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VPV Versicherung - vereinfachte Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

| Berufsunfähigkeit

Die VPV Versicherung geht in der Berufsunfähigkeitsversicherung einen etwas anderen Weg. Vereinfachte Gesundheitsfragen in der BU sind mittlerweile bekannt, i.d.R. gibt es hier aber nur eine begrenzte Absicherung mit maximalen Absicherungshöhen. Nicht so bei der VPV, welche an eine Absicherungshöhe von bis zu 1.500 Euro monatlich gebunden ist. Die wenigen Gesundheitsfragen sind bislang unbefristet und dauerhaft.

VPV vereinfachte Gesundheitsfragen Hund freut sich

Die passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden ist oftmals ein mühsamer und beschwerlicher Weg, der sich aber lohnt. Immerhin geht es um die eigene Absicherung der Arbeitskraft und des eigenen Wohlstandes. Ohne regelmäßiges Einkommen aus der Arbeit platzen viele Träume wie eine Seifenblase. Vorher muss aber das „Minenfeld“ der eigenen Krankenakte beseitigt werden. Die Versicherer fragen gerne viel und detailliert nach, um Ihr „Risiko“ genau einschätzen zu können. Ein Segen können hierbei Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen sein. Hier traut sich die eher kleine und unbekannte VPV Versicherung etwas aus der Stellung und bietet eine sehr schlanke Gesundheitsprüfung mit maximal vier Gesundheitsfragen an.

Hier die verkürzte Fassung der Gesundheitsfragen für den ersten Überblick bei der VPV Versicherung:

 

Im Detail sehen die vereinfachten Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung dann so aus:

„Bestanden oder bestehen Suchtleiden, eine HIV - Infektion (positiver HIV - Test), ein Krebsleiden, eine Demenz, eine Alzheimer Erkrankung, Bewegungseinschränkungen, Lähmungen, dauerhafte Beeinträchtigungen oder Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden
- des Herzens oder der Kreislauforgane
- der Atmungsorgane
- der Speiseröhre, des Magens, des Darms, der Leber, der Galle oder der Bauchspeicheldrüse
- der Nieren und Harnwegsorgane, der Geschlechtsorgane
- der Haut, der Finger, Hände, Arme, Füße, Beine, des Rückens und der Wirbelsäule, der Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen oder Bänder
- des Gehirns, des Nervensystems oder der Psyche
- der Augen
- der Ohren
- der Nase
- des Stoffwechsels
- des Blutes, die in den letzten 4 Wochen ärztlich (Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker) untersucht, beraten oder behandelt wurden bzw. werden oder die innerhalb der letzten 5 Jahre eine Behandlungsdauer über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen erforderlich machten oder die in den letzten 5 Jahren eine Medikamenteneinnahme über einen Zeitraum von länger als 4 Wochen erforderlich machten (nicht zu berücksichtigen: Verhütungsmittel) oder die innerhalb der letzten 10 Jahre einen Krankenhaus -, Rehabilitation -, Kuraufenthalt oder eine ambulante Operation erforderlich machten?“

Bumm, das sitzt. In einer Zeit mit sehr umfangreichen Gesundheitsfragen ist dies natürlich sehr vereinfacht und klar gestellt. Absolut positiv. Die Fragestellung ist selbst für einen Laien eigentlich recht gut zu beantworten, trotzdem sollte man im Zweifel seine eigene Patientenakte bei den behandelnden Ärzten und der Krankenkasse anfordern. 

Das Gute an dieser Aktion: Sie können an einer Erkrankung leiden, aber wenn diese nicht in den letzten 4 Wochen behandelt worden ist & Sie keine Medikamente einnehmen und es keine Behandlung von über 14 Tage gab, so kommen Sie ohne Einschränkung in diese Berufsunfähigkeitsversicherung.
So denken wir jetzt nur an den einmaligen Besuch beim Psychologen, Orthopäden zwecks Wirbelsäulenbeschwerden oder sonstiger einmaliger Diagnose. Dies wäre jetzt ganz normal versicherungsfähig.

Haben Sie eine Ja-Antwort, dann nicht gleich verzagen!

Das Gute daran: Beantworten Sie eine Frage dieser BU Aktion mit „Ja“, so ist es nicht automatisch eine Ablehnung. Denn es wird automatisch im Onlinetool geprüft, ob eine Annahme trotzdem möglich ist. Dies ist leider für den Endkunden nicht möglich, aber wir geben gerne die Grunddaten für Sie ein ;-).

Wie z.B. die Thematik Migräne, welche in unserem Musterfall zuletzt im Jahr 2013 auftrat. Auch hier erfolgte eine normale Annahme, auch wenn es mehrere Behandlungen gegeben hätte.

Die vereinfachten Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten bis 1.500 Euro monatlich!

Die Frage nach Auslandsaufenthalten bleibt aber. Besuche von insgesamt über 12 Wochen in den nächsten 12 Monaten sind angabepflichtig. Dies dürfte aber auch nur auf die wenigsten Interessenten zutreffen.

Ebenso bleibt die Frage nach Hobbys, diesmal sogar nach allen Sportarten:

Aber auch hier gilt: mal Joggen, ein wenig Tennis spielen oder Fußball wird keine Rolle bei der Annahme in dieser Berufsunfähigkeitsversicherung ausmachen.

Bsp. Der Sport „Tennis“. Schlechte Zeiten für Profisportler ;-).

Unfälle in den letzten 5 Jahren werden abgefragt, wobei uns die nochmalige Fragestellung etwas wundert. Wird doch auch schon in der ersten Frage 10 Jahre nach stationären Aufenthalten gefragt. Nach einer Invalidität oder einer anerkannten Behinderung wird aber ebenfalls gefragt.

Weitere Details der Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen der VPV Versicherung:

  • 80 % des Nettogehaltes absicherbar
  • Keine garantierte Rentensteigerung möglich
  • 5 % Beitragsdynamik p.a. möglich (oder 5,6,7 oder 8 % alle zwei Jahre)
  • Endalter in vielen Berufen bei 67 Jahre
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantie (bis 24.000 Euro jährlich)
  • AU-Baustein ist nicht möglich
  • Bis 1.500 Euro monatlich gelten die vereinfachten Gesundheitsfragen
  • Kein Unterschied zwischen Nichtraucher / Raucher! 

Maximal absicherbar sind 80 % des Nettogehaltes, was einen vernünftigen Wert darstellt. Hier sind manche Versicherer etwas knausriger in der Absicherungshöhe. Löblich, so dass die Einkommenslücke zu Beginn sehr gering ausfällt.

Ein kleines, aber durchaus beachtenswertes Manko ist die Tatsache, dass keine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall möglich ist (nicht zu verwechseln mit der Beitragsdynamik). Dies wird unserer Meinung nach auch dem Tarif etwas geschuldet sein, da man sich als Versicherer etwas entlastet, wenn es keine garantierte Rentensteigerung gibt. Wird eine 25-jährige Person nämlich berufsunfähig und wird eine garantierte Rentensteigerung von z.B. 2 % fällig, dann summieren sich die ausgezahlten Summen im Leistungsfall selbstverständlich erheblich. Interessiert man sich für die Aktion der VPV, so ist evtl. auch noch die BU-Sonderaktion der LV 1871 eine Möglichkeit. Hier werden ja die Sparverträge von bis zu 250 Euro übernommen, so rutscht man später im Rentenalter dann nicht in die Grundsicherung. So kann man das Thema „nicht vorhandene garantierte Rentensteigerung“ etwas entschärfen.

Durch die derzeitigen Überschüsse gibt es aber (Stand 2017) eine Rentensteigerung von jährlich 1,35 %. Diese sind natürlich nicht garantiert und eher auf sinkendem Wege aufgrund der Niedrigzinsphase und einigen weiteren Faktoren. Man sollte also nicht damit planen. Gibt es etwas obendrauf im Leistungsfall, dann ist es „nett“, aber bitte nicht in die persönliche Planung mit einbeziehen.

Die Auswahl der Beitragsdynamik ist in dieser Berufsunfähigkeitsversicherung etwas komisch. Entweder jährlich 5 % (nicht mehr und nicht weniger) oder alle zwei Jahre um 5,6,7 oder 8 % (somit auf das Jahr gerechnet: 2,5 / 3 / 3,5 oder 4 %). Zudem gibt es ein Endalter von 55 Jahren, ab dann wird keine Beitragsdynamik mehr möglich sein.

Umfangreiche Nachversicherungsoptionen sind in dieser BU mit einfachen Gesundheitsfragen gegeben.

Maximal sind hier aber 6.000 Euro p.a. absicherbar, bis zu einer Höhe von 24.000 Euro monatlich.

Wir zitieren:

„Die Höhe der Berufsunfähigkeits-Jahresrente der Nachversicherung beträgt > höchstens 100 % der ursprünglichen Jahresrente und > höchstens 6.000 €. Für eine versicherte Person darf durch die Nachversicherung in Summe höchstens eine Berufsunfähigkeits-Jahresrente von 24.000 € erreicht werden. Hierbei werden alle bei der VPV abgeschlossenen Verträge berücksichtigt Bei diesem Höchstbetrag werden die planmäßigen Erhöhungen von Berufsunfähigkeits- Leistungen bei Verträgen mit dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht einberechnet.
(3) Eine Nachversicherung ist nur zulässig, soweit eine Gesamtversorgung bei Berufsunfähigkeit in Höhe von 80 % der Nettoeinkünfte nicht überschritten wird.“

Die Optionen der Nachversicherung sind vielfältig mit u.a.:

  • Finanzierung einer Immobilie von mind. 50.000 Euro
  • Geburt / Adoption eines Kindes
  • Heirat / eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Scheidung
  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums
  • Steigerung des Bruttoeinkommens um 10%. 

Die monatlichen Beiträge in dieser Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen:

Die VPV ist hier kein Billiganbieter, was aber durchaus in unserem Sinne ist. Die Beiträge sollen nachhaltig kalkuliert sein und ein evtl. Leistungsfall sauber und ordentlich abgewickelt werden.

Als Beispiel nehme ich jeweils eine 30-jährige Person mit Beginn 01.07.2017 mit Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr (bis 65 Jahre wird es ca. 15- 20 % günstiger).

Bürokauffrau/mann monatlicher Zahlbeitrag von 68,45 Euro.

Industriemechaniker/in monatlicher Zahlbeitrag von 101,71 Euro.

Diplomingenieur/in monatlicher Zahlbeitrag von 68,45 Euro

Wie man sieht, gibt es keine so krassen Unterschiede im sogenannten Berufsgruppenbingo. Der Diplomingenieur ist in der gleichen Berufsgruppe wie der Bürokaufmann. Dies mag für die eine Berufsgruppe positiv sein, für die andere eher negativ. Dafür ist das jeweilige Kollektiv etwas größer, was grundsätzlich in Ordnung ist. Lieber hat man eine Absicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt dafür einige Euro mehr im Monat, als dass man sich mit Ausschlüssen rumärgern muss. Was hilft jemandem eine BU mit Ausschluss der Wirbelsäule, wenn man durch einen Bandscheibenvorfall berufsunfähig wird? Hier kann diese Aktion durchaus ein Segen sein.

Klar, die Bedingungen sind jetzt nicht auf dem höchstem Niveau im Markt. Eine Alte Leipziger oder z.B. eine HDI haben durchaus einige Merkmale versichert, welche über dem Niveau der VPV in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegen. Kommen Sie mit Ihren Gesundheitsangaben zu einem Top-Versicherer, so ist dies natürlich vorzuziehen. Haben Sie aber gesundheitliche Beschwerden, welche eine normale Annahme nicht möglich machen, so halten wir eine BU mit etwas schwächeren Bedingungen für die bessere Lösung, als wenn Sie mit zwei Ausschlussklauseln leben müssen.

Die wichtigsten Punkte sind aber allesamt erfüllt wie z.B. Verzicht auf Abstrakte Verweisung oder dem 6-monatigen Prognosezeitraum (Liebe Kollegen, die das lesen - es gibt natürlich weiter viele wichtige Punkte ;-) )

Gerne schicken wir Ihnen auch einen umfangreichen, über 20 seitigen Vergleich zu.

Im Leistungsfall haben wir für Sie selbstverständlich unsere Experten am Ball, welche Sie dann vollends unterstützen. Sehen Sie sich hierzu bitte ein Video an:

Mehr Informationen erhalten Sie auch in unserem Artikel „Leistungsfall Berufsunfähigkeitsversicherung“. Wenn Sie also VOR der Antragsstellung zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung alles richtig machen und IM Leistungsfall jemanden an die Hand nehmen, der sich auf die Leistungsbegleitung in der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert hat, so kann quasi nichts schief gehen ;-).

Fazit zu den vereinfachten Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung Sonderaktion der VPV:

So einfach könnte es sein. Ein kleiner Versicherer zeigt es den großen, wie Gesundheitsfragen aussehen könnten mit bis zu 1.500 Euro monatlicher Rente. Fallstricke lauern relativ wenig, so dass diese Aktion für den einen oder anderen Interessenten durchaus passen kann. Sei es als erste Absicherung der Arbeitskraft oder als Ergänzung zu Ihrer bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherung. So strecken wir den Daumen hoch und freuen uns, dass wir unseren Interessenten & Kunden eine weitere vernünftige Alternative anbieten können.