BarmeniaGothaer = Einführung Raucherstatus & Verschlechterung Drogenfrage
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Berufsunfähigkeit
Als sehr kleine Neuerung gibt es von der Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung (oder wie man sie nach der Fusion auch nennt, mit “BarmeniaGothaer”), etwas, was eigentlich alle anderen namhaften und vernünftigen Versicherer schon eingeführt haben. Die Raucherfrage ist nun prämienrelevant. Zudem gibt es für Personen, die Cannabis (und - hoffen wir es mal nicht - andere Drogen) zu sich nehmen, auch eine große Änderung, die durchaus Auswirkungen auf die Annahme haben könnte.
1. Differenzierung zwischen Nichtraucher und Raucher bei der BarmeniaGothaer BU
Bisher gab es eine Mischkalkulation vonseiten des Versicherers. Sprich, Raucher und Nichtraucher wurden in einen Topf geworfen und bezahlen somit dieselbe Prämie. Das Rauchverhalten war also nicht prämienrelevant, obwohl die Gothaer schon seit Jahren den Raucherstatus abgefragt hat. Das kam uns etwas spanisch vor, also fragten wir auch mal nach. “Die Frage nach dem Raucherstatus ist für uns dahingehend interessant, dass wir einige Erkrankungen wie die der Atemwege dann anders bewerten können”. Damit ist nun Schluss und nun wird das Nichtrauchen günstiger und das Rauchen teurer.
Wie hoch sind die Beitragsunterschiede bei Raucher vs. Nichtraucher?
Diese bewegen sich nach ersten Berechnungen durchaus (vor allem bei jungen Personen) im ambitionierten Bereich. Somit geht man auch ein wenig den Weg der krassen Differenzierung wie z.B. die Helvetia / frühere Baloise ein, die teilweise einen Unterschied von um die 30 Prozent kalkuliert. Schauen wir uns direkt aber einige Beispiele an:
Beitragsunterschied Nichtraucher & Raucher bei der BarmeniaGothaer
| Beruf | Alter | Absicherungshöhe | mtl. Beitrag Nichtraucher | mtl. Beitrag Raucher |
|---|---|---|---|---|
| Student Humanmedizin | 20 | 1.500 Euro mtl. BU-Rente | 42,00 Euro | 56,90 Euro |
| Controller | 25 | 2.000 Euro mtl. BU-Rente | 60,00 Euro | 77,70 Euro |
| Rechtsanwalt | 30 | 3.000 Euro mtl. BU-Rente | 85,90 Euro | 106,50 Euro |
| Softwareentwickler | 35 | 3.000 Euro mtl. BU-Rente | 88,40 Euro | 115,90 Euro |
| Erzieherin | 35 | 2.000 Euro mtl. BU-Rente | 129,90 Euro | 161,90 Euro |
Jeweils ohne Bausteine wie Leistungsdynamik oder AU Klausel berechnet, Endalter 67, teilweise Akademikerabschluss angenommen.
Wie immer gilt also - der Nichtraucher darf sich freuen, für den Raucher wird’s erheblich teuer. Für uns ist diese Entwicklung nachvollziehbar, denn Nichtraucher leben schlichtweg gesünder als Raucher, und das sollte daher für die Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden. Die BarmeniaGothaer passt sich - wie oben angedeutet - auch nur dem Marktniveau an, denn man war eigentlich nur noch als letzter Mohikaner unterwegs.
Wie lautet die genaue Raucherfrage bei der BarmeniaGothaer?
Diese ist sehr marktüblich mit:
Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung geraucht, gedampft (nikotinhaltig sowie nikotinfrei) oder in sonstiger Form Nikotin konsumiert? Hierzu zählt z. B. der Genuss von Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Kautabak, Snus, Pfeifen, Shishas (Wasserpfeifen) oder auch die Verwendung elektrischer Verdampfer wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen, wie auch die Verwendung von Tabakerhitzern wie z. B. IQOS.
Die Aufzählung ist hier sehr umfangreich, so dass es keinen Interpretationsspielraum geben dürfte. Gibt es doch immer wieder Rückfragen, ob man z.B. eine E-Zigarette oder eine Shisha angeben muss. Bei der BarmeniaGothaer ist dies nun klar geregelt.
- Möchtest Du mehr zu dem Thema erfahren, empfehlen wir Dir den Artikel “Auswirkungen für Raucher in der BU-Versicherung!”.
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2. Verschärfung der Antragsfrage nach dem Drogenkonsum
Doch sehr heimlich, wurde die Frage nach dem Drogenkonsum in der Berufsunfähigkeitsversicherung verändert.
Bis zum Update gab es hier folgende Frage nach dem Drogenkonsum:
Werden oder wurden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Medikamentenmissbrauchs, des Konsums von Alkohol, von Betäubungsmitteln oder von Drogen beraten oder behandelt? Wenn ja, wann, wo, durch wen?
Wie man hier liest, war der Drogenkonsum nur angabepflichtig, wenn man deswegen beraten oder untersucht wurde. Der reine Konsum nicht.
Nun gibt es folgende Änderung:
Konsumieren oder konsumierten Sie in den letzten 5 Jahren Drogen (z. B. Cannabis, Kokain, MDMA) oder Betäubungsmittel? Wenn ja, was, wie häufig und wie viel?
Die Änderung ist signifikant, da nun der reine Drogenkonsum über die letzten fünf Jahre abgefragt wird. Aus Versicherersicht können wir dies auf den ersten Blick absolut nachvollziehen und würden wir auch machen, falls wir Versicherer wären ;). Differenzieren sollte man aber nach der Frage nach dem Cannabiskonsum. Ist halt erlaubt und wahrscheinlich hat ein Großteil der jungen Erwachsenen schon mal gekifft. Wie sagte ein bekannter Gesellschaftsarzt mal “Ich hab vier Kinder im Erwachsenenalter, da müsste jeder die Frage nach dem Cannabiskonsum über fünf Jahre sicher mal mit Ja beantworten”. Von daher finden wir eine pauschale Abfrage nach dem reinen Cannabiskonsum für irgendwie blöd. Da müsste auch das Ziehen eines Joints von vor drei Jahren beim Junggesellenabschied in Amsterdam angegeben werden.
Besser finden wir hier z.B. die Lösung der LV 1871, die bei jungen Leuten bis 35 Jahre maximal drei Monate zurückfragt. Der Dauerkiffer muss seinen Konsum also angeben, was im Sinne des Versichertenkollektivs sicherlich sinnvoll ist. Aber nicht jede Jugendsünde müsste bei der LV 1871 angegeben werden.
- So eine praxisnahe Lösung hätten wir uns auch gerne bei der BarmeniaGothaer im Zuge des Updates gewünscht, aber man kann leider nicht alles haben 😕
Zwei kleine Änderungen, die wir dir aber nicht vorenthalten wollten 😉.



