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Anhebung Untersuchungsgrenzen Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung - oder doch nicht?

| Berufsunfähigkeit

In unserer kleinen “BU-Welt” der versierten Versicherungsmakler im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gab es vor kurzem Aufruhr. Die Alte Leipziger erhöht die ärztliche Untersuchungsgrenze auf 3.000 Euro monatliche BU-Rente. Wie ein Lauffeuer machte sich diese Meldung bei uns breit. Verwunderlich wäre diese Änderung nicht, denn seit gefühlt zwei Jahrzehnten bewegen wir uns mit der Frage “Wie viel kann ich in der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne ärztliche Untersuchung absichern” beim Deckel von 2.500 Euro, welcher erst vor zwei Jahren erstmals aufgeweicht wurde und immer mehr Nachahmer findet. Die Alte Leipziger fehlte bisher. Wir nehmen eines vorweg - es bleibt auch so, es war in unseren Augen vor allem Marketing, ohne wirklichen Mehrwert. Aber hohlen wir mal etwas mehr aus.

Alte Leipziger Untersuchungsgrenzen Berufsunfähigkeitsversicherung 2023

Seitdem, dass wir uns intensiv mit der Berufsunfähigkeitsversicherung auseinandersetzen (ca. ein Jahrzehnt), gibt es einen maximalen Deckel von 2.500 Euro. Bis dahin genügt also die Beantwortung der Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, darüber hinaus muss eine ärztliche Untersuchung / Zeugnis erfolgen, was wir aber nicht gut finden (darauf kommen wir aber noch). Trotz Inflation, dem damit verbundenen Kaufkraftverlust und steigenden Gehältern tat sich bis vor kurzem sehr wenig. Die 2.500 Euro waren in Stein gemeißelt. Erst 2021 gab es den ersten Versicherer mit dem HDI, welcher diese Grenze auf 3.000 Euro anhob. Nachahmer gab es anschließend eine Handvoll - von kleinen bis großen Gesellschaften. Namentlich nennen wir hier jetzt die Allianz, Baloise, Bayerische sowie dieCanada Life. Somit verwunderte uns die Meldung der Alten Leipziger nicht wirklich, dass man nun auch die Grenzen erhöhte. Aber der Crux liegt im Detail, diese sehen wir uns mal etwas genauer an.

1. Erhöhung der Anhebungsgrenzen bei der Alten Leipziger oder doch nicht?

Als sich diese Meldung wie ein Lauffeuer verteilte, war der erste Blick des Schreiberlings von diesem Artikel in die (dann neuen) Annahmerichtlinien der Alten Leipziger bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auf den ersten Blick ist hier alles paletti und ähnlich gelöst wie bei den oben genannten Versicherern:

Bis zu einem gewissen Alter (bei der Alten Leipziger 51 Jahre) genügen die normalen Gesundheitsfragen im Antrag bis zu einer monatlichen Rentenhöhe von 36.000 Euro im Jahr, was somit 3.000 Euro im Monat sind. So fasst es eigentlich jeder normalsterbliche Verbraucher, wie auch Versicherungsvermittler auf. Diese neue Regelung wird immer populärer und eine kleine Klitsche ist die Alte Leipziger ja auch nicht, ganz im Gegenteil - insbesondere unter Akademikern wie Ärzte, Ingenieure, wissenschaftliche Mitarbeiter oder auch Studenten sehr beliebt. Kann aber auch stark daran liegen, dass manche Vertriebe mit drei, vier oder neuerdings auch anderen Begriffen die Alte Leipziger als “Premiumpartner” erkoren haben. Trotz vermeintlich “individueller” Lösung, gibt es zu gefühlt 98 Prozent immer die Alte Leipziger als krönende Lösung. Gelockt an den Universitäten unter Steuersparseminare, Bewerbungstraining oder weitere, auf den ersten Blick sinnvolle Seminare, sieht man den Studenten vor allem als spätere “Melkkuh” bei manchen Vertrieben an. Hach, das ist jetzt aber ein anderes Thema.

Man beachte im Detail das “Sternchen” bzw. die “4” nach den 36.000 Euro

Im ganz Kleingedruckten siehst Du die “4” nach den “bis zu 36.000 Euro” jährliche BU-Rente. Wagen wir den Blick etwas weiter unten ins Kleingedruckte, erleben wir dann direkt, was damit gemeint wird.

Zitieren wir nochmals:

“Für Eintrittsalter unter 51: Zwischen 30.000 € und 36.000 € wird der Hausarztbericht (C) angefordert, sofern kein Hausarzt vorhanden M-Check (bzw. alternativ B)”

Also das ist jetzt leider in unseren Augen keine wirkliche Verbesserung. Es wird weiterhin ein umständlicher Hausarztbericht angefordert oder auf einen M-Check verwiesen.


2. Warum lehnen wir den Hausarztbericht bzw. den M-Check für unsere Kunden bei der Alten Leipziger ab?

Wir finden dies einfach mega gefährlich. Machen wir aber zuerst einen kurzen Einblick in die typische Beratung bei uns. Wir arbeiten bei uns ja ausschließlich mit anonymen Risikovoranfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Voraussetzung dafür ist aber natürlich vorher die saubere Gesundheitshistorie, aber auch die Benennung von gefährlichen Hobbys. Dafür benutzen wir sehr gerne ärztliche Stellungnahmen, umfangreiche Eigenerklärung und verzichten zudem gerne auf Fragebögen (da diese zu sehr nach dem “Ja / Nein” Schema aufgebaut sind). Hach, wir finden zudem, dass die Alte Leipziger jetzt auch nicht die beste Risikoprüfung hat, da finden wir seit Jahren andere Gesellschaften durchaus individueller bei den Voten. Man gehört aber weiterhin zu den guten, nach über 4.000 Risikovoranfragen haben aber andere noch ein bisschen die Nase vorn. 

Warum wir keine Freunde des Hausarztberichts bei der Alten Leipziger sind:

Die normale Fragestellung der Gesundheitsfragen beschränkte sich bei der Alten Leipziger zumeist auf drei Jahre. Kommt der Hausarztbericht zur Geltung, wird dieser Zeitraum teilweise massiv aufgeweicht, wie man im Teilausschnitt sieht:

Es gibt bei den Behandlungen nach “Gesundheitsstörungen” keine zeitliche Begrenzung. Vorher also drei Jahre, nun viel umfangreicher.  Zumindest wird kein aktueller Blutdrucktest benötigt, sondern der Hausarzt muss der Alten Leipziger nur die letzten bekannten Werte mitteilen (falls bekannt).
Beim Hausarztbericht muss der Kunde übrigens nicht extra zu seinem Arzt. Das Schreiben bekommt der Hausarzt direkt geschickt. Klingt auf den ersten Blick nach einer Vereinfachung, aber wir halten davon eher Abstand. Vielleicht gibt es ja einen übereifrigen Hausarzt, der wirklich minutiös alles sauber aufdröselt und ggf. zu Ungunsten der versicherten Person entscheidet. Auch das ist ein potenzielles Risiko. 

Ebenso beschreibt die Alte Leipziger folgendes: “Der Hausarzt sendet den ausgefüllten Bericht an uns zurück. Der Kunde erhält keine Kopie.” Das gefällt uns auch nicht. Man sollte immer “Herr” über seine medizinischen Unterlagen sein, insbesondere bei so sensiblen Themen wie der Antragsbearbeitung zu seinem persönlichen Versicherungsschutz. 

Weshalb wir auch den M-Check der Alten Leipziger in der Berufsunfähigkeitsversicherung meiden!

Hier kommt ein Mitarbeiter des “Medical Home Service” zu Dir nach Hause (wahlweise an die Arbeitsstätte) und nimmt verschiedene Untersuchungen wie eine Abnahme des Blutes oder des Urin vor. Zudem gibt es Fragen zum Gesundheitsstatus des Kunden. Diese werden gemeinsam mit der medizinischen Fachkraft ausgefüllt.
Auch davon sind wir keine Freunde. Der Interessent ist i.d.R. nicht geschult bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, selbige dürften zudem wieder viel umfangreicher sein als bei einem normalen Antrag. Zudem können durch die verschiedenen Untersuchungen wieder evtl.ungünstige medizinische Werte an den Tag kommen, welche die gewünschte Absicherung erschweren.


3. Welchen Mehrwert bietet jetzt die Alte Leipziger eigentlich durch die neuen Untersuchungsgrenzen?

Für unsere tägliche Arbeit und somit für Dich eigentlich keinen. In der Range der Absicherung zwischen 2.501-3.000 Euro gab es nur sehr dezente Verbesserungen mit dem Verzicht auf den sogenannten B-Bericht bei der Alten Leipziger. Die da wären:

 Es erfolgen keine aktuellen Untersuchungen.

  • Bei dem Untersuchungsbericht B wird der Kunde hingegen aktuell untersucht (neue Erkrankungen können ans Licht kommen):
  • Harnuntersuchung (Urinstatus und Mikroalbuminurie)
  • HIV-Test
  • Nüchternblutzuckerbestimmung
  • Fettstoffwechselbestimmung (nur Gesamtcholesterin)
  • Leberwertbestimmung (nur Gamma-GT)

Dies entfällt somit und wird erst ab einer gewünschten Absicherung von über 3.000 Euro fällig. Da wir aber unsere Kunden mit dem Hausarztbericht bzw. dem M-Check nicht ins offene Messer rennen lassen möchten, ist diese Verbesserung für uns unerheblich. 

Leichte Verbesserung bei der Anrechnungsgrenze für Versorgungswerke

Einen durchaus positiven Aspekt möchten wir aber nicht unerwähnt lassen. Bei der Anrechnung des Versorgungswerkes wurde die Grenze von bisher sehr überschaubaren 36.000 Euro p.a. auf 42.000 Euro (somit 3.500 Euro monatlich) angepasst. Somit sind insbesondere Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und weitere Kammerberufe etwas flexibler bei der passenden Versicherungssumme.
Nichtsdestotrotz liegen diese Werte bei weitem noch unter denen von manchen Mitbewerbern wie dem Volkswohl Bund, Bayerische oder HDI - diese rechnen derzeit (04 / 2023) erst ab 48.000 bzw. 50.000 Euro an.
Die Anhebung der Anrechnungsgrenze auf 42.000 Euro ist aber natürlich grundsätzlich positiv zu bewerten, man darf und sollte ja auch niemals die Abzüge im Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung vergessen.


4. Was sollte ich jetzt machen, wenn ich hohe Renten in der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern möchte?

Auf diese Frage haben wir eine klare Antwort, da der Wunsch nach einer Absicherung von 3.500, 4.000, 5.000 Euro und mehr uns sehr häufig erreicht - immerhin ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ja eine Statusabsicherung. Sollte das Leben mal nicht so laufen, wie es sein sollte (=gesundheitliche Aspekte), sollte zumindest der Status und die finanzielle Absicherung gewährleistet sein. 

Teile Deine gewünschte Absicherung in der BU einfach auf zwei Anbieter auf!

Möchtest Du z.B. 5.000 Euro absichern und den Risiken einer ärztlichen Untersuchung / Zeugnisaus dem Weg gehen, so teile die Rentenhöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung einfach auf. Denn die Grenze für die ärztlichen Untersuchungen / M-Check wird pro Gesellschaft gesehen, nicht im gesamten.
Bei einem Wunsch von 5.000 Euro teilst Du einfach auf zwei gute Anbieter auf, z.B. 2.500 Euro bei der Alten Leipziger und 2.500 Euro bei der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung. So umgehst Du die ärztliche Untersuchung und negative Befundergebnisse.
Als Bonus bekommst Du zudem evtl. noch umfangreiche Erhöhungsmöglichkeiten anhand der Nachversicherung, welche Du bei einer Ein-Vertragslösung nicht hättest. Es ist nicht selten, dass man nach 5, 10 oder gar 15 Jahren nochmals den Wunsch aufgrund eines aktuellen Ereignisses (wie Geburt eines Kindes oder Immobilienfinanzierung) verspürt, alternativ kann natürlich auch das ansteigende Gehalt aufgrund einer “Karriere” vielleicht nicht mehr mit der aktuellen Absicherung mithalten. Durch das geschickte Zusammenstellen von zwei Versicherern können sich junge Personen sogar Erhöhungsmöglichkeiten von weit über 10.000 Euro sichern. Das ist schon ein Brett…
Ein weiterer Nachteil, falls Du bei einer Gesellschaft sehr viel absichern möchtest = ab einer gewissen Höhe spricht der Rückversicherer ein Wörtchen mit. Dieser votet i.d.R. härter als der Erstversicherer bzw. ein guter Kontakt in der Risikoprüfung. 

Somit halten wir die Aufteilung auf zwei Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung für eine durchaus praktikable und gute Lösung, es kommt aber natürlich wie immer auf den Einzelfall drauf an.

Möchtest Du z.B. 3.000 Euro über einen Vertrag absichern, dann haben wir die Möglichkeiten schon erwähnt. Es gibt immer mehr Anbieter, welche direkt bis zu 3.000 Euro die normalen Gesundheitsfragen, ohne ärztliche Untersuchung.


5. Fazit zur Erhöhung der Anrechnungsgrenzen der Alten Leipziger

Wir sollten also dem Buschfunk zu Beginn lieber misstrauen und selbst das Kleingedruckte lesen. Das ziehen wir jetzt aus dieser Meldung, welche vor wenigen Wochen durch die Maklergemeinde ging. In unseren Augen ist die Verbesserung in der Praxis nicht relevant, einzig die Erhöhung beim Versorgungswerk halten wir für sehr sinnvoll.

Die Alte Leipziger hat grundsätzlich ja saubere Bedingungen und kann eine Lösung nach unserer Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sein, muss dies aber nicht. Für absolute Gutverdiener wäre eine Anhebung der Untersuchungsgrenzen auf 3.000 Euro ohne mit den normalen Antragsfragen durchaus eine Verbesserung gewesen, dies wurde nicht gemacht. Schade. 

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