Zum Hauptinhalt springen

Die neuen Gesundheitsfragen der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung – durchaus eine Verbesserung für den Verbraucher!

| Berufsunfähigkeit

Wenn Du Dich intensiv mit der Berufsunfähigkeitsversicherung auf unserer Homepage auseinandergesetzt hast, wirst Du merken, dass wir dem Thema Gesundheitsfragen eine sehr große Bedeutung zukommen lassen. Wahrscheinlich etwas mehr als die üblichen Berater. Für uns ist eine saubere Antragsstellung extrem wichtig, um später keine Probleme im Leistungsfall zu bekommen. So beobachten wir den Markt eigentlich sehr intensiv und freuen uns über positive Neuerungen bei den Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Heute möchten wir mal die neuen Fragen der HDI hervorheben, welche eine qualitative Verbesserung erfahren haben.

Huhu - die HDI verbessert die Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Unterschied steckt meistens im Detail. Es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied bei der Fragestellung. Was findest Du denn besser? „Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden, Beeinträchtigungen oder Gesundheits- bzw. Funktionsstörungen….“ oder die Frage „Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten, sonstigen Behandlern* oder im Krankenhaus statt wegen Krankheiten oder Unfallfolgen?“ Bei der ersten Fragestellung müsste man eigentlich das Zwicken in der Wirbelsäule von vor 4 Jahren angeben, obwohl man nie beim Arzt gewesen ist. Bei zweiter Fragestellung müsste dies nicht angegeben werden und es wäre somit sauberer von den Antragsfragen.

Aber schauen wir uns die frühere Fragestellung (bis Ende 2017) der HDI BU mal etwas genauer an:

Quelle: Alter Antragsbogen HDI zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Jahre 2017

Dies ist so etwas wie (leider) Marktdurchschnitt. Arbeitet man seine Gesundheitshistorie mit Hilfe seiner Krankenakte und der anschließenden Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung sauber auf, dürfte es zwar keine Probleme geben, aber jegliche Verbesserung der Fragestellung in der BU sehen wir als verbraucherfreundlicher an. Je weniger man falsch ankreuzen und beantworten kann, desto besser. Deshalb lieben manche Interessenten auch so gerne die BU-Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, wobei diese mit Sicherheit auch nicht der heilige Gral und der Weisheit letzter Schluss sind. Sie können für bestimmte Personen ein Segen sein, für den Großteil ziehen wir aber eine saubere Aufbereitung der Gesundheitshistorie und normaler Antragsstellung wiederum vor.
Schauen wir uns schnell mal auch andere Anträge an, welche ähnlich aufgebaut sind.

Beispiel Antrag Gesundheitsfragen der Basler Versicherung

Quelle: Antragsbogen Basler zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier ist zwar die erste Fragestellung sehr erfreulich und geht in eine positive Richtung, es wird aber trotzdem verlangt, dass man auch Erkrankungen und Beschwerden angeben soll, auch wenn man deshalb nicht in ärztlicher Behandlung war. Somit wird wieder die positive erste Fragestellung ausgehebelt.

Bei der Ergo Berufsunfähigkeitsversicherung ist es ähnlich

Quelle: Antragsbogen Basler zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Nicht so toll. Je weniger Fehler man machen kann, desto besser ist es. Trotz sauberer Aufbereitung für die wohl wichtigste Versicherung in seinem Leben. Deshalb gibt es einen Daumen nach oben von uns für die HDI, welche Anfang 2018 die Gesundheitsfragen im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung verbessert hat.

Die aktuellen Gesundheitsfragen der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung

Quelle: Aktueller Antragsbogen HDI zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Jahre 2018

Löblich. Aber natürlich (musste?) hat die HDI Versicherung eine weitere Frage eingebaut, welche nach Beschwerden und Gesundheitsstörungen fragt. Dies sehen wir aber als eher normal an, man möchte sich doch auch kein „faules Ei“ ins Nest legen ;-). Die Frage im BU-Antrag nach Beschwerden und Gesundheitsstörungen ist aber auf drei Monate verkürzt worden.

Finden wir eine saubere und gute Lösung für die Tatsache, dass es sich um einen normalen Antrag handelt und keine Sonderaktion.

Zudem gibt es aber noch drei zeitlich unbefristete Antragsfragen in der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung:

Diese sind aber teilweise auch eher marktüblich. Hier frägt man insbesondere auf starke Beeinträchtigungen ab. Es kann ja theoretisch sein, dass jemandem im Kindesalter leider der Fuß amputiert wurde, es aber seit Jahren keine Komplikationen gab und deshalb auch keine Arztbesuche erfolgen mussten. Als BU-Versicherer möchte man darüber natürlich Erkenntnis bekommen. Diese Frage ist also eher normal als ungewöhnlich.

Die Fragestellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat die HDI somit Anfang 2018 leicht verbessert. Es gilt aber auch weiterhin ganz klar: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. Eine sauber aufbereitete Gesundheitshistorie mit anschließender Risikovoranfrage (gerne über uns ;-)) ist das A und O. Bitte nimm das nicht auf die leichte Schulter. Es kostet Zeit und ggf. auch etwas Geld (Stichwort: „Ärztliche Atteste"), aber dafür passt Deine Absicherung dann auch maßgeschneidert.

Eine kurze Erwähnung sollte aber die HDI ebenfalls noch bei den Sonderaktionen bekommen – hier ist für spezielle Berufsgruppen die Fragestellung noch besser. Diese frägt nur drei Jahre nach ärztlichen Behandlungen nach. Die beiden obigen Fragen mit drei Monate und nach unbegrenzten körperlichen Beeinträchtigungen entfällt.

Hier können maximal 2.000 Euro mtl. abgesichert werden. Leider ist dies auf einen Personenkreis beschränkt, der wie folgt aussieht:

Es geht um die Studenten, Doktoranten und Absolventen folgender Studiengänge

  • Biotechnologie
  • Biomedizin
  • Industriebiologie
  • Chemische Ökologie
  • Mikrobiologie
  • Biochemie
  • Molekulare Medizin
  • Humanmedizin
  • Chemiewissenschaften
  • Biowissenschaften
  • Chemieingenieurwissenschaften
  • Umweltbiologie
  • Pharmazie
  • Verfahrenstechnik (Schwerpunkt Biologie)
  • Chemiewissenschaften
  • Wirtschaftsingenieure
  • Wirtschaftsinformatiker
  • Technische Betriebswirte
  • Ingenieure mit einem kaufm. Aufbaustudium
  • Oder Ingenieure die auch Diplom-Kaufmann/ Diplom Volkswirt/ Diplom-Ökonom (o.ä.) sind (Doppelstudium!!) 

Wenn Du also gerade das eine oder andere kleine Zipperlein hast und einen der folgenden Studiengänge absolvierst, dann hat die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung für Dich die Fragestellung nochmals erheblich vereinfacht.

Mehr Informationen über vereinfachte Gesundheitsfragen der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch unter:

Aber das soll jetzt gar nicht das große Thema sein. Mit diesem Blogartikel möchten wir eher auch andere Gesellschaften im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung dazu anregen, die Gesundheitsfragen im Antrag noch etwas kundenfreundlicher zu gestalten. Wir kritisieren gerne mal, aber umso lieber loben wir, wenn es einen Grund gibt. Zudem möchten wir, dass Du auch siehst, wie intensiv wir diese Thematik angehen. Es spielt durchaus eine Rolle, welche Gesellschaft Du zu Deiner passenden Berufsunfähigkeitsversicherung in die engere Wahl ziehst. Sei es von den Gesundheitsfragen, den Bedingungen oder den Testsiegern, welche Dir vermeintliche Fachzeitschriften offenbaren. Das letztere ist übrigens ironisch gemeint, haben doch Finanztest und Co. oftmals wenig mit der wirklichen Realität bei der BU-Beratung zu tun.

Das Fazit bleibt aber – HDI Daumen hoch für eure neuen Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Das darf das eine oder andere Unternehmen gerne nachmachen...;-)

Hast Du Fragen?

Ruf uns gerne jederzeit an oder hinterlasse uns Deine Telefonnummer, dann melden wir uns bei Dir.

Termin vereinbaren  E-Mail