FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung
Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung!
Hier muss man unterscheiden zwischen der Netto- sowie der Bruttoprämie. In einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen Sie den Nettobeitrag. Durch Überschüsse (Anlageergebnisse der Versicherung, weniger BU-Fälle als angenommen, sparsames Wirtschaften) entsteht ein finanzieller Spielraum, denn die Versicherungsunternehmen an den Kunden weitergeben. Daraus resultiert der Nettobeitrag. Es kann aber theoretisch bis zum Bruttobeitrag steigen, was in der Praxis bei uns aber noch nie vorgekommen ist. Trotzdem sollte auch ein Blick auf die Differenz zwischen Brutto und Netto gelegt werden, die Niedrigzinsphase kann dies durchaus erforderlich machen. Es gab in letzter Zeit schon einige Unternehmen, die den Nettobeitrag erhöhen mussten, da Sie zu knapp kalkuliert hatten. "Billig- Anbieter" sind hier sicherlich anfälliger als Tarife von Gesellschaften, die diese auskömmlich gestalten.
Eine Ausnahmesituation stellt der Paragraph §163 dar. Dieser sagt aus, dass ein BU-Versicherer in Ausnahmefällen den Beitrag über den Bruttobeitrag erhöhen kann. Die Möglichkeit der Beitragsanpassung nach dem obigen Paragraphen ist gegeben, wenn ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die aktuellen Beiträge aller Versicherungsnehmer nicht dazu ausreichen, die anvisierten Leistungen - auch nach Einbezug aller Überschüsse, erfüllen zu können.
Einige wenige Anbieter verzichten auf diese Option. Wenn man aber weiter denkt, so muss man sich auch klar fragen, was passiert, wenn der Anbieter den Beitrag nicht erhöhen kann? Folgt dann eine Insolvenz und der gesamte Schutz ist gelöscht? Ob dieser Paragraph für Sie sinnvoll ist, muss jeder für sich selber entscheiden. Es kann einer der Punkte auf der Suche nach der richtigen BU sein, sollte aber auf jeden Fall nicht den Ausschlag geben.
Ganz einfaches Beispiel: Sie hatten zuletzt vor 4 Jahren und 11 Monaten einen Besuch bei einem Orthopäden wegen Wirbelsäulenbeschwerden. Geben Sie es nun im Antrag so an, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, das Sie einen Ausschluss der Wirbelsäule bekommen. Wenn Sie jedoch etwas über ein Monat warten, so können Sie dieses umgehen.
Sie müssen nur das beantworten, wonach bei Ihnen gefragt wird. Lautet die Frage „Waren Sie in den letzten 5 Jahren in Behandlung aufgrund des Rücken/Wirbelsäule“, so müssen Sie es nicht angeben. Einige nicht ganz faire Versicherer stellen diese Frage aber z.B. auf die letzten 10 Jahre oder sogar „hatten Sie jemals ein chronisches Leiden“. Skoliose hat z.B. fast so gut wie jeder Mensch. Dies ist Chronisch, in der Regel aber nicht weiter bedenklich. Aber Sie hatten dieses Leiden und somit wäre die Frage im Antrag zu bejahen. Im Leistungsfall kann hier das böse Erwachen kommen.
So sollte neben den Bedingungen und den Preis ggf. auch auf die Qualität der Gesundheitsfragen geachtet werden, sollte es der gesundheitliche Zustand erfordern. Hauptaugenmerk bleibt aber die Frage - welcher Versicherer nimmt Sie zu welchen Konditionen. Lieber ein Beitragszuschlag als ein Ausschluss für die Wirbelsäule. Deshalb empfehlen wir eine Risikovoranfrage.
Es stimmt, eine ordentliche BU-Versicherung ist nicht günstig. Aber Sie müssen sehen, welchen Risikobereich Sie hier abdecken.
Beispiel eines Mechatroniker mit 25 Jahren, welcher einer BU bis zum 67. Lebensjahr abschließt mit einer Höhe von 1.500 Euro monatlich. Wird er im gleichen Jahr Berufsunfähig, so hat er eine Absicherung von 756.000 Euro und dies ist noch ohne garantierter Rentensteigerung sowie den Überschüssen (welche die Rente zusätzlich erhöht) berechnet. Natürlich wäre eine so frühzeitige Berufsunfähigkeit der Super GAU-aber können Sie dies ausschließen?
Zudem wird jede vierte Person im Laufe seines Lebens Berufsunfähig – wer kann Ihnen garantierten, das Sie hier nicht dabei sind? Wir kennen genügend Fälle (auch von Kollegen), wo die Person in ein Desaster marschierte, nachdem die Ausübung des Berufes nicht mehr möglich war. Wo keine Einnahmen sind, können keine Ausgaben getätigt werden. Können Sie noch Ihre Immobilie erhalten? Die Miete zahlen? Den Lebensstandard beibehalten? Für das Alter vorsorgen?
Hier blicken wir einfach in das Versicherungsvertragsgesetzt, kurz VVG. Wir zitieren:
„2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Steht im Paragraph § 240 des sechsten Sozialgesetzbuches - hier zum nachlesen!
Leider besitzen ältere Verträge i.d.R. große Leistungsdefizite. Der bekannteste ist hier sicherlich, dass kein Verzicht auf abstrakte Verweisung herrscht, sprich, Sie können auf einen beliebigen Job verwiesen werden. So kann es sein, dass Sie als Industriemechaniker oder Bauingenieur plötzlich im Call-Center arbeiten müssen. Diese Klausel haben neuwertige Versicherungen nicht mehr.
Zudem laufen Altverträge oft nur bis zum 60. Lebensjahr. Was machen Sie bei einer Berufsunfähigkeit zwischen dem 60. und dem derzeitigen Renteneintrittsalter mit 67 Jahren?
Leider ist meist so, dass der derzeitige Gesundheitszustand gegenüber dem früheren Abschluss nicht mehr so positiv ist, so dass Sie es für sich abwägen müssen den alten laufen zu lassen oder sich um eine neue BU Absicherung zu bemühen. Eine vorzeitige Kündigung sollte auf keinen Fall erfolgen, setzen Sie sich erst intensiv mit Ihrer Krankenakte auseinander und holen Sie sich ggf. mit Hilfe eines Versicherungsmaklers bei den Versicherungen mehrere Risikovoranfragen ein. Diese melden zurück wie und zu welchen Konditionen Sie angenommen werden.
Nehmen Sie es uns nicht übel – das sind Sie selbst!
Lesen Sie bitte diesen wunderbaren Bericht des Handelsblatt http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/versicherungen-bei-jeder-dritten-police-droht-die-ablehnung/8045794.html
Wir zitieren die Versicherungsberaterin Angela Baumeister, welche Leistungsfälle aktiv begleitet „Die Versicherte machen häufig falsche Angaben zu ihrer Person. Und das bei Policen, die gegen existentielle Risiken wie Invalidität, Krankheit oder Hinterbliebenenschutz im Todesfall absichern. Damit verletzten sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, verschweigen etwa, welche Vorerkrankungen sie haben. In den meisten Fällen geschieht das natürlich unbeabsichtigt und aus Unkenntnis.“
Glauben Sie nicht den Versprechungen einiger Drei oder Vier Buchstabenvertriebe oder auch einen unbedarften Versicherungsvertreter (und natürlich Makler), das die Gesundheitsfragen nicht so wichtig sind. Arbeiten Sie Ihre Gesundheitsakte sauber auf und holen Arzteinkünfte ein. Sie haben nur eine einmal die Möglichkeit beim Leistungsfall Einfluss zu nehmen bzw. bei der Leistungsregulierung - dies ist beim Antrag bzw. der Antragsstellung! Geben Sie dem Versicherungsunternehmen keine Möglichkeit, die Leistungen abzulehnen!
Hier gibt es zwei Unterschiede. Zum einen die Regel, das Sie erst nach Ablauf von Sechs Monaten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bekommen, zum anderen (die viel kundenfreundlichere Vereinbarung), die bereits nach dem Eintritt der BU die Rente ausbezahlen. Wird Ihnen also im siebten Monat die Berufsunfähigkeitsrente bewilligt, so bekommen Sie rückwirkend ab den ersten Monat die volle Höhe erstattet.
Nein, denn es ist ein gravierender Unterschied, ob Sie Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähig werden. Beim Bereich der Berufsunfähigkeit gibt es sehr viele Gesellschaften, die dieses Risiko (mal besser, mal schlechter) absichern, bei der Dienstunfähigkeit ist das Feld rar gesäht mit einem überschaubaren Anzahl an Gesellschaften. Mehr finden Sie hierzu auch unter „Dienstunfähigkeitsversicherung“.
Leider erleben wir es immer wieder, das sich manche Ärzte dagegen sträuben, ihren Patienten Einblick in die Krankenakte zu geben. Das müssen Sie aber, was ganz klar der Paragraph §10 der Berufsordnung für Ärzte aussagt:
2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Sie müssen dem Arzt nur die Kopierkosten erstatten (kommt i.d.R. aber nie vor).
Es stimmt aber, das eine Versicherungsgesellschaft bei Rückfragen den behandelnden Arzt direkt anschreibt. Hier bekommt der Arzt dann auch eine erhöhte Aufwandsentschädigung. Aber dies gilt nur bei gestellten Anträgen!
In den allermeisten Fällen ist wie bereits beschrieben eine Risikovoranfrage die beste Lösung für unsere Interessenten. Hier können wir bereits meist einschätzen, inwiefern und zu welchen Bedingungen der mögliche Antragssteller genommen wird. Es kann natürlich keine Versicherung direkt beim Arzt anfragen, da es sich nicht um einen Antrag handelt!
Bestehen Sie somit auf Ihre Krankenakte!
Bedenken Sie eines – Versicherungsunternehmen haben nichts zu verschenken:-).
Das, was Sie vorher an Beitrag mehr gezahlt haben, das bekommen Sie später einfach wieder zurück (verzinst). Hier zahlen Sie oft den Bruttobeitrag statt den Nettobeitrag. Wenn Sie diese Differenz ganz normal auf ein Tagesgeldkonto anlegen, hat dies die gleiche Funktion, noch besser in ein breites Investmentdepot :-). Mehr zur Trennung zwischen Anlage und Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie auch unter unserem Menüunterpunkt „Solo BU vs. Kombivertrag“.
Das kann man Pauschal nicht sagen und muss im Einzelfall geprüft werden. So ist es natürlich ein Unterschied, ob Sie damals vor 7 Jahren einen Tauchschein gemacht haben und jetzt bestenfalls bis zu 10 Meter tauchen oder Sie richtig in die Tiefe gehen.
So ist es natürlich auch bei anderen „gefährlichen“ Hobbys wie z.B. dem Bergsport wie Klettern über bestimmte Grade. Hier können Sie auch einen Beispielsfall in unserem Blog lesen. Reiten stuft ein Versicherer als Normalannahme ein, für andere wiederum stellt es kein erhöhtes Risiko dar. Die Einschätzung klärt man am besten mit Hilfe einer Risikovoranfrage.
Hier ist viel abhängig von den Fragebögen der Versicherer. Manche Gesellschaften nehmen an einer BU-Sonderaktion teil, wo NICHT nach Hobbys und gefährlichen Freizeitaktivitäten gefragt wird.
Kann keine normale Annahme erfolgen, so gibt es oft eine Ausschlussklausel oder eher seltener einen Beitragszuschlag auf die Prämie.
Nein, dies ist ein großer Irrtum. Sie haben mit einer Versicherungsgesellschaft einen selbstständigen Vertrag mit eigenen Bedingungen abgeschlossen. Genau nach diesen Bedingungen wird geprüft und nicht nach einem vorhandenen Rentenbescheid.
Sind Sie erkrankt, stellt der Arzt eine Prognose, wie lange diese von Dauer sein könnte. Für einen kürzeren Zeitraum wie z.B. sechs Monate ist diese natürlich einfacher zu stellen als für drei Jahre. Aus diesem Grunde sollte der Prognosezeitraum so kurz wie möglich sein, die besten Bedingungen sehen hier derzeit sechs Monate vor. Besonders ältere Versicherungsverträge und Anbieter mit nicht optimalen Versicherungsbedingungen sehen hier einen bedeutend längeren Zeitraum vor.
Nein, denn nicht einmal jede zehnte Berufsunfähigkeit wird durch einen Unfall verursacht. Die größten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind mit Abstand psychische Erkrankungen und das Skelettsystem, oftmals hier ursächlich sind Wirbelsäulenprobleme. Dies kann man durch eine Unfallversicherung nicht absichern. Selbige finden wir aber als Ergänzung durchaus sinnvoll.
Sollte keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr möglich sein, so ist eine Unfallversicherung natürlich eine kleine Alternative. Hier kann dann auch eine Unfallrente eingebaut werden, welche wir bei vorhandener BU id.R. nicht in die Unfallversicherung mit aufnehmen. Alternativ riskieren sie einen Blick auf die Schweren Krankheitenversicherung,Erwerbunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung.
Nein, getäuscht – außer, Sie sind vor dem 01.01.1961 geboren. Personen, die nach diesem Datum geboren sind, bekommen keinerlei Leistungen von staatlicher Seite, wenn Sie Berufsunfähig werden. Einzig und allein bekommen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Sie KEINERLEI Beruf mehr ausüben können, also auch nicht im Callcenter, als Pförtner oder sonstige, eher leichtere erscheinende Berufstätigkeiten.
Zusammengefasst:
- Ihre berufliche Qualifikation spielt keine Rolle
- Ausschlaggebend ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit
- Sie können auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden
Viele Anträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden leider nicht wie gewünscht angenommen. Stattdessen gibt es oft einen Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel wegen einer bestehenden Erkrankung. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass mit einer sachlichen Argumentation gegenüber der Risikoprüfstelle oftmals ein besseres Ergebnis für den Kunden dargestellt werden kann.
Sollte es trotzdem zu einem Ausschluss kommen, so sollte darauf geachtet werden, dass dieser absolut sauber und klar formuliert wurde. Eine pauschale Aussage wie „z.B. der Augen“ ist nicht akzeptabel und bedarf einem Veto. Zumindest sollte obiges Beispiel nicht für Unfälle oder Tumorerkrankungen gelten.
Nein, eine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit ist nicht unbedingt mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Die verschiedenen Anbieter erbringen die Leistung, wenn eine min. 50 % Berufsunfähigkeit vorliegt, welche Anhand der Versicherungsbedingungen geprüft werden. Eine Arbeitsunfähigkeit trifft leider keine Aussage über den Grad der Berufsunfähigkeit. Aber natürlich ist eine Arbeitsunfähigkeit von einem halben Jahr und mehr ein starkes Indiz für einen BU-Fall.
Mittlerweile gibt es einige Anbieter am Markt, welche schon bei sechs monatiger Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Rente leisten. Dies ist eine sehr sinnvolle Option, welche bei der Auswahl des richtigen Anbieters durchaus eine Rolle spielen kann. Diese Möglichkeit ist entweder in den Versicherungsbedingungen schon verankert oder kann extra dazu gebucht werden gegen einen dementsprechenden Mehrbeitrag. Mehr dazu unter "Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung"
Der von Ihnen zuletzt ausgeübte Beruf vor Eintritt des Versicherungsfalls ist bei den meisten Anbietern versichert. Diese Regelung ist in Anbetracht der immer häufiger vorkommenden Berufswechsel sehr flexibel, d.h. sie passt sich also den geänderten Lebensumständen an.