Fakt ist nach wie vor, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung für Personen mit hohem Einkommen und auch für Selbständige deutlich niedriger sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die PKV übernimmt Leistungen, die im GKV Katalog nicht vorgegeben sind und die Leistungsabdeckungen sind in fast allen Bereichen höher.

Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Beiträge die letzten Jahre sukzessiv erhöht. Beide Systeme leiden unter den steigenden Gesundheitsausgaben und den Auswirkungen des demographischen Wandels.

Für Beamte ist die private Krankenversicherung aufgrund der Beihilfe erste Wahl.

Neben den Beiträgen für die medizinischen Kosten werden von den privaten Krankenversicherungen auch Altersrückstellungen gebildet.

Diese Altersrückstellungsbeiträge landen in einem Kapitalanlagentopf der Versicherer, die mit einem gesetzlich vorgegebenen Garantiezins verzinst werden.

Je früher man den Eintritt in die PKV wählt, umso höhere Altersrückstellungen können gebildet werden.

Wir empfehlen hier, mit persönlichen Vorsorgesparern die Beiträge der PKV im Alter aufzufangen. Hier kommen mehrere Sparformen in Frage wie die private Rentenversicherung, Fondssparpläne, usw. In jungen Jahren sollten Sie also schon Kapital für „später“ ansparen. 

Hier ist, um die richtige Entscheidung zu treffen, die Beratung eines unabhängigen Finanzberaters unbedingt zu empfehlen.

In der GKV gibt es keine Altersrückstellungen, da hier nach dem Umlageprinzip verfahren wird.

Je nach Tarif werden bei Nichtanspruchnahme der PKV bis zu 6 Monatsbeiträge zurückerstattet. Vorsorgeuntersuchungen sind hierbei oft ausgenommen.

Die Rückerstattung dient dem Anreiz zu einem kostenbewussten Verhalten und belohnt die Versicherten, die die Kosten für (kleine) Rechnungen selbst tragen.

Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 54900 € (Stand 2015).

Unabhängig davon können sich Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten privat krankenversichern.

Eine Rückkehr ist nur in Ausnahmefällen möglich!
Beispiele:

Für Arbeitnehmer: Sobald Sie unter die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) fallen, werden Sie versicherungspflichtig und können die GKV wechseln.

Für Selbständige: Bei Aufgabe des Gewerbes, bei Arbeitslosigkeit, wenn Leistungen ALG 1 oder 2 bezogen werden oder Sie ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen, ist ein Wechsel zurück in die GKV möglich.

Hausfrau/Student: Sobald Sie in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln, können Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Privat Versicherte ab 55 Jahren: Wenn Sie bereits 55 Jahre oder älter sind, gibt es kaum Möglichkeiten in die GKV zurück zu wechseln. Dies hat der Gesetzgeber ausdrücklich stark beschränkt! Ausnahme: Sie waren in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag in der GKV versichert.

Die Kündigungstermine der privaten Krankenversicherungen sind zumeist zum Ende des Kalenderjahres (31.12.), vereinzelt auch des Versicherungsjahres.

Die Kündigunsfristen betragen in der Regel drei Monate.

Die private Krankenversicherung kennt anders als die gesetzliche Krankenversicherung keine Familienversicherung. Hier muss jedes Mitglied einzeln versichert werden (z. B. Ehefrauen, leibliche Kinder).

Die Vorteile der privaten Krankentarife liegen in den höheren Versicherungsleistungen sowie der individuellen Tarifgestaltung.

Kinder müssen bei dem Elternteil mit dem größeren Gehalt versichert werden. Sind beide Eltern PKV versichert, muss das Kind auf jeden Fall privat krankenversichert werden.

Wichtig: Bei Neugeboren kann die Gesundheitsprüfung umgangen werden wenn spätestens zwei Monate nach der Geburt das Kind in der PKV gemeldet wird.

Die Beiträge für die Kinder sind meist günstiger, weil im Tarif keine Altersrückstellungen gebildet werden.

Ja, 301,13 € für PKV versicherte Arbeitnehmer, die in der GKV Anspruch auf Krankengeld hätten (4.125 € / 7,3%) 288,75 € für PKV-versicherte Arbeitnehmer, die in der GKV keinen Anspruch auf Krankengeld hätten (4.125 € / 7%) (Stand 2015)

Selbstbeteiligungen in der privaten Krankenversicherung sind vor allem für Selbständige oder Freiberufler interessant, da diese keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten.

Der Beitrag für die Versicherung samt Selbstbeteiligung sollte niedriger sein als ein Tarif ohne SB. Nur so ist der Einschluss sinnvoll.

Interessant ist auch, wenn der Versicherer hohe Beitragsrückerstattungen gewährt. Fallen für den Versicherer keine Leistungen an bzw. ist dies mit der SB abgegolten, so ist mit höheren Rückzahlungen zu rechnen.

Zu beachten ist, dass wenn die Selbstbeteiligungsstufe zu hoch gewählt ist, viele Versicherer keine Rückstufung erlauben.

In den meisten privaten Krankenversicherungen sind Auslandsaufenthalte mitversichert.

Allerdings sind hier meistens nur die Notfallbehandlungen eingeschlossen und teure Rücktransporte oft nur unzureichend oder gar nicht mitversichert.

Eine gute Auslandskranken - Zusatzversicherung ist absolut sinnvoll und schon für 10–20 € Jahresbeitrag zu haben.

Ja, die Wartezeiten sind zu unterscheiden in eine allgemeine und eine besondere Wartezeit.

Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate. Dazu zählen Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und die Entbindung. Bei einem nahtlosen Übergang von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung werden die bereits zurückgelegten Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten des jeweiligen Versicherers angerechnet.