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Ist die Hilfe beim BU-Leistungsantrag ein Mehrwert des Versicherers?

| Berufsunfähigkeit

In den letzten Wochen kam eine interessante Diskussion auf. Das Analysehaus Morgen & Morgen nahm einen neuen Leistungspunkt mit in den sehr umfangreichen Vergleich – nämlich die Hilfe des Versicherers im Leistungsfall. Grundsätzlich können wir die Idee verstehen, da es eine der größten Ängste der (auch unserer) Verbraucher ist, dass die „Berufsunfähigkeitsversicherung eh nicht zahlt“. Prinzipiell ist es also eine positive Idee. Auf den ersten Blick.

Hilfe BU Leistungsfall - Mehrwert der Versicherung?

Wir sehen dies aber vor allem aus Marketinggründen. Wir möchten jetzt den positiven Aspekt des Vertrauens nicht herunterreden, aber in der Praxis dürfte der Mehrwert durchaus überschaubar sein, teilweise vielleicht gar gefährlich, wenn es die „schlechte“ Form der Hilfe des Leistungsantrages gibt. Wir schätzen das Analysehaus Morgen & Morgen sehr. Das sieht man am besten an der Tatsache, dass wir für den Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso das Tool von Morgen & Morgen benutzen.

1. Warum gibt es jetzt einen Vergleichspunkt „Kostenübernahme Leistungsberatung“ bei Morgen & Morgen?

Die vermeintliche Idee können wir verstehen. Über all die Jahre wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung immer besser und besser, bzgl. der allgemeinen Vertragsbedingungen. Wo es vor einigen Jahren / Jahrzehnten noch eklatante Leistungsunterschiede gab, sind diese mittlerweile zumindest bei den wichtigsten Knockout-Kriterien verschwunden. Hier haben auch Vergleichsprogramme einen (meistens) guten Dienst erwiesen. Es sieht ja durchaus blöd aus, wenn der Kunde an seinen Versicherungsvermittler herantritt und sagt „Du schlägst mir jetzt die XY Versicherung vor, aber bei denen ist im Vergleich dies und jenes viel schlechter gelöst“. Aber auch wir Versicherungsmakler sagen natürlich zur Gesellschaft „Sorry, liebe XY Versicherung, Ihr seid im Moment nicht vermittelbar, da drei Punkte in unseren Augen nicht sauber gelöst wurden“. Mittlerweile sind zumindest die guten Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf extrem hohem Niveau und es gibt eigentlich niemanden, der absolut hervorsticht. Vor vielleicht 10 Jahren sagte man ja oft, dass die Alte Leipziger BU (manche 3–4 Buchstabenvertriebe halten immer noch an der Nostalgie fest) die beste am Markt sei. Dies mag vielleicht sogar gestimmt haben, aber andere Versicherer und die Menschen dahinter sind natürlich nicht dumm und haben teilweise einfach das Kleingedruckte und die positiven Aspekte übernommen.

Das sieht dann in der Praxis so aus:

Einblick Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung Morgen & Morgen:

Alles ist grün, so weit das Auge reicht. Der Interessent sieht keinen richtigen Unterschied. Würde man die Vertragsbedingungen lesen, gibt es sicherlich im Detail noch leichte Differenzen, aber seien wir ehrlich - 97  Prozent der Versicherungsvermittler lesen die Versicherungsbedingungen nicht. Wenn die Bedingungen dann identisch sind, vermitteln nach unserer Erfahrung (leider) viele über den Preis. Die technische Ausgestaltung und insbesondere die möglichen Nachversicherungsgarantienwerden hier leider vergessen in der Beratung zur BU, aber das ist mal wieder ein anderes Thema.
So wird es auch für ein Analysehaus wie Morgen & Morgen immer schwieriger, einen Mehrwert zu bieten, da sich die Anbieter immer mehr angleichen. Da kommen neue Features und Mehrleistungen natürlich wie gerufen – es gibt wieder etwas zu vergleichen, was die einen haben, die andere aber noch nicht. Diesen Wettbewerb konnten wir auch bei den „großen“ Neuerungen wie der Arbeitsunfähigkeitsklausel(= Gelbe Schein Regelung) sowie der Teilzeitklausel feststellen. 

Zudem benötigt man natürlich auch als Versicherer ein Highlight, um sich etwas abheben zu können. Das kann am besten funktionieren, mit einem vermeintlichen emotionalen Mehrwert im Leistungsfall. Vonseiten Morgen & Morgen ist diese neue Analysefrage im Moment aber nur informeller Natur, in das gesamte Rating fließt dies nicht ein, so die Pressemitteilung von M&M.


2. Die Kostenübernahme der Leistungsberatung durch den Versicherer im Detail

Eine der größten Sorgen der Kunden in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass der Versicherer nicht leistet. So haben jetzt drei Vorreiter am Markt in ihren Bedingungen etwas Neues vereinbart – die Kostenübernahme einer Leistungsberatung. 

Bei der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung sieht diese so aus:

Die Hannoversche hat es so geregelt in Ihren Bedingungen:

Zudem macht dies angeblich noch die Dialog Versicherung, aber da wir diese Gesellschaft nicht ansatzweise (!) vermitteln werden, beschäftigen wir uns damit jetzt auch nicht.  

Im Vergleich von Morgen & Morgen sieht dies also so aus:

Die LV 1871 sowie die Hannoversche zahlen also die Beratung bei einem Versicherungsberater oder bei der Verbraucherzentrale von bis zu 500 Euro nach einem abgelehnten Leistungsfall.


3. Warum sehen wir die aktuelle Kostenübernahme der Versicherer kritisch im Leistungsfall?

Wenn man genau zwischen den Zeilen liest, so merkt man, dass erst geleistet wird, wenn es zu einer Ablehnung des Leistungsantrages kommt. Das ist in unseren Augen der größte anzunehmende Supergau. Wenn ein (berechtigter) Leistungsfall abgelehnt wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung, dann muss extrem viel falsch gelaufen sein. Beim Leistungsantrag für die BU-Rente kann extrem viel Negatives passieren. Die Versicherer leisten praktisch erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Möchte man es drastischer ausdrücken, geht auch ein „Wenn die Kacke am Dampfen ist“. Verzeiht uns bitte diesen unschönen Ausdruck, aber der Mehrwert ist für uns nicht ersichtlich.

Das sieht teilweise auch das Analysehaus Morgen & Morgen so und im Vergleich wird die Kostenübernahme durch den Versicherer (in diesem Fall die LV 1871 sowie Hannoversche) gelb gekennzeichnet. Das Angebot der Versicherung zur Kostenübernahme wird also erst nach der Ablehnung unterbreitet und nicht schon bei der Antragsstellung des Leistungsantrages. Genau das wäre aber sinnvoll - ab dem ersten Schritt jemand an seiner Seite zu haben, die sich auf die Leistungsfallregulierung spezialisiert haben.

Wie macht man es richtig im Leistungsfall zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wird uns ein Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherunggemeldet, so ist der erste Schritt erst einmal „Füße still halten“. Keine vorsorgliche Meldung an den Versicherer. Wir vermitteln unseren Kunden einen qualifizierten Versicherungsberater, welcher den ganzen Tag nichts anderes macht, als Leistungsfälle in der BU zu bearbeiten. Diese nehmen mit unseren Kunden eine umfangreiche Berufsbeschreibung auf, bereiten den Leistungsantrag vor und holen ggf. passende ärztliche Unterlagen vor. Es wird also ein kompletter Leistungsantrag an den Versicherer geschickt, welcher innerhalb weniger Tage / Wochen entscheiden kann. Im Groben ist es ähnlich wie bei uns bei einer anonymen Risikovoranfrage. Unsere Interessenten müssen erst einmal ihre Hausaufgaben machen, die Unterlagen sauber aufbereiten, mit unserer Hilfe und anschließend schicken wir eine Voranfrage, welche keine Fragen mehr offen lässt, an den Versicherer. 

Wir empfehlen folgende Versicherungsberater im Leistungsfall (Reihenfolge ohne Wertung):

Ein qualifizierter Versicherungsberater MUSS unbedingt vor dem Leistungsantrag eingeschaltet werden. Nicht danach. Nicht wenige von der obigen Liste sagen hinter vorgehaltener Hand auch „Wir fassen keinen Leistungsantrag mehr an, wenn es schon eine Ablehnung gab. Denn dann müssten wir sehr viel Porzellan wieder zusammenfügen, dafür genügen auch unsere Kapazitäten nicht“.
Ist auch wieder ähnlich wie bei uns. Wenn ein Interessent schon bei vier Gesellschaften einen direkten und somit scharfen Neuantrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt hat und viermal abgelehnt wurde, hält sich unsere Motivation sehr in Grenzen, diesen Fall in die Hand zu nehmen. Wir arbeiten am liebsten ab dem ersten Gedanken nach dem Wunsch einer BU mit dem Interessenten zusammen.

Zudem muss noch gesagt werden, dass die Kosten im Moment bei der Hannoverschen sowie der LV 1871 bis maximal 500 Euro übernommen werden. Die Begleitung eines Leistungsfalls durch einen Spezialisten wird bedeutend höher liegen. Es gibt zudem ja auch die beiden Varianten der Abrechnung nach einem Stundenhonorar (=Aufwand) oder der Bezahlung rein im Erfolgsfall. Letzteres hat sich derzeit am Markt ein bisschen durchgesetzt.


4. Würde unsere Empfehlung anders aussehen, wenn schon beim Stellen des Leistungsantrages geleistet wird?

Jein. Die Grundidee ist auf jeden Fall charmanter und praxisorientierter. Wir empfehlen ja schon beim Stellen des Leistungsantrages jemanden an die Seite zu nehmen. Das wäre natürlich positiv, wenn sich ein Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung schon jetzt daran beteiligen würde. Aber aus zwei Gründen sehen wir es zwiegespalten.

  • Zum einen erfolgt eine Kostenübernahme von bis zu 500 Euro, was ein besseres Erstgespräch darstellt. Bei allen obigen Empfehlungen dürfte eine Ersteinschätzung i. d. R. aber eh kostenfrei erfolgen – vor allem, wenn die Empfehlung von einem Versicherungsmakler kam (so auch bei uns …). Der Versicherungsberater hätte durch die Kostenübernahme des Versicherers dann schlichtweg eine Möglichkeit, abrechnen zu können, was vorher vielleicht kostenfrei gemacht worden wäre.
  • Vielleicht suggeriert dieser Baustein auch, dass man einfach mal aus Lust und Laune einen Leistungsantrag stellt, denn der Versicherer unterstützt dies ja irgendwie. Nur ne Vermutung, ohne wissenschaftliche Fakten. 

Grundsätzlich sind aber sicherlich auch die Versicherer daran interessiert, dass ein Leistungsfall professionell begleitet wird. So gibt es dann auch in deren Leistungsabteilung weniger zu tun (= spart Arbeitszeit), da schlichtweg der Leistungsantrag sauber zusammengefasst wurde. Ist ein Kunde auf sich allein gestellt (insbesondere muss man ja noch beachten, dass es ihm gesundheitlich und evtl. auch finanziell schlecht geht), dann erfolgt die Kommunikation und das Einholen der benötigten Unterlagen vielleicht nicht auf diesem Niveau, wie wenn dies jemand steuert und koordiniert.
Die Grundidee finden wir auf jeden Fall gut und dürfte sich auch durchsetzen, da dies sich marketingtechnisch schon gut verkaufen lässt. Die beste Lösung wird aber weiterhin sein, sich schon zu Beginn beim normalen Antrag von einem kompetenten Versicherungsmakler (ja, das könnten auch wir sein ?) beraten zu lassen. Dieser kennt dann auch die richtigen Kniffe und Kontakte, wenn es zum Fall kommt, welchen sich niemand wünscht, und zwar zum Leistungsfall. 

Kleiner Schwenk auf die Rechtsschutzversicherung – die Auxilia geht genau diesen Weg

Grundsätzlich halten wir eine Rechtsschutzversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht für unbedingt absolut notwendig. Diese leistet ja auch erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist – sprich, es gab eine Ablehnung. Soweit darf und sollte es aber nicht kommen. Deshalb hat die Auxilia (übrigens eine unsere Hauptempfehlungen in der Rechtsschutzversicherungen) den sogenannten „BU-Antrags-Check“ ins Leben gerufen.

Grundsätzlich ist dies auch wieder eine bessere Erstberatung (ok, ein bisschen mehr ist das jetzt schon), aber es geht in die richtige Richtung. Die Auxilia sieht sich nicht nur als reiner „Kostenerstatter“ nach einem Leistungsfall, sondern beugt vor, dass es dazu (=Ablehnung und somit ggf. teure Gerichtsverhandlungen) gar nicht kommen darf. Das finden wir eigentlich ganz charmant. Im Moment arbeitet Auxilia nach unserem Kenntnisstand auch mit dem Versicherungsberater von Leistbar24 zusammen, womit sich der obige Kreis wieder schließt.

Kurz noch in eigener Sache= Wir halten eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich für sehr sinnvoll, aber nicht einzig und allein wegen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir sagen also nicht „Du brauchst keine Rechtsschutz wegen der BU“, sondern „Nur wegen der BU brauchst Du keine Rechtsschutz – das Leben hat mehr Gefahren zu bieten“.

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