Unser Video über die Riesterrente erklärt Ihnen auf sehr anschauliche Weise die Gestaltungsmöglichkeiten mit Riester!

Der Staat fördert die Riesterrente mit folgenden Merkmalen:

Zulagen und Steuervorteile: 

  • für Erwachsene 154€ pro Jahr (ab 2018 beträgt die Grundzulage 175 Euro)
  • für Kinder 300€ pro Jahr (185€ pro Jahr bei Geburt vor 2008) 
  • für Berufseinsteiger (bis zum 25. Lebensjahr) einmalig 200€ 
  • zusätzlich sind Steuererstattungen über den Sonderausgabenabzug möglich (für Gutverdiener vor allem interessant). 

Schon gewusst? Merkmale der Riesterrente:

  • das Vertragsguthaben ist insolvenzsicher und wird nicht zum verwertbaren Vermögen von Hartz IV gerechnet. D.h. somit, dass Ihnen in der prekären Phase (Hartz 4 & Grundsicherung) das angesparte Vermögen im Riestervertrag NICHT angerechnet wird. Sind Sie z.B. 50 Jahre alt und haben 70.000 Euro in einer normalen Rentenversicherung angespart, kann der Staat darauf bestehen (je nach Freigrenzen), dass Sie erst dieses Kapital (teilweise) aufbrauchen, bevor Ihnen die staatliche Leistung zusteht.

  • die Rentenzahlung ist lebenslang. Sie haben sicherlich schon mal etwas vom Risiko der Berufsunfähigkeit, des Pflegefalls oder auch des Todesfalles gehört. Sind Sie sich aber im Klaren, dass Sie auch ein Langlebigkeitsrisiko haben? Dass Sie so alt werden, das Ihr angespartes Geld nicht mehr genügt? Riester zahlt Ihnen eine lebenslange Rente, auch wenn Sie über 100 Jahre alt werden.

  • 30% des Guthabens sind zu Rentenbeginn kapitalisierbar. Sie können zu Rentenbeginn 30 % Ihres Guthabens förderunschädlich herausnehmen. D.h. von z.B. 100.000 Euro können Sie auch sofort 30.000 Euro entnehmen, ohne dass Sie die erhaltene Förderung oder Steuervorteile zurückzahlen müssen. Möchten Sie im Alter komplett an die restlichen 70.000 Euro, so müssen Sie dafür Ihre erhaltenen Zulagen sowie Steuervorteile rücküberweisen. Wohl kein gutes Geschäft. Riester ist somit vor allem als Baustein zu einer zusätzlichen monatlichen Rente gedacht.

  • frühester Rentenbeginn bzw. Riesterbezugstermin ist ab dem vollendeten 60. bzw. 62. Lebensjahr (je nach Vertragsabschluss) möglich. An die Riesterrente kommen Sie aber natürlich erst, wenn Sie eine gesetzliche Rente erhalten. Dies kann selbstverständlich auch erst mit 67 oder 70 Jahren stattfinden. Je mehr Sie aber privat angespart haben, desto einfacher dürfte Ihnen finanziell der Ausstieg aus dem Arbeitsleben fallen. 

Die Zulage und die Förderung ist aber das eine – die Bedingungen des einzelnen Vertrages das andere!

Wie bei einer guten Ehe sollte auch der Riestervertrag „ewig“ halten. Zuerst in der Sparphase, anschließend in der Entnahmephase. Eine junge Person kann sich oftmals 60, 70 Jahre an einen Vertrag binden. Hier ist das „Kleingedruckte“ enorm wichtig.

Nehmen wir an, Sie zahlen derzeit 100 Euro ein. Das ist der „Istzustand“. Aber was ist, wenn Sie plötzlich Ihren Beitrag erhöhen, senken oder beitragsfrei stellen möchten?Bei den meisten Anbietern am Markt verlieren Sie dadurch Ihre eigentlichen Rechnungsgrundlagen. Kein Mensch kann sagen, ob er weiterhin seinen bisherigen Beitrag ansparen kann und möchte.
Oder zahlen Sie derzeit / möchten Sie den Höchstbetrag von 162,17 Euro monatlich einzahlen, um diesen auch steuerlich geltend machen zu können? Die Tendenz geht stark dazu über, dass der Staat den geförderten Beitrag von 2.100 Euro (-154 Zulage = 1.946 Euro geteilt durch 12 = 162,17 Euro) nach oben anpasst.
Sie erhöhen anschließend auch Ihren Beitrag – aber dies ist bei vielen Anbietern wieder negativ, denn dann gelten neue Rechnungsgrundlagen sowie neue Vertragsbedingungen. Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht.

Sie gaben bei Vertragsabschluss an, dass Sie mit 65 Jahren in Rente gehen (möchten). Was ist aber, wenn Sie schon mit 62 Jahren oder erst mit 67 oder gar 70 Jahren Ihren Altersvorsorgevertrag in Anspruch nehmen möchten? Sie ahnen es – neue Rechnungsgrundlagen. Sicherlich nicht zu Ihrem Vorteil. Jetzt haben Sie über Jahrzehnte angespart und rechnen mit einer festen Rente, welche Ihnen zugesagt worden ist. Aufgrund der Tatsache, dass Sie nun ein anderes Eintrittsalter haben, wirkt sich das ganze negativ auf Ihre Rente aus.

Aber nehmen wir mal an, die Rechnungsgrundlagen werden noch besser als bei Ihrem Vertragsabschluss? Passt sich Ihr Vertrag an? Wissen Sie nicht? Das ist schlecht. Wir wissen es ;-). Bleiben Sie flexibel.

Hier orientieren wir uns sehr stark an den „Sechs Riesterfragen“, welche vom „Riesterpapst“ Joachim Haid entworfen wurden. Diese finden Sie auf folgender Seite. Hier werden die verschiedenen Unterschiede in den Bedingungen klar dargestellt.

Wichtig ist, dass Sie schon bei Vertragsabschluss die Bedingungen im Blick haben.

Derzeit (November 2016) gibt es nur vier Versicherungsanbieter, welche empfehlenswerte Bedingungen liefern. Davon kommen für uns auch nur zwei in die engere Wahl (und nein, es ist z.B. keine der folgenden Gesellschaften wie die Allianz, Aachen-Münchener, Debeka, HUK Coburg, Generali, Versicherungskammer Bayern, Zurich, etc. unter ihnen).

Praxisbeispiel aus unseren Beratungsalltag:

„Geschmäckle“ in der Riesterrente – eine Kritik, die wir nachvollziehen können!

November 2016. Es gibt immer wieder Kritik an der Riesterrente. Zumeist ist diese wenig fundiert, wenn man der Gegenseite verschiedene Beispielrechnungen zeigt und auch auf die sehr guten Versicherungsbedingungen qualitativ hochwertiger Anbieter verweist.

Ein Punkt ist aber quasi sehr schlecht geregelt, welcher zurecht kritisiert wird. Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter. D.h. dass Ihre Riesterrente angerechnet wird, wenn Sie eine gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten (zumeist, wenn Sie längere Arbeitslosenzeiten hinter sich hatten oder ein geringes Einkommen erhielten). Haben Sie 500 Euro Anspruch auf die Rente und liegt die Grundsicherung beispielsweise bei 700 Euro, so stockt der Staat IM MOMENT auf 700 Euro auf. Haben Sie auf die Riesterrente einen Anspruch von 150 Euro, dann bekommen Sie derzeit nur noch 50 Euro staatlichen Zuschuss um auf die 700 Euro zu kommen.
(Die Werte sind stark vereinfacht dargestellt, beinhalten aber das Grundproblem bei absoluten Geringverdienern. )

Diese Kritik bekommt aber im Bundestag immer mehr Gehör und wird zu gegebener Zeit korrigiert werden. Hoffen wir zumindest.
Ebenso ist es negativ, das Selbstständige für die Riesterrente nicht in Frage kommen bzw. nicht zu dem förderfähigen Personenkreis gehören. Eine junge Person kann es evtl. nicht ausschließen, dass sie irgendwann selbstständig wird; ein Beamter hingegen schon ;-). Der Riestervertrag kann in der Selbstständigkeit zwar weiterlaufen, aber er ist nicht mehr förderfähig (=keine Zulagen & Steuervorteile).

Beitragsgarantie in der Riesterrente 

Zudem gibt es derzeit einen offenen Punkt, den Sie auf den ersten Blick vielleicht nicht so sehen. Bei Riester gibt es zurzeit eine 100%ige Beitragsgarantie auf sämtliche Einzahlungen & die Zulagen. Sie bekommen also zu Vertragsende mind. das heraus, was Sie eingezahlt haben. Klingt erst einmal absolut positiv, ist aber derzeit in der Niedrigzinsphase nicht optimal. Die Versicherer müssen ja die Beitragsgarantie bewerkstelligen. Somit wird und kann für den größten Teil der Anlage das Kapital extrem sicher angelegt werden. Extrem sicher anlegen ist in der heutigen Zinslandschaft extrem schwierig. Somit kann nur ein kleiner Teil renditestark in Aktien angelegt werden.

Nüchtern betrachtet bringt deshalb für den Anleger eine freie Anlage in Investmentfonds oder in eine Rentenversicherung ohne Garantie mehr Rendite. Wir in Deutschland schätzen aber die Sicherheit. Dies gilt es abzuwägen, was zu einer Person besser passt. Eventuell passt aber auch eine Kombination aus einer Riesterrente, wo das Guthaben zu 100 % garantiert ist und eine freie Anlage in renditestarke Investmentfonds.
Die „Problematik“ mit den garantierten Beiträgen zum Rentenbeginn erreichte mittlerweile aber auch den Bundestag. Evtl. gibt es hier bald Verbesserungen. Zu hoffen wäre eine freie Wahl der Garantie zwischen 0-100 % in 20 % Schritten. Ob es so kommt, steht aber wie so oft in den Sternen :-). Wir denken trotzdem, dass wir mit unserer derzeitigen 1A Wahl richtig liegen (die Condor).


Pressenachklang Riesterrente der Finanzberatung Bierl

02.06.2017 / Das Fachmagazin "ProContra" hat bei uns nachgefragt, was wir von der angedachten Erhöhung der Grundzulage von 152 Euro auf 165 Euro halten. Dies möchte nämlich der Bundestag in Berlin beschließen. Das Statement von Tobias Bierl lesen Sie unter der Fotostrecke "Macht die Zulagenerhöhung Riester wieder flott?" Ein erster Schritt ist somit getan, es muss aber noch an einigen weiteren Stellschrauben gedreht werden. 


02.12.2016 / "VON WEGEN GESCHEITERT 14,5 Prozent pro Jahr: Makler berichten über ihre Riester-Erfolgsstorys" so berichtete das Fachmagazin "Das Investment" in Ihrem Artikel darüber. Wir brachten hier Fälle aus der Praxis mit rein, wie sich Riester in vielen Fällen wirklich rechnen kann. Durch die staatliche Zulage wie auch durch die Steuerliche Förderung.