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Wann macht es Sinn, die Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend zum 01.12.2022 abzuschließen?

| Berufsunfähigkeit

Das Jahresende rückt näher und wie in jedem Jahr steigt irgendwie auch bei uns die Zahl der Anfragen nach oben. Klar, im Sommer und bei schönem Wetter setzt man sich nicht sooo intensiv mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und allgemein der Arbeitskraftabsicherung auseinander, dies verlegt man eher mal aufs triste und kalte Wetter.

Berufsunfähigkeitsversicherung noch 2022 abschließen?

Aber unsere Beratung zur Berufsunfähigkeit ist kein Sprint, sondern eher ein Halbmarathon. Die intensive Aufbereitung der Gesundheitshistorie und weiteren Risikofaktoren wie gefährliche Hobbys macht man nicht schnell mal nebenbei. Die Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen sauber und intensiv angegangen werden, sonst kann das böse Erwachen im Leistungsfall erfolgen. Aus diesem Grund arbeiten wir bekanntlich mit anonymen Risikovoranfragen, um die Annahme vorher schon abzuklären. Sollte man in diesem Jahr 2022 in Panik verfallen, da die Beiträge 2023 steigen? Vorab erwähnen wir aber erst einmal folgende Tatsache.


1. Du wirst am 01.01.2023 versicherungstechnisch ein Jahr älter in der Berufsunfähigkeitsversicherung

So schnell fällt Silvester und der (fiktive) Geburtstag zusammen. Die meisten Anbieter in der biometrischen Absicherung wie in den Sparten Berufsunfähigkeit, Risikoleben oder Grundfähigkeit machen Dich am 01.01.2023 versicherungstechnisch ein Jahr älter. Selbst, wenn Du erst am 25.12.2023 Deinen Geburtstag feierst, wirst Du für die Versicherung schon am 01.01.2023 ein Jahr älter. Ein höheres Eintrittsalter sorgt für steigende Prämien für die Absicherung. 

Welche Versicherer machen Dich ein Jahr älter?

Das ist ganz unterschiedlich und wir würden die Thematik eher anders angehen und fragen: Bei welcher Versicherung wirst Du noch nicht ein Jahr älter? Das sind z. B. die Nürnberger, Alte Leipziger oder die Allianz. Diese Anbieter nehmen i. d. R. Deinen wirklichen Geburtstag zur Kalkulation her. 

Prinzipiell hat sich aber das System durchgesetzt, dass das Eintrittsalter zum 01.01.XX immer um das eine Jahr steigt - unabhängig von Deinem Geburtstag. Du wirst also versicherungstechnisch ein Jahr älter.


2. Erfreulich! 2023 kann wieder rückdatiert werden auf den 01.12.2022

Sehr erfreulich, falls ein Abschluss 2022 nicht mehr stattfinden kann (z.B. dauert die Aufbereitung der Gesundheitshistorie zu lange und es müssen ggf. ärztliche Stellungnahmen angefordert werden). Dies war im Jahr 2022 rückwirkend auf 2021 übrigens nicht möglich, da es eine Änderung im Rechnungszins gab (wir berichteten mit “Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird 2022 ca. 8-13 Prozent teurer) von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent. Dies hatte erhebliche Folgen in der Kalkulation und so konnte ab dem 01.01.2022 nicht einfach rückdatiert werden auf den ersten Dezember des Jahres 2021. In 2023 gibt es aber keine Änderung des Rechnungszins und somit kann auch rückdatiert werden.

Wir haben hier auch bei einigen Gesellschaften nachgefragt, ob und wie diese Rückdatierung funktioniert.  

Die Bayerische meldete sich bei uns mit:

Hi Tobi,

eine Rückdatierung ist bis zum 28.02.2023 (Antragsdatum) auf den 01.12.2022 möglich.”

Bei der Baloise (früher Basler) gibt es folgende Regelung:

“Hallo Tobias,

vielen Dank für die Anfrage.

Antwort für Dich vorab: Ja! Bis 30.06.2023”

Bei der LV 1871 kann man ebenfalls rückdatieren:

“Hallo Tobi!

Ja, Rückdatierung möglich. Maximal 3 Monate!”

Und auch beim Volkswohl Bund (warum dies so wichtig ist, sehen wir bald) wäre eine Rückdatierung möglich

“Hallo Tobias,

es kann drei Monate rückdatiert werden, d.h. Du kannst im März noch die BU Anträge mit Beginn 01.12.2022 einreichen. Die Beiträge werden dann rückwirkend ausgeglichen .

Hoffe, es reicht Dir als Antwort so aus.”

Beim HDI kann ebenfalls zum 01.12.2022 zurückdatiert werden

“Hallo Tobias,

eine Rückdatierung auf den 01.12.22 bis Ende März 23 für die SBU akzeptieren wir.”

Grundsätzlich wird man unserer Einschätzung nach bei jeder vernünftigen Gesellschaft rückdatieren können, welche zum 01.01.2023 ein erhöhtes Eintrittsalter zur Berechnung an den Tag legt. Bei einer Allianz, Nürnberger oder Alten Leipziger haben wir jetzt nicht nachgefragt, da es keinen Anlass gibt, hier rückdatieren zu müssen.


3. Wie hoch ist die Beitragsersparnis bei der Rückdatierung?

Diese fällt sehr, sehr unterschiedlich aus. Bei jungen Personen (insbesondere bei Studenten und Schülern) dürfte sich die Ersparnis über die Laufzeit teilweise im vierstelligen Bereich bewegen, bei manchen Gesellschaften befinden wir uns im überschaubaren Bereich. Du musst ja auch immer bedenken, dass die Beiträge zurückgezahlt werden müssen. Schließt Du über uns Mitte Februar eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, so müssen die Beiträge vom 01.12.2022 bis zum aktuellen Datum nachgezahlt werden. Zudem hat man später bei den meisten Anbietern auch eine geringere Laufzeit des Vertrages = im dauerhaften Leistungsfall wäre es also besser gewesen, wenn der Abschluss später erfolgt wäre. 

So wäre die Beitragsersparnis bei der Rückdatierung zum 01.12.2022 in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

15-jähriger Schüler gymnasiale Oberstufe, 1.000 Euro bis 67 Jahre

GesellschaftNettobeitrag 01.12.2022Nettobeitrag 01.01.2023
Allianz43,25 €43,25 €
Alte Leipziger42,05 €42,22 €
Baloise36,96 €37,64 €
Bayerische47,36 €48,11 €
Condor38,52 €38,99 €
Hannoversche35,75 €35,75 €
HDI36,31 €37,05 €
LV 187136,50 €37,26 €
Nürnberger35,95 €35,95 €
Swiss Life47,37 €47,37 €
Volkswohl Bund40,34 €40,97 €

35-jähriger Radiologe mit 2.500 Euro bis 67 Jahre

GesellschaftNettobeitrag 01.12.2022Nettobeitrag 01.01.2023
Allianz115,28 €115,28 €
Alte Leipziger103,45 €105,32 €
Baloise81,35 €82,27 €
Bayerische86,67 €88,44 €
Condor86,60 €87,68 €
Continentale102,74 €105,44 €
Hannoversche84,32 €84,32 €
HDI99,95 €102,31 €
LV 187199,58 €101,84 €
Nürnberger92,16 €92,16 €
Swiss Life88,96 €88,96 €
Volkswohl Bund87,70 €89,51 €

Es sollte also jeder persönlich abwägen, ob eine Rückdatierung möglich ist. Zumindest ist diese 2023 auch möglich. Beachte aber bitte, dass insbesondere der Jahreswechsel auch immer ein willkommener Anlass für manche Versicherer ist, Vertragsbedingungen, Tarifkalkulation oder auch die Annahmerichtlinien (Stichwort Nachversicherung) zu ändern - i.d.R. zum Positiven. Kann, muss aber nicht sein.
Aber rechne nicht zu viel nach, mit Taschenrechner und Excel-Tabellen - viel wichtiger bleibt schlichtweg die saubere Aufbereitung und ein rechtssicherer Vertrag. Das ist viel mehr wert, als einige Euro an Ersparnissen. Selbige kann man gerne mitnehmen, sollten aber nie der Hauptantrieb für “Schnell, Schnell” sein.

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