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Berufsunfähigkeitsversicherung: Ablehnung im Leistungsfall - wir hören dich kommen!

| Berufsunfähigkeit

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft für eine junge Person ist von absolut wichtiger Bedeutung. So dachten auch die Eltern einer jungen & angehenden Erzieherin Ende 2015, also vor ungefähr neun Monaten. Diese kamen direkt aus der Umgebung von uns und wollten somit einen Beratungstermin bei Stefan Bierl haben. Soweit, so gut. Ein normales Unterfangen.

Hätte ich doch richtige Angaben gemacht im BU Antrag...

Vor einem normalen Antrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung heißt es aber zuerst viel Arbeit für beide beteiligten Seiten. Wir raten eindringlich dazu, dass sich die Interessenten die Krankenakte von der Krankenkasse sowie den behandelnden Ärzten in den letzten 5 (ambulant) sowie 10 (teilweise Stationär & Psyche) Jahren geben lassen. So war es auch in diesem Fall.

Dies wurde ordentlich und gewissenhaft erledigt. Schon beim ersten Einblick merkten wir aber, dass diese BU Anfrage ein heikler Fall werden sollte. Diverse Arztbesuche und Behandlungen gab es in den letzten fünf Jahren. Querbeet von Psyche, Wirbelsäule oder auch Neurodermitis, um nur einen kleinen Auszug zu nennen. Nun gut, Herausforderungen sind wir gewohnt und diese sind für uns Alltag in der Beratung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der nächste Weg war dann, dass wir für die Interessentin spezielle Fragebögen über die einzelnen Krankheitsbilder ausfüllen lassen, um den Risikoprüfern ein noch detaillierteres Bild zu geben. Mit diesen Informationen haben wir dann bei insgesamt 31 Versicherungsunternehmen eine Risikovoranfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt.

Die ersten Antworten auf unsere Risikovoranfragen waren wie erwartet. So nüchtern müssen wir das sehen.

Ein kleiner Auszug (Leider sind nicht mehr alle Antworten vorhanden, aufgrund eines Wechsel des Mailserver Anfang 2016):

Allianz Versicherung: Ablehnung

Continentale Versicherung: Ablehnung

AXA Versicherung: Ablehnung & Überprüfung in frühestens zwei Jahren. 

Volkswohlbund: Absagen an BU, maximal Erwerbunfähigkeitsversicherung möglich. Ohne Umtauschrecht. 

und noch etliche weitere Absagen....

Aber Fleiß und Hartnäckigkeit wird oft belohnt, so war es auch in diesem Fall. Die HDI Versicherung würde als einziger Anbieter die Absicherung der Arbeitskraft gewähren, wenngleich mit einigen überschaubaren Ausschlüssen. Wichtig war uns vor allem, dass die Thematik rund um die Psyche und die Wirbelsäule versichert waren. So war es für uns ein hervorragendes Ergebnis unter diesen Umständen. 

Kunde glücklich, wir glücklich. So hätte es über all die Jahre bleiben können.

Vor wenigen Wochen bekamen wir aber ein Kündigungsschreiben von der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Da waren wir doch jetzt etwas überrascht. Vielleicht passierte ja auch ein Fehler, es war unabsichtlich oder sonstige Gründe. Also mit der Kundin wieder Kontakt aufgenommen.

Diese erklärte es dann so „Ein guter Freund von mir arbeitet jetzt bei der Versicherungsgesellschaft Pfefferminzia (ein Synonym – wir möchten die Gesellschaft nicht in Verruf bringen). Der hat den Vertrag angesehen und gesagt, dass es bei seiner Versicherung keine Ausschlüsse für mich gibt. Ich bin ja wieder gesund, da muss ich das auch nicht angeben. Zudem sind die Leistungen besser als bei der HDI, auch das ist ein Grund. Und ein bisschen sparen kann ich hier auch“.

Aber Nachtigall, ich hör dich trapsen in der Berufsunfähigkeitsversicherung!

Selbstverständlich haben wir auch Ende 2015 bei der Pfefferminzia eine Risikovoranfrage gestellt. Hier gab es eine glatte Ablehnung. Jetzt, ein paar Monate später soll es eine normale Annahme geben? Extrem unwahrscheinlich.

Wenn der Person nichts mehr fehlt, muss man es auch nicht angeben? Wir wissen nicht, ob dies aus Dummheit oder einfach aus Dreistigkeit des Versicherungsvertreters passiert. Wahrscheinlich letzteres. Wir erleben immer wieder, dass den Antragstellern gesagt wird, dass sie dies und jenes nicht angeben müssen, wenn sie derzeit gesund sind. Genau das sind aber dann die Fälle, welche am Montag in der Zeitung stehen oder am Mittwoch in Stern TV gesendet werden mit dem Titel „Ich habe jahrelang in meine Versicherung eingezahlt, jetzt zahlt Sie nicht und ich stehe vor der Existenzlosigkeit“. Glauben Sie einem Berater KEIN Wort, wenn dieser behauptet, dass Sie die Gesundheitsfragen auf die leichte Schulter nehmen können. Diese Gutgläubigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihnen Ihre weitere Existenz kosten!

Die Bedingungen der Pfefferminzia sind besser als bei der HDI? Klaro, firmeninterne Vergleiche sind immer so aufgestellt, dass die Versicherung des Vertreters überall am besten ist. Warum geben wir monatlich eigentlich mehrere Hundert Euro aus für unabhängige Vergleichsprogramme? Das Geld könnten wir sinnvoller ausgeben ;-).

Was wird passieren, wenn die junge Antragstellerin in den nächsten Jahren berufsunfähig wird?

Wir machen Ihnen nichts vor – jede Gesellschaft am Markt wird im BU-Leistungsfall erstmals die Krankenhistorie der letzten fünf, teilweise zehn Jahre von der Kundin anfordern. Eine Kulanz gibt es nicht und dies ist gut so! Im obigen Fall wird es durchaus Differenzen in den Angaben vom Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Eintragung der ärztlichen Akten geben.

Was wird kommen? Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird Ihr Recht auf „Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ geltend machen und vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jetzt nicht speziell auf die obig erwähnte „Pfefferminzia“ beschränkt, sondern so werden es sämtliche Unternehmen machen. Und dies auch völlig zu recht. Der Grundgedanke einer Versicherung ist das Kollektiv. Viele zahlen ein und wenige entnehmen eine Leistung, welche Sie um die Existenz bringt. Dies klappt auch, wenn jeder einzelne im Kollektiv geprüft wurde, sonst übernehmen die Risiken für die Versichertengemeinschaft die Oberhand. Das Kollektiv muss also auch geschützt werden.

Dies wäre mit unserer Vorgehensweise & derer von vielen sehr vernünftig arbeitenden Versicherungsmaklerkollegen alles kein Problem. Aber leider gibt es immer noch Berater am Markt, welche die Wichtigkeit nicht erkannt haben. Sei es aus Unwissenheit oder einfach mit voller Absicht nach dem Motto „die Person wird schon nicht BU, aber ich habe meinen Vertrag gemacht“.

Kann nicht oft genug betont werden – die richtige Vorgehensweise bei Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Im Artikel „Ablauf Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung“ haben wir für unsere Interessenten eine detaillierte Übersicht geschrieben wie es geht:

  1. Einholung & Aufbereitung der persönlichen Krankenakte bei den behandelnden Ärzten & Krankenkassen
  2. Risikovoranfrage stellen über einen versierten Versicherungsmakler
  3. Erst dann vergleichen wir die Gesellschaften, Tarife und mögliche Varianten. Denn es hilft weder uns noch dem Interessenten, wenn wir uns vor dem Einholen der Krankenakte auf die Alte Leipziger, HDI oder Allianz geeinigt haben, wenn sämtliche Gesellschaften z.B. die Wirbelsäule ausschließen. Der Volkswohlbund oder die LV 1871 würde die Person aber ohne Ausschlüsse nehmen. 

Diesen praxisorientierten Weg sind wir natürlich auch im obigen Fall gegangen, aber leider ließ die betroffene Person sich später von fragewürdigen Aussagen leiten.

Etwas Gutes finden wir in solchen Fällen aber noch:

Geschätzten Kollegen, welche sich auf die Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert haben, wird nicht die Arbeit ausgehen. Hier schätzen wir sehr die Versicherungsberaterin Angela Baumeister und Stephan Kaiser vom BU Expertenservice.

Fazit zum Neuabschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung ohne intensive Aufarbeitung der Gesundheitsakte:

Folgendes meinen wir ernst: Schmeißen Sie den Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Finanzberater hochkantig mit einem Arschtritt aus der Wohnung & aus der Leitung, wenn dieser meint „ach, wenn Ihnen nichts mehr fehlt, dann müssen Sie das auch nicht angeben“. Im Fall der Fälle wird Ihnen dieser Arschtritt die Existenz retten. Suchen Sie einen gewissenhaften Versicherungsmakler – diese gibt es öfters wie man meint ;-).


Update zum 23.09.2016

Das Fachmagazin "Das Investment" nahm obigen Blogartikel auf und berichtete darüber mit der Überschrift ""Schmeißen Sie den Berater hochkant aus der Wohnung"" Vielen Dank für die Erwähnung und Verbreitung - es kann nicht oft genug davor gewarnt werden. 

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