Zum Hauptinhalt springen

BU Expertentag in Nürnberg – wenig Theorie, viel Praxiswissen!

| Berufsunfähigkeit

Juhu, die Selbstständigkeit gibt uns die Freiheit nur Veranstaltungen zu besuchen, welche einen Mehrwert bieten. Also hoffentlich bieten ;-). Sind doch manch hochgepriesene Seminare aber eher eine Verkaufsschulung für mehr oder minder sinnvollere oder sinnlosere Produkte. Aber mittlerweile können wir Gut von Böse relativ genau unterscheiden und so machte sich Tobias, welcher sich im Unternehmen auf den Bereich der Biometrischen Absicherung spezialisiert hat, Mitte Juli die ca. 130 km auf nach Nürnberg zum „5. BU Experten Tag 2017“.

BU Expertenservice Logo

Das Ganztagesseminar kostet auch 69 Euro Brutto je Teilnehmer – hier rümpfen einige Kollegen der Finanzbranche jetzt erst einmal mit der Nase. Wir finden das aber ganz gut, denn irgendwie müssen die Seminarräume, Vortragsredner und das oft vorzügliche Essen & Getränke bezahlt werden. Ist eine Veranstaltung „for free“, so zieht es teilweise ein bestimmtes Klientel (so muss man es leider sagen) an, was man in Bayern gern als „Freibierschnauze“ bezeichnet. Man macht sich einen schönen Tag, lässt die verkappte Werbeveranstaltung oft über sich ergehen und isst schön zu Mittag. Mit einer überschaubaren Gebühr wie im obigen Fall kann man diese spezielle Spezies schon mal auf Abstand halten ;-).

Der Raum war trotzdem gerammelt voll mit 70 Personen, darunter viele Kollegen die man seit Jahren kennt und wahrlich schätzt. Das ist das Schöne an solchen konzentrierten Veranstaltungen – man trifft immer wieder auf viele Menschen, die man sonst im Jahr eigentlich gar nicht sieht, aber wo der Kontakt über Facebook, Email oder auch mal per Telefon nie abreißt. So unterstützen wir natürlich immer gerne Beraterkollegen in Themen, wo wir absolut fit sind, andererseits bekommen wir dann die Unterstützung in manchen Sparten, wo wir evtl. noch eine fachliche Frage haben. Wie heißt es so schön „man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wer es weiß ;-)“. Für Tobias ist es zudem immer wieder interessant, wenn ihn komplett fremde Kollegen anreden und sagen „Du / Sie bist doch einer der Bierl Brüder – ich verfolge euch schon länger im Internet oder auf eurer Homepage. Echt klasse Arbeit“. Leider können wir den Namen & das Gesicht oft nicht zuordnen, aber trotzdem schön, wenn wir so positiv wahrgenommen werden. Auch der Veranstalter konnte den Vornamen von Tobias nicht richtig zuordnen und machte gleich mal einen „Thomas Bierl“ daraus – sehen wir mit einem Lächeln darüber hinweg ;-)

Nun aber zum eigentlich Sinn des Tages – dem „BU Expertentag“. Das gleichnamige Unternehmen „BU Expertenservice“ hat sich auf eine kleine, aber enorm wichtige Nische spezialisiert. Auf die „Professionelle Begleitung von Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung“. Da die Arbeitskraftabsicherung in unserem Hause eine enorm hohe Bedeutung hat, ist diese Thematik natürlich sehr wichtig für uns. Auch wenn wir hoffen und möchten, dass es bei unseren Kunden niemals soweit kommt. Aber das Leben spielt oft anders wie man denkt. Über einen BU-Fall aus unserem Kundenkreis haben wir schon ausführlich geschrieben.

Berufsunfähigkeitsrente beantragt und bekommen!

Das neue Berufsunfähigkeitssiegel mit Überprüfung der Leistungsfallabteilung

Die Fortbildung war grob gesagt in drei größere Vorträge eingeteilt. Zu Beginn nahm sich eine Dame des Analysehauses „ASSEKURATA“ eines neuen Zertifizierungsverfahrens namens „FAIR“ an, wo BU-Versicherer auf das Qualitätsmerkmal „Leistungsfall“ geprüft werden. Grundsätzlich eine gute Idee, aber ob das für uns als Versicherungsmakler eine Rolle spielt in der Auswahl? Irgendwie haben wir hier unsere praxisorientierten Zweifel, wobei die Leistungsfallregulierung NUR einen Punkt von vielen darstellt, wie die folgende Graphik zeigt:

Quelle: Interne Unterlagen Assekurata

Eine Prüfdauer beträgt nach den Angaben des Hauses ca. 20-25 Arbeitstage. Hier wird der Leistungsfallprüfung sehr auf die Finger geschaut. Wenn alles seine Ordnung hat, darf sich das Versicherungsunternehmen über ein Siegel freuen und damit werben. Bisher sind es sechs Versicherer, die es geschafft haben (seit ca. 2015). Ein Versicherungsunternehmen fiel hierbei aber bisher durch. Dies hat natürlich die wissbegierige Meute interessiert, um welche Gesellschaft es sich hier handelt. Leider gab es darauf keine Antwort ;-(.

Grundsätzlich ist es für uns in der Praxis aber schwierig, mit dieser Thematik etwas anzufangen. I.d.R. haben wir nach der Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung keine umfassende Auswahl an Gesellschaften. Die einen lehnen ab, die anderen machen einen Ausschluss und wiederum ein anderer Tarif ist für den Kunden etwas zu preisintensiv. Die Auslese beginnt also schon sehr früh. Sollen wir den Interessenten dann gar keinen Tarif mehr anbieten, weil die Gesellschaft nicht zertifiziert wurde oder gar durchgefallen ist (falls wir Namen erfahren würden)? Zudem bleibt eine Tatsache im Raum: Das Zertifikat zeigt einen „Ist Zustand“. I.d.R. wird man nicht innerhalb weniger Monate nach dem BU-Antrag berufsunfähig. Wie ist in 10, 15 oder 20 Jahren die Leistungsfallprüfung? Diese kann sich stark ändern. Zum Positiven wie zum Negativen.

Eine normale Annahme ohne Ausschlüsse ist für uns das Maß aller Dinge!

Wichtiger für uns sind daher eine gute Annahme, möglichst ohne Ausschlussklausel und selbstverständlich vernünftige Versicherungsbedingungen. Diese beiden Punkte bleiben bestehen, die Leistungsfallprüfung kann und wird sich im Laufe der Jahre verändern. Deshalb ist ein Siegel für mehr Transparenz im BU Leistungsfall eine nette Idee, aber für uns in der Praxis eher weniger von Bedeutung. Wir begrüßen selbstverständlich Bestrebungen, welche die Leistungsfallabwicklung transparenter machen – von daher natürlich Daumen hoch.

Danach gab es auch schon Mittagspause – huch, wie die Zeit vergeht ;-). Wie immer viel zu lang sitzen geblieben und mit den bekannten und unbekannten Kollegen über Gott und die (Finanz) Welt gequatscht – man zieht aus jedem Gespräch doch irgendwie wieder neue Infos und kann es auf seine eigene Firma reflektieren.

Das gibt es auch – ein Fachanwalt für Versicherungsrecht trägt verständlich vor ;-)

Nach der Pause gab es nochmal „schwere“ Kost – ein Rechtsanwalt trat auf. Genauer gesagt Dr. Christian Meisl, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht von der Kanzlei "Groda & Partner". Besonderes Schmankerl – er kommt aus Regensburg und redet somit sogar bayerisch. Endlich versteht Tobias jemand, ohne sich 100 % konzentrieren zu müssen ;). Der Vortrag war wider Erwarten (bei Rechtsanwälten weiß man es ja nie sooo genau) sehr kurzweilig und in einer lockeren Weise vorgespielt. Auch hier lag der Schwerpunkt auf dem Thema der Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und wie im Leistungsfall die eine oder andere Versicherungsgesellschaft den Leistungsantrag nicht wirklich akzeptiert. Zudem wies man uns Vermittler auf die einzelnen Haftungsfallen hin – das sollte man doch auch immer bedenken…
Für uns ist es super, dass wir jetzt evtl. einen regionalen Rechtsanwalt gefunden haben, welcher sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert hat & fachlich einen sehr guten Eindruck macht. Zudem wurde das Zusammenspiel zwischen einem versierten Versicherungsberater und dem Fachanwalt kurz beschrieben. So haben wir wohl jetzt auch regional einen vernünftigen und kompetenten Rechtsanwalt für unsere ostbayerischen Kunden gefunden – sehr schön ;).

Keine Theorie, sondern ungeschminkte Praxis von Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Danach trat Stephan Kaiser, Geschäftsführer des BU-Expertenservice, an die vorderste Front und hat wie im Januar 2017 in Amsterdam auch diesmal wieder einen sehr kurzweiligen Vortrag über aktuelle und vergangene BU-Fälle aus der Praxis gehalten. Kein theoretisches Geschwätz und das Zitieren von Paragraphen, sondern echte Geschichten aus der Leistungsfallbegleitung. Immerhin werden im Jahr über 100 Leistungsfälle des BU-Expertenservice begleitet.

Eine kleine Auswahl der angesprochenen Fälle:

  • Koch aus Portugal, arbeitend in Frankfurt wird berufsunfähig und kann keine Tätigkeitsbeschreibung abgeben, da er kein Deutsch spricht. Tobias lächelt immer noch, wie der Grad von 50 % Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
  • Versicherte Person wandert in die USA aus und arbeitet dort. Er wird dort berufsunfähig, muss aber den Leistungsantrag in Deutschland einreichen. Sehr interessant.
  • Ein anderer „Held“ fälscht die Patientenakte, indem er die Jahreszahl einer zurückliegenden Behandlung überklebt und somit ausbessert (!!). Nicht zu glauben, welche kriminelle Energie teilweise manche versicherten Personen aufwenden.

Übersicht der einzelnen Fälle:

Quelle: Interne Unterlagen BU Expertenservice

Insgesamt wurden somit neun BU-Leistungsfälle erwähnt, welche Stephan Kaiser begleitet. Für Tobias war dies hochinteressant, dass man jetzt die zweite Seite kennt. So sind wir ja dafür da, dass die interessierte Person die richtige BU-Absicherung bei Antragsstellung bekommt. Dies ist zwar oft mit zahlreichen Stunden und viel Aufwand verbunden, danach hält sich der Arbeitsaufwand aber in Grenzen. Höchstens mal eine Nachversicherungsoption ziehen oder ggf. eine neue Bankverbindung & Adresse eingeben. Der Leistungsfall in der BU ist dann natürlich eine ganz andere Geschichte. Diesen würden wir auch an einen spezialisierten Berater abgeben, wie in unserem Beitrag „Leistungsfall Berufsunfähigkeitsversicherung“ beschrieben.

Ein Thema war zudem, ob es bei einer höheren BU-Absicherung (z.B. 4.000 Euro monatlich) Sinn macht, einen oder zwei Verträge abzuschließen. Hierzu gibt es ja verschiedene Mythen. Rein aus der Sicht der Leistungsfallprüfung sind weniger (oder ein Vertrag) besser als mehrere Verträge. Es ist ja auch nicht so, dass der zweite Versicherte sagt „Ok, wir sehen uns auch in der Leistungspflicht, da der erste Versicherer gezahlt hat“, sondern es wird und muss (!!) individuell geprüft werden. Einzig die Gutachter werden evtl. gemeinschaftlich bestellt, um hier keinen Mehraufwand zu haben und eine zügige Prüfung zu gewährleisten. Ausnahmen gibt’s aber immer wieder, wenn z.B. keine ärztliche Untersuchung (grob gesagt ab einer beantragten Rente von 2.500 Euro im Monat) gemacht werden soll. Auf der anderen Seite entlastet eine ärztliche Untersuchung im Leistungsfall natürlich, da die Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung praktisch eliminiert wird.

Grad der Berufsunfähigkeit eine der häufigsten Anfechtungsgründe

Eine der häufigsten Gründe ist aber schlichtweg, dass der Grad von 50 % Berufsunfähigkeit nicht erreicht war. In einem Beispiel war die versicherte Person laut eines versicherungseigenen Gutachters zu 49,5 % berufsunfähig. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Die Tätigkeitsbeschreibung sollte auf jeden Fall ein spezialisierter Fachmann ausführen. Es reicht nämlich nicht die vom Arzt gestellte Diagnose um die BU-Rente zu bekommen, sondern die Diagnose muss einen Einfluss auf seinen Beruf haben, den er dann zu mind. 50 % nicht mehr ausüben kann. Ärzte schreiben hier oft unbewusst kleine Fallen in ihre Gutachten.
Zudem wurde angesprochen, dass ein Kunde wie auch oft der Versicherungsmakler mit dem Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals überfordert ist. Dieser hat schon mal teilweise 40 Seiten. Keine schöne Situation, wenn die versicherte Person eh schon schwer erkrankt ist. Auch das spricht für eine professionelle Hilfe im Leistungsfall.

Zum Schluss gab es noch eine Fragerunde mit allen beteiligten Vortragsrednern, welche wahrscheinlich noch bis in die Abendstunden gedauert hätte, wäre um 17.00 Uhr nicht der Zapfenstreich gewesen. Insgesamt ziehen wir somit ein absolut positives Fazit über diese Veranstaltung. Die Anreise und das kleine Entgelt haben sich sehr gelohnt. Gerne wieder! Auch wenn wir hoffen, dass wir den BU-Expertenservice niemals benötigen (sprich, dass wir keinen Leistungsfall haben werden im Sinne unserer Mandanten und Kunden) :-). Uns freut es aber sehr, dass wir auch in diesem Bereich einen tollen Partner in unserem Netzwerk haben!