Inhaltsverzeichnis: BarmeniaGothaer = Einführung Raucherstatus & Verschlechterung Drogenfrage


1. Differenzierung zwischen Nichtraucher und Raucher bei der BarmeniaGothaer BU

Bisher gab es eine Mischkalkulation vonseiten des Versicherers. Sprich, Raucher und Nichtraucher wurden in einen Topf geworfen und bezahlen somit dieselbe Prämie. Das Rauchverhalten war also nicht prämienrelevant, obwohl die Gothaer schon seit Jahren den Raucherstatus abgefragt hat. Das kam uns etwas spanisch vor, also fragten wir auch mal nach. “Die Frage nach dem Raucherstatus ist für uns dahingehend interessant, dass wir einige Erkrankungen wie die der Atemwege dann anders bewerten können”. Damit ist nun Schluss und nun wird das Nichtrauchen günstiger und das Rauchen teurer. 

Wie hoch sind die Beitragsunterschiede bei Raucher vs. Nichtraucher?

Diese bewegen sich nach ersten Berechnungen durchaus (vor allem bei jungen Personen) im ambitionierten Bereich.  Somit geht man auch ein wenig den Weg der krassen Differenzierung wie z.B. die Helvetia / frühere Baloise ein, die teilweise einen Unterschied von um die 30 Prozent kalkuliert. Schauen wir uns direkt aber einige Beispiele an:

Beitragsunterschied Nichtraucher & Raucher bei der BarmeniaGothaer

BerufAlterAbsicherungshöhemtl. Beitrag Nichtrauchermtl. Beitrag Raucher
Student Humanmedizin201.500 Euro mtl. BU-Rente42,00 Euro56,90 Euro
Controller252.000 Euro mtl. BU-Rente60,00 Euro77,70 Euro
Rechtsanwalt303.000 Euro mtl. BU-Rente85,90 Euro106,50 Euro
Softwareentwickler353.000 Euro mtl. BU-Rente88,40 Euro115,90 Euro
Erzieherin352.000 Euro mtl. BU-Rente129,90 Euro161,90 Euro

Jeweils ohne Bausteine wie Leistungsdynamik oder AU Klausel berechnet, Endalter 67, teilweise Akademikerabschluss angenommen. 

Wie immer gilt also - der Nichtraucher darf sich freuen, für den Raucher wird’s erheblich teuer. Für uns ist diese Entwicklung nachvollziehbar, denn Nichtraucher leben schlichtweg gesünder als Raucher, und das sollte daher für die Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden. Die BarmeniaGothaer passt sich - wie oben angedeutet - auch nur dem Marktniveau an, denn man war eigentlich nur noch als letzter Mohikaner unterwegs. 

Wie lautet die genaue Raucherfrage bei der BarmeniaGothaer?

Diese ist sehr marktüblich mit:

Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung geraucht, gedampft (nikotinhaltig sowie nikotinfrei) oder in sonstiger Form Nikotin konsumiert? Hierzu zählt z. B. der Genuss von Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Kautabak, Snus, Pfeifen, Shishas (Wasserpfeifen) oder auch die Verwendung elektrischer Verdampfer wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen, wie auch die Verwendung von Tabakerhitzern wie z. B. IQOS.

Auszug Antrag BarmeniaGothaer 07 / 2026

Die Aufzählung ist hier sehr umfangreich, so dass es keinen Interpretationsspielraum geben dürfte. Gibt es doch immer wieder Rückfragen, ob man z.B. eine E-Zigarette oder eine Shisha angeben muss. Bei der BarmeniaGothaer ist dies nun klar geregelt. 

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2. Verschärfung der Antragsfrage nach dem Drogenkonsum

Doch sehr heimlich, wurde die Frage nach dem Drogenkonsum in der Berufsunfähigkeitsversicherung verändert. 

Bis zum Update gab es hier folgende Frage nach dem Drogenkonsum:

Werden oder wurden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Medikamentenmissbrauchs, des Konsums von Alkohol, von Betäubungsmitteln oder von Drogen beraten oder behandelt? Wenn ja, wann, wo, durch wen? 

Bisherige Drogenfrage im Antrag der BarmeniaGothaer

Wie man hier liest, war der Drogenkonsum nur angabepflichtig, wenn man deswegen beraten oder untersucht wurde. Der reine Konsum nicht. 

Nun gibt es folgende Änderung:

Konsumieren oder konsumierten Sie in den letzten 5 Jahren Drogen (z. B. Cannabis, Kokain, MDMA) oder Betäubungsmittel? Wenn ja, was, wie häufig und wie viel? 

Neue Drogenfrage ab 07 / 2026 bei der BarmeniaGothaer

Die Änderung ist signifikant, da nun der reine Drogenkonsum über die letzten fünf Jahre abgefragt wird. Aus Versicherersicht können wir dies auf den ersten Blick absolut nachvollziehen und würden wir auch machen, falls wir Versicherer wären ;). Differenzieren sollte man aber nach der Frage nach dem Cannabiskonsum. Ist halt erlaubt und wahrscheinlich hat ein Großteil der jungen Erwachsenen schon mal gekifft. Wie sagte ein bekannter Gesellschaftsarzt mal “Ich hab vier Kinder im Erwachsenenalter, da müsste jeder die Frage nach dem Cannabiskonsum über fünf Jahre sicher mal mit Ja beantworten”. Von daher finden wir eine pauschale Abfrage nach dem reinen Cannabiskonsum für irgendwie blöd. Da müsste auch das Ziehen eines Joints von vor drei Jahren beim Junggesellenabschied in Amsterdam angegeben werden.

Besser finden wir hier z.B. die Lösung der LV 1871, die bei jungen Leuten bis 35 Jahre maximal drei Monate zurückfragt. Der Dauerkiffer muss seinen Konsum also angeben, was im Sinne des Versichertenkollektivs sicherlich sinnvoll ist. Aber nicht jede Jugendsünde müsste bei der LV 1871 angegeben werden.

  • So eine praxisnahe Lösung hätten wir uns auch gerne bei der BarmeniaGothaer im Zuge des Updates gewünscht, aber man kann leider nicht alles haben 😕

Zwei kleine Änderungen, die wir dir aber nicht vorenthalten wollten 😉.