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Berufsunfähigkeit - Wünsche für eine optimale BU!

| Berufsunfähigkeit

Eigentlich möchten wir vor der offiziellen Verkündigung unserer neuen Homepage&Blog noch keinen neuen Artikel online stellen, aber für den Maklerkollegen Matthias Helberg machen wir gerne eine Ausnahme. Seine fundierte Auseinandersetzung mit dem Testbericht der Finanztest zur Berufsunfähigkeitsversicherung brachte ihm Deutschlandweite positive Kritiken ein. Auch auf diesem Wege möchten wir uns bei ihm dahingehend bedanken, das er diese doch sehr oft oberflächigen Tests der Finanztest im Detail auseinandernahm.

Wünsche Optimale Berufsunfähigkeitsversicherung

Matthias Helberg fragt auf seiner Internetseite die Kollegen, wie wir uns eine Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen würden? Hier bleiben wir jetzt realistisch, denn bei „Wünsch dir was“ sind wir leider noch nicht.

Sehen Sie hier den Blogbeitrag des Kollegen Matthias Helberg http://www.helberg.info/blog/2013/10/mitmachen-so-wuensche-ich-mir-die-berufsunfaehigkeitsversicherung-blogparade-wunschbu/

Auch wir kennen das leidige Thema und sehen derzeit das gebahren bei der Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus kritisch. Berufe und Anstellungen, die von einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit sehr selten betroffen werden, gibt es immer günstiger zu versichern, währenddessen wirklich Körperliche Berufe immer schwerer abzusichern sind. Zum einem Preislisch, zum andere werden eigentlich nur noch völlig gesunde Personen ohne Ausschlüsse und Beitragszuschläge angenommen.

Vier gravierende Punkte, die wir uns wünschen würden

1. Die Bearbeitung eines Leistungsfalles (sprich Berufsunfähigkeit) sollte in einem zeitlich festgelegten Korridor stattfinden müssen. Es sollte also kein Hinauszögern des Versicherer möglich sein. Hier wäre eine gesetzliche Frist sehr sinnvoll-darüber hinaus sollte es eine empfindliche Vertragsstrafe oder auch eine Öffentliche Plattform geben, an der die Versicherung an den „Pranger“ gestellt werden kann. Natürlich sollte aber vorher sichergestellt werden, das die Versicherte Person seiner Vertragspflicht nachkam und alle Unterlagen fristgerecht lieferte.
Der BU-Versicherer sollte eventuell von einer übergeordneten Stelle in puncto Leistungsfallbearbeitung geprüft und bewertet werden.
Einige Punkte könnten sein (wie oben beschrieben): 

  • Plausiblität der Entscheidung 
  • Dauer der Leistungsfallbearbeitung 
  • Kundenfreundlicher Bearbeitung/Unterstützung beim Leistungsfall (es sollte ein mehr Miteinander des Versicherten und des Kunden geben)

 

2. Die Gesundheitsfragen sollten einfach, klar und verständlich (auch für den Laien-wobei natürlich der Versicherungsmakler zur Hilfe stehen sollte) sein. Die Abfragezeiträume sollten überschaubar sein.

3. Der Schutz muss auch für tendenziell riskantere Berufe bezahlbar sein. Natürlich ist dies ein Schwieriges Unterfangen und hier ist bei uns eher der Wunsch Vater des Gedanken, aber dort sollte wirklich eine Lösung gefunden werden. Eventuell kann hier der Gesetzgeber etwas Besserung verschaffen. Pflege Bahr ist jetzt sicherlich nicht das Gelbe vom Ei, aber in diese Richtung könnte so etwas vielleicht gehen. Vielleicht auch einen Jugendbonus für Abschlüsse bis zum 25. Lebensjahr? Ideen gibt es hier sicherlich einige.

Es muss auch mehr in das Bewusstsein der Gesellschaft-noch immer nehmen viele das Thema Berufsunfähigkeit nicht ernst. Wenn es dann doch mal ein Thema werden sollte, ist es oft schon zu spät. Aber jetzt sind wir etwas vom Thema abgeschweift, wobei die Thematik mit den körperlichen Berufen wirklich schwierig ist. Eventuell wieder eine klare Unterteilung in drei Risikoklassen?

Wenn man dies mal ganz weit dreht-vielleicht sollte der Staat (ja, aus Steuergeldern!) einen Zuschuss geben für die Berufsgruppe zwei und einen noch höheren Zuschuss für die Berufsgruppe drei? Somit wäre eine staatliche Förderung (ala Pflege Bahr) durchaus sinnvoll angelegt und würde die eher arbeitende Bevölkerung unterstützen.

4. Der Hinweis auf eine Rechtsschutzversicherung sollte hervorgehoben werden. Vielleicht ist das Modell wie in der Privaten Haftpflichtversicherung (Schadensersatzrechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung) gar nicht so verkehrt bzw. ein interessante Ansatz? Dürfte wirklich nur wenige Euro Mehrbeitrag kosten. Oder es könnte bei einer Ablehnung der Gang zu einem Ombudsmann zur Pflicht werden. Es könnte einfach eine zweite, am besten Neutrale Stelle den Leistungsfall beurteilen und dem Versicherungsunternehmen die Leviten lesen. Möglichkeiten gibt es viele…

 

 

Bildnachweis: © Matthias Helberg 

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