Onlineabschluss VWL Aktienfondssparplan in 10 Minuten

Der Artikel ist etwas veraltet - aktuell bevorzugen wir eine andere Art zur Eröffnung. Über unseren Fondsshop ist derzeit die VL-Anlage nicht möglich. Bestehende Vollkunden (+ die es werden möchten), kontaktiere uns bitte auf dem üblichen Wege. Damit wir behilflich sind, solltest Du entweder Investmentkunde oder Vollkunde im Versicherungsbereich bei uns sein. 

Endlich! Nun kannst Du einen Aktienfondssparplan für die Vermögenswirksame Leistungen ganz einfach online über unseren Fondsshop abschließen. Somit ist die beste Anlageform für VWL-Leistungen jetzt sehr einfach möglich bei der Beantragung. Ein VWL-Aktienfondssparplan kann ein erster Baustein zur Vermögensbildung oder später auch zur Vermögensoptimierung sein.

Wir geben zu – wir haben uns bisher etwas bedeckt gehalten bei einer Anfrage nach der besten Möglichkeit für ein VWL Depot. Dies ist vor allem dem Gesetzgeber geschuldet. Setzt dieser doch sehr harte Zügel an und verlangt erst einmal die komplette Offenlegung Deiner Finanzen, die Beantwortung von gefühlt 210 Fragen zu Deinen Kenntnissen und Erfahrungen im Finanzbereich und anschließend weiter gefühlte 45 Unterschriften. Für ein VL-Depot mit einem monatlichen Sparplan von 40 Euro ist das etwas schwierig zu leisten. So ehrlich sind wir, da auch bei uns der Tag nur 24 h besitzt. Aber jetzt gibt es für Dich eine sehr gute Lösung über unseren Fondsshop.


Kurzer Exkurs: Welche Möglichkeiten gibt es bei den Vermögenswirksame Leistungen?

Zu nennen sind hier vor allem:

  • Aktienfondssparplan (unsere favorisierte Lösung)
  • Bausparvertrag
  • Banksparplan

Die dritte Möglichkeit lassen wir mal direkt außen vor. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sehen wir keinen Sinn darin bzw. ein Banksparplan wird auch nur noch selten angeboten.

Über einen Bausparer sehen wir jetzt auch nicht die große Notwendigkeit. Faktisch gesehen gibt es keine Bauspargesellschaft mehr, welche einen attraktiven Guthabenzins anbietet. Der Abschluss sollte also nur aus dem Antrieb der Mitnahme der VWL-Leistungen erfolgen.
Ausnahme: Du hast eh einen Bausparer aufgrund Deiner laufenden Absicherung einer Immobilienfinanzierung bzw. Ansparen eines Bausparvertrages zur Absicherung eins Darlehens. Dann kann es durchaus Sinn machen, die VL Leistungen in einen Bausparer einzuzahlen.  


Die Anlage in Aktienfonds ist klar die favorisierte Lösung bei uns!

Für Dich wird es wohl kein Geheimnis mehr sein = die Beteiligung an der Wertschöpfung (Unternehmen) stellt langfristig die beste Anlageform dar. Da kommt es ganz passend, dass die Vermögenswirksame Leistung sieben Jahre laufen muss.
Warum wir Aktien & Aktienfonds als beste Anlage ansehen, kannst Du auch nachlesen unter „Ein Plädoyer für die Aktienanlage & Investmentfonds

Wie läuft jetzt die genaue Beantragung eines VWL Depot ab?

Zuerst gehst Du bitte auf unseren

Fondsshop

Hier findest Du das Menüfeld „VWL Fondsauswahl“

Klicke bitte darauf und Du findest eine gut zweistellige Anzahl an möglichen Investmentfonds zur Auswahl. Wähle bitte einen für Dich passenden Investmentfonds aus und klicke auf diesen (es gibt weltweit anlegende Aktienfonds, nachhaltige oder auch themenspezifische – für jeden Geschmack dürfte etwas dabei sein). Anschließend öffnet sich eine größere Maske. Gib bitte den gewünschten monatlichen Sparplan an. Dieser muss mindestens 34 Euro betragen. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. So sind auch 50 oder 100 Euro möglich, falls direkt von Deinem Gehaltszettel ein Teil Deines Geldes gewinnbringend angelegt werden soll.

Geh anschließend bitte weiter auf „Fond auswählen für VL“. Die weiteren Schritte dürften selbstklärend sein & bestätige diese bitte.
Anschließend kommst Du an die Anmeldemaske. Besitzt Du schon ein Depot bei uns, dann kannst Du Deine Dir bekannten Anmeldedaten verwenden (bitte nicht verwechseln mit den Anmeldedaten von simplr– in diesem Fall sind es die Daten der „FinanceApp“).

Die weiteren Angaben der Daten dürften selbstklärend sein.
Da die Vermögenswirksame Leistung über Deinen Arbeitgeber einzogen wird, musst Du auch diese Eingaben erledigen.

Die Angabe der folgenden Bankverbindung ist für den Einzug nicht erforderlich, es müssen aber schon Kontodaten für die spätere Auszahlung hinterlegt werden.

Zu guter Letzt gibt es für Dich die zwei Möglichkeiten des Abschlusses:

  1. Onlineabschluss
    In diesem Fall läuft die Beantragung komplett papierlos ab. Eine Legitimation per Video folgt anschließend. Die genaue Vorgehensweise wird im nächsten Schritt erklärt. Dies klappt wunderbar und wurde schon bei einer normalen Depoteröffnung oft bei uns gemacht.
     
  2. Klassische Depoteröffnung
    Der klassische Weg dürfte auch leicht verständlich sein. Drucke bitte Die Dokumente aus, unterschreibe diese und führe entweder ein Post-Ident Verfahren durch oder lass uns die Dokumente persönlich zukommen mit Deinem Ausweis / Reisepass.

Wie kann ich anschließend den Kursverlauf verfolgen?

1. Über die FinanceApp – ideal für das Smartphone

Der Download der App dürfte selbstklärend sein. Hast Du schon ein Depot bei uns, dann wird der VWL Sparplan als weitere Position gekennzeichnet.

2. Zugang über die Finance Cloud über den Webbrowser

Dies ist die Webvariante. Zugangsdaten sind identisch wie bei der FinanceApp. Auch hier gilt – Deine bisherigen Investmentfonds oder auch Portfoliolösungen werden sauber und übersichtlich angezeigt.  Zudem bekommst Du auch noch Zugangsdaten direkt von der Bank, wo Deine Investmentfonds hinterlegt sind. Diese Anmeldedaten kannst Du nutzen, musst Du aber nicht. 


Weitere Fragen rund um die Vermögenswirksame Leistung & Fondsshop werden in unseren FAQ´s beantwortet:

Wir arbeiten hier sehr intensiv mit der FFB (Frankfurter Fondsbank) zusammen. Hierüber laufen auch unsere weiteren Depots.

Das jährliche Depotentgelt beträgt 12 Euro und wird direkt dem Fondsvermögen entnommen.  Es spielt auch keine Rolle, ob Du bisher schon ein Investmentdepot bei der FFB besitzt. Ein VL Sparplan ist immer ein eigenes Depot. In unserer FinanceApp bzw. Finance Cloud wird aber immer das gesamte Depot angesehen.

Zudem bieten wir Dir 50 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an. Hat ein Investmentfonds einen Ausgabeaufschlag von fünf Prozent und Du möchtest 40 Euro anlegen, so liegen die Kosten bei überschaubaren 1,25 Euro aufgrund der Rabattierung.
Ein Serviceentgelt wird nicht erhoben.
Somit sind die einzigen Kosten das jährliche Depotentgelt & der zur Hälfte rabattierte Ausgabeaufschlag.

Nein, das ist nicht möglich. Der monatliche Mindestbetrag für ein VL-Depot muss 34 Euro monatlich sein. Siehe es positiv – Du sparst ja für Dich und durch den Zuschuss hast Du auf jeden Fall schon mal eine sehr gute Rendite erwirtschaftet.

Nein, dies geht nicht. Dein Ansparplan ist praktisch über sieben Jahre gesperrt. Danach erfolgt die Auszahlung auf Wunsch.

Nein, leider nicht. Ein Sparplan über Vermögenswirksame Leistungen ist nur über eine separate Depotlösung möglich. Gerne können wir aber Dein bisheriges Depot auf uns übertragen. 

Nein, auch dies ist nicht möglich. Es muss jeweils ein aktiver Aktienfonds ausgewählt werden.

Idealerweise an den Arbeitgeber oder direkt an die Depotbank FFB. Wir wären hier auch nur ein „Zwischenhändler“ und favorisieren eher die Lösung der direkten Kommunikation.

Nein, ist sie nicht. Bei großen Betrieben kann dies aber zwecks der Zuordnung sicherlich sinnvoll sein. In einer kleineren Firma gibt es ggf. gar keine Personalnummer (z.B.: bei uns ;-))

Der Arbeitgeber wird dann nichts in Deinen VL-Vertrag überweisen. Existiert ein neuer Arbeitgeber, kann dieser die Bezahlung aufnehmen.

Dieses musst Du dem Arbeitgeber geben.

Machst Du nichts, läuft der Betrag automatisch weiter in Deinen Vertrag. Der Vorteil ist aber, dass Du nun Zugriff auf das bisher eingezahlte Kapital hast.

Nein, es ist nur ein einzelner Investmentfonds möglich.

Ja, Du kannst beliebig aufstocken.

Nein, leider nicht. Wende Dich dafür bitte an Deinen bisherigen Ansprechpartner im Finanzbereich. Möchtest Du ein Vollmandat bei uns, dann kannst Du uns natürlich Fragen stellen.

Jein. Falls Du eine Arbeitnehmersparzulage bekommst, dann ist eine vorherige Entnahme nicht möglich ohne besonderen Grund. Einer der Gründe darf aber sein:

  • Arbeitslosigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Vollständige Erwerbsunfähigkeit
  • Tod des Arbeitnehmer oder des Ehegatten
  • Heirat (Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Jahre zwischen dem Beginn der Festlegungsfrist und der Heirat/eingetragenen Lebenspartnerschaft liegen)

Vermögenswirksame Leistungen (VL) können nur Arbeitnehmer bekommen. Wenn Du Deine vermögenswirksamen Leistungen in Sparpläne für Aktienfonds anlegst, fördert der Staat das mit 20 Prozent – allerdings nur bis zu einem eingezahlten Höchstbetrag von 400 Euro für Singles und 800 Euro für Ehepaare pro Jahr. Die höchste Prämie vom Staat beträgt also 80 Euro beziehungsweise 160 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Singles 20.000 Euro und bei Ehepaaren 40.000 Euro nicht übersteigen.


Eine sehr gute Zusammenfassung über das Thema Vermögenswirksame Leistungen hat unser Kollege Wolfgang Ruch in Youtube mit seinem Projekt "Mr. Moneypenny" veröffentlicht. Sehr schön zusammengefasst!