Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen

Das sind die Bierl-Empfehlungen ohne Gesundheitsfragen. 

Unfallversicherung mit Gesundheitsfragen

Das sind die Bierl-Empfehlungen mit Gesundheitsfragen. 

Die Eigenbewegung in der Unfallversicherung wird wie folgt definiert „Laut Definition liege ein Unfall nur dann vor, wenn „ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einem Körperschaden führt“. Dies ist eigentlich klar definiert, aber vielen unbekannt. Tritt also von außerhalb ein Ereignis ein, so ist der Unfallbegriff gegeben. Sprich, der Radfahrer wird von einem Auto angefahren oder ein Hund beißt eine Person. Knicke ich aber aus freien Stücken beim Treppensteigen um, so ist dies faktisch eine Eigenbewegung in der Unfallversicherung.

Welche Schadensbeispiele können herangezogen werden bei der Eigenbewegung in der Unfallversicherung

  • Tennisspieler streckt sich sehr heftig, um den Ball zu erreichen.
  • Fußballspieler knickt um und reißt sich das Kreuzband, ohne Einwirkung des Gegenspielers.
  • Beim Aussteigen aus dem Auto knickt man mit dem rechten Fuß um.
  • Unglückliche Bewegung & Meniskusriss beim Spielen mit den Kindern.
  • Bänderriss beim Joggen.
  • Eine falsche Bewegung beim Skifahren. 

Ein interessantes Gerichtsurteil gab es vor ca. einem Jahr, als eine Tennisspielerin ihre Unfallversicherung verklagte, welche sich auf ihre Leistungsfreiheit berief. Die Tennisspielerin erlitt eine komplizierte Schädigung der Innen- wie Außenbänder und hatte bleibende Schäden. Der Versicherungsbote berichtete darüber

Kleiner Auszug aus dem Beitrag

    Eigenbewegung in der Unfallversicherung ist nicht nur für Freizeitsportler wichtig

    Zudem sprechen wir einfach aus eigener Erfahrung:
    -Tobias riss sich beim Fußballspielen das Kreuzband – er blieb beim Laufen einfach im Rasen hängen. Es blieben irreparable Schäden und somit kam es zu einer knapp 5-stelligen Auszahlung aus der Unfallversicherung.
    -Bei Stefan war es ähnlich – ebenso einen Kreuzbandriss ohne Einwirkung einer weiteren Person & Gegenstand. Die Unfallversicherung zahlte auch hier. Aber auch nur wieder, weil die Eigenbewegung Bestandteil des Vertrages war.

    Jetzt frägst Du dich aber, wie man sich davor schützen kann? Es ist eigentlich ganz einfach. Neuere Policen mit hochwertigen Versicherungsbedingungen. Unsere Kunden können beruhigt sein – jede Unfallversicherung hat den Einschluss der Eigenbewegung im Vertrag. Mittlerweile ist es zumindest bei den hochwertigen Tarifen aber auch Standard, dass dieser Punkt mit dabei ist.

     

    Übersichtlich dargestellt – die Eigenbewegung in unserem Unfallversicherungsrechner.

    In unserem Vergleichsrechner ist der Punkt „Eigenbewegung“ sogar direkt zum Auswählen übersichtlich gestaltet

    Somit kann recht schnell die Spreu vom Weizen getrennt werden in der Unfallversicherung ;-)

    Vergleichen wir drei Hochleistungstarife in der Unfallversicherung mit

    • Interrisk XXL Gliedertaxe Plus
    • Haftpflichtkasse Einfach Komplett
    • VHV Exklusiv

    So ist der Punkt Eigenbewegung natürlich bei jedem der Anbieter erfüllt

    Über unseren Vergleichsrechner kannst Du dich damit vertraut machen:

    Vergleichsrechner Unfallversicherung

    Ohne Eigenbewegung geht’s bei uns nicht in der Sparte Unfallversicherung…

    Grundsätzlich bieten wir auch keine Unfallversicherung mehr an, welche diesen Punkt nicht beinhaltet. Zudem kann gesagt werden, dass die weiteren Versicherungsbedingungen in der Unfallversicherung in den letzten Jahren immer besser geworden sind, aber vom Beitrag es keinen starken Anstieg gab. Eher im Gegenteil, die Prämien sind teilweise gesunken.

    Eine schöne Zusammenfassung zur Eigenbewegung hat der sehr gute Unfallversicherer Haftpflichtkasse geschrieben.

    Neben der Eigenbewegung achte bitte vor allem auch auf den Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung.

    In dieser Hinsicht müsste eigentlich auch das Thema Mitwirkungsanteil angesprochen werden. Hier können Vorerkrankungen (z.B. ein lädiertes Knie) Leistungen aus der Unfallversicherung signifikant mindern, wenn der Mitwirkungsanteil keine 100 % beträgt. Aber dies betrachten wir mal in einem weiteren Blogbeitrag ;-).

    Und sollte alles schief laufen und die Versicherung weigert sich – Du kannst über unseren kostenfreien Anwaltsservice dagegen vorgehen (Erstberatung ist kostenfrei & Prüfung der Invalidität). Dies steht Dir zu, wenn der Vertrag über uns läuft (auch Bestandsübertragung – wobei wir darauf achten, dass Eigenbewegung versichert ist ;-) )

    Über 1.900 Bewertungen zufriedener Kunden, überzeuge Dich selbst!

    Hier findest Du die Bierl-Empfehlungen in der Unfallversicherung. Im Vergleichsrechner sind nur die von uns empfohlenen Tarife vorhanden. 

    Jetzt online abschließen

    Oftmals gestellte Frage = Gibt es Unfallversicherer ohne Gesundheitsfragen, welche das Thema Eigenbewegung sauber gelöst haben?

    Ja, gibt es mittlerweile. Die VHV ist seit 01 / 2021 die 1A Lösung am Markt, da diese auf Gesundheitsfragen, Anrechnung des Mitwirkungsanteil und auch das Thema Eigenbewegung sauber versichert hat. Die Basler Versicherung rechnet ab 75 % Mitwirkung die Vorerkrankung an. Die Askuma macht das nicht, versichert dafür keine Eigenbewegung. Die beste Lösung für eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen stellt also die VHV derzeit da. Sollte es ein bisschen günstiger sein, empfehlen wir die Basler. 

    Weitere Informationen findest Du auch in unseren tiefergehenden Artikel:

    Generell unsere aktuelle Favoriten mit und ohne Gesundheitsfragen findest Du unter "Empfehlung der Bierl´s in der Unfallversicherung".