Der normale Tarif nennt sich „Komfort“ bzw. „Komfort Plus“. Der Unterschied zwischen beiden Varianten ist einzig allein die „AU-Klausel“ bzw. „Gelbe Schein Regelung“. Das sind die beiden Tarifvarianten, welche wir in der Beratung empfehlen und anbieten. Es gibt zwar zudem noch den Smart Tarif, aber dieser hat einige enorme Leistungslücken und fällt daher raus.

Welche Verbesserungen gibt es im Tarif Prestige der Bayerischen?

Hier auf einen Blick – Ausschnitt aus der Leistungsübersicht. Insgesamt gibt es vier Punkte, wo der Tarif Prestige einen Mehrwert bietet gegenüber der Komfort Variante:

1. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel greift 36 statt 18 Monate

Möchte man die Arbeitsunfähigkeitsklausel in seinem Vertrag haben (mehr zur AU Klausel findest Du unter Punkt fünf des Artikels „Berufsunfähigkeitsversicherung Konfiguration – welche Parameter sind für mich wichtig?“) ist dies durchaus ein großer Mehrwert. Immerhin bekommst Du dann über die gesamte Laufzeit insgesamt 36 Monate die monatlich abgesicherte Rente, wenn Du nur arbeitsunfähig, aber noch nicht berufsunfähig bist. Voraussetzung ist natürlich (in beiden Fällen), dass Du über 6 Monate krankgeschrieben bist.
Über die gesamte Laufzeit hast Du also im Tarif Prestige einen Anspruch von bis zu 36 Monaten. Diese müssen nicht am Stück sein. Im Jahr 2027 13 Monate, im Jahr 2033 7 Monate und im Jahr 2038 anschließend 16 Monate. Somit wären die 36 Monate erreicht.
Hier schließt man (Stand Oktober 2020) auf zwei weitere Anbieter auf, die auch schon 36 Monate anbieten (Baloise & Condor).
Angemerkt sei noch, dass die Bayerische in ihren Tarifbedingungen die „gute“ AU-Klausel anbietet. Es muss nicht zeitgleich ein BU-Leistungsantrag gestellt werden. Diesen Nachteil haben ja einige durchaus prominente Marktteilnehmer wie die Allianz oder die HDI in ihrem Vertragswerk so festgesetzt (auch hier Stand Oktober 2020).

Hach – bevor wir es vergessen. In der Prestigevariante ist die AU-Klausel automatisch mit dabei und kann nicht abgewählt werden. Beim Tarif Komfort muss explizit die AU-Klausel angewählt werden bzw. in den Tarif „Komfort Plus“ gewechselt werden.

2. Verzicht auf Beitragsanpassungsklausel (§ 163 VVG) in der BU-Versicherung

Der Betrag, der monatlich (oder besser noch jährlich, da günstiger) von Deinem Girokonto abgeht, nennt sich Zahl- bzw. Nettobeitrag. Wie Du sicherlich weißt, gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch einen Bruttobeitrag. Der Nettobeitrag ist also nicht fest. Gibt es mehr Leistungsfälle als kalkuliert, wirtschaftet der Versicherer schlecht oder möchte mal einfach eine andere Sparte subventionieren (ok, dass dürfen wir eigentlich nicht laut schreiben...), kann der Nettobeitrag erhöht werden bis zum Bruttobeitrag.

Was viele aber nicht wissen: Sollte die Kalkulation komplett aus dem Ruder laufen, dann kann auch über diesen Bruttobeitrag erhöht werden. Dies steht bei fast jedem Vertragswerk zur BU-Versicherung drin. Schau bitte mal nach dem Paragraph 163 (ebenso verzichtet z.b. die Universa, Swiss Life, Barmenia oder Zurich darauf):

In der Tarifvariante Prestige verzichtet die Bayerische ausdrücklich auf das Recht:

Wir sind ehrlich gesagt aber nicht die Verfechter, welche diesem Punkt eine extrem hohe Wichtigkeit zukommen lassen. Wir schauen lieber auf den „Maschinenraum“ des Unternehmens. Wie kauft sich eine Gesellschaft das Geschäft ein? Gibt es eine sehr laxe Risikoprüfung? Zahlt man überhöhte Provisionen? Arbeitet man viel mit Strukturvertrieben zusammen um den Umsatz schnell steigern zu lassen? Wir verwetten vieles und würden bei einigen Gesellschaften durchaus behaupten, dass alles sehr sauber durchkalkuliert wurde. Dazu gehört auch die Bayerische, die eine im Markt eher unüblich harte Annahmequote besitzt. Der Vorteil ist dafür aber = das Kollektiv dürfte relativ sauber sein.
Es schadet aber sicherlich nicht, wenn komplett auf eine Anpassung der Beiträge verzichtet wird.

3. Einmalige Sofortleistung in Höhe von drei Monatsrenten, wenn erstmals die BU unbefristet anerkannt wird

Der Punkt ist relativ einfach zu erklären. Wirst Du berufsunfähig, bekommst Du bei der erstmaligen Anerkennung direkt eine Sofortleistung in Höhe von drei Monatsrenten. Hast Du also eine Absicherung von 2.000 Euro monatlich bei der Bayerischen, bekommst Du als „Zuckerl“ oben drauf eine Sofortleistung von 6.000 Euro.
Sicherlich kein Fehler, kriegsentscheidend wird es bei der Auswahl nach der passenden Gesellschaft aber sicherlich nicht sein.

4. Einmalige Wiedereingliederungshilfe

Bist Du berufsunfähig und kannst nach einiger Zeit wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, so „sponsert“ Dir die Bayerische eine Wiedereingliederungshilfe:

Insgesamt beträgt diese sechs Monatsrenten, maximal aber 12.000 Euro. Auch dies bezeichnen wir jetzt nicht als kriegsentscheidend bei der Auswahl nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern wieder als kleines Zuckerl oben drauf oder anders ausgedrückt „nice to have“.


Fazit zum Tarif Prestige der Bayerischen Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wir möchten Dir mit diesem kleinen Artikel den Mehrwert darstellen. Die jeweiligen Punkte sind schon alle durchdacht und sinnvoll, aber ob diese für Dich den Mehrbeitrag wert sind, kannst einzig und allein nur Du entscheiden. Wir hoffen aber, dass wir etwas Licht ins Dunkel gebracht haben.