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Und täglich grüßt das Murmeltier – Abrechnungsfehler in der Patientenakte.

| Berufsunfähigkeit

Unser Beruf als (hoffentlich ;)) versierter Versicherungsmakler ist so ähnlich wie bei einem Kleinkind, welches das neueste Überraschungsei in die Hände bekommt. Alternativ ein junger Fußballfan die neueste Paninisammlung über seine Helden auf dem Rasen. Wir hingegen freuen uns diebisch über Gesundheitsangaben unserer Interessenten und der (wenn erforderlich) dazugehörigen Patientenakte & Krankenkassenabrechnungen, welche wir i.d.R. anfordern lassen, um die Gesundheitshistorie sauber aufbereiten zu können.

Lieber nicht hinsehen - Falschabrechnung des Arztes

Hier erleben wir zusammen oftmals die interessantesten Sachen. Fehlerhafte Abrechnungsdiagnosen, die so nie stattfanden. Diagnosen von vor geschätzten 89 Jahren, welche immer noch abgerechnet werden. Dass dies alles kein Mythos der Medien ist, erleben wir teilweise wöchentlich. Jetzt ist es mal wieder an der Zeit, so eine Sache mal etwas publik zu machen – hilft ja nichts wenn wir uns beim Spaziergang im beschaulichen Kirchenrohrbach darüber unterhalten ;-).

„Eigentlich hat unser Sohn keine Vorerkrankung

Neben vielen überregionalen Anfragen haben wir natürlich auch viele regionale Kunden bei uns. Hier wächst man im Laufe der Jahre zuerst mit den Erwachsenen und später dann auch mit den Kindern. So auch in diesem Fall, der 18-jährige Bub benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zwar noch als Schüler, aber hier gibt es mittlerweile auch sehr gute Lösungen – Stichwort Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung. Zusammen mit der Mutter und dem Vater haben wir uns zuerst über die Gesundheitshistorie unterhalten. „Ihr Sohn sei sehr gesund, nur ab und zu eben beim Arzt. Das Herz wird jedes Jahr einmal gecheckt beim Kardiologen, sonst nur Einlagenverschreibung zwecks des Wachstum.“.
Ok, klingt schon mal nicht sooo schlecht. Also zumindest nicht hoffnungslos ;-). Da man aber die Gesundheitsangaben gerne mal auf die leichte Schulter nimmt, baten wir die Familie trotzdem darum, die Patientenakte des Hausarztes zu besorgen, um evtl. Ungereimtheiten oder auch vergessene Diagnosen zu entdecken. Nach wenigen Tagen war die Krankenakte dann in unseren Händen. Jetzt kommt wieder das Überraschungsei zur Geltung, ist dies doch für uns immer ein interessanter Augenblick, ob die geschilderte Realität der Eltern / des BU Interessenten mit der Wahrheit übereinstimmt. Um es vorweg zu nehmen. Dem war nicht so.

„Aber plötzlich wird er viel kränker gemacht, als dass er eigentlich ist“

Schauen wir uns aber mal die niedergeschriebene Gesundheitshistorie der letzten fünf Jahre an (zumindest Auszüge davon):

Dazu muss man noch sagen, dass das G in Klammern für „Gesichert“ steht. Es gibt auch noch ein V für „Verdachtsdiagnose“, A für „Ausgeschlossene Diagnose“ (dies wäre natürlich ideal) und Z für „Zustand nach der betroffenen Diagnose“. Somit ist eine G-Diagnose nicht wirklich optimal für den Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zwei Jahre später wieder dieselben Abrechnungen, 1-1 dasselbe Muster:

Zwei Quartale später wieder dasselbe Dilemma:

Die beiden nächsten Quartale ebenso:

Und natürlich darf das erste Quartal auch nicht fehlen für 2018:

Also fragten wir als Berater mal die Eltern danach, ob das alles so recht stimmt. Hier gab es dann eigentlich folgende, aber die zu erwartende Antwort:

„Also sie Medikamentenunverträglichkeit wurde im Jahr 2002 einmal festgestellt, als er kein Penicillin vertrug, danach hatte er nie mehr Probleme mit einem Medikament“.

Ok, jetzt nochmal zum Mitschreiben. Im Jahr 2002 war der Bub wirklich noch ein kleiner Bub mit 2 Jahren. Da gab es zurecht eine Diagnose. Diese taucht 16 Jahre später immer noch regelmäßig in der Patientenakte auf. Äh ja…?

„Also zwecks der Aorten Insuffizienz ist unser Kind einmal im Jahr beim Kardiologen zwecks Kontrolluntersuchung. Beim Hausarzt waren wir hier sicherlich schon fünf Jahre nicht mehr, was soll dieser auch untersuchen“?

Das nächste Minenfeld. Es steht regelmäßig eine Diagnose drin, die auch immer abgerechnet wird, obwohl man deswegen gar nicht beim Arzt gewesen ist. Großer Stolperstein für die passende BU-Versicherung.

„Knick-Senk-Spreizfuß ist wegen den Einlagen, da er relativ schnell wächst. Da holen wir uns ca. alle 1-2 Jahre neue Einlagen“.

Das ist die erste Diagnose, die also einigermaßen stimmt, auch wenn sie fortlaufend jedes Quartal auch ohne Grund abgerechnet wird.
Klar, das gesamte Krankensystem ist in Deutschland nicht auf Rosen gebettet, Hausärzte haben es oft nicht einfach und versuchen so evtl. ihre Abrechnung etwas zu optimieren. Aber für den Patienten, der sich um eine biometrische Absicherung kümmern möchte (oder auch z.B. um eine Private Krankenversicherung) ist so etwas sehr problematisch.

Ärztliche Atteste und Stellungnahmen in der BU bringen das Ruder oftmals wieder auf Kurs

Den Eltern haben wir dann mitgeteilt, dass wir es so gar nicht wirklich versuchen sollten mit einer Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der wichtigste und sauberste Weg in dieser Hinsicht wäre ein aktuelles ärztliches Attest für die BU. Damit kann man auch größere Stolpersteine aus dem Weg räumen. Die Hausärztin spielte hier einigermaßen mit, wenngleich auch nicht perfekt. Aber mit diesem Attest und einer umfangreichen Eigenerklärung kann man sicherlich schon etwas anfangen.

Hier ist das ärztliche Attest für die Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wie oh Wunder verschwindet so die Aorten Geschichte plötzlich. Ansonsten wurde unser junger Erwachsener nur wegen kleiner banaler Erkrankungen behandelt, somit werden auch die anderen beiden Diagnosen zwar nicht komplett verschwinden, aber zumindest stark entkräftet.

Auch beim Kardiologen haben wir gemeinsam ein kurzes, ärztliches Statement angefordert, welches umgehend erfolgte, wie man an der letztendlichen Beurteilung sah:

Nachdem also die Gesundheitshistorie sauber aufbereitet und korrigiert wurde, folgte anschließend die Risikovoranfrage bei vier Gesellschaften, die noch wirklich individuell prüfen. Dies ist heutzutage leider eine Seltenheit geworden. Wir möchten jetzt nicht zu weit ausholen, letztendlich sind es aber nur noch eine Handvoll Gesellschaften, welche eine sehr gute und individuelle (=man gibt die Diagnose nicht einfach 0815 in eine Software ein) Risikoprüfung besitzt. Relativ überraschend war das Ergebnis aber von unserer kleinen, aber recht feinen Ausschreibung. Von direkter Ablehnung, 75 % Risikozuschlag bis zu einer normalen Annahme war alles dabei. Auch für uns etwas überraschend (diese massiven Unterschiede). 

Ja, wir wissen – extrem viel Arbeit für alle Beteiligten, aber dafür passt es dann für die maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsversicherung ;)

Auch deshalb machen wir diesen Aufwand – wir möchten uns die einzelnen Risikoprüfer „warm“ halten und uns einen Namen machen, indem man merkt, dass aus dem Hause der Finanzberatung Bierl qualitativ hochwertige Voranfragen kommen, welche Hand und Fuß haben. So kommen wir sicherlich zu dem einen oder anderen besseren Votum als vielleicht ein anderer Finanzberater. Es ist aber vorher extrem viel Arbeit für beide Seiten.


Pressenachklang zur fehlerhaften Falschabrechnung & Minenfeld in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Fachmagazin Pfefferminzia nahm obigen Artikel auf und titulierte "Warum es sich lohnt, die Patientenakte aufzuräumen". Es kann nicht oft genug gesagt werden, wie wichtig die saubere Aufbereitung letztendlich ist! Schlichtweg geht es nun ja um die Existenz. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. 

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