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Wie 1,20 Euro die Existenz retten können!

| Berufsunfähigkeit

Dass die intensive Aufbereitung der eigenen Gesundheitshistorie vor einem Abschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung eminent wichtig ist, haben wir schon öfters erwähnt. Wir müssen gemeinsam mit dem Interessenten erst einmal abklären, welche Gesellschaft ihn zu welchen Konditionen nehmen würde. Deshalb sind umfangreiche Leistungsvergleiche, Punkte und Sterne für die Auswahl der richtigen BU zweitrangig.

1,20 Euro retten die Existenz in der Berufsunfähigkeitsversicherung

In unserem Beratungsalltag sieht die Praxis mit einer schnellen und einfachen Einholung der Krankenakte durchaus etwas schwierig aus. Der Grund liegt oftmals bei den Ärzten, die sehr ungern die Patientenakte herausgeben und wenn, dann ist es teilweise nur eine einzige Seite die nur mit Diagnosen versehen ist. Hier fehlt schlichtweg der fachliche Hintergrund wieso der Patient die Akte benötigt. Der Begriff „Risikovoranfrage“ ist mehr als unbekannt. Immer wieder bekommen wir mit, dass die Ärzte sagen „die Versicherung soll doch bei uns anfragen“. Dies ist bei einer Risikovoranfrage aber nicht so einfach, da wir ja bei sehr vielen Gesellschaften eine Voranfrage stellen möchten und oftmals sogar müssen (um ein passendes Ergebnis zu bekommen). Jeder Patient hat zudem das Recht auf seine Krankenakte, was auch in der Berufsordnung für Ärzte § 10 Abs. 2 gesetzlich niedergeschrieben ist. Nur die Kosten für Kopien und Porto muss der Patient bezahlen.

So auch in diesem Fall. Ein Zerspanungsmechaniker mit 31 Jahren möchte sich endlich (!!) um die passende Arbeitskraftabsicherung kümmern. Beim Arzt ist er die letzten 5/10 Jahre (je nach Diagnose) selten gewesen. Wenn, dann nur ein bisschen wegen dem Rücken oder einer Erkältung. Bei der Diagnose „Wirbelsäule“ schrillen erstmals die Alarmglocken. Dies mögen die Versicherungsgesellschaften gar nicht. Hier benötigen wir auf jeden Fall weitere Informationen. Der Hausarzt wie auch ein weiterer behandelnder Arzt zeigten sich sehr aufmerksam und gaben ohne Probleme die Patientenakte heraus.

Nicht immer sind Ärzte kooperativ zu den eigenen Patienten!

Ein Orthopäde (den er nach einem Fußballspiel besuchte, da er sich bei einem unglücklichen Zweikampf verletzte) war hier nicht so kooperativ (obwohl er es natürlich sein sollte). Auf den telefonischen Anruf unseres Kunden gab es nur die lapidare Aussage, dass „nichts niedergeschrieben worden ist“. Dies kann eigentlich nicht sein. Also machte der Patient nun den offiziellen Weg mit einem Anschreiben und dem rechtlichen Hinweis, dass er Anrecht darauf hat. Flugs traf wenige Tage später auch schon der Vermerk ein. Dieser war alles andere als lapidar.

Hier ein Ausschnitt aus dem Schreiben und seiner Krankenakte:

Wie auch schon ein Laie erkennen kann, ist dies alles andere als eine Kleinigkeit und UNBEDINGT angabepflichtig bei einem Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Jetzt kommen wir zum Zusammenhang mit der obigen Überschrift. Für diese eine (umfangreiche) Seite berechnete der Arzt eine Kostenpauschale von 1,20 Euro an Porto & Kosten der Kopie. Dies steht ihm rechtlich absolut zu und steht völlig außer Frage. In der Praxis kommt dies i.d.R. aber aufgrund der geringen Beträge extrem selten vor.


Mit diesen Informationen und speziellen Voranfrageblättern zu einzelnen Erkrankungen stellten wir nun eine Risikovoranfrage bei diesmal sieben verschiedenen Gesellschaften (manche Gesellschaften schieden für die interessierte Person aufgrund exorbitanter Beiträge in seiner Berufsgruppe schon mal aus).

Einige Unternehmen gaben gleich eine Ablehnung heraus wie z.B. die Barmenia Versicherung:

I.d.R. gab es aber einen Ausschluss für die Wirbelsäule!!

Continentale mit Überprüfung in zwei Jahren


Canada Life Ausschluss Wirbelsäule


Aber die Mühen und der Fleiß sollte belohnt werden. Die LV 1871 stellte eine Normalannahme in Aussicht mit der netten Formulierung „Noch Normal".

Ohne das Schreiben des Orthopäden hätten wir zwar sicherlich mehrere normale Annahmen (ohne Ausschlüsse) bekommen, dafür gäbe es aber im Leistungsfall das böse Erwachen, Stichwort „Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“. Einige Tage später, nachdem alle Votings der Versicherungsgesellschaften übrig geblieben sind, erfolgte der Abschluss. Hier musste zwar noch etwas nachgearbeitet werden, aber letztendlich bekam unser Kunde eine normale Annahme zu den gewünschten Bedingungen.

Kombiniert mit der sehr vernünftigen Krankentagegeldaktion der Arag, welche bei zeitgleichem BU Antrag bei jeglicher (!!!) Gesellschaft keine Gesundheitsfragen stellt. So ist unser Zerspanungsmechaniker nun also rundum in seinem Beruf abgesichert und muss sich hier keine Gedanken machen. Und das alles für 1,20 Euro;-). Dies war definitiv eine gute Investition in die Zukunft!