1. Vorgeschichte - Anfrage einer Assistenzärztin

Unsere Interessentin hatte eine kleine Odyssee hinter sich und kam dann letztendlich auf uns.

Soweit, so gut. Passiert ja mehrmals täglich. Beim Thema der Berufsunfähigkeitsversicherung hatten wir eigentlich drei Möglichkeiten. 

  1. Wir lassen den Vertrag der Basisrente mit Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Alten Leipziger so, mit seinen Vor- wie Nachteilen.
  2. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird auf eigene Beine gestellt, man trennt beide Sparten.
  3. Links und rechts schauen, inwiefern eine aktuelle Absicherung möglich ist, denn die 2.160 Euro BU-Rente sind zu wenig an Absicherung. Zumindest in unseren Augen. Man scheute aber den erneuten Aufwand der Aufbereitung bzgl. der Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das ist schade, denn so hätte man die komplett grüne Wiese betrachten und auch eine bedarfsgerechte Absicherung (natürlich auf Wunsch) erreichen können. Zudem gibt es für Mediziner & Ärzte ja auch immer verkürzte Gesundheitsfragen, welche man prüfen kann. 

Angemerkt sei noch, dass man bei Möglichkeit eins und zwei auch noch das Thema Nachversicherung im Auge behalten könnte, um die BU-Rente zu erhöhen. Die Chance einer ereignisunabhängigen Erhöhung (also ohne Ereignis), gibt es in diesem Vertrag aber nicht mehr, da länger als fünf Jahre seit dem Vertragsabschluss vergangen sind. 

Berufsunfähigkeitsversicherung in der Basisrente behalten oder nicht?

Dies war nun die große Frage. Die beiden großen Vorteile der Kombination innerhalb sind ja:

  • Die Beiträge können zu 100 Prozent (sowohl für den Rentenanteil wie auch für BU-Versicherung) steuerlich abgesetzt werden. 
  • Im BU-Leistungsfall übernimmt der Versicherer die Beiträge zur Altersvorsorge und sorgt dafür für höhere Ansprüche & Absicherung im Alter.

Dem stehen folgende Nachteile gegenüber:

  • Man kommt nie mehr an das Geld heran, da die Auszahlung eine monatliche Rente ergeben muss. Das ist vielen in der heutigen Zeit zu unflexibel, und man möchte zumindest schon die Option haben, das eingezahlte Geld als Option wieder herausnehmen zu können. Ob für eine Weltreise, Vererben an die Kinder, Kosten einer medizinischen Behandlung, usw…).
  • Im Leistungsfall muss fast die komplette BU-Rente voll versteuert werden, also muss die BU-Rente gleich höher angesetzt werden.
  • Auch wenn es ein Äpfel-Birnen-Vergleich ist - vielen ist die Versicherungslösung zum Ansparen gegenüber Ihrem ETF´Depot zu teuer und man möchte das trennen. 
  • Bei einem Umzug ins Ausland kann gar nichts mehr bei der Steuer angegeben werden ;). 

Unsere Interessentin hat sich aber für eine Weiterführung des Vertrages entschieden. Das ist auch völlig okay. Wir sind nun dank der Bestandsübertragung nun auch der neue Ansprechpartner des Vertrages und unsere Neukundin profitiert von der gemütlichen Dokumentenablage in simplr, der Versicherungsapp & digitalen Versicherungsordner

Aber kommen wir zum eigentlichen Thema, warum in unseren Augen eine Absicherung von 2.200 Euro in der BU nicht genügt, wenn man einen gewissen Beruf mit einem guten Gehalt ausübt. 


2. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung müssen weiter bezahlt werden

Unsere Interessentin hat sich vor einigen Jahren für die private Krankenversicherung entschieden. Soweit gut, im Moment erleben wir ja auch einen absoluten Run auf das Thema private Krankenversicherung. Anbieter war und ist die uniVersa Krankenversicherung, ein solider Krankenversicherer, welchen auch wir durchaus schätzen. Der monatliche Beitrag liegt derzeit bei etwas über 800 Euro. Im Moment - da im Angestelltenverhältnis – wird der Beitrag auch zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. 

Was passiert eigentlich im Leistungsfall mit der privaten Krankenversicherung.
Diese läuft einfach so weiter, die Beiträge müssen komplett selber übernommen werden. Sprich, die 800 Euro müssen nun aus eigener Tasche bezahlt werden. Dass es durchaus zu Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung kommt, habt Ihr sicherlich mitbekommen. Der Beitrag bleibt nicht gleich, was aber auch gut ist - der medizinische Fortschritt muss bezahlt werden. Sehr konservativ gerechnet gehen wir von drei Prozent Steigerungen im Jahr aus. Das übersteigt die Leistungsdynamik des vorhandenen BU-Vertrages, denn hier wurden “nur” zwei Prozent gewählt an garantierter Rentensteigerung

Kann ich nicht irgendwie doch wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wege und Möglichkeiten würde es eventuell geben, aber möchte ich nicht genau aus diesem Grund in die private Krankenversicherung? Um bei einer schweren Erkrankung die bestmögliche medizinische Absicherung zu bekommen? Kein langes Warten auf Arzttermine, Behandlungen, die nicht nur zwecksmäßig (GKV), sondern auch sinnvoll sind? Aber lassen wir jetzt den Grabenkampf und einigen wir uns darauf, dass der Erhalt der privaten Krankenversicherung im BU-Leistungsfall absolute Pflicht ist.

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3. Es wird kein Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung & Versorgungswerk eingezahlt

Ein Punkt, den viele bei der passenden BU-Rentenhöhe vergessen. 

“Wenn ich berufsunfähig bin, zahle ich keinen Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerk ein”

Auch wenn man die gesetzliche Rentenversicherung wie auch das Versorgungswerk durchaus kritisieren kann - es bleibt schlichtweg in Deutschland die Hauptsäule der Altersvorsorge. 

Unsere ledige Assistenzärztin verdient ca. 75.000 Euro Brutto im Jahr, was folgende Auflistung zur Folge hat:

Konzentrieren wir uns auf die Rentenversicherung. Unsere Kundin zahlt jedes Monat 581 Euro in das Versorgungswerk ein, was künftig entfallen würde. Aber, aber. Künftig würde nicht nur dieser Anteil entfallen, sondern auch der Anteil des Arbeitgebers, welcher nochmals 581 Euro einzahlt. Zusammen also 1.162 Euro. Der Einfachheit halber nehmen wir 1.150 Euro an. Diese fehlen und müssen eigentlich nun privat getragen werden. Ob durch die Anlage in Aktienfonds & ETFs., eine vermietete Immobilie, dem Kopfkissen, Gold, Bitcoins oder was auch immer - es entsteht eine extreme Lücke, die nun aus eigenen Mitteln entrichtet werden muss.

  • Das ist der Punkt bei den Abzügen, der am häufigsten vergessen wird und für offene Münder sorgt. 

Wie oben schon etwas beschrieben – kleiner Pluspunkt für die Basisrente in Kombi mit BU - Im Leistungsfall werden die Beiträge nun vom Versicherer übernommen. Das ist ne coole Kombination, insbesondere dann noch, wenn eine Dynamisierung im Leistungsfall eingebaut worden wäre (geht teilweise bis zu 10 Prozent). Interessiert man sich dafür, muss man aber nicht extra die Kombination wählen, sondern kann einen eigenen Vertrag in der Altersvorsorge abschließen - ob mit oder ohne Basisrente. Nennt sich dann BU-Airbag und dazu haben wir zufälligerweise auch wieder einen Artikel mit Wie sinnvoll ist ein BU-Airbag in der Altersvorsorge?


4. In diesem Fall - die BU-Rente wird (fast) komplett versteuert

Was der Staat vorher gibt (Beiträge können komplett von der Steuer abgesetzt werden), nimmt er sich später wieder. Grob gesagt. 

So wäre bis 2040 die Versteuerung der BU-Rente im Leistungsfall:

RentenbeginnSteuerpflichtiger AnteilSteuerfreier Freibetrag
Rentenbeginn 202684,0 %16,0 %
Rentenbeginn 202784,5 %15,5 %
Rentenbeginn 202885,0 %15,0 %
Rentenbeginn 202985,5 %14,5 %
Rentenbeginn 203086,0 %14,0 %
Rentenbeginn 203186,5 %13,5 %
Rentenbeginn 203287,0 %13,0 %
Rentenbeginn 203387,5 %12,5 %
Rentenbeginn 203488,0 %12,0 %
Rentenbeginn 203588,5 %11,5 %
Rentenbeginn 203689,0 %11,0 %
Rentenbeginn 203789,5 %10,5 %
Rentenbeginn 203890,0 %10,0 %
Rentenbeginn 203990,5 %9,5 %
Rentenbeginn 204091,0 %9,0 %

Würde unsere Kundin also direkt in diesem Jahr schwer erkranken und berufsunfähig werden, sind von den 2.160 Euro mtl. BU-Rente dann 84 Prozent steuerpflichtig. Das sind 1814 Euro. Mit dem eigenen Steuersatz. Aus diesem Grund sollten die persönliche BU-Rente um 20-25 Prozent höher angesetzt werden. Nehmen wir konservativ 20 Prozent an, was wiederum bei 2.160 Euro ungefähr 430 Euro sind. Das ist der Betrag, um den die BU-Rente höher angesetzt werden muss. Je älter man wird, desto höher fällt jedes Jahr die Besteuerung aus. 

Bei einer selbstständigen BU-Rente würde in dieser Absicherungshöhe quasi keine Steuern anfallen. 

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5. Wie viel bleibt nun eigentlich von den 2.160 Euro übrig an BU-Rente?

Wenn man die nackten Zahlen betrachtet, dann ist man schon im negativen Bereich.

  • BU-Rente von 2.160 Euro
  • Aktueller Beitrag PKV 800 Euro
  • Einzahlung Ersatz Rentenkasse 1.150 Euro
  • Abzüge Steuern im Leistungsfall 430 Euro
  • Wert, der übrig bleibt: Minus 220 Euro

Es bleibt also nichts für ein selbstbestimmtes Leben übrig. Ok, wir haben die Übernahme des Altersvorsorgevertrages vergessen, sagen wir dann also, dass statt 1.150 Euro nun 1.000 Euro eingezahlt werden sollten. Trotzdem nichts.

Verstehst Du nun, warum wir so auf die 60 Prozent des Bruttogehaltes an Absicherung pochen? Bei 75.000 Euro wären dies 3.750 Euro mtl. BU-Rente. Das wäre angemessen, bei einigen Versicherern kann sogar noch einen Tick mehr abgesichert werden. 

Ja, wir wissen, der mtl. BU-Beitrag tut weh.

Das Geld ist quasi weg (bei der Risikoabsicherung), aber was ist, wenn das Leben mal nicht so läuft? Nehmen wir unsere Ärztin als Beispiel, welche ca. 4.800 Euro mtl. Netto verdient. Direkte Frage:

  • Wären dir in diesem Fall die 4.800 Euro mtl. Einkommen bis zum Ende des Arbeitslebens wichtiger, die sich aber mal wieder ändern können, falls du krank wirst?

oder

  • Loggst du 4.650 Euro bis an dein Arbeitsende ein, hast somit 150 Euro im Monat weniger, aber mit absoluter Sicherheit? Egal, welche Krankheit und Schicksalsschlag kommt? 

Diese Frage muss jeder für sich selbst entscheiden. 

Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel etwas sensibilisieren konnten. Die ganze Berechnung ist natürlich keine wissenschaftliche Ausarbeitung, aber kommt auf jeden Fall gut hin. Es geht uns um die Sensibilisierung und die vielen, zu niedrigen BU-Renten am Markt. Wenn wir nur eine Person davon überzeugen konnten, mehr abzusichern, die Nachversicherung jetzt doch anzugehen oder der Beitragsdynamik dieses Jahr nicht zu widersprechen, dann hat der Artikel schon seinen Sinn erfüllt.