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Versicherungsmakler oder einen "Vermögensberater"?

| Allgemein & Über Uns

Die Berufsbezeichnung des Versicherungsmaklers wird leider immer noch viel zu oft verwechselt. Wir sind stolz darauf Versicherungsmakler und somit unabhängig zu sein, aber leider ist die gesellschaftliche Durchdringung immer noch nicht ganz angekommen.

So haben wir schon zu Ohren bekommen, dass ein Interessent auch ein Angebot „seines Maklers“ bei der Bank bekommen hat. Oder natürlich hat der „Makler seiner Versicherung“ (Versicherungsvertreter) ihm auch ein tolles Angebot unterbreitet. Das kommt vor, man möchte sich gerne mit den Lorbeeren und Vorteilen der Möglichkeiten eines Versicherungsmaklers rühmen. Soweit so gut, für den durchschnittlichen Bürger ist das Thema Finanzen & Versicherungen oft so bedeutend, wie die Abwehrarbeit der brasilianischen Länderspielmannschaft im Spiel gegen Deutschland.

Stein dieses Anstoßes ist ein Blogartikel von unserem Kollegen Sven Hennig, welcher die Aussage eines Beraters der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) am Montag, den 09.07.14, herzlich auseinander nahm.

Seinen Blogbeitrag können Sie Hier Lesen.
 
Der genannte DVAG Mitarbeiter veröffentlichte nämlich seine Ansicht, wieso ein Versicherungsmakler gar nicht unabhängig sein kann und die Betreuung eines gebundenen Vertreters doch viel besser sei. Hier schwanken auch wir immer zwischen Lachen und Kopfschütteln, aber leider weiß der oft unkundige Interessent nicht den genauen Unterschied und vertraut diesen nebulösen Aussagen.

Es ist immer sehr interessant zu sehen, wie die Reaktion eines (Neu) Kunden bei uns ist, wenn er sagt, dass er vorher von der Deutschen Vermögensberatung beraten wurde. Unsere Antwort ist dann i.d.R. folgende „dann haben Sie sicherlich Produkte und Versicherungen der Aachen-Münchener, Badenia Bausparkasse, Advocardrechtsschutz und der Central Krankenversicherung“. Einem ungläubigen Staunen über unser Fachwissen (hehe) folgt dann die Frage, „woher wir das denn wissen“, „immerhin sollen diese Produkte die besten am Markt sein“. Die Deutsche Vermögensberatung arbeitet in jeder Sparte nur mit einer Gesellschaft zusammen, welche wiederum eine Tochter der Generali Versicherung ist. Im Bereich der Lebens- wie Sachversicherung ist es die Aachen Münchener Versicherung, bei der Thematik Krankenversicherung die Central, Bereich Bausparkasse vertreibt die Badenia und die Advocard deckt den Bereich Rechtsschutzversicherung ab. Von Unabhängigkeit keine Spur. Die Berufsbezeichnung „Vermögensberater“ ist gesetzlich nicht geschützt und kann von jeder beliebigen Person in Deutschland getragen werden.

Ein Versicherungsmakler ist hingegen gesetzlich eingetragen, hat eine gewisse Ausbildung, geordnete finanzielle Verhältnisse und eine Vermögensschadenshaftpflicht vorzuweisen.

So ist es natürlich nicht leicht, gegen einen Versicherungsmakler zu „bestehen“, der nahezu den kompletten Versicherungsmarkt in Deutschland anbieten kann. Natürlich die oben genannten nicht, da diese nur „Exklusiv über die DVAG“ zu beziehen sind. Hier wird es dann mit der Berufsbezeichnung oft nicht so genau genommen….

Passend zur Fußball WM in Brasilien entwarf Kollege Sven Hennig auch noch eine tolle Graphik, welche vom Feld ins wahre Leben übertragen werden kann (vielen Dank für die Bereitstellung der beiden Graphiken).

Bereits der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein Versicherungsmakler einen sogenannten Sachverwalter des Kunden darstellt und somit auf Seiten des Versicherungsnehmers steht. Ein Makler muss die bestmöglichste Option für den Kunden am Markt finden, sonst verstößt er gegen dieses Urteil. Somit kann er nicht an einzelne Gesellschaften gebunden sein.

Zudem haftet ein Versicherungsmakler für seine Beratung, währenddessen die Haftung von Versicherungsvertretern deren Gesellschaft übernimmt und ihn quasi von allen Ansprüchen freistellt.

Lassen Sie uns noch folgende Graphik anbringen, welche die Thematik noch näher erläutert:

Der besagte DVAG Berater sah sich nach seiner Aussage einem gewissen Shitstorm ausgesetzt, welches er zum Anlass nahm, seine Behauptung zuerst zu löschen und anschließend seine Fanseite auf Facebook zu deaktivieren.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt:-)

Mit unabhängigen Grüßen

Stefan & Tobias Bierl
Unabhängige Finanzberatung Bierl

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