Update der Hannoverschen BU mit einer großen Innovation
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Berufsunfähigkeit
Bei der Hannoverschen in Hannover wird weiterhin fleißig am Produkt der Berufsunfähigkeitsversicherung gewerkelt. Diesmal mit einem absolut innovativen Ansatz, welcher mir persönlich sehr, sehr gut gefällt und unter die Kategorie fällt “Darauf hätte man früher schon kommen können”. Man merkt aber an der gesamten Produktentwicklung – das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ist und bleibt wichtig und soll auch künftig eines der Kernprodukte bleiben. Auch wir als Bierls nähern uns langsam an, die Risikoprüfung ist gegenüber vor einigen Jahren auch definitiv verbessert. Es entwickelt sich!
1. Innovativ – die Nachversicherung steigt jedes Jahr automatisch mit
Vorab gibt der Schreiber von diesem kleinen Artikel einen kleinen Einblick in seinen Handytarif. Hier ist er bei Congstar. Sicher nicht der günstigste, aber es fehlte nie etwas und eines gefällt bei Congstar sehr gut. Mit jedem Jahr, in dem man Kunde bei Congstar ist, bekommt man fünf Gigabyte obendrauf auf sein Datenvolumen. Kostenfrei. Nur dafür, dass man noch dabei ist. Normalerweise ist es bei Handyverträgen ja oft so, dass Neukunden stark bevorzugt werden und bestehende Kunden oft in die Röhre schauen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es an sich ein bisschen ähnlich. Bedingungen, (teilweise) Beiträge und auch die Höhe der Nachversicherung haben sich über all die Jahre immer verbessert. Möchte man als “Altkunde” davon profitieren, muss eigentlich der alte Vertrag gekündigt und ein neuer abgeschlossen werden, um die neuen Features zu bekommen. Das bedeutet aber auch, dass die Frist der vorvertraglichen Anzeigepflicht jedes Jahr von vorne beginnt (sprich: Falschangaben). Beim Thema der Nachversicherung versuchen wir das Thema indirekt auszuhebeln, indem wir ja oftmals eine Aufteilung auf zwei BU-Versicherer vorschlagen, um die doppelte Power an Nachversicherung zu besitzen (+bei höheren BU-Renten spricht natürlich auch die Umgehung ärztlicher Untersuchungen & Beantwortung umfangreicher Gesundheitsfragen sowie die Entscheidungsgewalt des Rückversicherers zudem noch dagegen). Das eigentliche Ziel sollte aber eigentlich ein Vertrag sein, aber damit stößt man halt oft langfristig an seine Grenzen, insbesondere bei ambitionierten Personen, die sich ja oftmals in unseren Zielgruppen befinden (man denke nur an die gesamten MINTler, Informatiker, Kammerberufler, Ärzte und Co.).
Jedes Jahr mehr Nachversicherung bei der Hannoverschen um 1.000 Euro
Bisher einzigartig und ganz neu - bei der Hannoverschen steigt jedes Jahr die Nachversicherungsgrenze um 1.000 Euro an, sprich, um monatlich 83,33 Euro. Bisher lag die Grenze bei 48.000 Euro im Jahr (4.000 Euro im Monat), diese steigt nun an. Somit geht die Hannoversche gleich die Thematik der Inflation und des damit verbundenen Kaufkraftverlusts an, ebenso dieses ewige “wir müssen im Update die Grenzen der Nachversicherung erhöhen”. Das passiert nun automatisch. Nicht nur für Neuverträge, sondern für alle Verträge ab Mitte August 2026.
So steht die jährliche Erhöhung in den Vertragsbedingungen:
Die bei uns versicherte Gesamtjahresrente den Betrag von 48.000 Euro (der Betrag von 48.000 Euro ist für das Jahr 2026 gültig. In jedem folgenden Kalenderjahr erhöht sich dieser Betrag um 1.000 Euro, um die Inflation auszugleichen) nicht übersteigt und
Finden wir ehrlich gesagt absolut top und auch einen sehr guten Marketingansatz. BU-Versicherer haben ja das Problem, nicht wirklich mit dem Kunden zwischen Antrag des Vertrages und einem (hoffentlich nie kommenden) Leistungsfall Kontakt zu haben. Klar, es kommt jedes Jahr das Schreiben der Beitragsdynamik, ob man diese denn annehmen soll. Standard und natürlich auf jeden Fall sinnvoll. Nun hat die Hannoversche aber den Marketingansatz “Hey, wir danken für dein Vertrauen in unsere Berufsunfähigkeitsversicherung und als Dank hast du 1.000 Euro mehr an Absicherungsmöglichkeit, falls dein Leben mal nicht so läuft, wie es sein sollte”. So ungefähr in der Art. Das gibt doch dem Kunden gleich ein positives Gefühl und man schaut irgendwie dann auch nicht mehr soooo stark links und rechts des Marktes (analog zur Congstar Thematik), ob man woanders nicht automatisch mehr an Erhöhungsmöglichkeiten hat.
Die steigende Erhöhungsmöglichkeit gilt bei der Hannoverschen aktuell bei folgenden Ereignissen:
- die Eheschließung bzw. die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe,
- die Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft,
- die Geburt oder Adoption eines Kindes,
- der Tod des erwerbstätigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners,
- Pflegebedürftigkeit des Ehegatten oder Lebenspartners im Sinne von § 5 Absätze 4 – 7,
- der erstmalige Auszug aus der elterlichen Wohnung,
- der Eintritt der Volljährigkeit,
- der Bau oder Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie,
- der Eintritt in die Selbstständigkeit mit Kammerzugehörigkeit oder mit einem kammerzertifizierten Ausbildungsberuf,
- eine dauerhafte Erhöhung des Einkommens aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit von mindestens 10 % des monatlichen Bruttoarbeitseinkommens im Durchschnitt der letzten 12 Monate (jeweils einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber ohne Bonuszahlungen, variable Gehaltsteile, Tantiemen oder Sonderzahlungen),
- die Aufnahme einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder eines Vollzeitstudiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule, Duale Hochschule),
- der erfolgreiche Abschluss eines Studiums sowie einer Promotion,
- der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung sowie einer Meisterprüfung,
- die erstmalige Überschreitung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit,
- der Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
- der Wegfall oder die Reduzierung einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem Versorgungswerk oder einer betrieblichen Altersversorgung,
- die Verleihung von Prokura oder einen Statuswechsel zum leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG,
- der erstmalige Erwerb einer Facharzt-Anerkennung,
- der erstmalige Antritt einer Chefarzt-Stelle,
- die Niederlassung als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut,
- der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdiensts für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (Referendariat) mit anschließender Aufnahme einer unbefristeten Schultätigkeit im Angestelltenverhältnis ohne Zusage auf eine spätere Verbeamtung
Dürfte genügend Auswahl sein mit 21 Möglichkeiten.
Hat die Hannoversche nicht auch eine Karrieregarantie?
Ja, jetzt kommt die kleine Fußnote am Rande. Die Hannoversche hat die beliebte wie sinnvolle Karrieregarantie in den Vertragsbedingungen verankert. Bis 6.000 Euro mtl. BU-Rente (72.000 Euro im Jahr). Sprich, wenn die normalen Erhöhungsmöglichkeiten von (bisher) 4.000 Euro mtl. BU-Rente ausgereizt wurden, kann man seine Absicherung trotzdem erhöhen, sobald man eine Gehaltssteigerung von mind. fünf Prozent bekommt.
- Steigt die Karrieregarantie dann auch jedes Jahr um 1.000 Euro an? Nein, leider nicht, diese bleibt jetzt erstmals bei 72.000 Euro.
Somit hat eine sehr junge Person irgendwann die Situation, dass die normale Nachversicherungshöhe irgendwann die Karrieregarantie überholt. Ok, eigentlich kann man es genau beziffern – nach 21 Jahren. Hier wäre ja unser Wunsch gewesen, dass die Karrieregarantie auch jedes Jahr um 1.000 Euro ansteigt. Es ist aber zunächst einmal ein erster Aufschlag der Hannoverschen, da kann halt noch nicht alles perfekt sein. Irgendwann muss man ja anfangen, und bevor sich der Rückversicherer oder die Aktuare querstellen – sehr guter Aufschlag!
- Insgesamt finden wir diese Neuerung aus Kunden-, Vermittler wie auch aus Marketingsicht sehr gut. Hier hoffen wir, dass es bald einige Nachahmer gibt.
2. Das Eintrittsalter zur (Schüler) BU wurde von 15 auf 10 Jahre gesenkt!
Damit schließt man aber nur zum Kreis der Wettbewerber auf, da quasi jeder relativ relevante Versicherer die Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung ab dem zehnten Jahr anbietet (die LV 1871 sogar ab sechs Jahren sowie die AXA ab acht Jahren). Es erfolgte also eine Angleichung, vielleicht auch etwas “Vergleicher” getrieben, damit die Hannoversche auch miterscheint. Was man so hört, wird man aber nicht recht aggressiv (günstige Prämie) in diesem Segment wildern, die Hannoversche hält die Absicherung schon als Schüler kalkulatorisch für nicht einfach. Ist es auch nicht - man kauft sich ja ein bisschen eine Wundertüte ein, da man nicht weiß, welche berufliche Laufbahn der Kunde mal ausüben wird. Praxisbeispiel hatten wir vor wenigen Wochen. Eltern fragen uns wg. einer beruflichen Besserstellung & Handlungsbedarf an, da sie vor einigen Jahren eine Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben (Sohn war sogar am Gymnasium). Nun wird er Fluglotse. Das ist ein Beruf, der bei dieser Gesellschaft generell nur bis zum 55. Lebensjahr (!) und nur bis 1.000 Euro abgeschlossen werden konnte. Irgendwie alles richtig gemacht, mit dem frühzeitigen Abschluss der Schüler BU.
Gelten die verkürzten Gesundheitsfragen der Hannoverschen auch für Schüler ab zehn Jahren?
- Ja, der Junge-Leute-Antrag bleibt weiterhin bestehen und kann nun auch für Schüler ab zehn Jahren verwendet werden.
Die Hannoversche möchte hier also im Spiel ab zehn Jahren etwas Aufmerksamkeit erregen, aber nicht wirklich nass werden. Ist auf jeden Fall in Ordnung, jeder hat andere Zielgruppen und wenn man es kalkulatorisch für schwierig hält, beobachtet man lieber etwas von der Seitenlinie und lässt das Feld anderen übrig.
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3. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel leistet nun 36 statt 24 Monate - aber nur im Tarif Premium Exklusiv
In den letzten Monaten gab es ja einen regelrechten Run bei den ganzen BU-Updates um ein Thema - die Arbeitsunfähigkeitsklausel wurde auf 36 Monate erhöht (vorher oftmals 18 oder 24 Monate). Erst vor wenigen Wochen beobachteten wir dies im Update der Ergo sowie bei den Neuerungen der Nürnberger.
Die Hannoversche geht hier so einen Zwitterweg. Es gibt nun auch eine Erhöhung von 24 auf 36 Monate, dies aber nur im Tarif Premium Exklusiv. Hier holen wir jetzt noch kurz aus, denn die Hannoversche hat eigentlich drei Tariflinien:
- Premium
- Premium Plus
- Premium Exklusiv
Der “einfache” Premium ist hier keine abgespeckte Version, sondern schon absolut vollwertig. Die AU-Klausel ist bei vielen Versicherern eher ein eigener Baustein, bei der Hannoverschen ist es eine eigene Tariflinie mit Premium Plus. Das ist auch schon der einzige Unterschied zwischen den beiden. Bei der Exklusivvariante gibt es noch Leistung bei schwerer Krankheit & Beeinträchtigung, eine Anwartschaft auf eine spätere Risikolebensversicherung und nun statt 24 Monaten Arbeitsunfähigkeitsklausel nun 36 Monate.
Macht die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung etwas umfangreicher, aber hey, dafür sind wir ja da. Was man auch derzeit zwischen den Zeilen ein bisschen liest - aufgrund des Marktdrucks wird die AU-Klausel zwar immer besser, aber soooo glücklich sich die Versicherer nicht, viele Leistungsfälle schneller als erwartet, teilweise kurz nach Vertragsabschluss, oftmals das Thema Psyche. Mal schauen, wie es dort weitergeht. Das wäre zumindest ein Thema, was die Versicherer relativ einfach in den Griff bekommen würden, man müsste einfach das Preisschild für den Extrabaustein AU-Klausel (oder natürlich auch die Tariflinie) nach oben setzen, so dass die Kalkulation weiterhin auskömmlich wäre. Indirekt geht diesen Weg jetzt die Hannoversche, da die Tarifvariante Premium Exklusiv halt teurer ist als Premium Plus. Es bleibt spannend.
4. Die Beitragsdynamik kann nun später noch eingeschlossen werden
Für uns eine Regelung ohne Wert, da es in unserem Bestand keinen Vertrag gibt (ok, es gibt einen: Lehrer aus Berlin), welcher keine Beitragsdynamik in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Es macht ja auch überhaupt keinen Sinn, auf die Beitragsdynamik zu verzichten, ebenso auch, wenn man diese zu niedrig ansetzt. Hier gibt es dazu auch einen recht umfangreichen Blogartikel mit “Kundenfrage: Warum sollte ich mehr als drei Prozent Beitragsdynamik nehmen?”, welcher diese Thematik auch nochmals stärker aufgreift.
Der Vollständigkeit halber soll aber diese Neuerung erwähnt werden:
- In den ersten 24 Monaten sowie
- zum fünften Versicherungsstichtag
kann die Beitragsdynamik nochmals dazugenommen werden.
Funfact: Als wir die Neuerungen der Hannoverschen erstmals überflogen haben, dachten wir, es handelt sich um die Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung. Bei dieser gibt es mittlerweile doch Versicherer, bei denen man diese später nochmals einschließen kann. Die Leistungsdynamik ist ja durchaus beitragsrelevant, im Gegensatz zur Beitragsdynamik.
5. Anpassung der Zuschlagssystematik bei Risikozuschlägen
Nicht jede BU-Anfrage kann normal angenommen werden. Sei es aufgrund von Vorerkrankungen, gefährlichen Hobbys, Übergewicht oder anderen Risiken. So haben die Versicherer dann die Möglichkeit, das Gesamtrisiko mit einem höheren Beitrag zu zeichnen, anstatt der normalen Prämie. Das nennt sich dann Risikozuschlag. Bei der Hannoverschen war es bisher so = Gab es einen Risikozuschlag, dann war die Gesellschaft schon draußen. Die Kalkulation des Zuschlages war hanebüchen und nicht nachvollziehbar. Dies wurde nun begradigt, wir zitieren einfach mal:
Gibt es für dich nach der anonymen Risikovoranfrage (wichtig: nie direkt einen Antrag bei der Gesellschaft stellen) einen Risikozuschlag von 25 oder 50 Prozent, so kann recht zuverlässig dieser linear vom Beitrag nach oben gezogen werden.
- Endlich wurde also das leidige Thema der Zuschlagssystematik angepasst. Auch für uns eine Erleichterung, wenngleich immer das Ziel eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung sein sollte. Aber gelegentlich ist halt der der Wunsch der Vater des Gedankens!
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6. Änderung der Gesundheitsfragen in der Jungen Leute Aktion
Jetzt haben wir eigentlich die Hannoversche recht gelobt. Die Neuigkeiten wurden gut medial präsentiert, es sind einige sinnvolle Sachen dabei. Im Zuge des Updates passierte aber eine Sache ganz still und heimlich und dies wurde nicht wirklich kommuniziert – die Gesundheitsfragen der Jungen Leute Aktion unter 35 Jahre haben sich massiv verschlechtert.
Die “alten” Gesundheitsfragen der Jungen Leute Aktion:
Nun gibt es folgende Änderungen bzw. das sind die aktuellen Antragsfragen der „Jungen-Leute Aktion:
Die Änderungen sind gravierend und stellen eine Verschlechterung da (in aller Kürze, man könnte darüber eigentlich wieder einen eigenen Blogbeitrag schreiben):
- Nun kam eine Fünf-Jahresfrage mit stationären Aufenthalten dazu.
- Frage nach psychischen Beschwerden mit all seinen Nebendiagnosen ist nun auch fünf Jahre
- In der großen Drei-Jahresfrage werden viel mehr Erkrankungen (wie der Sinnesorgane) nachgefragt & auch geplante Behandlungen.
- Frage nach Krankschreibung kam dazu (über zwei Wochen)
Das Blöde daran: Eine Ja-Antwort ist nicht mehr erlaubt, trotz dieser doch nicht einfachen Gesundheitsfragen. Gibt es eine Ja-Antwort, dann wird auf dem normalen Antragsbogen verwiesen.
Versteh uns nicht falsch - im Sinne des Kollektives ist es nachvollziehbar
Verkürzte Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung bergen langfristig immer ein kleines Risiko für den Versicherer – man holt sich Risiken ins Boot, die man sonst nicht gezeichnet hätte. Was uns aber stört: Zum einen, dass selbst wir keinerlei Hinweise bekommen haben. Es wäre kein Problem für uns gewesen, wenn es eine kleine Meldung gegeben hätte ala “Im Zuge unserer Prüfung des Versichertenkollektivs haben wir entschieden, die Gesundheitsfragen etwas zu erweitern. Dies dürfte im Sinne aller Versicherten sein”. Zudem bewegen wir uns mittlerweile in einem Abfragezeitraum, wo es fast keinen Mehrwert mehr gegenüber dem normalen Antrag gibt. Zudem ist keine Ja-Antwort erlaubt. Uns gefiel somit die Kommunikation nicht so - erst durch einen befreundeten Maklerkollegen wurden wir darauf hingewiesen – vielen Dank nochmals dafür!
7. Fazit zu den Neuerungen der Hannoverschen
Man merkte es wohl schon zwischen den Zeilen: Wir sind sehr davon angetan, dass die Nachversicherungshöhe bei der Hannoverschen künftig jedes Jahr automatisch mitsteigt. Extrem tolle Idee, sehr kundenfokussiert und schafft auch für uns als spezialisierte Versicherungsmakler im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung einen neuen Triggerpunkt bei der Unterscheidung der Versicherer, denn auf dem Papier gleichen sich die Tarife immer mehr an, der eine schreibt teilweise vom anderen ab und umgekehrt. Ebenso schafft es Vertrauen, wenn man als bisheriger Kunde nicht schlechtergestellt wird als ein Neukunde. Die erste, zarte Umsetzung ist also gelungen!
Die weiteren Punkte sind eher kosmetischer Natur, teilweise Angleichung. Es bleibt aber spannend, wie sich die Arbeitsunfähigkeitsklausel am Markt entwickelt. Langsam dürften hier ja auch über sämtliche Versicherer erhebliche Daten (= Leistungsfälle) vorliegen.
- Den Artikel hatte der Schreiberling schon fertig geschrieben, die Änderung des „Jungen-Leute“-Antrages kam erst kurz vor der Veröffentlichung dazu. Dieser trübt etwas das Bild.






