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Kopf an Wand – Kopf an Wand: Man solle doch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auflösen und die Unfallversicherung erhöhen.

| Berufsunfähigkeit

Ab und zu würden wir am liebsten unseren Kopf ständig an die Wand schlagen, solche Empfehlungen kursieren am Markt oder wir werden mit solchen konfrontiert. Letzte Woche war es mal wieder soweit, wozu uns eigentlich gar nichts mehr einfällt. Irgendwie schwankt es zwischen Entsetzen und nur noch humorvoll zur Kenntnis nehmen. Aber lest selber…

Kopf an Wand Unfallversicherung statt Erwerbunfähigkeitsversicherung

Die Vorgeschichte muss aber kurz gesagt werden. Ziemlich genau vor einem Jahr kontaktierte uns ein junger Student aus Regensburg zwecks einer Beratung zur (kommenden) Arbeitskraftabsicherung. Nun gut, das ist ja so etwas wie unser Spezialgebiet und wir nahmen die Anfrage gerne an. Leider stellte sich aber heraus, dass einige Vorerkrankungen im Spiel waren, welche eine normale Annahme in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand jetzt – leider unmöglich machen. Besonders Diabetes ist hier ein absoluter Hindernisgrund. So gab es als einzig vernünftige Möglichkeit die Sonderaktion der Generali mit ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit 1.000 Euro monatlicher Absicherung (+max. Beitragsdynamik), aber fünf Jahre Wartezeit (Aktion wurde am 21.12.2016 leider eingestellt). Zudem die Unfallversicherung der Askuma ohne Gesundheitsfragen, aber mit Verzicht auf den Mitwirkungsanteil. Dies war definitiv die passende Lösung in Anbetracht der Möglichkeiten. Ggf. gibt es im Laufe der Jahre mal eine Sonderaktion, ggf. eine passende Absicherung über den Arbeitgeber oder sonst etwas. Aber darauf sollte man nicht spekulieren.

Soweit, so gut. Jetzt ist über ein Jahr der fünfjährigen Wartezeit schon abgelaufen. Vor wenigen Tagen erreichte uns dann folgende Email von ihm:

Zuerst: Es ist oftmals nicht schlecht, über den Tellerrand zu blicken. Wenngleich der Rat von Bekannten und Freunden oftmals wenig fundiert, sondern aus dem Bauch geschossen kommt. Aber soweit in Ordnung, deshalb sind wir ja dann da, dass wir dies strukturiert angehen. Aber lesen wir etwas genauer.

Der Berater
(uns ist nicht bekannt, um wem es sich handelt. Ob Versicherungsmakler, Ausschliesslichkeitsvertreter, Strukturvertriebler oder Bankangestellter – aber das spielt auch keine Rolle – setzen sechs, Beruf verfehlt) empfiehlt, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufzulösen und lieber die Unfallversicherung zu erhöhen. Bähm. Kopf an Wand, Kopf an Wand. Alternativ (wenn man nicht so weit gehen möchte): Kopf an Schreibtisch, Kopf an Schreibtisch.

Leistungsauslöser sind komplett unterschiedlicher Natur

Wird hier etwas verwechselt? Gibt es nicht völlig unterschiedliche Leistungsauslöser bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung und bei einer Unfallversicherung? Bei der Absicherung durch einen Unfall MUSS das Ereignis ein Unfall sein, wo anschließend eine bleibende Invalidität festgestellt wird. Eine gute Teilabsicherung, wenn für einen das Leben mal nicht so mitspielt, wie es sein sollte.

Wo greift eine Unfallversicherung nicht, dafür eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung? Kleine Aufzählung von folgenden Krankheiten, wenn Sie dadurch am Arbeitsmarkt keinem Beruf mehr nachgehen können:

  • alle Krebserkrankungen
  • Alterskrankheiten wie Demenz
  • Alzheimer
  • Parkinson
  • Erkrankungen des Gehirns wie bakterielle Hirnhautentzündung
  • Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie Lewy-Körperchen-Demenz
  • Neuroborreliose
  • Psychische Erkrankungen (schwere!) wie Psychosen
  • Schizophrenie
  • Multiple Sklerose
  • Herzmuskelerkrankungen
  • HIV
  • Operationen der Herzklappen und Probleme daraus
  • Komplikationen bei Bypass-Operation
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Koma
  • Verbrennungen
  • Erfrierungen
  • Verätzungen
  • Probleme bei einer Organtransplantation
  • Blindheit (nicht durch Unfall verursacht)
  • Lähmung 

So war auch unsere Email an den Fragesteller (kein Vorwurf an ihn, dass er uns herantritt!):

Kannst Du also ausschließen, dass Du an einer oder mehreren der obigen Erkrankungen schwer erkrankst, dann benötigst Du natürlich keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.Ebenso keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ja, dann brauchst Du eigentlich gar nichts. Wenn Du mit den Konsequenzen leben kannst (Leben am Existenzminimum in der Grundsicherung), dann ok. Wenn Du aber Dein Leben weiterhin selbst bestimmen möchtest, dann ist eine Absicherung absolut notwendig. Eine Unfallversicherung ist eine wichtige Teilabsicherung, unbestritten. Aber diese ersetzt natürlich nicht ansatzweise die Absicherung der Arbeitskraft, welche bei ALLEN Erkrankungen greift. Die wenigstens Erkrankungen werden durch einen Unfall hervorgerufen.

Irgendwie fehlt uns das Verständnis, wie man als Berater (!!) mit der Existenz von Menschen spielen kann. Wieso kann man es nicht einfach anerkennen mit „Ja, der Kollege hat gute Arbeit gemacht, leider gibt es derzeit keine passende Lösung“. Machen wir doch auch…
Ob der „Berater“ mit der Erhöhung „seine“ bzw. eine andere Unfallversicherung gemeint hat als unsere, entzieht sich unserer Kenntnis. Aber das wäre das I-Tüpfelchen, ist doch die Askuma derzeit bei der Vorerkrankung Diabetes die beste Lösung am Markt.

Unser versicherter Kunde hat die Argumente aber aufgenommen und folgendes geantwortet:

Vielen Dank nochmals an dieser Stelle für das ehrliche Feedback. Hier merken wir aber, dass mitgedacht wird. Mögen wir aber nur hoffen, dass dieser Berater nicht viele weitere Interessenten zum Thema der Arbeitskraftabsicherung berät….
Der ganze Vorgang wäre übrigens genauso von uns beschrieben worden, wenn es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehandelt hätte ;-). 


Pressenachklang zu dieser Thematik

Das Fachmagazin Pfefferminzia nahm unseren Blogbeitrag auf und berichtete darüber - vielen Dank dafür. Lest hier den Beitrag "Makler Bierl zürnt über Berater-Vorschlag" .  

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