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Das Wichtigste zu den Gesundheitsfragen in der PKV auf einen Blick

  • Risikovoranfrage essenziell: Es gibt keinen Grund, einen direkten Antrag zu stellen, im schlimmsten Fall verbaust Du Dir mit einer Ablehnung eine bessere Ausgangsposition.
  • Gesundheitsfragen in der PKV: Nicht überall gleich, hier gibt es teilweise deutliche Unterschiede zwischen den Gesellschaften.
  • Die fairsten Gesellschaften im Check: Wer stellt welche Fragen? Eine Analyse findest Du in diesem Artikel.
  • Setze auf Experten: Wir helfen Dir, Stolpersteine zu vermeiden. Wir sind Spezialisten im Bereich der Privaten Krankenversicherung. Du zahlst dabei keinen Cent mehr, wie beim Abschluss über ein Vergleichsportal oder Deinem Berater vor Ort, bekommst aber unser geballtes Wissen & Know-how dazu. 

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Egal, wie Deine Gesundheitsangaben in der PKV ausfallen – wichtig ist, dass Du vorher eine Risikovoranfrage bei einem versierten Versicherungsmakler machst. Dies können durchaus auch wir sein. Weitere Informationen zu der Thematik findest Du auch unter „Risikovoranfrage in der privaten Krankenversicherung – sehr wichtig vor der Antragsstellung!“. Es gibt wirklich keinen Grund, weshalb Du auf direktem Wege einen Antrag zur privaten Krankenversicherung stellen solltest. Im schlimmsten Fall verbaust Du Dir bei einer Ablehnung vom privaten Versicherer oder einem nicht gewünschten Ergebnis eine bessere Ausgangsposition für andere Gesellschaften in der PKV. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch umfangreiche Gesundheitsfragen, aber hier sind die Abfragezeiträume etwas mehr angeglichen, während sich diese in der privaten Krankenversicherung doch größer unterscheiden.


Die Gesundheitsfragen in der Privaten Krankenversicherung

Sehen wir uns mal die exakten Gesundheitsfragen einiger Anbieter an, die entweder qualitativ hochwertig sind oder einfach eine gewisse Größe besitzen:

1. Gesundheitsfragen bei der Barmenia Privaten Krankenversicherung

Einige Gesundheitsfragen der Barmenia Krankenversicherung etwas genauer unter die Lupe genommen:

„5. Werden regelmäßig Arzneimittel eingenommen?“

Dies ist eine klare Verbesserung gegenüber anderen Antragsfragen in der PKV. Die Barmenia private Krankenversicherung fragt nach derzeitiger regelmäßiger Einnahme von Arzneimittel, nicht in die Vergangenheit zurückliegend (oftmals drei Jahre). Aber bitte beachten – wenn Du in den letzten Jahren Medikamente eingenommen hattest, dann warst Du deswegen wohl auch beim Arzt und musst dies bei der privaten Krankenversicherung angeben. Achte also bitte sauber auf die Fragestellung der PKV. 

„7. Haben in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder sonstige Therapeuten stattgefunden oder bestanden Krankheiten, Behinderungen oder Beschwerden, die nicht behandelt worden sind?“

Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden bei vielen Krankenversicherern ambulante Behandlungen (= zum Arzt hingehen und wieder nach Hause) nur rückwirkend für drei Jahre gefragt. Dies ist ein merklicher Vorteil. Wichtig ist hierbei aber auch der letzte Satz. Du musst auch Krankheiten, Behinderungen und Beschwerden im Rahmen der Gesundheitsfragen angeben, weswegen Du NICHT beim Arzt gewesen bist. Klingt auf den ersten Blick dramatisch, aber eigentlich ist diese Frage nachvollziehbar.

Es wird weniger auf die Erkältung von vor 2,5 Jahren gezielt, weswegen Du zwei Tassen Tee mit Honig getrunken hast. Es ist für diese Leute gedacht, die schon seit Monaten Rückenbeschwerden oder psychische Probleme haben und aufgrund der massiv besseren Behandlungsmöglichkeit (Stichwort GKV vs. PKV) noch schnell in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Es geht also in die Richtung „ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern.“ Diese Antragsfrage von der Barmenia und anderen PKV Gesellschaften ist also durchaus sinnvoll.

„9. Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt oder angeraten?“

Dies ist eine kleine Besonderheit der Barmenia, da diese als eine der wenigen Gesellschaften 10 Jahre nach Psyche fragt. Dies haben andere private Versicherer mit einem begrenzten Zeitraum von 5 Jahren besser in den Gesundheitsfragen zur privaten Krankenversicherung gelöst. Aber drehen wir den Spieß um – für das Versichertenkollektiv kann dies in den Gesundheitsfragen wiederum positiv sein.

Die Gesundheitsfragen der Barmenia PKV Versicherung im Zahnbereich sind sauber gestellt:

„12. Erfolgt zur Zeit zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung oder ist sie angeraten oder beabsichtigt?“

und

„13. Fehlen Zähne – außer Weisheitszähne – im natürlichen Gebiss, die nicht ersetzt sind?“

Dies sehen wir als eine löbliche Fragestellung an. Aktuelle und angeratene Behandlungen müssen gegenüber der privaten Krankenversicherung angegeben werden, ebenso fehlende Zähne. Das sind jeweils Gesundheitsfragen, welche der normale Verbraucher einfach beantworten kann. Hast Du Zweifel, dann kontaktiere bitte trotzdem Deinen Zahnarzt.

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2. Die Antragsfragen der Alten Oldenburger

Die Alte Oldenburger nimmt man medial vielleicht gar nicht so richtig wahr. Dies ist aber schade, da dies ein sehr feiner Krankenversicherer ist. Von den Kennzahlen wahrscheinlich einer der besten am Markt. Zudem macht man auch keine „Ferkeleien“ mit Strukturvertrieben oder ähnlichen Geschäftsmodellen. Seit Jahren gibt es auch bei der Alten Oldenburger weit unterdurchschnittliche Beitragssteigerungen. Ganz ein feiner Laden.

Die Gesundheitsfragen zur PKV nach der Medikamenteneinnahme sind bei der Alten Oldenburger auf drei Jahre gestreckt:

„3. Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 3 Jahren regelmäßig Medikamente, Drogen oder Betäubungsmittel?“

Wie wir oben feststellen durften, ist dies bei der Barmenia PKV nur auf die Gegenwart bezogen. Die regelmäßige Einnahme von Drogen oder Betäubungsmitteln sind natürlich eine klare Ablehnung in der privaten Krankenversicherung, falls Du Dich gerade fragst, wie hier wohl das Votum ausfallen würde.

Wie auch bei vielen weiteren Anbietern wird die Psyche 10 Jahre bei der Alten Oldenburger privaten Krankenversicherung abgefragt:

„7. Wurden in den letzten 10 Jahren psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen angeraten, vorgenommen oder haben Suchterkrankungen vorgelegen?“

Interessant ist zudem die Antragsfrage, ob Du in den letzten 3 Jahren länger als 10 Tage zusammenhängend krankgeschrieben gewesen bist:

„9. Bestanden in den letzten 3 Jahren Arbeitsunfähigkeiten von zusammenhängend mehr als 10 Kalendertagen?“

Grundsätzlich ist diese Gesundheitsfrage im Antrag der Alte Oldenburger aber kein größeres Hindernis, besser gesagt, bei den anderen privaten Versicherern steckt diese Fragestellung ja auch etwas näher in den Gesundheitsfragen. Eine Krankschreibung hat nämlich immer einen Arztbesuch zur Folge und dieser ist natürlich bei jeder PKV Gesellschaft angabepflichtig.


3. Die Gesundheitsfragen der Signal Iduna / Deutscher Ring

Die Signal Iduna hat die Krankensparte des Deutschen Ring praktisch „geschluckt“, deshalb gibt es zwischen beiden Unternehmen keine unterschiedliche Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsfragen zur PKV sind somit identisch. Beide Versicherer existieren aber noch und bieten auch unterschiedliche PKV-Tarife an, die auch zu den Guten in der privaten Krankenversicherung gehören.

Die Gesundheitsfrage 2 nach der Brille ist schon mal interessant:

„2. Wird eine Brille oder werden Kontaktlinsen getragen oder benötigt bzw. wurde(n) diese verordnet?“

Bei der Barmenia PKV musst Du generell angeben, wenn Du eine Fehlsichtigkeit hast. Dies kann schon ab einem Dioptrienwert von - 0,25 sein. Eigentlich ist dies nahezu perfekt, aber angabepflichtig. Sauberer hat es die Signal Iduna gelöst, denn diese fragt direkt in ihrem PKV-Antrag, ob eine Brille oder Kontaktlinsen benötigt werden. Wird diese Frage mit ja beantwortet, gibt es einen minimalen Risikozuschlag zur privaten Krankenversicherung.

Dafür sollte auf die Gesundheitsfrage 9 näher geachtet werden mit „Ambulante Operationen“:

„9. Erfolgten in den letzten 5 Jahren Krankenhaus-, Kur-, Reha- oder Sanatoriumsaufenthalte bzw. ambulante Operationen oder wurden diese angeraten bzw. sind diese vorgesehen?“

Bei den allermeisten Gesellschaften werden ambulante OPs in den Gesundheitsfragen zur privaten Krankenversicherung maximal für drei Jahre abgefragt. War es nur ein kleiner und harmloser Eingriff, dann dürfte dies kein Problem sein. Aber bei einer größeren und komplizierten Sache kann dies zu vielen Rückfragen bzw. einer noch detaillierteren Aufbereitung der Gesundheitshistorie führen.

Die Frage nach psychologischen Behandlungen ist beim Deutschen Ring / Signal Iduna ebenfalls auf 10 Jahre ausgedehnt:

„10. Werden oder wurden in den letzten 10 Jahren psychologische/psychiatrische Behandlungen/Beratungen (einschließlich probatorischer Sitzungen) oder Behandlungen/ Beratungen wegen Suchterkrankungen durchgeführt, angeraten oder sind diese vorgesehen?“

Wie Du auch siehst, sind die Gesundheitsfragen rund um den Zahnstatus auf jeden Fall umfangreicher als z.B. bei der Barmenia privaten Krankenversicherung. Schau es Dir bitte im Detail an.

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4. Die Antragsfragen der Allianz Privaten Krankenversicherung

Es gibt durchaus Stimmen am Maklermarkt, die sagen: „Wir versichern gern Interessenten & Kunden bei der Allianz, da wir stark davon ausgehen können, dass es diese Gesellschaft in 50 Jahren noch gibt“. So kann man es auch durchaus sehen, wenngleich dies eher ein relativ kleiner Positivpunkt in der Auflistung von unserer Seite wäre.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied ist die Fragestellung der Allianz bei der Psyche mit:

„5. Werden oder wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen psychischer Beschwerden / Erkrankungen ….behandelt, beraten oder untersucht?

Bekanntlich fragen die obigen Gesellschaften zehn Jahre nach. Bei der Allianz Privaten Krankenversicherung beträgt der Abfragezeitraum hingegen überschaubare 5 Jahre.

Interessant – im Vergleich ist auch die Antragsfrage:

„4. Werden oder wurden Sie in den letzten 3 Jahren von einem Arzt, Heilpraktiker oder einen anderen Therapeuten in den folgenden Bereichen behandelt, beraten oder untersucht? Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 3 Jahren Krankheiten (auch wenn Sie nicht behandelt wurden), Unfallfolgen oder Beschwerden in den folgenden Bereichen?

Auch informativ ist, dass es viele weitere Unterpunkte gibt, welche explizit nochmals in den Allianz-Gesundheitsfragen abgefragt werden. Bei nahezu jeder anderen Privaten Krankenversicherung wird nur eine Antragsfrage oder Unterpunkt gestellt. Grundsätzlich spricht dies jetzt nicht gegen die Allianz PKV, aber wir finden es interessant. Vielleicht denkt dann ein Antragssteller noch etwas genauer nach, wenn er nicht eh schon mit seiner Krankenakte seine Gesundheitshistorie aufarbeitet?

Nach ambulanten Operationen wird bei der Allianz auch für fünf Jahre gefragt:

„5. Haben in den letzten 5 Jahren Krankenhaus-/Rehabilitations-/Kuraufenthalte oder ambulante Operationen stattgefunden?“

Ähnlich geregelt wie bei der Signal Iduna Private Krankenversicherung.

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5. Die Inter Krankenversicherung mit ihren Gesundheitsfragen

Die Inter war früher so etwas wie eine graue Maus, aber in den letzten Jahren verbessern sich bei der Inter viele Dinge zum Positiven. So kann die Inter für manche durchaus eine Alternative in der privaten Krankenversicherung sein. Die Gesundheitsfragen zur PKV sind auch ganz ok.

Sehen wir uns eine zahnärztliche Fragestellung aber nochmal etwas genauer an:

12.d. Wird derzeit oder wurde innerhalb der letzten 2 Jahre eine parodontale Erkrankung festgestellt und/oder behandelt?“

Hier werden also auch rückwirkend Erkrankungen bzw. Behandlungen im Rahmen der Gesundheitsfragen abgefragt. Dies hat z.B. die erste Variante der Barmenia PKV etwas sauberer gelöst. Ebenso die Fragestellung:

12.b.Wie viele Zähne wurden ersetzt, überkront, sind mit Inlays bzw. Onlays und/oder einem – von Ihnen selbst herausnehmbaren – Zahnersatz versorgt?“

Das ist schon alles etwas umfangreicher als bei anderen Gesellschaften und privaten Krankenversicherern. Im Sinne des Versichertenkollektivs der privaten Krankenversicherung kann es aber wiederum Sinn ergeben. Du musst hierbei also immer zwei Seiten einer Medaille sehen!

Die Ja-Antwort und somit Angabe ist grundsätzlich kein Drama, es wird anschließend von Dir nur Fleißarbeit gefordert mit der sauberen Aufarbeitung Deines Zahnstatus. Dein Zahnarzt wird aber i.d.R. fleißig mithelfen. Immerhin wärst Du bald ein Privatpatient, wo er seinen Aufwand endlich besser honoriert bekommen würde als bei einem Patienten, welcher in der GKV versichert ist.


6. Die Debeka Krankenversicherung mit einer Gesundheitsfrage, welche ein "No-Go" ist

Lass Dir folgende Gesundheitsfrage bitte mal auf der Zunge zergehen:

Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden bzw. Anomalien (wie z. B. Herzfehler, psychische Störungen, Nervenerkrankungen, Augenerkrankungen, Schädigung des Bewegungsapparates, Stoffwechselstörungen usw.), die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?

Du solltest also Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden angeben, welche bisher nicht nachgefragt wurden. Öffnet man dadurch nicht automatisch Tür und Tor für eine mögliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung? Für uns ist diese Antragsfrage zur privaten Krankenversicherung sehr gefährlich. Dies kann durchaus nach hinten losgehen und von daher sollte man einen weiten Bogen machen, um einen rechtssicheren PKV Vertrag zu bekommen. 


7. Die Gesundheitsfragen der uniVersa in der PKV

Die Abfragezeiträume der uniVersa sind auf den ersten Blick durchaus im Rahmen. Ambulante Behandlungen werden für drei Jahre abgefragt, stationäre Aufenthalte für fünf Jahre. Das ist in der privaten Krankenversicherung absolut marktüblich und grundsätzlich sauber gelöst.

Nicht ganz so charmant ist hingegen, dass psychotherapeutische, psychiatrische oder psychologische Behandlungen, Untersuchungen und Beratungen über zehn Jahre abgefragt werden. Ebenso sieht es bei Suchtbehandlungen, Drogenkonsum und übermäßigem Alkoholgenuss aus.

Hier gibt es durchaus private Krankenversicherer, die nur einen Zeitraum von fünf Jahren abfragen. Je nach Gesundheitshistorie kann das in der Praxis schon einen erheblichen Unterschied machen.

Eine Frage der uniVersa stößt uns aber doch etwas negativ auf:

„6. Bestehen Folgen von Krankheiten, Operationen oder Unfällen?“

Achtung: Hier gibt es keine zeitliche Begrenzung!
Wenn also eine Operation 15 Jahre zurückliegt und damit eigentlich längst aus dem Abfragezeitraum für stationäre Aufenthalte herausfallen würde, kann sie über diese Frage trotzdem wieder relevant werden. Nämlich dann, wenn heute noch Folgen bestehen – zum Beispiel Bewegungseinschränkungen, Schmerzen oder sonstige Beschwerden.

Ist alles vollständig und zu 100 Prozent folgenlos ausgeheilt, dann muss es nach unserem Verständnis auch nicht angegeben werden. Bestehen aber noch irgendwelche Folgen, dann gehört es in die Gesundheitsangaben. Genau solche Formulierungen sind in der Praxis die kleinen Stolpersteine, welche später bei einer möglichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung unangenehm werden können.

Auch bei den ambulanten Gesundheitsfragen der uniVersa sollte man sehr genau lesen. In Frage 2a wird nicht nur nach Behandlungen gefragt, sondern auch danach, ob Ärzte, Heilpraktiker oder andere Therapeuten

„auch vorsorglich oder zu Untersuchungszwecken“

in Anspruch genommen wurden.

Reine Vorsorgeuntersuchungen oder Check-ups sollte man also nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.

Ebenso spannend ist Frage 2b. Dort wird nach

„auch nicht behandelten Beschwerden, Krankheiten, Anomalien“

in den letzten drei Jahren gefragt.

Das klingt auf den ersten Blick vielleicht harmlos, ist aber relativ weit gefasst. Hattest Du beispielsweise wochenlang Knieschmerzen, bist deswegen aber nie beim Arzt gewesen, kann dies trotzdem angabepflichtig sein. Das ist natürlich nicht immer verbraucherfreundlich formuliert.

Positiv sehen wir hingegen die Zahnstaffel der uniVersa.
Bis zu zwei fehlende Zähne müssen nicht angegeben werden, Weisheitszähne bleiben ebenfalls außen vor. Das ist im Vergleich zu manchen anderen privaten Krankenversicherern durchaus fair gelöst.

Unterm Strich kann die uniVersa für Personen interessant sein, bei denen ambulante Erkrankungen vollständig ausgeheilt sind und länger als drei Jahre zurückliegen. Man sollte die Gesundheitsfragen aber sehr sauber lesen und nicht nur stumpf die üblichen Abfragezeiträume betrachten. Gerade die Frage nach bestehenden Folgen kann sonst schnell zur kleinen Falle im PKV-Antrag werden.


8. Die Gesundheitsfragen der BBKK / Bayerische Beamtenkrankenkasse

Die BBKK, also die Bayerische Beamtenkrankenkasse, klingt vom Namen her erstmal stark nach „nur für Beamte“. Dem ist aber nicht so. Die BBKK kann auch für Angestellte und Selbstständige eine sehr interessante private Krankenversicherung sein.

Bei den Gesundheitsfragen zeigt sich die BBKK vor allem in einem Punkt sehr kundenfreundlich:

„Nicht anzugeben sind Behandlungen wegen Erkältungskrankheiten, akuter Magen-Darm-Infektionen, unauffällige Vorsorgeuntersuchungen sowie komplikationslose Geburten.“

Das ist wirklich sauber gelöst. Du musst also nicht mühsam jeden kleinen Schnupfen, jede harmlose Magen-Darm-Geschichte oder jede unauffällige Vorsorgeuntersuchung aus den letzten Jahren aus Deiner Patientenakte herauskramen und erklären. Das ist in der Praxis ein großer Pluspunkt und macht die Aufarbeitung der Gesundheitshistorie deutlich angenehmer.

Die Abfragezeiträume der BBKK liegen ansonsten im üblichen Rahmen. Ambulante Behandlungen werden für drei Jahre abgefragt, stationäre Aufenthalte für fünf Jahre. Beim Thema Psyche und Sucht wird, wie bei vielen anderen privaten Krankenversicherern auch, ein Zeitraum von zehn Jahren angesetzt. Nicht unbedingt charmant, aber leider auch kein exotischer Ausreißer in der PKV.

Etwas genauer hinsehen sollte man beim Zahnbereich. Die BBKK fragt hier recht deutlich nach:

„Besteht Zahnersatz (ersetzte und/oder überkronte Zähne, inkl. herausnehmbarer Zahnersatz), der älter als sechs Jahre ist?“

Das ist durchaus eine recht umfangreiche Zahnabfrage. Wer also schon länger Zahnersatz, Kronen oder herausnehmbaren Zahnersatz hat, sollte dies im Vorfeld sauber mit seinem Zahnarzt aufarbeiten. Eine Ja-Antwort ist nicht automatisch ein Drama, aber wie so oft in der privaten Krankenversicherung steckt die Arbeit dann in der sauberen Dokumentation.

Eine kleine Stolperfalle findet sich zudem bei Prothesen und Implantaten:

„Bestehen Gebrechen, Organfehler, Anomalien, Prothesen (z. B. Bein- oder Knieprothese, künstliche Gelenke), Körperimplantate [...]?“

Hier gibt es keine klassische Drei-, Fünf- oder Zehn-Jahres-Frist. Wer beispielsweise ein künstliches Hüftgelenk, ein künstliches Kniegelenk oder ein anderes relevantes Körperimplantat hat, muss dies angeben – auch wenn die Operation vielleicht schon 20 Jahre zurückliegt. Genau solche Fragen sollte man nicht überlesen.

Unterm Strich finden wir die Gesundheitsfragen der BBKK durchaus gelungen. Besonders fair ist, dass harmlose Erkältungskrankheiten, akute Magen-Darm-Infekte, unauffällige Vorsorgeuntersuchungen und komplikationslose Geburten ausdrücklich nicht angegeben werden müssen. Das nimmt vielen Interessenten einiges an Fleißarbeit ab.

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9. Die Gesundheitsfragen der SDK (Süddeutsche Krankenversicherung)

Die SDK zeigt sich bei den Gesundheitsfragen in vielen Punkten durchaus kundenfreundlich. Besonders positiv fallen die sogenannten „Bagatellklauseln“ auf. Die SDK listet relativ klar auf, was nicht angegeben werden muss, sofern es folgenlos ausgeheilt ist.

Dazu gehören unter anderem:

  • Erkältungen, Grippe, Magen-Darm-Infekte
  • Insektenstiche (sofern keine Allergie vorliegt)
  • entfernte gutartige Leberflecken oder operierte Nasenpolypen
  • Schwangerschaft und Entbindung
  • sowie sogar kleinere orthopädische Themen wie Prellungen, Zerrungen, Verstauchungen oder Schnittverletzungen

Auch die Antibabypille zur reinen Empfängnisverhütung ist explizit von der Angabepflicht ausgenommen.

Das ist wirklich gut gelöst und spart in der Praxis einiges an unnötiger Aufarbeitung der Gesundheitshistorie.

Ein kleiner Nachteil ist der Abfragezeitraum bei ambulanten Operationen. Hier fragt die SDK fünf Jahre zurück – einige andere private Krankenversicherer begnügen sich an dieser Stelle mit drei Jahren. Je nach Vorgeschichte kann das einen Unterschied machen.

Etwas genauer hinschauen sollte man zudem bei den „offenen“ Fragestellungen. Die SDK fragt unter anderem nach:

  • chronischen Erkrankungen
  • Allergien
  • Organfehlern
  • Prothesen und Körperimplantaten
  • sowie wiederkehrenden Beschwerden, die in den abgefragten Zeiträumen nicht behandelt wurden

Hier gibt es kein klassisches Zeitlimit. Das bedeutet: Auch ältere Themen können wieder relevant werden, wenn sie heute noch bestehen. Eine künstliche Hüfte von vor 15 Jahren, eine länger bestehende Arthrose ohne aktuelle Behandlung oder eine bekannte Schwerhörigkeit – all das muss angegeben werden.

Beim Thema Psyche bewegt sich die SDK mit einem Abfragezeitraum von zehn Jahren im üblichen (wenn auch eher strengen) Rahmen. Positiv ist hingegen, dass beim Konsum von Drogen oder Betäubungsmitteln „nur“ fünf Jahre abgefragt werden.

Sehr fair gelöst ist auch die Arbeitsunfähigkeitsklausel:

Die SDK fragt in den letzten drei Jahren nur nach Krankschreibungen, die länger als zwei Wochen am Stück gedauert haben. Eine einwöchige Grippe oder Corona-Erkrankung kannst Du hier also völlig korrekt mit „Nein“ beantworten.

Fazit:
Ein wirklich kundenfreundlicher Gesundheitsfragebogen – vor allem für „sportliche“ Kunden mit kleineren Verletzungen oder für Personen mit eher kurzen Krankschreibungen. Aufpassen solltest Du allerdings bei älteren Implantaten, chronischen Beschwerden und ambulanten Operationen. Hier steckt – wie so oft – der Teufel im Detail.


10. Die Gesundheitsfragen der HanseMerkur PKV

Fangen wir direkt mit dem positiven Punkt an: Die HanseMerkur fragt beim Thema Psyche nur fünf Jahre zurück. Das ist in der privaten Krankenversicherung durchaus angenehm, denn viele andere Gesellschaften möchten hier zehn Jahre wissen.

Warst Du also beispielsweise vor sechs Jahren wegen einer leichten Depression, einem Burn-out oder einer psychotherapeutischen Behandlung in Behandlung, kann die HanseMerkur vom Fragebogen her deutlich interessanter sein als manch anderer Versicherer.

Das ist aber auch schon einer der größten Pluspunkte. Einige andere Fragen sind weniger kundenfreundlich formuliert.

Besonders aufpassen sollte man bei der Frage nach Medikamenten, Drogen und Alkohol:

„Erfolgt derzeit oder erfolgte in der Vergangenheit ein regelmäßiger Konsum von Drogen, Medikamenten oder Alkohol?“

Hier gibt es kein Zeitlimit. Die Formulierung „in der Vergangenheit“ kann im Zweifel das gesamte Leben betreffen. Wer also vor 15 Jahren regelmäßig starke Schmerzmittel eingenommen hat, sollte diese Frage nicht einfach vorschnell mit „Nein“ beantworten.

Auch im Zahnbereich ist die HanseMerkur recht streng unterwegs. Finden derzeit Zahnersatzmaßnahmen statt oder sind diese angeraten, steht direkt im Antrag, dass für diese bereits begonnene oder angeratene Zahnersatzmaßnahme keine Leistungspflicht besteht.

Noch deutlicher wird es bei Parodontosebehandlungen und Kieferorthopädie. Wurden in den letzten drei Jahren entsprechende Behandlungen durchgeführt, kann die Leistungspflicht für Parodontose bzw. Kieferorthopädie und deren Folgen ausgeschlossen werden.

Das klingt erst einmal hart – hat aber zumindest den Vorteil, dass die Spielregeln von Anfang an klar sind. Im Leistungsfall gibt es dann hoffentlich kein wochenlanges Hin und Her, weil bereits bei Antragstellung geregelt wurde, was versichert ist und was nicht.

Bei den Bagatellerkrankungen ist die HanseMerkur eher sparsam. Nicht angegeben werden müssen nur kurzfristige Erkältungen wie Husten oder Schnupfen. Aber auch hier gibt es direkt eine Einschränkung: Sobald Mandel- oder Nebenhöhlenbeschwerden dabei waren, kann die Sache wieder angabepflichtig werden.

Fazit:
Die HanseMerkur kann ein sehr interessanter Versicherer sein, wenn eine psychotherapeutische Behandlung zwischen fünf und zehn Jahre zurückliegt. Gleichzeitig muss man bei regelmäßigem Medikamentenkonsum in der Vergangenheit und bei Zahnthemen sehr genau hinschauen. Gerade bei Parodontose, Kieferorthopädie oder angeratenem Zahnersatz greifen schnell klare Ausschlussregelungen.


11. Die Gesundheitsfragen der AXA Privaten Krankenversicherung

Die AXA hat bei ihren Gesundheitsfragen durchaus ein paar positive Highlights. Besonders angenehm: Beim Thema Psyche fragt die AXA grundsätzlich nur fünf Jahre zurück. Das kann für Interessenten sehr spannend sein, die bei anderen privaten Krankenversicherern mit zehn Jahren Abfragezeitraum eher durchs Raster fallen würden.

Interessant ist auch die Medikamentenfrage. Auf den ersten Blick klingt diese zwar streng, denn die AXA fragt hier ganze zehn Jahre zurück. Entscheidend ist aber der eingebaute Filter:

„Arzneimittel, die für länger als 6 Wochen verordnet, eingenommen oder angewendet wurden“

Das ist in der Praxis ein großer Vorteil. Eine Antibiotika-Kur, Schmerzmittel nach einem Unfall oder kurzzeitig verordnete Schlafmittel fallen damit nicht automatisch in die Angabepflicht. Anzugeben sind vor allem echte Dauermedikationen – zum Beispiel Blutdrucksenker, Schilddrüsenhormone oder vergleichbare regelmäßige Arzneimittel.

Wichtig: Beim Tarif ActiveMe-U(A) gelten teilweise längere Abfragezeiträume. Stationäre Aufenthalte werden dort nicht nur fünf, sondern sechs Jahre abgefragt. Beim Thema Psyche verlängert sich der Zeitraum sogar von fünf auf acht Jahre. Das kann man im Eifer des Gefechts schnell übersehen.

Weniger schön ist die Fragestellung bei Sucht und Körperimplantaten. Hier gibt es bei der AXA keine echte zeitliche Begrenzung. Alte Implantate, Prothesen oder entsprechende Suchtthemen können also auch dann noch relevant sein, wenn sie lange zurückliegen.

Was uns ebenfalls nicht besonders gut gefällt: Die AXA weist darauf hin, dass auch Beschwerden und Krankheiten anzugeben sind,

„die Sie für unwichtig halten oder deren Bedeutung Sie nicht einschätzen können oder die inzwischen ausgeheilt sind.“

Das ist schon eine recht weitgehende Formulierung. Wer also Behandlungen aus den letzten drei Jahren einfach als „war doch nur eine Kleinigkeit“ abtut, bewegt sich schnell auf dünnem Eis. Auch eine Magen-Darm-Grippe oder ein vermeintlich harmloser Arztbesuch kann dann angabepflichtig sein, wenn die Frage sauber gelesen wird.


12. Die Gesundheitsfragen der R+V Privaten Krankenversicherung

Die Gesundheitsfragen der R+V haben einen Punkt, der uns wirklich nicht besonders gut gefällt: In vielen Bereichen wird ausdrücklich auch nach Verdachtsdiagnosen gefragt. Das betrifft unter anderem Krebs, Psyche, Gehirn, ambulante und stationäre Behandlungen sowie das Thema Kinderwunsch.

Das ist in der Praxis brandgefährlich. Viele Ärzte kodieren in der GKV-Abrechnung schnell einmal einen „Verdacht auf …“, um eine Untersuchung zu begründen. Auch wenn sich dieser Verdacht später nie bestätigt hat, kann er bei der R+V theoretisch angabepflichtig sein.

Das ist aus unserer Sicht schon ein ziemlich großes Minenfeld. Gerade deshalb sollte man vor einem Antrag bei der R+V unbedingt die Patientenquittung bzw. den GKV-Auszug sauber prüfen.

Auch bei Allergien, Anomalien, Unfallfolgen sowie Körperimplantaten und Prothesen fragt die R+V ohne klare zeitliche Begrenzung. Besonders streng: Diese Dinge sind auch dann anzugeben, wenn sie aktuell nicht behandlungsbedürftig sind.

Der Heuschnupfen, der seit Jahren nicht mehr behandelt wurde, oder die alte Schraube im Knie können also trotzdem in den Antrag gehören. Das sollte man nicht überlesen.

Einen echten Pluspunkt gibt es aber auch: Die Frage nach regelmäßig oder wiederholt eingenommenen Medikamenten beschränkt sich bei der R+V auf nur zwölf Monate. Das ist im Vergleich zu vielen anderen privaten Krankenversicherern sehr kundenfreundlich.

Wer also vor zwei Jahren über längere Zeit starke Schmerzmittel, Cortison oder andere Medikamente eingenommen hat, kann bei der R+V an dieser Stelle deutlich besser dastehen als bei Gesellschaften mit Drei-, Fünf- oder sogar Zehn-Jahres-Fristen.

Fazit:
Die R+V kann interessant sein, wenn in der Vergangenheit Medikamente ein Thema waren, da hier nur zwölf Monate zurückgefragt wird. Gleichzeitig ist der Antrag wegen der vielen Verdachtsdiagnosen ein echtes Minenfeld. Ohne vorherigen GKV-Auszug bzw. Patientenquittung würden wir hier keinen Antrag stellen.


13. Alles auf einen Blick – ein Antrag & Gesundheitsfragebogen für 22 Private Krankenversicherer

Über unseren spezialisierten Dienstleister „KVWerk“ könnten wir einen sogenannten „Einheitsantrag“ nutzen. Dies bedeutet, dass ein Antrag für derzeit (Stand 2020) 22 Gesellschaften gültig ist. Dies aber nur am Rande, wir favorisieren weiterhin den direkten Antrag von der einzelnen Gesellschaft. Der Einheitsantrag hat aber eine ganz andere Funktion für diesen Homepagebeitrag:

Alle Abfragezeiträume der verschiedenen PKV Gesellschaften auf einen Blick:

In der Klammer unterhalb der Fragestellung findest Du die Besonderheit des Versicherers. Somit kannst Du auf den ersten Blick (ok, auf den zweiten…) erkennen, welche PKV Gesellschaft bei Dir jetzt sofort rausfliegen kann, da dies eine No-Go Diagnose ist. Du und auch wir müssen nicht erst sämtliche verschiedene Antragsfragen der privaten Krankenversicherer miteinander durchgehen, sondern haben eine saubere Übersicht.
Bitte beachte aber: Es ist kein Freifahrtschein für einige Gesellschaften. Eine Ja-Angabe ist oftmals auch kein Drama. Suche bitte nicht zwanghaft nach Möglichkeiten, UNBEDINGT in die PKV zu kommen. Lote es auch erst einmal aus, ob für Dich die Private Krankenversicherung überhaupt infrage kommt. Dies beschreiben wir im Artikel „GKV oder PKV – was ist die bessere Wahl für mich ? sehr umfangreich mit den Vor- und Nachteilen von beiden Systemen der Krankenversicherung. Beschäftige Dich auch mit den Beitragssteigerungen in der PKV, wobei diese nüchtern betrachtet geringer ausfallen als in der GKV. 

Mit diesem Einheitsfragebogen stellen wir übrigens auch unsere Risikovoranfrage bei den favorisierten Gesellschaften. Somit musst Du zur Risikovoranfrage nicht unzählige Formulare bei den einzelnen privaten Versicherern ausfüllen. Einmal eine saubere und gewissenhafte Aufbereitung der Gesundheitshistorie für die PKV genügt also.

Falls du auf Tests und Ratings stehst: Wir haben inzwischen einen Artikel über Testsieger in der privaten Krankenversicherung geschrieben, mit einem Vergleich der verschiedenen PKV Gesellschaften. Ganz ehrlich – Versicherer und Verbraucher lieben Testergebnisse wie Sterne, Schulnoten, Eulen und Co. Wir sehen das allerdings eher mit einem Augenzwinkern und halten uns da lieber ein bisschen raus. Solche Auszeichnungen sind für uns nämlich kein echter Maßstab, wenn es um die Wahl einer guten privaten Krankenversicherung geht. Für uns zählen da ganz andere, wichtigere Faktoren.

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14. FAQs - die wichtigsten Fragen zu den Gesundheitsfragen in der PKV

Die Antworten bestimmen, ob und zu welchen Konditionen du versichert wirst. Deshalb prüfen wir das sorgfältig, bevor wir über Tarife sprechen.

Je nach Gesellschaft werden verschiedene Zeiträume abgefragt – z. B. ambulant, meist die letzten 3 Jahre, stationär größtenteils die letzten 5 Jahre und psychische Erkrankungen die letzten 5-10 Jahre. Wir zeigen dir genau, was wann relevant ist.

Wir helfen dir beim Sammeln deiner Daten, formulieren deine Angaben korrekt und klären mit dir, was wie zu beantworten ist – damit es keine Überraschungen gibt.

Das kann im schlimmsten Fall zum Vertragsrücktritt seitens des Versicherers oder zu Leistungsablehnung führen. Deshalb prüfen wir alle Angaben im Vorfeld und setzen auf Transparenz.

Ja – wenn sie im abgefragten Zeitraum liegt. Ob etwas „relevant“ ist, entscheidet die Versicherung. Wir gehen daher lieber zu genau als zu ungenau vor.

Ja, das kann möglich sein. Wir prüfen vorab anonym bei verschiedenen Gesellschaften, wie sie deine Angaben bewerten – bevor du einen offiziellen Antrag stellst.

Wenn das später auffällt, kann es zu Problemen kommen – im schlimmsten Fall sogar zur Vertragskündigung. Deshalb gehen wir deine Angaben sorgfältig mit dir durch.

Wir empfehlen dir, bei deiner gesetzlichen Krankenkasse eine Übersicht deiner abgerechneten Behandlungen (Patientenquittung) anzufordern, ggf. auch vom Hausarzt. Damit kannst du nachvollziehen, was im abgefragten Zeitraum dokumentiert wurde – und gehst auf Nummer sicher.

Ja, psychische Erkrankungen müssen angegeben werden, wenn sie im abgefragten Zeitraum liegen. Wir klären dann gemeinsam, wie Versicherer das einschätzen. Grundsätzlich können wir schon eine Vorabeinschätzung geben, dann können wir gemeinsam entscheiden, ob sich der Aufwand für eine anonyme Risikovoranfrage lohnt, oder ob wenig Aussicht auf Erfolg besteht.

Alle Gesundheitsfragen werden von dir selbst beantwortet. Aber wir raten davon dringend ab, dies ohne Unterstützung eines spezialisierten Maklers zu tun. Viele Formulierungen sind medizinisch oder rechtlich heikel. Wir helfen dir dabei, deine gesundheitliche Geschichte eindeutig und korrekt auszudrücken, da viele Formulierungen von z. B. Diagnosen nichtssagend sind, aber durchaus zu Ablehnungen führen können.

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15. Fazit zu den Gesundheitsfragen in der Privaten Krankenversicherung

Wie Du siehst, unterscheiden sich diese teilweise schon erheblich. In Anbetracht der Tatsache, dass die Annahmequote in der PKV jetzt relativ harsch ist, sollte man sich die verschiedenen Gesundheitsfragen der privaten Versicherer schon näher ansehen. Im Zweifel solltest Du aber auch mit einem ärztlichen Attest arbeiten, das den einzelnen Arztbesuch etwas besser beschreibt. Eine Übersicht über relevante Vorerkrankungen & Ablehnungsdiagnosen in der PKV findest Du in unserem Artikel. Ärzte haben häufig eine umfangreiche Dokumentation ihrer Gesundheitshistorie – was wir im Artikel PKV für Ärzte praxisnah beleuchten.

Bitte suche aber Deine PKV NIE rein nach den Gesundheitsfragen aus, ebenso wenig wie wenn Du NUR auf den derzeitigen Beitrag achtest. Die Versicherungsbedingungen und die Stabilität der Gesellschaft sind eindeutig ein wichtigeres Gut, denn immerhin ist die Private Krankenversicherung i.d.R. eine Entscheidung für das gesamte weitere Leben. Ob die PKV generell für Dich in Frage kommt, klären wir unter dem Punkt "GKV oder PKV – was ist die bessere Wahl für mich?". Ebenso wird der Punkt "Beitragssteigerungen in der PKV" von uns näher beschrieben und ob es sich um einen Mythos oder eine mit Fakten hinterlegte Behauptung handelt. Mehr zur privaten Krankenversicherung speziell für Angestellte. Für Selbstständige ergeben sich hier zusätzliche Faktoren – insbesondere beim Krankentagegeld und der finanziellen Planung. Mehr dazu im Beitrag zur Privaten Krankenversicherung für Selbstständige.

Sollte es aufgrund Deines Gesundheitszustandes nicht mit dem Eintritt in die private Krankenversicherung klappen, so musst Du sicherlich den Kopf auch nicht in den Sand stecken. Über 90 % der Bundesbürger sind in der GKV und zudem kann man über Krankenzusatzversicherungen auch einen Mehrwert schaffen. Die Zahnzusatzversicherung hat hierbei ja wenig mit dem Kreuzbandriss oder einem Bandscheibenvorfall zu tun.