Welche Veranstaltungen können wir absichern für Dich?

Grundsätzlich sind hier der Phantasie keine Grenze gesetzt, aber zählen wir mal einige auf:

  • Festumzüge
  • Märkte
  • Konzerte
  • Tagungen
  • Kongresse
  • Sportevents
  • Schützenfeste
  • Weihnachtsfeste
  • Abiturbälle
  • Feuerwehrfeste
  • Tuningtreffen
  • und noch viele weitere Veranstaltungsarten

In Zusammenarbeit mit EventAssec gibt es nun bei uns auch einen Vergleichsrechner mit eigenen Deckungskonzepten, wo Du ganz einfach die passende Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Dich und Dein Event aussuchen kannst.

Komme hier zum Vergleichsrechner

Die Eingabemaske ist eigentlich sehr einfach und kann mit wenigen Angaben gefüllt werden:

Es wäre sogar sinnvoller, wenn Du dies direkt eingibst, als wenn wir mehrere Mails immer miteinander austauschen ;-). Du kennst Deine Veranstaltung sicherlich besser als wir. Hinter der kleinen grünen Graphik verbirgt sich ein Infofeld mit weiteren Informationen, falls Dir ein Punkt unklar ist. Fällst Du mit Deiner Veranstaltung aus dem Rahmen mit z.B. über 15.000 Besucher, so kannst Du bei uns aber auch direkt anfragen.

Die Risikoklasse der Veranstaltung dürfte auch leicht zu beantworten sein:

Die allermeisten Veranstaltungen dürften sich in A wiederfinden. Klicke im Zweifel bitte nochmals auf den grünen Button, wo Dich eine nähere Erläuterung empfängt. Sind alle Angaben sauber ausgefüllt, so kannst Du die nächste Seite erreichen, wo noch eine Auswahlmöglichkeit von drei spezialisierten Deckungskonzepten aufgezeigt wird:

Wichtig zu wissen (und das finden wir auch gut): Es gibt bei jeder Veranstaltungshaftpflicht eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Wäre dies nicht so, lägen die Prämien noch weitaus höher. Jeder Veranstalter würde also Kleinstschäden der Besucher melden, was beim Versicherer in diesem spezialisierten Gebiet sehr viel Arbeitsaufwand bedeuten würde. Eine Veranstaltungshaftpflicht soll zudem ja auch nur wirklich wichtige Vorgänge absichern, wo die persönliche Haftung extrem ansteigen würde.

Der weitere Weg bis zur Veranstaltungshaftpflicht ist nun nicht mehr wirklich weit – einfach den roten Button mit „Hier beantragen“ anklicken.

Wie schon erwähnt, eignet sich dieser Weg sehr gut, wenn Du eine einfache und noch überschaubare Veranstaltung absichern möchtest. Sollte der Baum sprichwörtlich mal brennen, stehen wir Dir natürlich für Rückfragen zur Verfügung. Ebenso sind unsere kurzen Wege zu EventAssec durchaus bekannt.

Hier nochmal der Link, damit der Vertrag uns zugeschlüsselt wird:

Vergleichsrechner Veranstaltungshaftpflicht

Bei uns in der Region Regensburg, Cham, Schwandorf, Straubing oder auch Bundesweit durften wir so schon viele Veranstaltungen versichern. Vom Fest der 100 Biere, über diverse Feuerwehrfeste, einigen CSU-Veranstaltungen (nicht Bayer bitte überlesen ;-) ) und weitere Veranstaltungen in dieser Art.

Für Dich ist vielleicht eines wichtig zu wissen: Der reine Preisvergleich macht wenig Sinn. Wenn Du zu Deinem Versicherungsvertreter vor Ort gehst und irgendwie so etwas wie eine Veranstaltungshaftpflicht heraussucht, welche sieben Euro günstiger ist als ein Deckungskonzept von EventAssec, dann ist es der falsche Weg. Die Firma aus Berlin hat sich direkt darauf spezialisiert und hat hier umfangreiches Expertenwissen, was selbst großen Versicherern in dieser Sparte abgeht. Wir möchten Dir auch nicht zu nahetreten, denken aber nicht, dass Du 45 Seiten Allgemeine Vertragsbedingungen durchliest. Schätze lieber die Kompetenz eines Spezialisten, als die vermeintliche Ersparnis und einen Schutz wie bei einem Schweizer Käse. Dieser kann Dir die KFZ-Haftpflichtversicherung vielleicht günstiger machen, sichert Dir im Zweifel aber nicht die Veranstaltung und etwaige Schäden an Personen und Gegenständen sauber ab.


Du zweifelst an einer Veranstaltungshaftpflicht und frägst Dich, was eigentlich passieren kann?

Hier bekommst Du nun einige Schadensbeispiele:

Beispiel 1 : Ausschank wie auf einem Fest

Ein Helfer, der in der Bar für das Spülen der Gläser eingesetzt wird, bemerkt nicht, dass eine sehr kleine Scherbe vom Glasrand abbricht. Diese bleibt durch die Restfeuchtigkeit am Glas hängen, als das Glas erneut am Ausschank eingesetzt wird. Der unwissende Besucher trinkt die Scherbe mit, die letztendlich mehrere kleine Verletzungen & Perforationen in seinem Darm verursacht. Daraufhin muss er natürlich in ärztliche Behandlung und fordert ein Schmerzensgeld vom Veranstalter.

Beispiel 2: Bühne / Festzelt

Beim Bühnenaufbau (wahlweise des Zeltes) wurde ein Verbindungselement vergessen. Bei den Feierlichkeiten löst sich durch das nicht vorhandene Element eine Stange und fällt einem Besucher auf den Kopf, welcher bleibende Schäden behalten wird. Die Person fordert daraufhin Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Im schlimmsten Fall kann dies in einen siebenstelligen Bereich gehen.

Beispiel 3: Stolpern / Ausrutschen

Ein Besucher stolpert über Unebenheit des aufgebauten Bodens (z.B. eingelegter Holzboden im Freien). Er stürzt und reißt sich das Kreuzband und verklagt den Veranstalter auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Was ist aber definitiv nicht versichert in einer Veranstaltungshaftpflicht?

Natürlich muss es hier auch einige Ausschlüsse geben, welche da wären:

  • Eigenschäden (klar, wenn ich einen Maßkrug zerhämmere, muss ich dafür leisten)
  • Gebrauch von zulassungspflichtigen Fahrzeugen (dies betrifft immer die jeweilige KFZ-Versicherung)
  • Schäden durch Besucher (dafür haben diese ja eine Private Haftpflichtversicherung)
  • Wissentliches Abweichen von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften

Unseres Wissens & dem von EventAssec versichert kein deutsches Versicherungsunternehmen diese Ausschlüsse mit.

Wir hoffen, dass Du nun einen kleinen Einblick in die Welt der Veranstaltungshaftpflicht bekommen hast und freuen uns auf Deine Anfrage. Überschaubare Veranstaltungen kannst Du aber natürlich auch direkt über den oben verlinkten Link abschließen.