Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes 
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare 
  • Gerichtskosten

Was kann versichert werden?

  • Privatrechtschutz 
  • Berufsrechtsschutz 
  • Verkehrsrechtschutz 
  • Immobilienrechtsschutz 
  • Spezialstrafrechtsschutz

Was gehört zusätzlich zu den Standardleistungen versichert?

  • Möglichkeit auf Stichentscheid* 
  • Kapitalanlagenrechtsschutz  
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung gibt es massive Unterschiede in Sachen Preis & Leistung. Haben Sie z. B. schon eine ältere Rechtsschutzversicherung und sind seit Jahren schadenfrei, so gibt es Anbieter, bei denen Sie mit einer Selbstbeteiligung von 0 Euro beginnen. In Sachen Leistung und Bedingungen ist dieser Schutz sehr gut, im Schadenfall fallen Sie zwei Stufen zurück (eine Stufe = 100 Euro). Ideal für Personen, denen eine optimale Absicherung sehr wichtig ist und die keine „Streithanseln“ sind. 

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* Im Rechtsschutzfall behält sich der Versicherer vor, die Leistung bei zu geringen Erfolgsaussichten zu verwehren. Beim Stichentscheid beurteilt ein vom Versicherungsnehmer selbst bestimmter Rechtsanwalt, ob die Ablehnung der Gesellschaft aufrecht erhalten bleibt. Das daraus resultierende Ergebnis ist für den Versicherungsnehmer und den Versicherer bindend.


Pressenachklang Rechtsschutzversicherung der Finanzberatung Bierl

Dezember 2016 / In der Printausgabe von "Pfefferminzia" gab es einen sehr umfangreichen Bericht über das Thema Rechtsschutzversicherung. Hier durften wir auch unsere Erfahrungen teilen und plauderten aus dem Nähkästchen, zudem kam ein aktueller Fall von uns zu Wort. 

Mittlerweile ist der Artikel auch Online erschienen. 


05.10.2016 Warum Unfall und Rechtsschutzversicherung zusammengehören. 

Das Versicherungsmagazin "Pfefferminzia" berichtete In Ihrem Beitrag um einen Blogbeitrag von uns, mit dem Inhalt "Warum Unfall- und Rechtsschutzversicherung zusammengehören".  Vielen Dank für die Erwähnung!