Aber welche Unterschiede gibt es bei der Schweigepflichtsentbindung zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Schauen wir uns mal direkt Anträge in der Praxis an – hier sieht man, dass es zwei Arten von einer Schweigepflichtsentbindung gibt.

  • Schweigepflichtsentbindung Im Lebenfall
  • Schweigepflichtsentbindung im Todesfall

Beginnen wir mit der ersten Variante

Bei der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung sieht es so aus:

Die Alte Leipziger hat es so formuliert bei ihrer Schweigepflichtsentbindung zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

Die HDI BU Versicherung hat auch den ähnlichen Wortlaut zur Schweigepflichtsentbindung:

Was ist, wenn ich die erste Auswahlmöglichkeit ankreuze bei der Antragsstellung?

Es passiert erst einmal nichts. Die Welt geht nicht unter.
ABER: Du gibst dem Versicherer den Freifahrtsschein, dass dieser pauschal bei den Ärzten anfragen kann. Bei der Antragsprüfung, wie auch im Leistungsfall. Gibst Du dem Versicherer die zweite Möglichkeit, dann musst Du jedes Mal (!) die Einwilligung erteilen, dass die Versicherungsgesellschaft bei den behandelnden Ärzten, Krankenkasse und weiteren Behandlern pauschal anfragt.

Klingt eigentlich gut und nach weniger Stress für mich, aber wieso seid ihr nicht dafür?

1. Wir vermeiden es tunlichst, dass der Versicherer bei der Antragsstellung Deine Ärzte kontaktiert!

Du und auch wir geben somit die Hoheit über den Antragsprozess aus der Hand, wenn man pauschal die Einwilligung gibt.
Der wichtigere Grund liegt aber darin, dass wir dem Versicherer dann böse, böse auf die Finger kloppen würden. Das erklären wir Dir jetzt gerne.

Unser Steckenpferd ist die anonyme Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dies beinhaltet erst einmal sehr viel Fleißarbeit für unsere Interessenten, da wir aktive Mitarbeit definitiv einfordern. Unseren Beratungsvorgang kannst Du auch unter „Unabhängige Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ nachlesen. Wir schicken Dich aufgrund von aktuellen ärztlichen Attesten öfters nochmals zu Arzt, fordern von Dir umfangreiche Eigenerklärungenund lehnen Fragebögen bekanntlich ab. Unser anschließend größter Faustpfad sind die kurzen Wege zu Entscheidern in der Risikoprüfung. Warum wir diese haben, haben wir Dir im Artikel „Warum fragt Ihr für meine BU-Voranfrage nicht bei 10 Gesellschaften an?genauer erklärt.
Mit all diesen umfangreichen Daten kann sich die jeweilige Person in der Risikoprüfung ein umfangreiches und endgültiges Bild von Dir machen. Ob zum Thema Gesundheitszustand, gefährlichen Hobbys oder sonstigen Minenfeldern. Wir geben dem Versicherer so viel Informationen für ein aussagekräftiges Votum.

Ein Votum der anonymen Risikovoranfrage ist zwar für den späteren Antrag nicht bindend, aber in den letzten fünf, vielleicht sogar sieben Jahre kam es kein (!) einziges Mal vor, dass das Ergebnis der Anfrage nicht mit der Antragsstellung übereinstimmte. Sollte dies einmal der Fall sein, dann gehen wir auf die Barrikaden und der Versicherer bekommt einen wunderbaren negativen Artikel in unserem Blog. Darauf ist keiner scharf…
Somit stellt sich für uns die problematische Thematik der Schweigepflichtsentbindung bei einem Antrag eigentlich gar nicht.

Die unverblümte Wahrheit = Der Großteil der Vermittler am Markt ist aber nicht wirklich versiert.

Dazu zählen auch Abschlüsse einer Berufsunfähigkeitsversicherung über eine Bank, Strukturvertriebe und auch einige Versicherungsvertreter haben Potential in der Beratung. Da wird weder mit anonymen Risikovoranfragen gearbeitet, sondern direkt ein Antrag gestellt – ohne wirklich vorherige Aufbereitung der Gesundheitshistorie.
Dem Versicherer stellen sich dann selbstverständlich viele Fragen und mit den eher spärlich vorliegenden Daten kann man wenig anfangen. Zurecht. So wird dann bei dem oder mehreren behandelnden Ärzten angefragt. Die Fragebögen, welche der Arzt dann bekommt, sind umfangreicher als die Gesundheitsfragen. Zudem sitzt Du bekanntlich nicht beim Arzt und kannst auch nicht kontrollieren, welche Antwort dieser für Dich gibt. Somit bist Du nicht mehr Herr über Deine Unterlagen.

Der Versicherer darf auch Informationen nutzen, die ihm unrechtmäßig zur Kenntnis gegeben wurden. Es ist somit absolut nachlässig, wenn Du dem Versicherer die Erlaubnis in der Schweigepflichtentbindung gegeben hast. Somit erkennt der Versicherer vielleicht eine Diagnose, die evtl. außerhalb des Abfragezeitraumes liegt, aber vielleicht eine Knock-Out Diagnose wäre für die Gesellschaft. Der Antrag wird vonseiten des Versicherers anschließend zurückgezogen aus „Gesellschaftspolitscher Entscheidung“ und Du stehst wie ein begossener Pudel im Regen ohne Absicherung. Nicht gut.

Hast Du dem Versicherer zudem die Möglichkeit gegeben, pauschal bei den Ärzten anzufragen, wird dieser das eher nutzen, als wenn das Unternehmen jedes Mal Deine Einwilligung benötigt.

Aber ich möchte in der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr als 2.500 Euro absichern – dann frägt doch der Versicherer automatisch beim Arzt an?

Prinzipiell absolut richtig erkannt. Möchtest Du eine hohe Berufsunfähigkeitsversicherungsrente absichern, musst Du einiges über Dich ergehen lassen. Kennen wir. Dafür haben wir aber auch eine Lösung.

Bei einem hohen Absicherungswunsch empfehlen wir Dir IMMER eine Zwei-Vertragslösung, welche wir im Artikel „Aufteilung auf zwei Gesellschaften in der Berufsunfähigkeitsversicherung?näher beschrieben haben. So umgehst Du ärztliche Untersuchungen & Anfragen vom Versicherer.

Wie dies exakt in der Praxis abläuft, haben wir in einem separaten Blockartikel beschrieben mit „Fälle aus der Praxis – so sichern wir hohe Renten in der Berufsunfähigkeitsversicherung ab!“.
Mit dieser Vorgehensweise umgehen wir also auch die mögliche Stolperfalle Arztanfrage.

2. Fast noch wichtiger = bleib auch IM Leistungsfall Besitzer über Deine Daten

Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist noch kniffliger. Anders wie bei der Antragsstellung, wo ab und zu die Eigenangaben genügen, werden im Leistungsfall sicherlich ärztliche Unterlagen benötigt um den Grad der Berufsunfähigkeit feststellen zu können. Eine pauschale Erlaubnis zur Einwilligung klingt zwar nett, ist aber extrem gefährlich.

Denke bitte an den obigen Satz: Der Versicherer darf Informationen auch nutzen, die ihm unrechtmäßig in die Hände gefallen wurden. Typisches Beispiel sind z.B. diverse gesetzliche Krankenversicherungen. Diese müssen nach Gesetz bestimmte Informationen nach einer bestimmten Zeit löschen. Klappt in der Praxis aber nicht immer. So bekommt der Versicherer Kenntnis über Unterlagen, welche ihm gar nicht mehr zustehen.

Woher weiß ich, welche Informationen ich weitergeben soll im Leistungsfall?

Die Vorgehensweise ist sehr einfach. Stelle nie, nie einen Leistungsantrag selber, sondern nimm Dir jemanden an die Hand, welcher sich auf die Thematik spezialisiert hat. Wir haben hier mittlerweile ein sehr breites Netzwerk und können Dir wirkliche Spezialisten empfehlen.  Wir kooperieren hierbei mit dem BU-Expertenservice in unseren BU-Leistungsfällen. 
Ähnlich wie bei der anonymen Risikovoranfrage / späteren Antragsstellung (wo wir Dich begleiten), übernimmt ein spezialisierter Versicherungsberater die komplette Kommunikation mit dem Versicherer. Zuerst werden alle notwendigen(!) ärztlichen Unterlagen eingesammelt um diese dann gebündelt dem Versicherer zu übergeben. I.d.R. gibt es keine Rückfragen mehr und der jeweilige Sachbearbeiter kann meist fallabschließend entscheiden. Gibt es Nachfragen oder soll doch noch ein Arzt angefragt werden, gibst Du anschließend fallbezogen(!) die Einwilligung. Nicht pauschal. Es kann auch durchaus sein, dass Dein spezialisierter Versicherungsberater für den Leistungsfall einfach sagt „Ne, sorry, lieber Versicherer – Bei dem Arzt müsst Ihr nicht anfragen, es liegen euch doch schon alle Informationen vor. Bitte genauer lesen“.

Haben wir Dich überzeugt, dass die zweite Auswahlmöglichkeit sinnvoller ist bei der Schweigepflichtsentbindung? Nüchtern gesehen spricht hier gar nichts dagegen.


Schweigepflichtsentbindung beim Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Todesfall

Hier sieht die Thematik etwas anders aus, da manche Gesellschaften pauschal nur eine Möglichkeit anbieten.

Zum Beispiel ist dies bei der Alten Leipziger so:

Auch die LV 1871 bietet zwei Möglichkeiten im Fall des Todes an:

Bei der HDI Versicherung ist die Auswahl eingeschränkt bzw. nicht mehr vorhanden:

Ebenso geregelt ist dies so beim Volkswohl Bund – die Auswahlmöglichkeiten zur Schweigepflichtsentbindung sind – dezent gesagt – überschaubar:

Äh- verstehe ich nicht ganz. Leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Tod?

Nein, bei Tod erlischt selbstverständlich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Leistung wird eingestellt. Es geht aber viel mehr um folgendes, mögliches Szenario.

Stell Dir vor, du erkrankst überraschend sehr schwer und stirbst acht Monate später. In dieser Zeit hattest Du viel im Kopf, aber Deine Berufsunfähigkeitsversicherung hast Du aufgrund schwerwiegender Behandlungen schlichtweg vergessen. Nun stoßen Deine Hinterbliebenen darauf, dass Du eine oder mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen besessen hast. Für die oben genannten acht Monate hättest Du einen Leistungsanspruch gehabt, da Du auch nicht mehr in der Arbeit warst. Nun könnten Deine Erben rückwirkend für diesen Zeitraum Leistung einfordern. Da Deine Erben aber mit dem Vertrag an sich wenig zu tun hatten, macht es sich die Versicherung jetzt etwas einfacher und sagt „Wir können pauschal bei den Ärzten anfragen, da wir sonst auch nicht wirklich wissen, wem wir von den Angehörigen damit beauftragen sollen.

Es ist ein extrem unwahrscheinliches Szenario, aus diesem Grund sehen wir also die einzige Auswahlmöglichkeit bei der Schweigepflichtsentbindung im Todesfall als nicht wirklich hinderlich oder dramatisch an. Gibt Dir der Versicherer aber zwei Auswahlmöglichkeiten (so wie in diesem Fall die Alte Leipziger oder LV 1871), so kannst Du auch hier wieder die zweite Möglichkeit bzgl. der Schweigepflichtsentbindung angeben.


Fazit zur Schweigepflichtsentbindung beim Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

Nimm bitte immer die zweite Möglichkeit. Es gibt wahrlich keinen nennenswerten Grund, weshalb die erste Variante angenommen werden sollte.

Fast wichtiger als dieser Grund sind aber folgende beiden Punkte

  1. Bitte nimm Dir einen versierten Versicherungsmakler zur Berufsunfähigkeitsversicherung an die Hand bei der Aufbereitung der Gesundheitshistorie und späteren Antragsstellung (ja, dass könnten auch wir sein....)
  2. Im Leistungsfall gilt dasselbe. Niemals selber machen und auch keinen unwissenden Vermittler ranlassen. Die Thematik Leistungsfallbegleitung gehört in die Hände eines kompetenten Versicherungsberaters. Es kann so viel schief gehen – also habe Respekt davor.