Praxisfall: So wichtig ist eine Rechtsschutzversicherung bei einer Unfallversicherung
| Versicherungen
Leider haben wir jetzt wieder etwas Futter für den Blog bekommen. Andererseits können wir hier dann gute Aufklärungsarbeit leisten, damit Sie und auch weitere Interessenten gut gewappnet sind für die Zukunft. Ablehnung der Unfallversicherung, trotz eindeutigem Unfallvorgang.....
Sehen wir uns einen aktuellen Fall bei einem unserer Kunden an. Dieser ist seit Mitte 2016 bei uns Kunde. Stück für Stück stellen wir die einzelnen Versicherungen in einen besseren Tarif um & wechseln teilweise den Anbieter. Bei Leben- wie Berufsunfähigkeitsversicherungen machen wir eine Bestandsübertragung, da ein Neuantrag absolut nachteilig gewesen wäre. Die Unfallversicherung von ihm läuft erst im Jahr 2017 aus. Solange sollten wir diese in unseren Bestand übernehmen, um als Ansprechpartner zu fungieren. Kundenwunsch akzeptiert, auch wenn die Unfallversicherung der Gesellschaft nicht mehr zeitgemäß gewesen ist. Weder von den Bedingungen noch der Höhe der Absicherung. Darauf machten wir unseren Kunden selbstverständlich aufmerksam und boten den vorübergehenden Abschluss einer besseren Unfallversicherung an. Aber wie eigentlich immer, nahm dieses Unterfangen der Kunde nicht an, da „eh nichts passieren wird“ und man ja auch nicht doppelt zahlen möchte. Irgendwie aber menschlich und verständlich. Zumindest emotional, aber leider nicht rational.
Ein schwerer Unfall kommt leider schneller als das man denkt....
Es kam, wie es leider ab und zu vorkommt. Ein schwerer Unfall in der Arbeit. Zum dritten Mal musste das rechte Bein schon operiert werden. Ein viertes Mal traut man sich nicht, da die Chance besteht, dass das Bein komplett gelähmt bleibt. Bleibende Schäden wird es laut ärztlicher Aussage aber auf jeden Fall geben.
Unfallmeldung fristgerecht abgegeben, danach kommt das böse Erwachen
Diesen Unfall meldete man selbstverständlich unverzüglich der Unfallversicherung. Die Schadensmeldung wurde gewissenhaft mit Hilfe der Lebenspartnerin von dem Geschädigten ausgefüllt. Danach nutzten wir unseren Service für unsere Kunden – ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht (mit Spezialgebiet Unfall) sieht sich die Schadensmeldung an und gibt sein OK. Nicht, dass die Versicherung hier ein Haar in der Suppe finden kann. Soweit alles gut. Es war definitiv ein ganz klarer Unfall.
Einige Tage später kam dann aber das Schreiben der Versicherung
Ablehnung des Schreibens. Man sollte dafür Verständnis haben.
Nein, das haben wir aber nicht.
So mussten wir jetzt härtere Geschütze auffahren. Dieses Schreiben haben wir dem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht gegeben, welcher danach aus allen Wolken fiel. „Der Unfallbegriff sei hier ganz klar gegeben. Da möchte sich die Versicherung einfach aus der Verantwortung ziehen“. Auch wir erleben es immer wieder, dass eine Versicherung den Schaden bzw. die Meldung einfach von vornherein ablehnt in der Hoffnung, dass sich der Geschädigte nicht mehr meldet und klein bei gibt.
Glücklicherweise hatte der Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein „Privat“ (eigentlich ein Standardbaustein). Unsere spezialisierten Ansprechpartner benötigten jetzt nur noch die Gesellschaft (Deurag) und die Versicherungsnummer. Alles weitere läuft dann automatisch und wird von der Rechtsschutzversicherung übernommen. In diesem Fall könnte es eine Leistung von mehreren Zehntausend Euro bedeuten, welche dem Geschädigten zusteht. Wäre man das Klagerisiko gegen die „übermächtige“ Versicherungsgesellschaft ohne Rechtsschutzversicherung eingegangen? Die meisten würden sagen „Nein“. Deshalb unsere Bitte an Sie – kümmern auch Sie sich um eine passende Rechtsschutzversicherung. Zur Not bauen Sie eine hohe Selbstbeteiligung von 300, 400 oder 500 Euro ein. Es kann durchaus der Moment kommen, wo mehrere Zehntausend Euro offen sind in einem Rechtsstreit. Im schlimmsten Fall die Existenz.
Die Presse nahm unseren Blogartikel wieder auf. Auch diesmal berichtete das bekannte Versicherungsmagazin "Pfefferminzia" darüber.