Eine wichtige Rolle spielt dabei die Qualität der Bedingungen

Hier ist zwischen der allgemeinen (unechte) und der speziellen (echten) Dienstunfähigkeitsklausel zu unterschieden. Eine Dienstunfähigkeitsklausel bestimmt in der Regel, dass der Beamte die Berufsunfähigkeitsrente erhält, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen ausgesprochen hat und er deswegen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird. Nicht alle, aber einige private Berufsunfähigkeitsversicherer leisten auch, wenn der Beamte aufgrund der Dienstunfähigkeit entlassen worden ist.

Nur wenige Versicherer bieten überhaupt eine Dienstunfähigkeitsklausel an. Zu nennen sind hier u.a.:  

Vergleichen Sie auch bitte folgende Punkte!

  • Keine zeitliche Einschränkung der Leistungsdauer 
  • Teildienstunfähigkeit 
  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit 
  • Laufzeit/Versicherungsdauer/Leistungsdauer 
  • Garantierte Rentensteigerung/Dynamik im Leistungsfall 
  • Integration der DU in das BU-Bedingungswerk 
  • Dynamik und Nachversicherungsoptionen

Für "Junge" Beamte" bzw. "Dienstanfängern" besteht ein erhöhter Absicherungsbedarf, da diese Berufsgruppe noch keinerlei Ansprüche gegenüber dem Dienstherren stellen kann. Hier können dann je nach Laufbahngruppe unterschiedliche Absicherungshöhen abgesichert werden (z.B. einfacher und mittlerer Dienst: bis 1.200 Euro, gehobener Dienst: bis zu 1.500 Euro, höherer Dienst: bis zu 1.800 Euro). Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit entsteht ein Versorgungsanspruch gegenüber dem Dienstherren, der bei mindestens ca. 1.400 Euro liegt. Zu diesem Zeitpunkt sollte die DU-Rente dann bedarfsgerecht angepasst werden können. 

Lassen Sie sich unabhängig beraten, welche Dienstunfähigkeitsversicherung zu ihrer aktuellen&künftigen Lebenssituation passt.