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Wer nicht hören will, muss fühlen mit 20.000 Euro!

| Versicherungen

Wir erleben immer wieder, dass viele Personen Tarife einfach im Internet abschließen, ohne sich mit den existenzgefährdeten Risiken auseinandergesetzt zu haben. Im folgenden Fall, Thema „grobe Fahrlässigkeit“ in der Hausratversicherung, werden etwaige Folgen aufgezeigt.

Grobe Fahrlässigkeit Hausratversicherung Geiz

Unser geschätzter Kollege Wolfgang Ruch (sehr lesenswerter Blog von ihm) hat uns in einer geschlossenen Versicherungsmakler Gruppe auf Facebook um die Meinung gefragt.

"Bin gerade nachdenklich und würde mich über Eure Meinungen freuen....

Ein Kunde, der nur mit ein paar seiner Verträge von mir betreut wird und kein Vollmandat hat, hat sich vor einigen Jahren von mir zum Thema Hausratversicherung beraten lassen. Ich lege u.a. sehr viel Wert auf den Baustein „Leistung bei grober Fahrlässigkeit“ und habe auch entsprechende Vergleiche erstellt. Meine Angebote waren (durch die besseren Leistungen) jedoch teurer, als ein Angebot aus dem Internet. Und da der Kunde möglichst wenig Geld zahlen möchte, hat er den Vertrag selber online abgeschlossen.

Es kommt, wie es kommen musste, er hat in der Weihnachtszeit den Adventskranz angelassen und das Zimmer verlassen. Eine Kerze ist umgefallen und die halbe Wohnung abgebrannt. Schaden ca. 45.000,- Euro. Die Hausratversicherung kürzt die Entschädigung nun wegen grober Fahrlässigkeit um 50% und der Kunde hat einen finanziellen Schaden von über 20.000,- Euro. Weder der Ombudsmann, noch die Klage vor Gericht konnte ihm jetzt helfen… Jetzt kommt er an und weint sich die Augen aus, dass er das ja damals alles nicht richtig verstanden hat. Eigentlich kann er von Glück reden, dass er Mieter der Wohnung war, sonst hätte seine Wohngebäudeversicherung auch entsprechend gekürzt und der Schaden war über 100.000,- Euro.

Hätte ich ihn damals mehr die Horrorszenarien an die Wand gemalt, wäre ich nur der „Versicherungsonkel“ gewesen, der seine Produkte verkaufen möchte. Was hätte ich tun sollen? Noch mehr auf die Risiken hinweisen, oder nach sachlicher Aufklärung den Kunden sein Glück versuchen lassen, auch wenn er aus meiner Sicht sehenden Auges in sein Unglück läuft???

Wie seht Ihr das? Ich würde mich über Meinungen freuen."

Hier lesen wir leider, dass einfach manche Interessenten und Kunden einfach Ihre Erfahrungen machen müssen und das Motto „Geiz ist geil“ sich oft rächt. Wir bieten schon lange keine Hausratversicherung mehr an, wo das Thema grobe Fahrlässigkeit nicht zu 100 % abdeckt ist.

Wir bekommen immer wieder Neukunden, wo in Ihrer Hausratversicherung dieser Punkt nicht mit dabei ist. Unsere Gegenangebote sind von den Versicherungsbedingungen absolut Top, ab und an vom Preis aber etwas darüber. Mandanten und Personen, die es verstehen, dass Sie bei uns im Leistungsfall eine viel bessere Absicherung haben, verstehen diesen Punkt absolut. Aber immer wieder gibt es Personen, die es besser wissen.

Und dann gibt es noch das Klientel, das Online abschließt und in erster Linie auf den Preis schaut. Mitleid können wir hier nicht haben. Wir als Versicherungsmakler haben dieselben Tarife & Konditionen, stehen für unsere Beratung aber in der Haftung.

Von dieser Seite aus ist schon gewährleistet, dass wir ausschließlich leistungsstarke Tarife anbieten. Zudem kommt es immer wieder vor, dass wir Tarife teils günstiger anbieten können als Internetversicherer, weil wir hier Zugriff zu den Sondertarifen der Gesellschaften haben.

In diesem Sinne – Vertrauen Sie einem vernünftigen Versicherungsmakler! Entweder uns natürlich ;-) – oder ab er auch den vielen tollen ehrbaren Kollegen in Deutschland. Geiz ist Geil rechnet sich spätestens im Schadensfall nicht mehr!

Stefan & Tobias Bierl und Johann Schambeck
Finanzberatung Bierl

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