielen Gesellschaften vorab Krankheitsbilder eingeben und testen. Das Ergebnis wäre zudem bindend. Leider ist mit der Erkrankung Multiple Sklerose auch eine direkte Ablehnung die Folge. 

Aber es gibt Licht am Ende des Tunnel:

Warum, wird auch nochmal im Vergleich der Gesellschaften durch die Versdiagnose deutlich: Einige Versicherer sagen, dass sie sich die Erkrankung etwas genauer ansehen würden. Das erkennst Du an dem gelben Blatt bzw. an der schwarzen Lupe.

Nach unserer Kenntnis und aktuellem Wissensstand dürfte dies aber vergebene Liebesmüh sein. Wenige Versicherer wie die Allianz, Ergo Continentale, Canada Life, Signal Iduna oder die Zurich schreiben zwar, dass sie die Erkrankung Multiple Sklerose prüfen würden in der Berufsunfähigkeitsversicherung, aber nach unserem Kenntnisstand führt die Einreichung der Unterlagen zu einer Ablehnung. Für aktuelle sachdienliche Hinweise sind wir jederzeit dankbar. 

Natürlich ist es möglich, eine anonyme Risikovoranfrage bei den Versicherungsgesellschaften zu stellen. Wie der Ausschnitt von oben und auch die Erfahrungen von anderen Maklerkollegen zeigen, ist die Zeit und der Aufwand für eine Anfrage mit der Erkrankung Multiple Sklerose wahrscheinlich nicht wert, sich damit auseinanderzusetzen (leider, leider). Im Endeffekt teilen alle Gesellschaften das Votum “Ablehnung” mit. Du kannst also Deinen Versicherungsmakler befragen, ob er nicht eine Voranfrage für Dich erstellt. Für uns ist Multiple Sklerose derzeit eine Ablehnungsdiagnose in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Extrem vorsichtig vor vereinfachten Gesundheitsfragen bei Multiple Sklerose

Wer sich schon einmal ein bisschen auf unserer Homepage eingelesen hat, ist sicherlich auch schon über die sogenannten Sonderaktionen gestolpert, also Aktionen der Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen für bestimmte Berufs- und Altersgruppen. 

Wenn Du diese als Betroffener von Multiple Sklerose liest, denkst Du Dir wahrscheinlich, dass das die perfekte Lösung für Dein Problem ist und Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vollem Schutz erhalten kannst. Schließlich kann die Angabe von Multiple Sklerose ja einfach verschwiegen/weggelassen werden. Das ist aber leider ein Trugschluss. Grundsätzlich dürfte die Erkrankung MS derzeit in allen Aktionen angabepflichtig sein. Zudem gibt es die Thematik der “spontanen Anzeigepflicht”. 

Warum das so ist, zeigt ein Gerichtsurteil des Landgerichts Heidelberg. 

Hier wurde die Klage eines Versicherten auf das Anerkenntnis seiner Berufsunfähigkeit abgelehnt. Das Urteil lautete folgendermaßen: 

„Die Gefahrerheblichkeit der multiplen Sklerose im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung liegt so sehr auf der Hand, dass sie einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der bereits an multipler Sklerose erkrankt ist, nicht verborgen bleibt, sondern sich ihm geradezu aufdrängt. Auch wenn der Versicherer bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich nach dem Vorliegen einer multiplen Sklerose gefragt hat, kann kein redlicher Versicherungsnehmer, der diese Krankheit hat, ernsthaft annehmen, dass das Vorliegen oder Nichtvorliegen dieser Krankheit für die Bereitschaft des Versicherers zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu den üblichen Konditionen nicht von wesentlicher Bedeutung ist.“

Hier handelt es sich also um eine Verletzung der sogenannten spontanen Anzeigepflicht. Der Versicherungsnehmer weiß über seine Krankheit Bescheid und bringt diese bewusst mit in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein, selbst wenn nicht explizit danach gefragt wird. Muss man als Laie nicht verstehen, ist aber leider so.
Das Urteil kannst Du auch nachlesen unter “Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistanfechtung durch den Versicherer wegen Verschweigens einer Vorerkrankung”. 

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3. Abschluss einer BU so früh wie möglich

Im Laufe dieses Artikels ist Dir bestimmt bewusst geworden, dass Du mit der Erkrankung Multiple Sklerose keine vernünftige Chance auf eine Arbeitskraftabsicherung hast. 

Klar ist auch, dass ein 40 Jähriger Kunde mit sehr großer Wahrscheinlichkeit (alles andere wäre fast ein Wunder) eine ausführlichere Gesundheitshistorie und mehr Erkrankungsbilder haben wird, als ein Schüler beispielsweise am Gymnasium. 

Deshalb legen wir allen unseren Kunden immer nahe, die Berufsunfähigkeitsversicherung schon so früh wie möglich abzuschließen. Sei es als Schüler, in Form einer Schüler Berufsunfähigkeitsversicherungoder auch als Student

Besonders wichtig für Eltern zu wissen: Du kannst auch für Dein Kind, teilweise schon ab der Geburt eine Option in Form eines Ansparplan (z.B. die Nürnberger Kindervorsorge) oder einer Grundfähigkeitsversicherung (Alte Leipziger BU Option, ab dem sechsten Monat), die später in eine vollständige Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden kann. 

Wünschst Du Dir dafür eine kompetente Beratung, um einen Fall wie gerade dargestellt später zu vermeiden, kannst Du Dich jederzeit gerne bei uns melden.


4. Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Multipler Sklerose

Fest steht, sobald Du die Diagnose Multiple Sklerose erhalten hast, ist die Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung höchstwahrscheinlich (!) dahin. Bitte teile uns das Gegenteil mit, falls Du auf normalem Wege doch den Schutz bei der Erkrankung Multiple Sklerose bekommen hast. Wir lernen doch auch immer wieder gerne dazu. In unseren Augen ist die Chance aber leider, leider mit dieser Krankheit der 1.000 Gesichter nicht mehr wirklich möglich. Auch wenn Du Dich im Moment gesund und fit fühlst, sind kommende Schübe nicht planbar. Die größte Hoffnung steckt wirklich in der Medizin und dass man mal diese Krankheit in den Griff bekommt. Im Moment können wir leider Deine Anfrage auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung somit nicht annehmen. Aber dies kann sich vielleicht mal ändern. 
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es zudem nach unserem Kenntnisstand nicht. 

Eine Alternative(?) bzw. Teilabsicherung kann für Dich vielleicht noch eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen sein. Hier sollte aber unbedingt auf den sogenannten Mitwirkungsanteil geachtet werden - dieser sollte so hoch wie möglich sein. Zumindest deckt man dann die Unfallseite ab, wenngleich dies natürlich nur eine Ausschnittsdeckung darstellt. 

Umso wichtiger ist es also, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie nur möglich abzuschließen, um einen vollständigen Schutz zu guten Konditionen zu erhalten. Klar, ist das Risiko eines Schülers oder Studenten eher gering, in der nächsten Zeit berufsunfähig zu werden. Aber es geht vor allem um den Einstieg in gesunden Tagen, denn eine falsche Diagnose wie Multiple Sklerose und schon ist der schönste Plan passe mit “Ich schließe später mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab”. 

Hier gilt immer unser Motto: “Lieber haben und nicht brauchen, als nicht haben und doch brauchen". 

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