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Ab welcher Höhe soll ich der Versicherung den Schaden melden?

| Versicherungen

Ab welcher Höhe soll ich denn einen Schaden eigentlich melden? Diese Fragen stellen sich manche versicherte Personen mehr, manche weniger. Aber es ist in unseren Augen absolut sinnvoll, dass man sich diese Frage vor einer Schadenmeldung stellt!

Schadenhöhe Meldung Versicherung

Unser Credo lautet seit jeher, dass sich eine Kleinstschadensmeldung kaum lohnt. Die Versicherungsgesellschaften schauen Intern sehr stark darauf, wie die Schadensquote eines Versicherungsnehmers ist. Ist diese auffällig (wenn z.B. jedes Jahr ein Schaden von 50-100 Euro erfolgt), so kann die Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Versicherung erfolgen! Es haben nämlich beide Seiten (Versicherungsgesellschaft wie Versicherungsnehmer) ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einen Schadenfall!

Anschaulich informieren über die richtige Schadenhöhe bei einer Versicherung

Unser geschätzter Kollege Wolfgang Ruch von der Ruch Finanzberatung hat sich mit dem Projekt Mr. Moneypenny auf die vereinfachte Darstellung komplizierter Sachverhalte per Video spezialisiert. Auch zu diesem Thema gibt es ein knapp dreiminütiges Video, welches die Thematik sehr gut beschreibt.

 

Seine Erfahrungen und Anmerkungen decken sich durchaus mit unseren. Schäden bis 200 Euro, 300 Euro sollte man der Versicherung in der Privaten Haftpflichtversicherung, KFZ-Versicherung, Hausratversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung nicht melden. Bauen Sie stattdessen eine Selbstbeteiligung in Ihren Vertrag ein und achten Sie auf die Versicherungsbedingungen. So sparen Sie über all die Jahre einen beträchtlichen Beitrag, sind aber in einem wirklich existenziellen Schadensfall optimal abgesichert.

Besonders bei Schäden unter Freunden und Bekannten sollte bei einer geringen Höhe eine interne Lösung gefunden werden. Gibt es jedoch einen Personenschaden, so sollte dieser aber auf jeden Fall der Versicherung gemeldet werden – diese kümmert sich um die weitere Abwicklung und ggf. um weitere Forderungen!

Ein Praxisfall klärt auf, ab welchen Höhe eine Schadenmeldung bei der Versicherung eingehen sollte

Eine Kundin von uns meldete 2011 einen Schaden über 93 Euro, 2012 über 36 Euro und 2014 gab es ein Missgeschick in Höhe von 1.247 Euro. Alle drei Schadensereignisse wurden anstandslos von der Versicherung übernommen, zuletzt gab es aber neben einem vierstelligen Scheck die Aufforderung den Vertrag zu kündigen. Dies hat uns weniger überrascht, umso mehr aber die Kundin. Mit drei Vorschäden innerhalb von drei Jahren ist es natürlich auch nicht sehr einfach, eine neue Versicherung zu finden, die einen mit Kusshand nimmt. Eine obligatorische Selbstbeteiligung wird hier gerne gefordert.

Bitte verfahren Sie nicht nach dem Motto „jetzt habe ich schon ewige Zeit in die Versicherung eingezahlt – jetzt muss ich wieder etwas herausholen“. Seien Sie froh, wenn Ihnen kein größerer Schaden passiert! In der Risikolebensversicherung gibt es diese Denkweise ja auch nicht – oder kann man schnell mal sterben, um etwas „herauszuholen“ ;-) ?

Bei der KFZ Versicherung bekommen Sie bei sehr geringen Schäden i.d.R. auch Post von Ihrer Versicherung mit der Möglichkeit, den Schaden „zurück zu kaufen“. So werden Sie zum Jahresbeginn in Ihrer persönlichen Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft. Diese Möglichkeit sollten Sie in den meisten Fällen auch nutzen!

Mit schadenfreien Grüßen

Finanzberatung Bierl

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