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Bei welchem BU-Versicherer erlischt im Leistungsfall die Nachversicherung (nicht)?

| Berufsunfähigkeit

Wir haben jetzt all die Jahre ein Hauen und Stechen um die Bedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen. Große Fallstricke gibt es momentan eigentlich nicht mehr. Blicken wir daher mal in die “Bedingungen” der zweiten Seite, die eher derzeit noch ein Mauerblümchen fristen, aber trotzdem interessant sein könnten. Klar, es ist nur ein Puzzle des Ganzen, ein Mosaikstein, aber vielleicht ist es genau DER Mosaikstein, welcher Dir wichtig ist? Zudem ist für uns die Recherche auch immer wichtig, um weiterhin nahe am Markt zu sein

Nachversicherung trotz Leistungsfall Berufsunfähigkeitsversicherung möglich

Dass die Thematik Nachversicherung & Erhöhungsmöglichkeiten eine extrem wichtige Rolle in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung spielt, ist nicht von der Hand zu weisen. Je jünger (und ambitionierter), desto wichtiger werden die Erhöhungsmöglichkeiten für Schüler, Studenten, (angehende) Ärzte, Ingenieure und Co. Je länger aber die Laufzeit, desto wahrscheinlich ist auch mal ein temporärer Leistungsfall für wenige Jahre. An sich kein Problem. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung erlischt nicht nach dem ersten Leistungsfall (wie i.d.R. eine Schwere Krankheiten Versicherung) und auch der Versicherer hat kein gesondertes Kündigungsrecht. Es passiert auf dem Papier aber erst einmal nichts, wenn Du mit Mitte 20 ein Jahr Leistung beanspruchst aufgrund einer Krebsdiagnose, einer Depression oder einem Unfall. Bist Du langfristig berufsunfähig, ist die Versicherung Dein (wohl) wichtigstes Standbein finanzieller Natur. Wenn Du wieder arbeiten kannst, dann hast Du wieder kompletten Schutz für die Zukunft. Aber jetzt kommen wir zu einem oftmals übersehenen Stolperstein.


1. Leistungsfall eingereicht? Dann erlischt die Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung!

Insbesondere junge Personen haben oftmals noch Gehaltssteigerungen vor sich. Im Kleingedruckten kommt dann die Ernüchterung. Viele Versicherer beschneiden dann die Möglichkeit einer Nachversicherung. Sprich, Du hast schon mal einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt und dieser wurde anerkannt. Der Versicherer leistet ein Jahr, danach bist Du wieder fit und gehst Deinem Job normal nach. Jetzt bekommst Du bei Deinem Arbeitgeber eine Beförderung, aber schwupps - die Möglichkeit der Nachversicherung wurde Dir genommen. Wolltest Du vorher von 2.000 auf 2.500 Euro erhöhen aufgrund eines Ereignisses, ist dies nicht mehr möglich. Bei den meisten Unternehmen.

Die sehr geschätzte LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung (mögen wir wirklich) hat es so gelöst:

Wurde also bei der LV 1871 schon mal geleistet, entfällt die Möglichkeit der weiteren Erhöhung. Gut ist aber der Satz, dass nicht geleistet wird aufgrund von Berufsunfähigkeit. Einige Versicherer leisten schon nicht mehr, wenn die Arbeitsunfähigkeitsklausel einmal benutzt wurde. Sprich, es lag eine Arbeitsunfähigkeit von länger als sechs Monaten vor, aber noch keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit. 

So ist es z.B. bei der Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier darf weder eine Berufsunfähigkeit, noch eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen.

Bei der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung darf sogar noch kein Antrag bei einer Grundfähigkeitsversicherung, Schweren Krankheiten Versicherung oder auch Pflegeversicherung gestellt worden sein. Muss nicht im Hause der Stuttgarter sein, gilt auch für weitere Verträge.

Frage bleibt ggf., wie die Stuttgarter auf die weiteren Verträge kommt. Aber gibt man es unsauber an, wäre dies wieder eine Anzeigepflichtverletzung. Von daher - unbedingt angeben. 

Leider gibt es bei den meisten (auch vielen bei den von uns geschätzten Versicherer) BU-Tarifen immer noch diese nicht kundenfreundliche Regelung.


2. Bei welchem Versicherer kann ich die Nachversicherung noch benutzen, obwohl es schon einen Leistungsfall gab?

Interessante Frage. Jetzt haben wir ja leicht kritisiert und geschimpft. Aber wo Regen ist, muss auch Sonnenschein sein. Insgesamt ist der Markt sehr überschaubar (Stand 06 / 2023) an Versicherern in der Berufsunfähigkeitsversicherung, welche einem die Nachversicherung nicht streichen aufgrund eines Leistungsfalles. 

Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit einen Versicherer, der dies sauber gelöst hat. 

Blicken wir auf die Vertragsbedingungen, sehen wir bei der Alten Leipziger den Ausschluss, dass derzeit keine Berufsunfähigkeit vorliegen darf. Das versteht sich aber von selbst, man befindet sich ja derzeit direkt im Leistungsfall.

 

Bei der Nürnberger darf natürlich kein aktueller Leistungsfall eingetreten sein, zudem gibt es die Frage nach Arbeitsunfähigkeiten in den letzten zwölf Monaten.

Grundsätzlich aber gut gelöst.

Laut dem Vergleichstool Morgen & Morgen leistet auch die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn es schon einen Leistungsfall gab. Schauen wir uns aber die Bedingungen an, merkt der Schreiber des Artikels eine Diskrepanz.

Ähnliches sehen wir bei der Cosmos Direkt, hier darf auch noch kein Leistungsfall eingetreten sein.

Im Vergleich von Morgen & Morgen ist es zwar grün, aber eigentlich sauber beschrieben:

Wir können uns dies nur durch einen menschlichen Fehler erklären. Falls mal ein Verantwortlicher des Vergleichsanbieter Morgen & Morgen mitliest - hier gibt es Nachholbedarf. Irgendwie hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.


3. Fazit zum Erliegen der Nachversicherung beim Leistungsfall

Wohl ein Punkt in den Bedingungen, welchen Du und die meisten Versicherungsvermittler nicht auf dem Schirm haben. Vielleicht haben es nicht mal die Versicherer selbst im Blickfeld. Dass es positive Ausnahmen gibt, sieht man an der Alten Leipziger und der Nürnberger. Die große, weite Welt der Berufsunfähigkeit bleibt aber spannend wie dynamisch. Bitte mehr davon!
PS: Diese Regelungen gelten übrigens auch für die Karrieregarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Positiv wie negativ!

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