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Verbesserung bei der Hannoversche Risikolebensversicherung zur Immobilienfinanzierung

| Versicherungen

Die Hannoversche brachte im Februar 2023 zwei neue Änderungen in der Risikolebensversicherung in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung mit auf den Weg. Vereinfachte Gesundheitsfragen gab es bis dahin schon, diese bleiben weiterhin bestehen. Aber zwei kleine, unbedeutende Punkte wurden nun verbessert und setzen die “Mitbewerber” etwas unter Druck, welche hoffentlich bald nachziehen werden. Aber eines nach dem anderen.

Hannoversche Update Risikolebensversicherung Immobilienfinanzierung 03 2023

1. Verkürzte Gesundheitsfragen bei einer Immobilienfinanzierung von der Hannoverschen

Über den Sinn der Absicherung im Todesfall müssen wir hoffentlich nicht diskutieren. Die eigenen vier Wände sind (wohl) die größte Investition im gesamten Leben. Meistens wird dies gemeinsam mit dem Partner gestemmt. Verstirbt einer auf tragische Weise, muss der andere Partner für die Restschuld aufkommen. Aus diesem Grunde gehört eine Risikolebensversicherung in wirklich jedes Versicherungsportfolio, außer man kann die hinterbliebenen Schulden aus dem eigenen Vermögen bezahlen. Dreht man den Spieß um, kann man eine Todesfallabsicherung aber auch als Vermögenssicherung ansehen. Nun gut, etwas abgeschweift. 

Mittlerweile bieten viele verschiedene Versicherer eine vereinfachte Gesundheitsprüfung in der Risikolebensversicherung an. Das ist jetzt keine Besonderheit der Hannoverschen. Die Gesundheitsfragen sind auf zwei Jahre gedeckelt.

Relativ neu ist auch die Definition bei einer Covid-19 Infektion mit:

“Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen: – Covid19-Infektion oder Covid19-Erkrankung, die nicht länger als 3 Monate dauerte und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt ist.”

Mittlerweile dürfte wohl jeder Leser von diesem Beitrag eine Covid19 Infektion hinter sich haben (hoffentlich mit mildem Verlauf), von daher finden wir die genauere Klarstellung ganz gut von der Hannoverschen in der Risikolebensversicherung bzgl. Corona. Jedoch ist die Fragestellung mit “ Sind in den letzten 2 Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden” und anschließend “Erkrankungen der Atemwege” nicht wirklich so optimal. Erkrankungen der Atemwege hinterlassen in unseren Augen großen Interpretationsspielraum. Zumindest gibt es auch hier wieder eine etwas genauere Definition mit:

Erkältungskrankheiten (z.B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten.

Schade ist aber trotzdem, dass keine Ja-Antwort erlaubt wäre bei der Gesundheitsprüfung, idealerweise in Zusammenhang mit einer anonymen Risikovoranfrage. Aber leider muss die obige Gesundheitsfrage mit Nein beantwortet werden, sonst fallen die normalen Gesundheitsfragen der Hannoverschen in der Risikolebensversicherung an. Es gibt durchaus sehr gute Versicherer in der Risikolebensversicherung, welche in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung zum einen natürlich auch vereinfachte Gesundheitsfragen anbieten, zum anderen aber eine Ja-Antwort erlauben und es kann eine Vorabanfrage gemacht werden. Hier verweisen wir mal auf unsere beiden Favoriten mit der LV 1871 sowie der Dortmunder Risikolebensversicherung. Bei beiden gefällt uns zudem auch die Gesundheitsprüfung besser.
Aber nun gut, wir wollen uns jetzt nicht mit dieser Thematik beschäftigen, sondern auf die positiven, neuen Aspekte der Hannoverschen eingehen. Diese loben wir ausdrücklich.


2. Erhöhung Eintrittsalter & Verlängerung nach abgeschlossener Darlehensunterschrift

Im Februar gab es folgende Mitteilung der Hannoverschen Risikolebensversicherung:

Verlängerung der Frist von 6 auf 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrages

Ein ganz wichtiger Punkt, welchen wir immer wieder bei verschiedenen Versicherern anbringen. Im Moment ist es ja beim Großteil so, dass die Darlehensunterschrift maximal ein halbes Jahr zurückliegen darf. Das ist aus der Praxis oftmals zu wenig, vornehmlich auch für uns als Versicherungsmakler. Wir arbeiten ja bei uns mit einem Jahrescheck und fragen einmal im Jahr nach die wichtigsten Neuerungen im Leben unserer Kunden ab. Hat man still und heimlich vor neun Monate eine Immobilie (auch gerne fremdvermietet) erworben, kann man diese nicht mehr mit vereinfachten Gesundheitsfragen absichern bei den allermeisten und guten Anbietern. So gut wie alle Gesellschaften beschränken sich bei einer verkürzten Antragsprüfung immer auf sechs Monate. In unseren Augen gibt es aber quasi nicht wirklich einen Grund, weshalb man diese Frist nicht auf ein ganzes Jahr ausdehnen kann. Das Risiko für den Versicherer dürfte nicht wirklich steigen, aber dafür kommen mehr Kunden in das gemeinsame Versichertenkollektiv und dies stärkt somit auch die gesamte Sparte.

Die Hannoversche geht nun mit positivem Beispiel voran und bietet die vereinfachten Gesundheitsfragen im Zuge einer Immofinanzierung für ganze zwölf Monate an. Das finden wir sehr vorbildlich und spitze ?. Da hoffen wir mal, dass es einige Nachahmer geben wird, denn nicht immer passt die verkürzte Gesundheitsprüfung bei der Hannoverschen, sondern es gibt auch andere tolle Versicherer. Oder auch für den Fall, dass man mehr als die abgesicherte Summe absichern möchte, denn es wird nicht nach Vorversicherungen / zeitgleich beantragte Versicherer gefragt (huch, haben wir jetzt einen Trick verraten?).

Anhebung des Höchsteintrittsalter von 45 auf 50 Jahre

Ebenso ein sehr wichtiger und positiver Aspekt im Update der Hannoverschen Todesfallabsicherung in Zusammenhang mit einer Finanzierung. Das Höchsteintrittsalter wurde von den marktüblichen 45 auf nun 50 Jahre gehoben. Sehr positiv, da sich ja die ganze Gesellschaft nach “hinten” schiebt. Wir leben gesünder, wir leben länger, wir machen auch später noch Sachen, die man früher wohl nicht gemacht hätte (z.B. eine Immobilie mit über 45 Jahren finanzieren). Jetzt kann diese bei den Hannoveraner bis zum 50. Lebensjahr abgesichert werden. Sehr löblich.
Ehrlich gesagt gab es hier aber auch schon einige Vorreiter wie die LV 1871 respektive Delta Direkt, welche bis zum 49. Lebensjahr eine Absicherung anbot oder auch die Württembergische bis zum 50. Lebensjahr. Aber wenn der Marktführer in der Risikolebensversicherung vorlegt, dürfte das ein ähnliches Signal für den Markt sein. Das Gleiche erleben wir ja oft in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn z.B. die Allianz Berufsunfähigkeit etwas Neues einführt - wenig später dürfte dies für alle der Standard sein. 

Erweiterte Möglichkeiten zur Immobilienfinanzierung

Nicht wenige Versicherer vergeben eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ausschließlich an Selbstnutzer, welche zudem eine Erstfinanzierung sein muss (=keine Nachfinanzierung der Immobilie). Die Hannoversche geht einen Schritt weiter und bietet dieses Angebot nun auch für folgende Finanzierungen an: 

  • Modernisierung einer Immobilie 
  • Vermietete und/oder geschäftlich genutzte Immobilien
  • Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades) 
  • Finanzierung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe)

Auch hier dürfte man mittlerweile den Vorreiter spielen. Positiv. Finden wir gut.


3. Wie hoch kann man bei der Hannoverschen mit vereinfachten Gesundheitsfragen absichern?

Im Moment können bis zu 850.000 Euro abgesichert werden. Aber nur bis zum 30.06.2023. Danach fällt die Schwelle wieder auf 500.000 Euro. Dies beschreibt die Hannoversche auch immer auch in ihrem Antrag:

Dies finden wir wiederum nicht so toll. Die Summe von 850.000 Euro wurde schon mehrmals verlängert und somit immer wieder nach hinten geschoben.
Wir sind generell keine Freunde von “Heute noch abschließen, Morgen gibt´s das Angebot nicht mehr”. Das hat für uns immer einen gewissen negativen Beigeschmack. Wir und unsere Kunden benötigen Planungssicherheit und lieben seriöses Wirtschaften. “Bis zum 30.06XX” ist uns ein bisschen zu viel Marktschreierei. Zudem gehen wir auch davon aus, dass diese Aktion wieder verlängert wird.
Wenn Du diese Zeilen also nach dem 30.06.2023 liest und Du möchtest die Aktion über uns abschließen, dann frage die aktuellen Summen ab.

Was aber immer gilt = bei der Hannoverschen wie auch bei anderen Gesellschaften: Es darf maximal die Höhe des Darlehens abgesichert werden. Sicherst Du also “nur” 600.000 Euro ab (das “Nur” ist schon irgendwie niedlich bei diesen Summen..), können bei der Hannoverschen ausschließlich diese 600.000 Euro abgesichert werden. 

Hier wünschten wir uns mehr Planungssicherheit und das Spielen mit offenen Karten. Wenn ein Verantwortlicher der Hannoverschen diese Zeilen liest (das dürfte der Fall sein), dann bitte dies mit auf die Agenda nehmen. Marktgeschrei finden wir nicht ehrlich.


4. Welche Tarife können mit den verkürzten Gesundheitsfragen bei der Hannoverschen abgesichert werden?

Hier gibt es beim Versicherer keine Einschränkung. Es können sowohl die Basis, Plus als auch die Exklusive Variante abgeschlossen werden. 

Für Raucher dürfte mindestens der Plustarif interessant sein, da dieser ein Wechselrecht vom Raucher- in den Nichtrauchertarif beinhaltet - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Voraussetzung ist die Tatsache, dass man mindestens ein Jahr rauchfrei sein muss.
Die Exklusiv Variante beinhaltet zudem eine Sofortleistung in Höhe von 10 Prozent (bei 500.000 Euro an Absicherung also 50.000 Euro) bei den Diagnosen Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Es wird ein bisschen der Weg in Richtung der Absicherung von schweren Krankheiten gemacht.

Anbei die wichtigsten Dokumente der Hannoverschen Risikolebensversicherung (Stand 03 / 2023)


5. Kann ich bei Euch die Hannoversche mit den vereinfachten Gesundheitsfragen abschließen?

Ja, im Moment schon.
Prinzipiell geht es immer, aber wir haben zu großen Zulauf an Interessenten & Empfehlungen, wir mussten die Neuanfragen regulieren und boten eine Beratung nur für Vollmandanten (oder welche es werden möchten) an, siehe unser Artikel “Wir fokussieren uns auf Bestands- & kommende Vollmandate*!”.

Seit Anfang 2023 sind wir aber durch zwei weitere Vollzeitmitarbeiter gewachsen, welche sich ausschließlich (!) um die Bereiche Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. Unsere Kapazitäten sind wieder gewachsen und deshalb bieten wir nun auch die Beratung zur Hannoverschen Risikolebensversicherung im Zuge einer Immobilienfinanzierung an (vielleicht auch dauerhaft, wir dürfen nur nicht überrannt werden..). Dasselbe gilt natürlich auch für die Beratung zur Hannoverschen Berufsunfähigkeitsversicherung

Idealer Weg: Du meldest Dich bei uns in der Kundencloud simplr an, siehe “So wirst Du Kunde bei den Bierl´s” und schreibst uns gleichzeitig eine E-Mail mit Deinem Wunsch / benutzt unser Kontaktformular.
Wie Du siehst, haben wir schon relativ viel automatisiert, da unsere praxisorientierten Beiträge zum Thema Versicherungen & Finanzen sehr geschätzt werden - Google mag uns, Kundenbewertungen bestätigen dies?.


6. Wichtige Fragen als FAQ zu dieser Aktion!

Bei einer Modernisierung wird eine Immobilie auf den neuesten Stand gebracht. Sie dient der Steigerung des Immobilienwerts und der Verbesserung des Wohnkomforts. Zu einer Modernisierung zählen häufig eine neue Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster oder auch eine neue Heizungsanlage. Renovierungen, Reparaturen oder Verschönerungen zählen nicht als „Modernisierung“ in diesem Sinn.

Die gesamte Investitionssumme spielt bei der Bemessung der Summengrenze keine Rolle. Es zählt nur die Höhe des Darlehens, das für die Modernisierung aufgenommen werden muss. Daher gilt für Modernisierungen die gleiche Summenbegrenzung wie für jedes andere Darlehen auch. Der Todesfallschutz entspricht dabei maximal der Höhe des Darlehens, jedoch höchstens 850.000 Euro einschl. Vorversicherungen bei der Hannoversche aus den letzten 5 Jahren.

Ja, die Immo-Aktion bezieht sich auch auf die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen, die für Arztpraxen aufgenommen werden.

Zur Beantragung der Absicherung des Finanzierungsdarlehens sind unabhängig von der Art der Finanzierung keine Nachweise oder Belege einzureichen.

Ja, das geht ebenfalls. Das gilt auch für z. B. Ferienimmobilien, die überwiegend privat genutzt werden. Insofern müssen hierfür auch keine Nachweise für z. B. Mieteinnahmen eingereicht werden, da diese keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung haben.

a) Was ist damit gemeint? Oftmals werden Immobilienfinanzierungen für Objekte von nahen Angehörigen (Lebensgefährte/Ehepartner, Kinder, Adoptivkinder, Geschwister, Eltern oder Schwiegereltern des Versicherungsnehmers) aufgenommen. Diese werden in der Regel nicht selbst genutzt (z. B. Eltern, die eine Wohnung ihres Kindes am Studienort finanzieren). Auch dieser Personengruppe möchten wir im Rahmen der Immo-Aktion die Möglichkeit geben, das Immobiliendarlehen problemlos absichern zu können.

b) Wer ist hierbei Darlehensnehmer, Versicherungsnehmer und versicherte Person? Sofern die Risikolebensversicherung zur Absicherung einer Immobilie für einen nahen Angehörigen abgeschlossen wird, ist der Darlehensnehmer auch gleichzeitig Versicherungsnehmer und versicherte Person.

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