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Berufsunfähigkeitsrente beantragt und bekommen!

| Berufsunfähigkeit

Immer wieder hört man in den Medien, dass sich die verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherer weigern, die Leistung aus einem Fall in der Berufsunfähigkeitsversicherung auszuzahlen. Immerhin geht es hier um enorme Summen für das Unternehmen. Wir durften (leider) in diesem Jahr Zeuge von so einem Vorgang sein – ein Kunde aus unserem Hause wurde dienstunfähig in sehr jungen Jahren.

Beantragte Berufunfähigkeitsrente

Hier haben wir gesehen, wie wichtig die richtige Aufbereitung seiner eigenen Gesundheitshistorie ist – es wurde nach dem Leistungsfall von Seiten der Gesellschaft nämlich die gesamte Gesundheitshistorie unseres Kunden aufgerollt. Sämtliche Ärzte wurden im abgefragten Zeitraum angeschrieben, um nicht doch noch eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu finden. Letztendlich haben aber beide Seiten (Kunde und wir als Vermittler) sauber gearbeitet und somit musste die Dienstunfähigkeit (es wurde zeitgleich auf Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft – es war eine SBU mit sehr vernünftiger Dienstunfähigkeitsklausel) letztendlich anerkannt werden, wie man am folgenden Schreiben sieht:

Schwarz auf Weiß - die beantragte Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wird zugewiesen

Bei der Leistungsbeantragung vonseiten der Berufs/Dienstunfähigkeitsversicherung sind Experten gefragt

Über unser Netzwerk vermitteln wir unseren Kunden einen speziellen Ansprechpartner, der sich auf die Leistungsregulierung aus dieser Versicherungssparte spezialisiert hat. Sie können uns glauben – eine Beantragung des Falles ist nicht ganz ohne und auch das Versicherungsunternehmen scheint in so einem Fall nicht der beste Freund des Versicherungsmaklers und des Versicherungsnehmers zu sein. Mithilfe von spezialisierten Experten an unserer Seite klappt dies hervorragend. Diesen oben genannten Fall durfte die Versicherungsberaterin Angela Baumeister (https://www.versicherungsberaterin.net/ )begleiten, welche wir wärmstens empfehlen können. Ebenfalls können wir Stephan Kaiser vom BU Experten Service empfehlen. So kämpfen Sie als Kunde mit den gleichen „Waffen“ wie die Versicherung.

Haben Sie korrekte Angaben bei der Antragsstellung gemacht, sind die Versicherungsbedingungen gut und haben Sie professionelle Hilfe im Leistungsfall an Ihrer Seite, muss der Leistungsantrag anerkannt werden. Mal etwas früher, mal etwas später.

Knapp eine Millionen Euro Absicherung für monatlich 60 Euro Beitrag

Aber dieser Blogbeitrag soll vor allem verkünden, wie wichtig eine Arbeitskraftabsicherung schon in jungen Jahren ist. Der oben genannte Kunde wurde mit 21 Jahren dienstunfähig und hat seitdem kein Einkommen mehr. Die Versicherung läuft bis zum 67. Lebensjahr mit einer Absicherungssumme von 1.500 monatlich. Lassen wir eine jährliche Steigerung mal außen vor, ebenso, dass die kleine Rentenversicherung jetzt auch von der Versicherung übernommen wird und eine kleine Rente mit 67 Jahren herauskommt.

Der hochgerechnete Wert liegt dann sicherlich über einer Millionen Euro. Der monatliche Beitrag für die Versicherung betrug umgerechnet 61 Euro. Sie können also mit etwas Konsumverzicht Ihre Zukunft retten – etwas zugespitzt formuliert. Gerne kommen wir aber auch mit dem Vergleich um die Ecke, ob Sie denn Ihr Auto Vollkasko versichert haben, obwohl dieses „nur“ noch einen Wert von 5.000 Euro besitzt. Natürlich, eine Menge Geld, aber bezüglich der eigenen Arbeitskraft wird oftmals nicht so ein Augenmerk darauf gelegt.

Durchhaltevermögen im Leistungsfall ist gefragt

Wichtig ist hierbei, das Sie im Leistungsfall auch „durchhalten“ – der häufigste Grund für eine Ablehnung ist einfach die Tatsache, das die versicherte Person nicht durchhält. Schwere psychische oder körperliche Erkrankungen gehen an die Substanz jedes einzelnen – da fällt es oft schwer einen klaren Kopf beim Leistungsantrag zu behalten. Wie schon angesprochen, arbeiten wir hier mit verschiedenen Experten zusammen, die sich auf die Abwicklung von Berufs- wie Dienstunfähigkeitsversicherungen spezialisiert haben.

Trotzdem wünschen wir Ihnen von Herzen, dass niemals der Ernstfall eintritt und Sie die Versicherung in Anspruch nehmen müssen. Wenn doch, haben wir sicherlich alles dafür getan, dass die Versicherung den Leistungsantrag anerkennen muss.

Tobias Bierl
Finanzberatung Bierl

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