Fördervergleich für Deine Altersvorsorge
Vergleiche mit wenigen Angaben die bisherige Riester-Förderung mit der neuen Förderung im Altersvorsorgedepot. Der Rechner zeigt die Förderung für ein Jahr und dient als grobe Orientierung.
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Dein Fördervergleich
Bisherige Riester-Förderung
Neue Förderung im AV-Depot
- Dieser Rechner vergleicht nur die Förderung im ersten Jahr. Er sagt nichts über Garantien, Rentenfaktor oder konkrete Vertragswerte eines bestehenden Riester-Vertrags aus.
- Wichtig: Mögliche Vorteile des neuen Altersvorsorgedepots durch freie ETF-Auswahl, höhere Renditechancen und gegebenenfalls niedrigere Kosten sind hier noch nicht eingerechnet.
- Bei einem bestehenden Riester-Vertrag solltest Du zusätzlich prüfen lassen, ob Behalten, Beitragsfreistellung oder eine spätere Übertragung sinnvoll ist.
- Die Steuerberechnung ist eine vereinfachte Näherung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Steuerberechnung
Die Steuerersparnis wird vereinfacht über den Einkommensteuertarif 2026 berechnet. Zuerst wird aus dem Bruttoeinkommen näherungsweise ein zu versteuerndes Einkommen ermittelt. Danach wird verglichen, wie hoch die Einkommensteuer mit und ohne Altersvorsorgebeitrag als Sonderausgabe ausfällt.
Bei der bisherigen Riester-Förderung wird die Günstigerprüfung vereinfacht modelliert: Übersteigt der rechnerische Steuervorteil die Zulagen, wird der Mehrbetrag als zusätzliche Steuerersparnis ausgewiesen.
Bei der neuen Förderung wird dieselbe vereinfachte Logik verwendet. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Kinderfreibeträge und individuelle Besonderheiten werden nicht berücksichtigt.
Kinderzulagen
In der bisherigen Riester-Förderung beträgt die Kinderzulage 300 € für ab 2008 geborene Kinder und 185 € für vor 2008 geborene Kinder. Die Zulage wird nur anteilig gewährt, wenn der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erreicht wird.
In der neuen Förderung wird die Kinderzulage vereinfacht als 1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag bis maximal 300 € pro Kind und Jahr berechnet. Bei 25 € monatlichem Eigenbeitrag ist die volle Kinderzulage erreicht.
Partnerberechnung
Wenn Du verheiratet oder verpartnert bist, kannst Du eine Partnerin oder einen Partner zusätzlich im Fördervergleich berücksichtigen. Die Kinderzulagen werden in dieser vereinfachten Version vollständig Deinem Vertrag zugeordnet.
Bei mittelbarer Förderfähigkeit wird für die bisherige Riester-Förderung vereinfacht ein Sockelbeitrag von 5 € monatlich angenommen. Die tatsächliche Förderberechtigung und Zuordnung kann individuell abweichen.