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Teil 1 - Riester in der Praxis: Die Junge Mutter.

| Versicherungen

Unser Beratungsalltag sieht oft anders aus, als die mediale Berichterstattung. Dort werden oft Produkte oder Anlagemöglichkeiten in der Luft zerrissen, welche eigentlich in vielen Fällen sehr sinnvoll sind. So auch bei der Riesterrente. Diese ist sicherlich nicht die eierlegende Wollmilchsau, aber wenn man einfach nüchtern die Fakten sprechen lässt, ist dies oft der erste passende Baustein für die eigene private Altersvorsorge.

"Die Zulage hole ich mir"

Da wir von langen umschweifenden und theoretischen Ausführungen wenig halten (wie Sie es sicherlich schon auf unserem Blog & Homepage festgestellt haben), blicken wir direkt in die Praxis. Seit mehreren Monaten steht Tobias mit einem jungen Paar in Kontakt mit zwei kleinen Kindern. Es wird gerade eine Immobilie errichtet, somit ist das Geld logischerweise recht knapp. Wohnriester sehen wir nach Abwägung von vielen Aspekten eher kritisch. Somit kommt für die Altersvorsorge nur eine Riester Rentenversicherung in Frage.

Der Jahresbeitrag liegt bei 120 Euro (= 10 Euro monatlich). Die Zulage liegt aber bei 754 Euro. Für 120 Euro Jahresbeitrag bekommen wir also das Fünffache alleine an staatliche Förderung „geschenkt“?

Die 754 Euro an „geschenkter“ staatlicher Zulage setzen sich wie folgt zusammen:

  • 154 Euro Grundzulage, da sie mind. 4 % des Bruttogehaltes (sie hat keines, da Kinderziehung) einzahlt
  • 300 Euro für Kind 1, 2014 geboren.
  • 300 Euro für Kind 2, 2016 geboren.

Sehen wir uns die Eckdaten in einem Onlinerechner der DWS an (keine Wertung zur DWS Riester, aber der Rechner ist gut):

Und das ist das angesprochene Ergebnis der Riesterförderung

Selbst für dieses Jahr (wir haben jetzt Oktober) bekommt Sie noch 600 Euro an Kinderzulage und 154 Euro an Grundzulage. Das Ganze für 120 Euro Jahresbeitrag (wobei 60 Euro sogar schon genügen würden - Sie wollte aber etwas mehr einzahlen). Ihr Mann riestert im Moment noch nicht. Trotzdem ist sie zulagenfähig, aufgrund der Kinderziehungszeiten. Hier wird von staatlicher Seite für eine Mutter drei Jahre jeweils ein Entgeltpunkt angerechnet für die gesetzliche Rentenversicherung. Nach dieser Zeit müsste sie entweder mind. einen Minijob (450 Euro) annehmen oder über den Mann mittelbar riestern. Da die obige Kundin auf jeden Fall wieder bald ins Berufsleben einsteigen möchte, stellt sich diese Frage aber gar nicht.

Die Kinderzulage von 2*300 Euro erhält sie solange, wie das jeweilige Kind kindergeldberechtigt ist. Bei Studium & Co. maximal 25 Jahre. Pro Kind wären das also 7.500 Euro (wenn ab Geburt geriestert wird). Die Grundzulage von 154 Euro erhält sie immer, wenn mind. 4 % des Bruttogehaltes eingezahlt wird. Ggf. müsste ab 2019 der Beitrag dann von monatlich 10 Euro geringfügig angehoben werden. Aber es ist ja auch Geld, das sie für ihre Altersvorsorge auf die Seite legt.

Jetzt riestere ich einfach wahllos bei einem Anbieter drauf los….

Man könnte fast meinen, dass es jetzt nur noch wichtig ist, dass man riestert und nicht wo man riestert. Dies stimmt nur zum Teil. Es ist klar, dass selbst ein sehr schlechter (und davon gibt es sehr viele) Vertrag immer noch besser ist, als kein Riester Vertrag. Wenn Sie aber noch die freie Auswahl haben oder das Thema Riester ein für alle Mal ordentlich erledigt haben wollte, so gibt es für uns derzeit nur vier Anbieter am Markt, welche unseren Kriterien entsprechen.

Zulage ist das eine – Versicherungsbedingungen bei Riester das andere

Für uns sind die Versicherungsbedingungen enorm wichtig. Hier nehmen wir gerne den Leitfaden der „Sechs Riester Fragen auf“. Stellen Sie sich einfach mal folgende Fragen?

  • Was ist, wenn Sie statt 10 Euro im Monat nun 5, 50 oder 100 Euro einzahlen möchten? Soll sich Ihre garantierte Rente (=Rechnungsgrundlagen zum Abschluss des Vertrages) zum negativen ändern dürfen? Nein? Das macht es aber bei den meisten Anbieter.
  • Ihr Renteneintrittsalter im Riester Vertrag gaben Sie mit 67 Jahren an. Was ist, wenn Sie mit 63 oder auch erst mit 70 Jahren in Rente gehen? Welche Rechnungsgrundlagen sollen dann gelten? Natürlich die „alten“, aber bei vielen Anbietern gibt es neue mathematische Grundlagen, die i.d.R. schlechter sein werden (wir werden älter, die Lebenserwartung steigt).
  • Aber was ist, wenn die Rechnungsgrundlagen im Alter nun doch besser sind (aufgrund von stark gestiegenen Zinsen)? Bei diesen drei Anbietern am Markt ist es in den Bedingungen verankert, dass diese dann gelten. 

Darum achte, wer sich ewig bindet, Dies gilt auch für Riester ;-).

In der Rentenversicherung gibt es grob gesagt zwei Formen der Absicherung. Eine klassische Riester Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Riester Rentenversicherung. Wir plädieren hier klar zu der zweiten Variante. „Fonds“ klingt zwar für einige erstmals wie ein Schreckgespenst, aber davon muss man sich ganz klar entfernen. Dies gelingt in unserem Beratungsgespräch mit den Interessenten aber auch immer ;-).

Ohne jetzt ansatzweise ins Detail zu gehen: Bei Riester sind die eingezahlten Beiträge & Zulagen zu Rentenbeginn 100 % garantiert. Es gibt somit kein Verlustrisiko. Somit können Sie auch etwas „offensiver“ fahren ;-).

Dieser Blogbeitrag ist bei der Riesterrente jetzt sicherlich nicht ins Detail gegangen, aber Sie sollen ein Gefühl dafür bekommen, wie sich Riester lohnen kann. Es folgen bald weitere Beispiele aus der Praxis.

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