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Verkürzte Abfrage stationär & Erhöhung der ärztlichen Untersuchungsgrenzen Hannoversche BU-Versicherung

| Berufsunfähigkeit

Unser Vorsatz für 2024 war eigentlich, dass wir ein bisschen weniger über die Updates der Hannoverschen Berufsunfähigkeitsversicherung schreiben würden. Diese wurde nach wenigen Wochen aber schon wieder zunichte gemacht (so ist es mit den Vorsätzen). Aber der Grund ist eher erfreulich, überspringen doch die Hannoveraner mit ziemlicher Rekordgeschwindigkeit einige Lücken bzw. Verbesserungen, welcher der kleine Makler aus Kirchenrohrbach, aber sicherlich auch andere Kollegen deutschlandweit gerne hätten. Da wir auch bei anderen Versicherern darüber berichten würden, kommt wieder die Hannoversche dran.

Update Hannoversche 2024_01

Die Geschwindigkeit der Updates ist schon sehr relativ imposant. Selbst Versicherer, welche wir sonst gerne bevorzugen, haben teilweise seit 1-2 Jahren kein Update mehr gemacht. Geschoben wird es immer auf die IT, mangelnde Kapazitäten und ein “Wenn wir etwas machen, dann in einem”. Uns sind unterjährige und dynamische Verbesserungen aber teilweise lieber, liegt ja auch im Sinne des Verbrauchers. Diese beiden Verbesserungen gehen aber (so fair muss man sein) weder in den Rechenkern noch in die Vertragsbedingungen ein, sondern eher in die technische Ausgestaltung sowie den Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung. Was sind aber nun die Verbesserungen?


1. Erhöhung der Grenzen zur ärztlichen Untersuchung

Die Grenze zur ärztlichen Untersuchung / Zeugnis ist in unserer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein wichtiges Instrument, um die optimale Ausgestaltung zu gewährleisten. Bisher musste ab einer Versicherungssumme von über 2.500 Euro eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Diese Grenze war jahrelang, wenn nicht jahrzehntelang in Stein gemeißelt (auch wenn es immer noch Versicherer wie die Universa oder Württembergische gibt, mit 2.000 Euro als Grenze), wird langsam aber sicher aufgeweicht. Begonnen von der Bayerischen & HDI, mittlerweile gibt es sehr viele Nachahmer wie die Baloise, LV 1871, Signal Iduna, Allianz, Gothaer und selbst eine Helvetia hob die Grenze an.

Auch hinsichtlich eines möglichen Gutverdieners mit einem Wunsch von 6.000 Euro bei uns, ist dies eine Verbesserung. So kann man also 2*3.000 Euro absichern (finanzielle Angemessenheit natürlich vorausgesetzt) mit der bekannten Aufteilung auf zwei Versicherer, ohne eine ärztliche Untersuchung / Zeugnis abgeben zu müssen. Es genügt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag der Hannoverschen und allen anderen Unternehmen, welche auch eine Grenze von 3.000 Euro besitzen. Somit wurde diese Lücke jetzt nach oben geschlossen, wenngleich es in unseren Augen dank der Inflation und den verbundenen Preisanstieg / Lohnsteigerungen wenig Gründe geben sollte, warum man beharrlich auf 2.500 Euro pochen sollte. Umso mehr Kopfschütteln gibt es dann, wenn Tobias Gespräche mit Versicherer führt, welche maximal 2.500 Euro mit der normalen Gesundheitsprüfung anbieten und auf den Rückversicherer verweisen mit “Es ist schwierig, so etwas durchzuboxen, wir müssen immer enge Rücksprache mit dem Rückversicherer machen”. Die Hannoversche und einige der obigen Versicherer sind jetzt sicherlich nicht die größten auf dem Markt, aber da gehts ja auch….
Vielleicht ist ein anderer Grund eigentlich das Hindernis, dann sollte man aber ehrlich sein und sagen “Gab es eine ärztliche Untersuchung im Antrag, so sind die Schadenquoten und Leistungsfälle geringer, als wenn nur die Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen”. Gehen wir gleich mit, aber letztendlich sind wir Sachwalter des Kunden als Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung und versuchen somit potentielle Gefahrenherde auszuschließen (z.B. nicht korrekte Werte bei einem Blutbild, unerkannter Bluthochdruck, erhöhtes Cholesterin und im schlimmsten Fall vielleicht ein positiver HIV Test). 

Somit wurde die Lücke von der Hannoverschen geschlossen. 

PS: Auch die Untersuchungsgrenzen in der Risikolebensversicherung wurden angehoben

Passt thematisch gut dazu. Auch in der Risikolebensversicherung wurden die Grenzen zur ärztlichen Untersuchung angehoben - sogar um ganze 30 Prozent von 500.000 Euro auf 650.000 Euro.

Da dürfte es nicht mehr viele Versicherer geben, welche mehr Absicherung mit den normalen Gesundheitsfragen in der Risikolebensversicherung besitzen. Anders wie in der BU-Versicherung dürfte die Hannoversche in der Risikoleben aber auch mittlerweile einen recht großen Bestand haben. Bei Vermittlerumfragen findet man den Versicherer immer relativ weit oben, aber auch als Direktversicherer dürfte die Hannoversche mittlerweile beim Kunden präsent sein.

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2. Verkürzter Abfragezeitraum bei stationären Aufenthalten mit fünf Jahren

Auch hier gibt es im Moment eine sehr interessante Wandlung. Bisher gab es einen Abfragezeitraum von zehn Jahren für stationäre Behandlungen und Operationen. Dieser Abfragezeitraum wurde auf generell fünf Jahre gesenkt.

Dieser dynamische Prozess am Markt ist noch recht jung. Ok, die Nürnberger hat dies gefühlt schon seit mehreren Jahrzehnten, aber ansonsten fragten eigentlich alle Versicherer bisher zehn Jahre nach. Ausnahme waren natürlich aber trotzdem die ganzen verkürzten Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung, aber das ist wieder eine andere Thematik (hier spielt die Hannoversche jetzt ja auch mit ihrer Aktion für Akademiker bis 2.250 Euro - läuft vorläufig bis 31.03.2024).
Im Sommer 2023 begann sich der Markt leicht zu wandeln, die Gothaer brachte mit ihrem umfangreichen Update extremen Schwung in die Sache. Stationär fünf Jahre, Psyche nur noch drei Jahre, gefährliche Hobbys werden alle normal angenommen, außer es gab / gibt über 100 Prozent Zuschlag oder eine Ablehnung. Im Oktober 2023 folgte die Baloise mit dem Update ihrer Gesundheitsfragen, welche den Abfragezeitraum für stationäre Behandlungen auch auf fünf Jahre senkte. Die Hannoversche dürfte hier sicherlich nicht der letzte Versicherer am Markt sein, jetzt ist die Büchse der Pandora geöffnet. 

Wie finden wir die Senkung des Abfragezeitraumes bei stationären Behandlungen?

Aus vertrieblicher Sicht finden wir das gut. Je weniger anzugeben ist, desto weniger Stress, desto höhere Abschlussquote und auch im Leistungsfall gibt es weniger Tücken. Eigentlich alles Vorteile.
Wir sollten aber unbedingt eines bedenken: Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss langfristig bezahlbar sein. Die Vertragsbedingungen wurden über all die Jahre immer massiv besser, die Zusatzleistungen nahmen zu. Zeitgleich gibt es eine regelrechte Preisschlacht, insbesondere für akademische Berufe wie Ärzte, Ingenieure, Kammerberufe oder MINTler. Wenn wir sehen, was diese Berufe teilweise für Nettobeiträge zahlen für die abgesicherte Summe, dann kann man sich durchaus die Frage stellen - ist das noch alles nachhaltig? Kann ein Versicherer damit noch Geld verdienen und auch mal Zeiten überwinden, wenn es mehr Leistungsfälle als geplant gibt, ohne die Beiträge anheben zu müssen (im Fachjargon - Reduzierung der Überschüsse). Alleine, wenn wir die Arbeitsunfähigkeitsklausel ansehen, welche ja schon bei einer sechsmonatigen Krankschreibung greift. Versichert jemand 3.000 Euro mit der AU-Klausel und wird ein Jahr krank (bei einer großen Psychotherapie gar nicht so selten), dann sind dies 36.000 Euro an Kosten. Es müssen ja von Seiten des Versicherers Rücklagen gebildet werden, es gibt eine Reihe von Mitarbeitern und letztendlich verdient der Versicherungsmakler (also wir) auch etwas.

Jetzt schaffen wir wieder den Bogen zum verkürzten stationären Aufenthalt. Bei uns fragen auch immer wieder Interessenten an, welche zwischen dem sechsten und dem zehnten Jahr vielleicht mal in einer psychatrischen Unterkunft waren. Die Rückfallquote ist hier höher (=potentieller Leistungsfall), als wenn man noch keine psychischen Beschwerden hatte. Diese Interessenten suchen natürlich händeringend Versicherer, welche nur einen Abfragezeitraum von fünf Jahren besitzen und somit ist ein verkürzter Abfragezeitraum ein bisschen ein Einfallstor für negative Risiken. Dessen sollte man sich immer bewusst sein. Auf der anderen Seite zieht man aber vielleicht Personen an, welche eine saubere und verkürzte Fragestellung einfach gerne hätten, um kein Einfallstor dem Versicherer im Leistungsfall zu bieten (= zum Nichtleisten). Wir haben auch immer wieder Interessenten, welche eigentlich gesund sind und eine normale Gesundheitsprüfung absolvieren können, aber absichtlich so wenig angeben möchten wie möglich.
Alles nicht so einfach, aber der Trend ist nicht aufzuhalten und diesen schwimmen wir dann mit. Selbstverständlich versuchen wir die passende Lösung für unsere (angehenden) Kunden zu finden, mit einer normalen Annahme, statt einer Ausschlussklausel für die Psyche. Die Hannoversche wird aber sicherlich jetzt nicht der letzte Versicherer gewesen sein, der den Abfragezeitraum bei stationären Behandlungen auf fünf Jahre kürzt. Wir können nur inständig hoffen, dass sämtliche Versicherer diese Thematik sauber auf dem Schirm für ihr Kollektiv haben (kein Hinweis an die Hannoversche, sondern an alle Gesellschaften).

Das waren nun die kleinen, aber feinen Verbesserungen bei der Hannoverschen. Schauen wir mal, wie lange es dauert, bis wir mal wieder darüber schreiben.

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