1. Welche Versicherer fragen nach abgelehnten BU-Anträgen?

Kommen wir direkt zur Sache - welche BU-Versicherer fragen direkt nach abgelehnten BU-Anträgen im Antrag?

Nach abgelehnten Anträgen wird nicht gefragtwird gefragt
✅ Allianz❌ Condor
✅ Alte Leipziger❌ Continentale
✅ AXA❌ Debeka
✅ Baloise❌ DEVK
✅ Bayerische❌ Europa
✅ Canada Life❌ Hanse Merkur
✅ CosmosDirekt❌ Interrisk
✅ Dialog❌ LV 1871
✅ Ergo❌ Nürnberger
✅ Generali❌ Swiss Life
✅ Gothaer❌ WWK
✅ Hannoversche❌ Zurich
✅ HDI 
✅ HUK-Coburg 
✅ Münchener Verein 
✅ Signal Iduna 
✅ Stuttgarter 
✅ Universa 
✅ Volkswohl Bund 
✅ WGV 
✅ Württembergische 

 

Es sei angemerkt, dass zu den abgelehnten Anträgen für uns bzw. für den Versicherer auch oftmals Anträge dazugehören, welche zu nicht normalen Bedingungen angenommen werden. Sprich, mit einer Ausschlussklausel (wie z.B. aufgrund einer vor Kurzem abgeschlossenen Psychotherapie oder einer starken Skoliose) oder einem Risikozuschlag, Es muss also nicht immer direkt eine Ablehnung sein, es kann auch genügen, dass Du einen Versicherungsschutz zu nicht normalen Bedingungen bekommen hast. 

Die Nachfrage nach abgelehnten / mit Erschwernis angenommenen Anträgen betrifft oftmals nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung

In der Praxis ist es sogar oft so, dass sich die Nachfrage nicht nur auf die Berufsunfähigkeitsversicherung beschränkt, sondern auch auf weitere Sparten im Spektrum der “Lebensparte” ausweitet. Das können auch folgende Versicherungsarten sein:

  • Grundfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Allgemein der Begriff “Lebensversicherung”, hier wird oftmals auch die separate Risikolebensversicherung damit gemeint
  • Dread Disease bzw. Schwere Krankheitenversicherung
  • Pflegerentenversicherungen

Pass also bitte damit auf, und falls Dir dieses Malheur passiert ist mit einem abgelehnten Antrag, so betrachte, dass dies nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung betreffen kann.


2. Wie lautet die exakte Formulierung nach abgelehnten Anträgen in der BU-Versicherung?

Damit wir uns auch etwas darunter vorstellen können, zeigen wir Dir jetzt von drei Versicherern das direkte Wording auf, wie denn die Gesellschaften im BU-Antrag danach fragen.

Bei der LV 1871 gibt es folgende Fragestellung:

Wurden in den letzten 5 Jahren Anträge auf Lebens-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen von anderen Versicherern abgelehnt, zurückgestellt oder nur zu erschwerten Bedingungen, z.B. Zuschlag und/oder Ausschlussklausel angenommen oder angeboten? 

Bei der Nürnberger gibt es eine Abfrage mit dem vollen Programm:

Wurden in den letzten 5 Jahren Lebensversicherungen, Dread Disease-Versicherungen (Leistung bei schwerer Erkrankung) bzw. Berufs-/Grundfähigkeits-/Erwerbs-/Schulunfähigkeits-, Erwerbsausfall, Pflegerentenversicherungen zurückgestellt, abgelehnt oder erschwert angenommen? 

Hier müsste sogar eine Pflegerentenversicherung angegeben werden, welche abgelehnt, zurückgestellt oder nur erschwert angenommen wurde. Bitte aber die Pflegerentenversicherung nicht mit dem Pflegetagegeld verwechseln. Die Pflegerentenversicherung gehört zur Lebensparte, die Pflegetagegeldversicherung zur Krankenversicherungssparte. In eigentlich allen uns bekannten Fällen beschränkt es sich eigentlich immer auf die Lebensparte. 

Ebenso gibt es bei der Continentalen eine Abfrage:

Wurden in den letzten 5 Jahren Anträge auf Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Dienstunfähigkeits-, oder Grundfähigkeitsversicherung (auch Zusatzversicherung) abgelehnt, zurückgestellt oder zu erschwerten Bedingungen angenommen? 
Weshalb? Wann? Höhe der monatl. Rente in Euro? Name des Unternehmens?

Grundsätzlich stellen wir aber den Trend fest, dass diese Antragsfrage immer mehr verschwindet am Markt.


3. Wann sich die Abfrage nach abgelehnten BU-Anträgen negativ auswirken kann!

Kurz haben wir es ja schon angeschnitten mit einem Praxisbeispiel. Wenn Du zur Sparkasse gehst und einen Kredit haben möchtest & somit einen Antrag stellst, ist so weit alles gut, bis dieser abgelehnt wird. Gründe müssen nicht immer nachvollziehbar sein, die Gesellschaft – in dem Fall die Bank - muss Dich ja nicht annehmen. Gilt ja auch analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Niemand muss Dich versichern. Gehst Du nun aber zur Raiffeisenbank und möchtest einen Kreditantrag stellen, so werden diese hellhörig, wenn Du schon mal eine Ablehnung bekommen hast. Der Kreditprüfer wird Deinen Vorgang natürlich nochmals genauer prüfen, denn vielleicht übersieht er ja etwas, was die andere Bank gefunden hat?

Hinweis

Keine Schufa, in der BU-Versicherung gibt es aber die “HIS Datei”

  • Das “Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) ist hierbei eine zentrale Datenbank, über die die Versicherer diverse Informationen speichern, wie z.B. abgelehnte Anträge.
  • In der Praxis melden aber zumindest in der Berufsunfähigkeitsversicherung die “guten” Versicherer dem HIS keine abgelehnten Anträge.
  • Für uns ist das Thema sehr überbewertet, in der Praxis ist die Angst unserer Interessenten & Kunden aber groß.

Es dürfte somit nachvollziehbar sein, dass jemand hellhörig wird, falls man wo anders schon nicht normal angenommen wurde, aber man nun Versicherungsschutz in seinem Hause sucht.

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4. Warum die Abfrage nach abgelehnten BU-Anträgen auch sinnvoll sein kann!

Was? Es gibt auch eine sinnvolle Seite, wenn ein Versicherer danach fragt, ob Du in den letzten Jahren schon mal einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt hast und dieser abgelehnt wurde? Ja. Lass uns hier aber leicht ausholen.

Für uns und nicht für wenige weitere Marktteilnehmer ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (insbesondere bei Akademikern) zu günstig kalkuliert. Insbesondere aus dem Hintergrund, dass die Leistungen & Bedingungen in den letzten Jahren in die Höhe geschossen sind - es wurde immer besser, zu immer billigeren Preisen. Wie kann also etwas langfristig aufgehen, was immer billiger und besser wird, sowie teilweise die Annahmequote sich ebenso verbessert?  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ja nur, wenn man aus medizinischen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sprich, man ist einfach zu krank. 

Wer wird eher berufsunfähig werden? 

Derjenige, der in den letzten fünf Jahren praktisch nur Vorsorgeuntersuchungen absolviert hat, Sport in seiner Freizeit ausübt und auch ansonsten auf sein Leben achtet? Oder die Person, welche schon eine Odyssee an Arztbesuchen in den letzten fünf Jahren hinter sich hatte, immer wieder Arbeitsunfähigkeitszeiten besaß und einfach körperlich bereits stärker angeschlagen ist. Nicht falsch verstehen, Berufsunfähig kann jeder werden, auch der Schreiber des Artikels. Aber wenn natürlich einiges an Vorerkrankungen schon vorhanden ist, steigt die Wahrscheinlichkeit an. Diese Personen (und ja, wir helfen ja dabei, es ist unser Job), suchen immer Wege, ihre Arbeitskraft trotzdem abzusichern. Sei es durch verkürzte Gesundheitsfragen aufgrund diverser Sonderaktionen oder der Hoffnung, dass vielleicht ein Versicherer bei der anonymen Risikovoranfrage gefunden wird, welcher annimmt. Möchtest Du aber nicht eher in der Versichertengemeinschaft & Kollektiv drin sein, wo der Versicherer weiß, ob bei den Mitversicherten schon mal eine vorherige Antragsablehnung gab?

Grundsätzlich muss die Berufsunfähigkeitsversicherung in unseren Augen langfristig bezahlbar sein und bleiben. Über genaue Antragsfragen kann man diese Thematik zumindest ein wenig steuern.

  • Das ist also die andere Seite der Medaille.
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5. Die Praxis - welche Rolle spielen abgelehnte Anträge in der BU-Versicherung bei einem Neuantrag?

Abgelehnte Anträge spielen in unseren Augen keine wirkliche Rolle und wirken sich nicht negativ auf den künftigen BU-Schutz aus. Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel, aber nach über 3.500 vermittelten BU-Verträgen bei uns im Hause und oftmals der Angabe nach erschwerten Annahmen, können wir nicht wirklich von Problemen sprechen.

Hierzu haben wir auch bei verschiedenen Versicherern angefragt, wie Sie mit der Thematik umgehen:

Bei der LV 1871 besinnt man sich auf die eigenen Stärken der Risikoprüfung:

 Aufgabe unserer Risikoprüfung ist es unseren Kunden einen möglichst umfangreichen und möglichst günstigen Versicherungsschutz anzubieten ohne dabei die Gemeinschaft aller Versicherten durch prognostisch nicht einschätzbare Erkrankungen oder gar vorhersehbare Leistungsfälle zu belasten. In diesem Spannungsfeld müssen wir uns unter Berücksichtigung neuer medizinischer Erkenntnisse oder eigener Bestandsanalysen immer wieder neu beweisen. Gerade bei schwierigeren Vorerkrankungen ist eine möglichst optimale Risikoeinschätzung im Sinne des Kunden oft nur auf der Grundlage einer sauber und ausführlich aufbereiteten Gesundheitshistorie möglich.

Die Risikoeinschätzung anderer Versicherer berücksichtigen wir dabei grundsätzlich nicht. Allenfalls empfinden wir es als Wertschätzung unserer eigenen Arbeit, wenn wir einem Kunden mit Vorerkrankungen attraktiveren Versicherungsschutz anbieten können als unsere Mitbewerber.

Gesellschaftsarzt Ralf Woltmann LV 1871

So ist auch der Tenor, nach unserer Erfahrung.

Das wichtigste ist und bleibt….die anonyme Risikovoranfrage. 

Die saubere Aufbereitung der Gesundheitshistorie und aller weiteren Stolpersteine wie gefährliche Hobbys, geplante Auslandsaufenthalte, Gefahren im Beruf oder evtl. einem kleinen Übergewicht. Nachdem diese Unterlagen mit uns sauber zusammengefasst wurden, erfolgt ja die anonyme Risikovoranfrage. Hier gibt es bei uns ja auch folgende Fragestellung in unserem Bogen zur Risikovoranfrage:

Wir klären also vorher mit der Versicherung ab, ob es für die ein Problem darstellt, dass Du schon mal mit einem scharfen Antrag daneben gegriffen hast.
(Keine Angst - wir geben Versicherern, die nicht danach fragen, natürlich diese Info nicht weiter, hier würde dann unser Fragebogen geändert werden). 

Grundsätzlich passte bei uns in den letzten Jahren das Votum der anonymen Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung immer mit dem späteren Antrag überein und von daher gibt es in unseren Augen keine Probleme zu befürchten. Etwaige Stolpersteine klären wir mit auf dem kurzen Wege mit unseren Ansprechpartnern vor einem möglichen Antrag.

Info

Aber, was ist mit der Frage nach anderen BU-Versicherungen im Antrag?

  • Jeder BU-Versicherer (auf dem normalen Wege) fragt nach, ob es schon bei anderen Versicherern ein Vertrag vorliegt bzw. dieser zeitgleich beantragt wird.
  • Diese Frage ist mehr als legitim und dient zur Einschätzung der finanziellen Angemessenheit, sprich, der passenden BU-Rentenhöhe.
  • Man darf nämlich - über den Daumen - nicht mehr als ca. 60 Prozent des Bruttogehaltes absichern.
  • Verdienst Du 5.000 Euro monatlich Brutto, was - sagen wir - 3.000 Euro Nettolohn im Monat wäre, könntest Du nicht einfach 6.000 Euro BU-Rente absichern.
  • Der Anreiz, berufsunfähig zu werden und dann auch zu bleiben, wäre zu groß. 
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll ja Dein Arbeitseinkommen ersetzen, nicht ein Leben in “Saus und Braus”. Aus dem Grund interessiert es den Versicherer, ob es auch weitere BU-Verträge gibt, welche auch weiterhin Bestand haben sollen.

6. FAQs zur Antragsfrage nach abgelehnten Anträgen in der BU-Versicherung

Das Wichtigste nochmals zusammengefasst:

Ja, sofern die neue Gesellschaft im Antrag explizit danach fragt, bist du zu einer wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet.

Ein Verschweigen kann im Leistungsfall als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gewertet werden.

Darunter fallen nicht nur harte Ablehnungen, sondern auch Zurückstellungen oder Annahmen zu erschwerten Bedingungen.

Zu den Erschwernissen gehören insbesondere Risikozuschläge (Mehrbeitrag) oder medizinische Ausschlussklauseln.

Nein, oft erstreckt sich die Fragestellung auf die gesamte „Lebenssparte“.

Das bedeutet, dass du unter Umständen auch abgelehnte Anträge zur Risikolebensversicherung, Dread Disease oder Pflegerente angeben musst.

In der Regel beschränkt sich der Abfragezeitraum bei den Versicherern auf die letzten fünf Jahre.

Es gibt jedoch einen positiven Trend am Markt, dass diese Antragsfrage bei immer mehr Gesellschaften komplett verschwindet

Ja, es existiert das sogenannte HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft).

Dies ist eine zentrale Datenbank, in der Versicherer Informationen wie abgelehnte Anträge speichern können. 

Nein, nach unserer Erfahrung melden gerade die „guten“ BU-Versicherer abgelehnte Anträge oft gar nicht an das HIS.

Die Angst vor einem dauerhaften negativen Eintrag ist in der Praxis meist größer als die tatsächliche Relevanz.

Definitiv nein! Eine Ablehnung bei einem Anbieter bedeutet oft nur, dass dein Profil gerade nicht zu deren spezieller Risikoprüfung passt.

Viele Versicherer betonen, dass sie die Einschätzungen der Konkurrenz grundsätzlich nicht berücksichtigen und eigene Voten erstellen.

Es dient der Gesellschaft als Indikator für die Risikoprüfung, um zu sehen, ob bereits schwerwiegende Gründe für eine Ablehnung vorlagen.

Zudem hilft es dem Versicherer, die Qualität der Versichertengemeinschaft langfristig stabil und bezahlbar zu halten.

Ja, jeder normale BU-Antrag fragt nach bereits bestehenden oder zeitgleich beantragten Verträgen.

Dies ist wichtig für die finanzielle Angemessenheit, da du dich in der Regel nicht höher als mit ca. 60 % deines Bruttogehalts absichern darfst (leichte Ausnahmen bei der maximalen Angemessenheit nach oben wie nach unten gibt es aber)

Der sicherste Weg führt über die anonyme Risikovoranfrage.

Hier klären wir vorab ohne einen „scharfen“ Antrag, wie dich die Gesellschaften einstufen würden, damit erst gar keine negative Historie entsteht.

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7. Fazit zur Thematik, welche Versicherer noch nach abgelehnten BU‑Anträgen fragen

Grundsätzlich sind über die Jahre die Fragestellungen immer besser und vermeintlich kundenfreundlicher geworden. Fragt ein Versicherer etwas nicht nach, kann man es auch nicht falsch angeben. Auf der anderen Seite kann sich das ganz minimal negativ auf das Kollektiv auswirken. Der Markt und auch die Vergleichsportale & Vergleichsrechner geben aber die Richtung vor und nur noch wenige Versicherer fragen daher nach abgelehnten oder auch nur mit Erschwernis angenommenen Anträgen.

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Für uns wird die Thematik in der Praxis aber zu heiß gekocht, denn die Lösung des Ganzen liegt in der anonymen Risikovoranfrage davor, um gemeinsam etwaige Stolperfallen aus dem Weg zu räumen. Dennoch wird es aber natürlich immer gewisse Einzelfälle geben, in denen es für den Kunden einen Mehrwert darstellt, dass nicht nach bisherigen Anträgen mit Erschwernis gefragt worden ist. Hier sind wir dann aber wieder in dem Bereich “Alles was gut für den Einzelnen ist, kann sich negativ auf das Kollektiv auswirken 🙂”.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht haben und auch unsere große, weite BU-Welt wieder um einen Artikel aus der Praxis erweitert wurde.