1. Überschussverwendung oder Bonusrente - Die Nürnberger lässt Dir die Wahl!

Die sehr gängige & auch von uns gewählte Variante ist die Überschussverwendung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sprich, Du musst statt dem maximalen Bruttobeitrag durch die entstandenen Überschüsse nur den Zahl- / Nettobeitrag entrichten. Tiefergehende Infos dazu gibt es auch im Artikel “Netto- (Zahl) vs. Bruttobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung?”.
Auch bei der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung dürfte die häufigste Wahl die sofortige Überschussverwendung sein. Viele Versicherungsvermittler am Markt kennen vielleicht auch die Bonusvariante nicht, obwohl diese ihren Charme hat. 


Sehen wir uns mal den Unterschied zwischen der Überschussverwendung und der Bonusrente bei der Nürnberger BU an anhand des Beispiels eines Ingenieursmit 30 Jahren (Zusatzbausteine wie Leistungsdynamik, Arbeitsunfähigkeitsklausel oder Krankentagegeld der Nürnberger lassen wir jetzt außen vor):

Musterberechnung für 2.000 Euro bis 67 Jahre  mit der Überschussverwendung = Nettobeitrag

Musterberechnung für 2.000 Euro bis 67 Jahre  mit der Bonusrente = Bruttobeitrag

Wie man sieht, bekommt man durch die Bonusrente eine monatliche BU-Absicherung von 3.120 Euro statt 2.000 Euro. Dafür muss bei der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung der Bruttobeitrag bezahlt werden.


2. Für wen eignet sich die Bonusrente der Nürnberger BU als Zielgruppe?

Diese ist in unseren Augen klar umrissen. Personen, welche eigentlich mehr absichern möchten in der Berufsunfähigkeitsversicherung als was finanziell angemessen ist. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nämlich begrenzt, zumeist sind es ca. 60 % des Bruttogehaltes. Je mehr jemand absichern möchten, desto dünner wird die Luft. Auch bei der Nürnberger, die ab 50.000 Euro auch nur noch 50 % des Bruttogehaltes anrechnen.

Betrachtet man nüchtern gesehen die Abzüge im Leistungsfall bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (insbesondere die Tatsache, dass kein Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird und man massiv in die eigene Altersvorsorge investieren muss), so sind 60 Prozent eigentlich fast schon zu wenig, um seinen Status sauber abzusichern. Im Artikel “Welche Höhe sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben?” gehen auch noch stark auf diese Frage ein. Viele Interessenten (insbesondere Akademiker & Gutverdiener) sind somit vor dem Dilemma - sie möchten zwar mehr absichern, aber die Angemessenheit der jeweiligen Gesellschaft lässt es nicht zu. Kammerberufe wie Mediziner, Steuerberater oder Rechtsanwälte haben zudem auch das Dilemma, dass ab einem gewissen Wert die Anrechnung des Versorgungswerkes zuschlägt mit i.d.R. 50 Prozent der abgesicherten Höhe in der Versorgungskammer. 

Selbst mit unserer, sehr oft praktizierten und favorisierten Zwei-Vertragslösung in der BU kommt man nicht sehr viel weiter, solange die BU-Rente nicht finanziell angemessen ist. Man hat zwar jeweils im Vertrag i.d.R. umfangreiche Nachversicherungsgarantien, aber möchte man diese ziehen, müssen diese wieder finanziell angemessen sein. 

Die Nürnberger bietet hier aber die Lösung an….

Es erfolgt keine Anrechnung der Bonusrente auf die finanzielle Angemessenheit

Das ist also der Clou des ganzen. Nimmst Du die Bonusrente der Nürnberger mit auf, so erfolgt vonseiten des fränkischen Versicherers keine Anrechnung der erhöhten Absicherung. Im obigen Beispiel werden also weiterhin nur 2.000 Euro angerechnet und nicht die 3.120 Euro. Das selbe würde natürlich auch mit einer Absicherung von 1.000 oder auch 2.500 Euro gelten.
Was aber sein wird - möchtest Du bei einer zweiten Gesellschaft eine BU-Versicherung abschließen oder eine Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen, so musst Du den kompletten Anteil der Nürnberger BU-Rentenhöhe angeben. Im obigen Fall also die 3.120 Euro. Tendierst Du also zu einer Zwei-Vertragslösung, dann schließe bitte erst einen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft ab, anschließend bei der Nürnberger, falls Du die Bonusrente möchtest. 

Die Bonusvariante der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich also vor allem für (Jung) Akademiker, Gutverdiener und auch Selbstständige, welche sonst an die Grenzen der maximalen Absicherungshöhe kommen.
Auch die wichtige Beitragsdynamik findet übrigens auf die Bonusrente Anwendung und erhöht die Absicherung zusätzlich.


3. Kann ich während der Laufzeit in / aus der Bonusrente bei der Nürnberger wechseln?

Ja, auch das ist möglich. Wenngleich wir ein Sternchen darüber setzen müssen. 

Kann ich von der Bonusrente auf die Überschussvariante wechseln?

Ja, dies ist jederzeit möglich ohne Probleme, wie man den Vertragsbedingungen der Nürnberger entnehmen kann

Das ist vor allem für Interessenten von Bedeutung, welche vielleicht nur für 15, 20 oder 25 Jahre eine erhöhte BU-Rente haben möchten aufgrund einer Immobilienfinanzierung oder aufgrund der Tatsache, dass der Nachwuchs noch sehr klein ist. Sind beide Lebensphasen “geschafft”, man ist gesund und hat auch ein kleines Vermögen angehäuft, dann kann ein Wechsel durchaus Sinn machen. 

Kann ich von der Überschussvariante auf die Bonusrente bei der Nürnberger wechseln?

Ja, dass geht auch. Hier kommt aber das Sternchen zur Geltung.
Ähnlich wie bei einer Nachversicherungsgarantie kann auf die Bonusrente nur gewechselt werden, wenn es ein bestimmtes Ereignis gibt.

Gründe für einen Wechsel in die Bonusrente der Nürnberger Versicherung:

  • Eintritt der Volljährigkeit
  • Heirat
  • Ehescheidung bzw. Löschung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Tod des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
  • Geburt oder Adoption eines Kindes oder Beendigung der Elternzeit (mit der Besonderheit, dass der Wechsel innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende der für dieses Kind genommenen Elternzeit verlangt werden kann)
  • Existenzgründung (Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit im Hauptberuf z. B. Praxis-/Kanzleigründung bzw. -übernahme) in den ersten 10 Jahren der Versicherungsdauer
  • erfolgreicher Abschluss einer allgemein anerkannten Berufsausbildung
  • Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach Erreichen eines akademischen Abschlusses
  • Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung (z. B. Facharzt, Bachelor, Master, Staatsexamen) eines Akademikers, der eine seiner Ausbildung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt
  • erfolgreicher Abschluss einer Höherqualifikation (z. B. Weiterbildung zum Fach-/Betriebswirt oder Techniker, Meisterprüfung), verbunden mit einer Verbesserung der beruflichen Stellung oder des Einkommens
  • Einkommenserhöhung um mindestens 250,00 EUR brutto monatlich
  • Erhalt der Prokura
  • Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung
  • Finanzierung (Immobilienerwerb (z. B. Erwerb einer Eigentumswohnung) oder Finanzierung im gewerblichen Bereich) mit einer Finanzierungssumme von mindestens 25.000,00 EUR
  • Wegfall des Invaliditätsschutzes aus der Gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer Gesetzesänderung
  • bei Selbstständigen, Angehörigen der freien Berufe und Handwerkern: Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer betrieblichen Altersversorgung.

Für das Wechselrecht des jeweiligen Ereignis in die Bonusrente hast Du aber 12 Monate Zeit.

Es gibt aber noch weitere Fallstricke, auf die aufgepasst werden muss beim Wechsel in die Bonusrente:

  • Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet. Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Beantragung, sondern der Wechseltermin. 
  • Das Ereignis tritt erst nach dem Versicherungsbeginn ein.
  • Bei dem das Wechselrecht begründenden Ereignis wird keine Leistungserhöhung im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten nach § 15 Absätze 2 bis 5 vorgenommen. 
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung des Wechsels ist die versicherte Person weder berufsunfähig noch berufsunfähig infolge Pflegebedürftigkeit noch ist ein entsprechender Leistungsantrag gestellt worden. 
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung des Wechsels besteht für die versicherte Person weder eine teilweise oder volle Erwerbsminderung noch ist ein entsprechender Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt worden noch wird eine Erwerbsminderungsrente bezogen. 
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung des Wechsels ist weder ein Versicherungsfall im Sinne einer optional eingeschlossenen Zusatzversicherung eingetreten noch ein entsprechender Leistungsantrag gestellt worden. 
  • Die versicherte Person war innerhalb der letzten 12 Monate vor Stellung des Wechselantrags nicht länger als 2 Wochen durchgehend arbeitsunfähig

Können wir schon durchaus nachvollziehen, auch die Frage nach der Krankschreibung in den letzten 12 Monaten. Man möchte somit auch das Versichertenkollektiv sauber halten. Letztendlich muss ein Tarif auch nachhaltig kalkuliert sein, denn sonst endet es gerne mal in einer größeren Beitragserhöhung bei der BU​​​​​​​.


4. Was passiert mit der Bonusrente, falls die Überschussverwendung sinkt bei der Nürnberger?

Auch eine sehr interessante Frage. Auch wenn die Nürnberger in der Berufsunfähigkeitsversicherung seit Jahrzehnten ihren Nettobeitrag konstant halten konnte, ist dies natürlich nicht für immer und ewig in Stein gemeißelt. Z.B. kann eine große Pandemie ja jederzeit kommen (wie wir leider feststellen mussten) und das kann natürlich auch die Kalkulation eines Unternehmens treffen.
Die Nürnberger bietet aber die gute, vertragliche Regelung, dass bei einer Senkung der Überschüsse und somit einer automatischen Reduzierung der Bonusrente Du einfach die verringerte Rentenhöhe wieder “dazu kaufen” kannst, falls gewünscht.

Eigentlich eine sehr saubere und faire Lösung.


5. Fazit: Die Bonusrente der Nürnberger sollte raus aus dem Mauerblümchendasein!

Ehrlich gesagt hatten auch wir die Bonusrente nicht immer soooo sehr im Fokus, aber spätestens seitdem sehr umfangreichen Update der BU4Future der Nürnberger im Juli 2021 kommen die Mittelfranken oftmals wieder in die engere Auswahl der fähigen BU-Versicherer am Markt - wenn die anonyme Risikovoranfrage erfolgreich absolviert wird (hier muss die Nürnberger noch beweisen, dass man mit der Spitzenklasse am Markt mithalten kann).

Insbesondere für Gutverdiener & Akademiker kann die Bonusrente eine tolle Möglichkeit sein, seine Absicherungshöhe wirklich bedarfsgerecht zu gestalten. Stellen wir die Nürnberger vor, so werden wir jetzt automatisch auch auf die Möglichkeit der Bonusrente hinweisen - ohne Wertung unsererseits. Geht ja immer darum, dass wir Dir alle möglichen Seiten der Medaille vorstellen in unserer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung und letztendlich Du entscheiden musst, was für Dich die passende Lösung darstellt. .