Wichtige Kriterien & Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung
Das gilt es konkret bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten
Immer wieder bekommen wir Anfragen von Interessenten (vor allem aus dem Internet), auf welche Kriterien wir in der Berufsunfähigkeitsversicherung denn besonders achten. Am liebsten hätte man direkt eine Liste, die dann bei jeder Gesellschaft abgehakt werden kann. Wir finden diese Vorgehensweise aber nicht praxisorientiert. Fünf Sterne, eine hohe Punktzahl oder vermeintliche Auszeichnungen haben viele. Dies sollte man grundsätzlich erst einmal etwas kritisch hinterfragen und das umfangreiche Feld der Antragsstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung von hinten aufrollen.
Über allen Kriterien und Bedingungen steht erst einmal die Frage der Fragen für uns als Versicherungsmakler mit „Wer würde Sie zu welchen Bedingungen nehmen?“. Es hilft nichts, wenn Sie die Top Anbieter studieren, sich letztendlich für gefühlte 58 Sterne, Eulen oder FFF´s entschieden haben, genau diese Gesellschaft aber Ihre Wirbelsäule aufgrund eines Arztbesuches von vor vier Jahren ausschließt. Dann wäre der Anbieter mit 54 Sternen wohl die bessere Wahl gewesen. Die Auswahl der passenden Gesellschaft in der Berufsunfähigkeitsversicherung folgt erst als einer der letzten Schritte. Hier können wir dann gemeinsam die einzelnen Kriterien vergleichen. Aber nicht zu Beginn!
Zudem konnten wir im Laufe der Jahre folgende neutrale Beobachtungen machen: Die Bedienungswerke in der BU Versicherung sind mittlerweile auf einem hohen Niveau. Diese waren vor 10-15 Jahren noch deutlicher schlechter. Natürlich gibt es noch teilweise erhebliche Unterschiede, aber die sehr großen Leistungslücken wurden größtenteils geschlossen.
Die Checkliste & Kriterien in der BU wären vor einigen Jahren noch negativer gewesen, aber ….
Die Bedingungen haben sich insgesamt so gut wie flächendeckend zum Positiven geändert. Dafür sich aber zwei weitere Punkte in die negative Richtung gewandelt. Zum einen ist die Annahmepolitik bei den verschiedenen Versicherern teilweise erheblich schlechter geworden. Selbst eigentlich unscheinbare Arztbesuche werden heutzutage mit einem Ausschluss, Risikozuschlag oder gar einer Ablehnung abgesegnet. Darum ist eben auch die intensive Aufarbeitung seiner persönlichen Patientenakte extrem wichtig und sollte somit den ersten Schritt darstellen. Noch vor dem Vergleich der Bedingungen und der Kriterien in der Arbeitskraftabsicherung. Denken Sie daran: Mit Vorerkrankungen haben nicht Sie die freie Auswahl nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Gesellschaft hat die Auswahl, ob der Interessent genommen wird oder nicht.
Das Berufsgruppenbingo nahm zu & extreme Unterschiede in der Einstufung.
Zum Anderen hat sich in den letzten Jahren eine enorme Spreizung bei den Einstufungsklassen der Berufsgruppen ergeben. Hat es früher teilweise nur zwei Berufsgruppen gegeben, mit körperlich / nicht körperliche Arbeit, so gibt es jetzt teilweise 12 verschiedene Einstufungen und mehr. Den einen (z. B. Akademiker, Ingenieure) freut es, die anderen (Maurer, Dachdecker, etc.) nicht. Hier sind wir mittlerweile an einem Punkt angekommen, wo sich manche Berufsgruppen den gewünschten Wunsch zur Berufsunfähigkeitsversicherung schlichtweg nicht mehr leisten möchten und vor allem können. Hier ist das „Versicherungskollektiv“ merklich auseinandergegangen. „Gute Risiken“ werden mit Kusshand genommen, „schlechte Risiken“ sind mittlerweile viel schwerer zu versichern.
So ist es also ein sehr weiter Weg, bis wir an das eigentliche Thema dieser Überschrift kommen. Aber wir gehen lieber mit Ihnen den praxisorientierten Weg und verlaufen uns erst nicht in eine Sackgasse und diskutieren über Bedienungen, welche vielleicht gar nicht in Frage kommen werden.
Die wichtigsten Kriterien & Checkliste in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
1. Verzicht auf abstrakte Verweisung
Der Klassiker unter den Interessenten bei uns – danach wird am häufigsten gefragt. Aber wir können Sie beruhigen – eigentlich hat jeder vernünftige Anbieter diese Klausel mit dabei. Hier kann also kein böses Erwachen folgen bei der abstrakten Verweisung.
2. Angabe des Berufswechsel
Ein Berufswechsel sollte nicht angezeigt werden, somit darf eine berufliche Veränderung auch nichts am Vertrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung ändern. So kann theoretisch der Akademiker nun zum Maurer werden und dieser Wechsel muss weder angezeigt werden noch kann es im Leistungsfall zu bösen Überraschungen kommen. Es gibt zudem Anbieter, wo ein Wechsel der Tätigkeit in eine bessere Berufsgruppe zu einem niedrigeren Beitrag führt.
3. Prognosezeitraum von sechs Monaten
Ein Klassiker in älteren Verträgen. Voraussetzungen für Leistungen aus der BU-Versicherung ist die ärztliche Prognose, dass Sie Ihren Beruf für einen bestimmten Zeitraum voraussichtlich nicht mehr ausüben können. Ältere Verträge bzw. sehr schlechte Bedingungen stellen einen Prognosezeitraum von bis zu 3 Jahren / 36 Monaten in Aussicht. Ein Arzt / Gutachter kann sich in der Praxis schwertun, so einen langen Prognosezeitraum auszustellen.
Länger als 6 Monate sollte der Prognosezeitraum nicht sein, weil zum einen für den Arzt eine längere Prognose oft nicht realistisch ist und zum anderen viele Erkrankungen oder Unfälle einen Ausfall von 1 bis 2 Jahren mit sich bringen. Bei einem Prognosezeitraum von 6 Monaten steht der Versicherer dann auch für einen solch „kürzeren“ Ausfall in der Leistungspflicht.
4. Nachversicherungsoption
Kann der Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit bei bestimmten (Hochzeit, Geburt eines Kindes, nennenswerte Gehaltserhöhung, Abschluss Studium, Immobilienfinanzierung usw.) und unbestimmten Ereignissen (oftmals in den ersten fünf Jahren) erhöht werden? Diese Möglichkeiten sind mittlerweile vielfältig geworden und teilweise Marktstandard. Aber auch hier gilt: Für den einen ist diese Option wichtig, für andere hingegen unbedeutend. Wichtig ist hierbei, dass nicht nur auf eine Gesundheitsprüfung, sondern auch auf eine Risikoprüfung verzichtet wird.
5. Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall
Ein Punkt, der gerne verwechselt wird mit der Beitragsdynamik. Die garantierte Rentensteigerung steigert im BU-Leistungsfall die monatliche Auszahlung. Haben Sie z. B. 2.000 Euro versichert, ist dieser Beitrag in zehn Jahren allein von der Kaufkraft sicherlich nicht mehr so viel wert wie heutzutage. Mit einer garantierten Rentensteigerung erhalten Sie im Leistungsfall die Kaufkraft. Vereinbaren Sie z. B. zwei Prozent, so erhalten Sie im nächsten Jahr 2 Prozent mehr, also 2.040 Euro. Ein Jahr darauf wieder zwei Prozent mehr. Also ein unglaublich wichtiges Kriterium. Dies lassen eigentlich sämtliche Anbieter (außer teilweise bei BU-Sonderaktionen) zu – es wird aber gerne vergessen. Grundsätzlich steigt im BU-Leistungsfall aber die Rente durch die sogenannten Überschüsse derzeit auch noch an. Diese sind aber nicht garantiert und befinden sich seit Jahren durch die Niedrigzinsphase massiv im Sinkflug.
6. Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Pendant zur Leistungsdynamik. Hier vereinbaren Sie, dass sich Ihre abgesicherte BU-Rente jedes Jahr um einen bestimmten Wert steigert. Dies passiert VOR dem Leistungsfall ohne erneute Gesundheitsprüfung. Setzen Sie einen Wert von min. drei, besser fünf Prozent an. Sie können einer Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel auch zweimal in Folge widersprechen, im dritten Jahr müssen Sie diese aber annehmen, sonst fällt sie unwiderruflich weg. Bei immer mehr Anbietern kann man aber z. B. beliebig oft widersprechen. Nehmen Sie somit einen hohen Wert: Wenn sich Erkrankungen und körperliche oder psychische Beschwerden einnisten, werden Sie einen Teufel dafür tun und der hohen Beitragsdynamik widersprechen. Sie werden froh sein, dass Sie diese vereinbart haben.
7. Endalter richtig setzen in der BU
Nur zu oft erleben wir Versicherungspolicen, welche zum 60. Lebensjahr enden. Zumeist vermittelt von Banken und eher nicht so versierten Vermittlern (schaut vom Beitrag her dann nett aus). Versicherte Personen wägen sich in Sicherheit, da man einmal in jungen Jahren eine BU abgeschlossen hat und sich seitdem nicht mehr darum kümmerte. Das böse Erwachen kommt erst später, wenn man sich ausrechnet, wie hoch die Differenz zwischen dem 60. und dem 67. Lebensjahr wäre.
Nehmen wir an, durch Dynamiken und Nachversicherungsoptionen sind 2.500 Euro mit 60 Jahren abgesichert. Ein Wert, der jetzt für manchen in der Berufsunfähigkeitsversicherung vielleicht etwas hoch klingt, aber in etlichen Jahren mit Sicherheit nicht mehr die Kaufkraft besitzt, wie heutzutage. 2.500 Euro * 12 Monate * 7 Jahre = 210.000 Euro. Können Sie darauf verzichten? Haben Sie schon so viel Geld auf der Seite, dass Sie mit 60 Jahren kein regelmäßiges Einkommen benötigen? Bis zum 70. Lebensjahr und mehr arbeiten müssen – ökonomisch geht dies gar nicht anders.
8. Das Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu schätzen wissen!
Lieber das Endalter maximal ansetzen. Wenn Sie mit 55, 60 Jahren wirklich ausgesorgt haben, können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung theoretisch monatlich kündigen. Aber was ist, wenn Sie auch schon Mitte 30 Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Sie sind heilfroh, wenn Sie bis 67 Jahre abgeschlossen haben. Ebenso, wenn Sie mit 55 Jahren schwer krank sind, dann schätzen Sie die Absicherung ins hohe Endalter.
9. Absicherung von ca. 60 % Ihres Bruttogehaltes
Der nächste Kardinalsfehler, den wir oft erleben. BU-Renten von um die 500 Euro sind unnütz, wir gehen sogar so weit zu sagen, dass alles unter 1.000 Euro eigentlich nicht brauchbar ist. Können Sie von so geringen Werten leben? Nur der Staat freut sich, da er für die Grundsicherung nun geringere Transferleistungen erbringen muss. Dann ist besser, überspitzt gesagt, wenn man gleich gar keine Absicherung hat. Denn sollten Sie die staatliche Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, wird die BU-Rente mit den Sozialleistungen verrechnet. Der Fernsehsender N-TV berichtete darüber.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Mini-Renten-bringen-nichts-article4359286.html
Aber auch wenn Sie z. B. 2.500 Euro im Monat verdienen und haben nur 1.000 Euro abgesichert, kann sich eine riesige Lücke aufzeigen. Können Sie weiterhin Ihren Lebensstandard halten? Ist ggf. die eigene Immobilie noch fremdfinanziert, so kann diese dann sprichwörtlich unter den Hammer fallen, wenn Sie die Rate nicht mehr bezahlen können.
Zudem sollten Sie bedenken: Zahlen Sie nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein, so müssen Sie eigentlich Ihre private Absicherung massiv erhöhen! Können Sie bei monatlich 1.000 Euro BU Rente teilweise 300–500 Euro für Ihre Altersversorgung zur Seite legen, sodass Sie mal kein Fall für die Altersarmut sind? Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Privathaftpflicht die WICHTIGSTE Versicherung, denn hier geht es um Ihre Existenz! Nicht mehr und nicht weniger.
10. Arztanordnungsklausel – bleiben Sie Ihr eigener Herr
Der Versicherer hätte mit dieser Klausel die Möglichkeit, dass sich die versicherte Person bestimmten Therapien oder Behandlungen unterzieht. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, da er z. B. einer bestimmten Behandlungsmethode kritisch gegenübersteht, kann die Gesellschaft die Leistungen einstellen. Glücklicherweise verzichten fast alle Tarife mittlerweile auf diese nicht wirklich schöne Klausel.
11. Verspätete Meldung des Leistungsfalles in der BU
Kann man nicht mehr arbeiten und ist berufsunfähig, so hat man viele Sachen im Kopf. Die Klausel mit der verspäteten Meldung zur Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals aber nicht. Hier ist es sehr wichtig, dass man Anbieter auswählt, die rückwirkend ab dem ersten Tag ihre Leistung erbringen würden. Schlechte bzw. vor allem ältere Tarife verzichten darauf und würden erst ihre Leistung ab Tag der Meldung erbringen.
12. Aktueller Leistungsstand des BU-Falles
Verpflichtet sich der Versicherer, den Versicherungsnehmer über den Stand der Leistungsprüfung regelmäßig zu informieren? Manche Tarife verzichten darauf – da können Sie dann evtl. lange warten ?. Gute Versicherer haben sich in die Fahnen geschrieben, dass Sie sich min. innerhalb vier Wochen melden & prüfen, wenn alle Unterlagen vorliegen.
13. Meldepflicht bei verbessertem Gesundheitszustand
Selbst sehr gute Anbieter haben noch die Regelung im Tarif, dass eine Verbesserung des Gesundheitszustandes dem Versicherer anzuzeigen ist. Aber was ist eine „Verbesserung“? War ich vorher zu 51 % berufsunfähig und jetzt zu 49 %? Wie kann man das beurteilen? Besser ist es, wenn es nicht anzeigepflichtig ist.
14. Leistung bei grob fahrlässigen Verkehrsdelikten
Eine Nichtbeachtung der roten Ampel ist schnell passiert. Wer war noch nicht gedankenverloren unterwegs und hat vielleicht erst im letzten Moment das Warnsignal registriert? Durchaus nicht wenige Tarife leisten im Leistungsfall NICHT, wenn der BU Fall durch grob fahrlässiges Verhalten im Verkehr verursacht worden ist. Fahrlässigkeit ist oft mitversichert, grobe Fahrlässigkeit wiederum nicht. Kennen Sie den Unterschied? Oder soll diese Differenz ein Gericht feststellen? Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und lassen Sie es in einem Tarif verankert sein.
15. Nach Vertragsabschluss sollte keine Anzeigepflicht bestehen
Betreiben Sie nach Vertragsabschluss ein gefährliches Hobby wie Kitesurfen oder Bergsport, so sollte darauf verzichtet werden, dass man dies dem Versicherer mitteilen muss. Oder möchten Sie Ihre Freizeitaktivitäten davon abhängig machen, ob diese in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sind?
16. Weltweiter Versicherungsschutz
Für manche Interessenten mag es sinnvoll sein, dass es einen weltweiten Versicherungsschutz gibt. Die Prüfung findet i. d. R. zwar in Deutschland statt, die Kosten sollte aber der Versicherer tragen. Bei schlechten Tarifbedingungen müssen Sie die Kosten dafür tragen.
17. Verzicht auf befristetes Anerkenntnis im Leistungsfall
Nur sehr wenige Anbieter verzichten auf eine erneute Prüfung des Leistungsfalles. Dies kann Vor- und Nachteile haben. Oftmals wird die Leistung in der BU für 12 Monate ausgesprochen und danach wieder geprüft. Vorteil kann sein, dass es schneller zu einem positiven Ergebnis führt, dann aber in einem Jahr nochmal penibel geprüft wird. Verzichtet man auf eine befristete Anerkenntnis, wird die Erstprüfung natürlich sehr umfangreich sein. Wobei dieser Punkt eigentlich extrem unterschiedlich und individuell zu sehen ist.
Im Leistungsfall sollten Sie sich aber unbedingt professionelle Hilfe holen – gerne über unser breites Netzwerk. Geben Sie diese Thematik in Hände, die darauf spezialisiert sind!
18. Verzicht auf Beitragserhöhung aufgrund des §163 VVG
Ein Punkt, der auf den ersten Blick positiv ist. Wie Sie sicherlich schon wissen, gibt es einen Netto- wie einen Bruttobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Nettobeitrag ist nicht garantiert und kann steigen bis zum Bruttobeitrag. Aber kann er auch darüber hinaus? Darf er darüber? Man könnte schon meinen, dass es sinnvoll wäre, wenn hier irgendwann der Deckel kommt.
Aber schauen wir es uns einmal in der Praxis an: Sie sind jetzt 55 Jahre, der Nettobeitrag wurde über all die Jahre leider angepasst auf den Bruttobeitrag. Nun werden Sie BU. Durch die Niedrigzinsphase, falscher Kalkulation und sonstigen, evtl. noch nicht bekannten Umständen (denken Sie an eine Epidemie, welche zur Folge hat, dass es weit mehr Leistungsfälle gibt als kalkuliert) kann der Versicherer seine Leistung nicht mehr erfüllen. Soll er lieber in die Insolvenz gehen und Ihr wichtiger Schutz wäre im schlimmsten Fall futsch oder zahlen Sie lieber einen Beitrag, der über dem Bruttobeitrag liegt und sind somit weiterhin abgesichert? Wie Sie sehen, sind wir praxisorientiert . Für uns wäre dies somit kein K.-o.-Kriterium, für den einen oder anderen mag dies aber sicherlich eines sein. Geschmäcker sind glücklicherweise aber verschieden.
19. Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Punkt, der erst in den letzten Jahren immer mehr in Mode gekommen ist, aber durchaus eine sinnvolle Ergänzung darstellt. Wenn Sie sechs Monate arbeitsunfähig sind, dann gilt dies nicht automatisch als berufsunfähig. Denn auch bei längerer Krankheit (z. B. einem komplizierten Bänderriss) ist die vollständige Genesung wahrscheinlich, aber zeitlich nicht immer absehbar.
Seit einiger Zeit bieten aber immer mehr Gesellschaften so einen Baustein an, der schon bei sechsmonatiger AU zahlen würde. Bei manchen Versicherern ist diese Klausel beitragsfrei mitversichert, bei anderen ist dies eine Zusatzoption, welche man dazu wählen kann (je nach Eintrittsalter, Beruf, Gesellschaft wird es ein Mehrbeitrag von ca. 5–12 % sein). Die Versicherungszahldauer ist i. d. R. auf 18–24 Monate begrenzt, wenige Anbieter bieten auch 36 Monate an. Aber das geht dann schon stark in Richtung Berufsunfähigkeit. Unterschiede gibt es in der Antragsstellung im Leistungsfall. Manche Versicherungsgesellschaften verlangen – salopp gesagt – nur den gelben Schein. Andere Versicherer prüfen wiederum wie bei einem BU-Verfahren. Das kann natürlich sehr an die Nerven gehen. Mehr unter „Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung“.
Sinnvoll ist diese Klausel vor allem, wenn Sie auf Ihr Einkommen unbedingt angewiesen sind und auch keine weitere Absicherung durch ein Krankentagegeld haben.
Den AU Baustein bieten wir eigentlich immer mit an, ebenso aber auch die Krankentagegeldaktion der Arag ohne Gesundheitsfragen (anbieterunabhängig). Derzeit (März 2017) wird letzte Aktion von Kundenseite eher angenommen.
20. Verzicht auf Kündigung bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
Achten Sie auf etwaigen folgenden Wortlaut „Wir verzichten auf die Rechte aus Paragraph 19 VVG zur Vertragsanpassung und Kündigung, sofern die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist.“ Ein BU-Antrag ist eine heikle und komplizierte Sache. Da kann schnell mal eine Kleinigkeit übersehen werden. Haben Sie diese nicht zu verschulden, so kann der BU-Versicherer auch nicht zurücktreten.
Und es gibt noch viele weitere Kriterien, welche für Sie evtl. in Betracht gezogen werden können. Diese Liste erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aber schauen wir erst einmal zusammen, wer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Gehen wir also Schritt für Schritt vor. Nach der Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind wir hier nämlich schlauer.
Fazit Kriterien & Checkliste in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie Sie sehen, gibt es doch eine Menge kleingedrucktes und wichtige Informationen, welche für Ihren passenden Schutz wichtig sind. Wie schon angesprochen, sind viele Tarife der Gesellschaften sehr gut geworden, aber trotzdem gibt es immer wieder kleine, aber feine Unterschiede. Über allem steht aber die Frage nach der Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihnen helfen die besten Bedingungen nichts, wenn es drei Ausschlüsse oder gleich eine Ablehnung gibt. Aber wie bei unserer gesamten Finanzberatung gehen wir auch bei der Thematik sehr praxisorientiert vor und verzichten auf theoretisches Geschwätz, was Ihnen nicht weiterhilft.