Unfallversicherung - Kleingedrucktes beachten!
| Versicherungen
Es ist für uns immer sehr interessant, wenn wir von einem neuen Interessenten seine bisherigen Versicherungsunterlagen bekommen. So schlummern hier sehr oft ältere (und auch neuere) Versicherungen, die zwar von Namen her vernünftig klingen, aber das war es dann auch. Das Fiasko steht bei der Unfallversicherung oft im Kleingedruckten.
So auch in einem Fall einer Interessentin, welche vor einer Woche über eine Empfehlung (das ist der nachhaltigste Weg für ein gesundes Wachstum unseres Unternehmens) zu uns kam. Sie hat bisher sämtliche Versicherungen bei der AXA, macht viel Sport und deshalb ist eine Unfallversicherung für Sie sehr wichtig. Absolut treffend erkannt, auch hier halten wir so eine Absicherung für sehr wichtig. Aber sehen wir uns die Bedingungen etwas genauer an, um zu sehen, dass eine Unfallabsicherung nicht gleich eine Unfallabsicherung ist.
Zudem passierte hier beim Abschluss ein grober Fehler. Es handelte sich um eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Da ist es oft sinnvoller, das Geld unter das Kopfkissen zu stecken, da kommt dann gerne mehr raus. Es klingt auf dem Papier sehr gut, aber nimmt man so einen Vertrag auseinander, überwiegen die Nachteile ganz klar die Vorteile. Aber dies soll jetzt nicht das Thema sein.
Schauen wir uns aber mal Graphisch das Kleingedruckte des Unfallversicherungsvertrages an:
1.Geistes- und Bewusstseinsstörungen
Ein interessanter Punkt. Versicherungsschutz besteht nicht für Unfälle, wo vorher eine Geistes- bzw. Bewusstseinsstörung voranging!
Bsp: Sie fahren mit dem Auto und erleiden einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Sie verlieren die Kontrolle über das Fahrzeug und fahren gegen einen Baum. Dadurch haben Sie bleibende Unfallschäden. Dies wäre bei dieser Unfallversicherung nicht versichert, da Sie vorher nicht mehr „Herr Ihrer Sinne“ waren. War das Ihnen bewusst? Sehr gute Anbieter leisten auch ohne die in Punkt 5.1.1. aufgeführten Ausschlüsse.
2.Infektionen
Interessant-vor allem bei uns in der Gegend. Zeckenbisse und andere Insektenstiche sind ausgeschlossen. Aber hat nicht jeder von uns schon mal gehört, dass sich aus einem Zeckenbiss eine schlimme Krankheit/Verletzung (Fachbegriff Boreliose) entwickelt hat? Gehen wir bei schönem Sommerwetter nicht alle gerne mal vor die Tür? Aber auch durch eine kleine Verletzung können Krankheitserreger in unseren Körper gelangen und sich dann sehr schlimm entzünden? Ist dies bei Ihnen abgesichert? In diesem Fall war es nicht abgesichert. Bei guten Unfallversicherungen sind die Folgen selbstverständlich versichert
3.Vergiftungen infolge Einnahme durch den Schlund.
Kann doch vorkommen – etwas falsches in den Rachen bekommen. Hier nicht mitversichert, bei anderen Anbietern, wir zitieren „Mitversichert ist die Einatmung oder Einnahme schädlicher Stoffe einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen" schon.
4.Bauch und Unterleibsbrüche
Gedacht, das sei Mitversichert? Ja, bei sehr guten Tarifen. Hier nicht:-(
5.Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Erbrechen
Bei Unfällen mit Vorerkrankungen gilt die Faustregel: „Je geringer der Kraftaufwand war, desto größer ist meist der Mitwirkungsanteil der Vorschädigung anzusetzen.“ Viele Wettbewerber mindern die Invaliditätsleistung, wenn eine bestehende Erkrankung ab 25 Prozent für die Unfallfolgen verantwortlich war. Das Problem: Oft werden Vorerkrankungen erst im Zuge von Unfällen festgestellt.
Sehr gute Unfallversicherungen verzichten darauf. Auch wenn Sie bei Vertragsabschluss noch keine Erkrankungen hatten, so können diese doch im Laufe des Lebens auftauchen und ggf. den Unfall beeinträchtigen.
Wenn wir möchten, können wir jetzt noch auf viele weitere Punkte ansprechen, wie z.B. die Gliedertaxe (Prozentuale Einstufung einzelner Körperteile). Aber wie denken, Sie haben einen ersten Eindruck darüber
Sie können einen ersten Überblick mit unserem Vergleichsrechner zur Unfallversicherung gewinnen. Auch hier wird schon sehr stark auf die Details geachtet.
So, das war jetzt eine kleine Zusammenfassung. Machen Sie sich Gedanken über das Kleingedruckte. Sie kaufen mit einer Unfallversicherung nur Bedingungen, mehr nicht! Diese müssen im Leistungsfall passen! Oder gehen Sie zu einem vernünftigen Versicherungsmakler, er übernimmt das gerne für Sie. Ja, das können auch wir sein:-).
Trotzdem senden wir Ihnen Unfallfreie Grüße
Stefan & Tobias Bierl