Neue vereinfachte Gesundheitsfragen der HDI für diverse Zielgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung!
| Berufsunfähigkeit
Seit wenigen Tagen gibt es veränderte Gesundheitsfragen bei der HDI in diversen Sonderaktionen. Die betrifft vor allem Wirtschaftsingenieure, Wirtschaftsinformatiker, Ärzte (auch Studenten der Humanmedizin), Zahnärzte, Apotheker, viele weitere Berufe und überall auch den Ehepartner (!! unabhängig vom Beruf) – einzige Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im VWI (Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure) oder dem bts alumni. Könnte man meinen, dass dies sicherlich ein negativer Schritt sei, so können wir Entwarnung geben. Wir finden die Fragestellung eigentlich besser, wenngleich es für einen kleinen Teil der Interessenten schwieriger werden dürfte.
Wir sehen es an unseren Anfragen und später auch an den versicherten Kunden – die Aktionen der HDI kommen sehr gut an. Eine Frage wird jetzt zwar unbegrenzt gestellt, diese frägt aber nach nur wirklich schwerwiegenden Erkrankungen. Zudem bleibt ebenfalls weiterhin die Möglichkeit, dass man bei der HDI in dieser Sonderaktion eine anonyme Risikovoranfrage nutzen kann, trotz einer Ja-Antwort. Evtl. bist Du ja dann versicherbar mit einer Ausschlussklausel oder einem Risikozuschlag. Angemerkt sei zudem, dass zwei herausragende Faktoren weiterhin vorhanden bleiben. Es wird NICHT nach gefährlichen Hobbys / Freizeitaktivitäten gefragt, ebenfalls spielt es auch keine Rolle, wenn Du etwas zu klein für Dein Körpergewicht bist (sprich, der BMI passt nicht). Es erfolgt keine Abfrage der Körpergröße und dem Gewicht.
Wie waren eigentlich die alten vereinfachten Gesundheitsfragen der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung?
Und wie sind denn nun die neuen Gesundheitsfragen der HDI Sonderaktion?
Die Frage Nummer 1 bleibt identisch
Diese ist immer noch gleich mit den bisherigen Fragen. Hier gibt es also keine Änderung im positiven oder im negativen Sinne.
Gesundheitsfrage Nummer 2 wird unbegrenzt gestellt, dürfte aber einfach zu beantworten sein.
Ob man schon mal eine Krebserkrankung, Multiple Sklerose oder einen Hirntumor hatte, weiß man. Somit sieht man auf den ersten Blick, ob diese Aktion in Frage kommen dürfte oder nicht. Für das Versichertenkollektiv dürfte dies sogar positiv sein, da „Knock-Out“ Erkrankungen nun wahrscheinlich nicht mehr versicherbar sind, obwohl man deswegen drei Jahre nicht mehr beim Arzt gewesen ist.
Die dritte Frage hat sich massiv geändert in der Sonderaktion
Nach ärztlichen Behandlungen wird jetzt nur noch gefragt, wenn Du bei einem
- Kardiologen
- Psychologen / Psychotherapeuten
- Orthopäde
gewesen bist. Anschließend noch, ob Du mehr als 12 Behandlungen zwecks Deines Bewegungsapparates hattest.
Der große Vorteil zur bisherigen Aktion liegt darin, dass Erkrankungen der Atemwege, Haut, Nieren oder der Verdauungsorgane keine Rolle mehr spielen. Auch wenn die HDI bisher nur nach „chronischen“ Erkrankungen gefragt hat, ist die neue Fragestellung eine klare Verbesserung. Wo fängt denn „chronisch“ an und wo hört es auf? Zudem hat man auch das Problem der Falschabrechnungen bei den Ärzten, die gerne etwas chronisch abrechnen, obwohl es einmalig und akut gewesen ist. Je weniger Angriffsfläche man dem Versicherungsunternehmen gibt, desto positiver. Dies ist in unseren Augen ein absoluter Mehrwert für den Interessenten.
Der Bewegungsapparat wird nur noch beim Orthopäden bzw. ab 13 Massagen abgefragt
Ein weiterer, sehr großer Pluspunkt ist die Tatsache, dass „Behandlungen“ und Diagnosen des Hausarztes zum kompletten Bewegungsapparat nicht angegeben werden müssen. Es wird explizit nach einem Orthopäden gefragt, nicht nach einem Allgemeinarzt. Somit müssen kleine Wehwehchen und Zipperlein nicht angegeben werden, auch über vermeintliche falsche & dauerhafte Abrechnungen wie z.B. „Skoliose“ kann man nicht stolpern. Zudem darf der Hausarzt sogar sechs Massagen beim Physiotherapeuten verschreiben und es passiert nichts. In unseren Augen ist dies eigentlich somit eine klare Verbesserung in der Fragestellung.
Ebenso positiv ist zu bewerten, dass nicht mehr direkt nach einer „Erkrankung des Herzes oder dem Kreislauf“ gefragt wird. Klar, es wird nach einem Besuch beim Kardiologen gefragt, aber auch der Hausarzt kann ja schon eine kurzzeitige Herzerkrankung oder Beschwerden des Kreislaufs feststellen. Somit müsstest Du dies wieder sauber aufbereiten. Je weniger Du aber angeben musst, desto besser ist es.
Gibt es sonst Änderungen am Bedienungswerk / Konditionen bei der HDI Sonderaktion?
Nein, explizit zwecks der neuen Fragestellung nicht. Die HDI hat aber 2019 generell ihre Berufsunfähigkeitsversicherung etwas verfeinert und einige Punkte verbessert. Dies haben wir auch in einem Blogartikel zusammengefasst mit „Die Allianz, Basler und HDI Versicherung verbessern ihre Berufsunfähigkeitsversicherung – was hat es damit auf sich?“. Eine direkte Verbindung zu dieser Aktion gibt es nicht, es ist einfach für alle Arten der Anträge (ob mit normaler oder auch einer umfassenden Gesundheitsprüfung) verbessert worden. Weiterhin schwimmt die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihren Vertragsbedingungen auf einem sehr hohen Niveau.
Es sind also wie bisher auch 2.000 Euro monatlich zur Absicherung möglich (bei Studenten 1.500 Euro).
Kurz nochmal für Dich zusammengefasst:
- Maximal 2.000 Euro Absicherung
- Endalter bis 67 Jahre möglich
- Beitragsdynamik von bis zu fünf Prozent möglich anwählbar
- Garantierte Rentensteigerung von bis zu drei Prozent möglich („Leistungsdynamik")
- AU (Arbeitsunfähigkeitsklausel) kann angewählt werden
- Keine Frage nach gefährlichen Hobbys & Freizeitaktivitäten
- Nach Medikamenteneinnahme wird NICHT gefragt
- Es können maximal 60 % des Bruttogehalts abgesichert werden (Vorversicherungen bei anderen Gesellschaften werden angerechnet)
- Keine Frage nach dem BMI / Körpergröße & Gewicht
- Nachversicherungsgarantie bis 2.500 Euro möglich
Für wen gilt die Aktion mit den vereinfachten Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung schnell wieder?
Fassen wir kurz die Berufe / Studiengänge zusammen, die in den Genuss von dieser einfachen Gesundheitserklärung kommen dürfen:
- Wirtschaftsingenieure
- Wirtschaftsinformatiker
- Technische Betriebswirte
- Ingenieure mit einem kaufm. Aufbaustudium
- Ingenieure die auch Diplom-Kaufmann/ Diplom Volkswirt/ Diplom-Ökonom (o.ä.) sind (Doppelstudium!!)
- Biotechnologie
- Biomedizin
- Industriebiologie
- Chemische Ökologie
- Mikrobiologie
- Biochemie
- Molekulare Medizin
- Humanmedizin
- Chemiewissenschaften
- Biowissenschaften
- Chemieingenieurwissenschaften
- Umweltbiologie
- Pharmazie
- Verfahrenstechnik (Schwerpunkt Biologie)
- Chemiewissenschaften
- Zahnärzte
- Ärzte
- Apotheker
Seit 2020 gibt es auch für Steuerberater diese vereinfachten Gesundheitsfragen.
Das Interessante daran: Auch der jeweilige Ehepartner kann sich bei dieser HDI Sonderaktion mit wenigen Gesundheitsfragen versichern, auch wenn dieser keinen solchen Beruf ausübt. Dies wissen viele nicht, kann aber sehr interessant sein.
Fast noch interessanter ist die Tatsache, dass sich die Kinder ab dem Zehnten Lebensjahr ganz normal absichern können mit einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Die durchaus hochinteressante Thematik haben wir in einem eigenen Blogartikel unter "Stark vereinfachte Gesundheitsfragen für die Schüler BU, wenn der Beruf / Studiengang der Eltern passt!" beschrieben.
Voraussetzung ist aber jeweils die Mitgliedschaft in einem der Verbände:
- VWI(Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure)
- bts Alumni (Alumni der biotechnologischen Studenteninitiative)
- Steuerberaterverband
Für beide Aktionen haben wir aber auch schon einen umfangreichen Blogartikel verfasst, wo es nähere Informationen gibt.
Und seit 2020 für Steuerberater:
Vereinfachte Gesundheitsfragen für Steuerberater in der Berufsunfähigkeitsversicherung beim HDI
Fazit zu den neuen vereinfachten Gesundheitsfragen der HDI für Wirtschaftsingenieure, Wirtschaftsinformatiker, Ärzte, Steuerberater und Co.:
Mag man auf dem ersten Blick meinen, dass die unbegrenzte Fragestellung negativ ist, so lohnt sich doch ein genauer Blick darauf. Hat(te) man eine dieser schwerwiegenden Erkrankungen, dann wird man hier wahrscheinlich eh jedes Jahr mindestens einmal zur Nachuntersuchung gewesen sein = wäre somit angabepflichtig. Dafür fallen die Angaben zu (chronischen) Erkrankung der Atemwege, Haut, Leber oder der Verdauungsorgane weg, ebenso vom Hausarzt attestierte Erkrankungen des Herzes oder des Kreislaufs. Auch für (Dauer) Diagnosen des Hausarztes zum Bewegungsapparat ist diese Aktion eine sehr saubere und rechtssichere Lösung. Für uns ist dies eindeutig eine Verbesserung und wir freuen uns nun darüber, dass wir vielleicht noch mehr Interessenten darauf ansprechen können mit der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn es Fragen gibt – immer nur her damit!