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Ihre Gesetzliche Krankenversicherung hat den Beitrag erhöht? Es gibt interessante Alternativen!

| Versicherungen

Ab Januar 2015 hat der gesetzlich festgelegte Beitrag für die Krankenkassen ein Ende gefunden – jede gesetzliche Krankenversicherung kann nun wieder in Eigenregie ihren Beitrag selbstständig festlegen. Auch Sie als Versicherte haben in den letzten Tagen sicherlich Post bekommen von Ihrer Krankenversicherung.

Der einheitliche Beitrag lag bis zum 01.01.2015 bei 15,5 %, dieser wird nun vom Gesetzgeber auf 14,6 % gesenkt, zugleich darf aber jede gesetzliche Krankenversicherung einen Kassenindividuellen Zusatzbeitrag verlangen, der direkt vom Gehaltskonto beim Arbeitgeber abgezogen wird (Ausnahme bei Selbstständigen). Dieser zusätzliche Beitrag macht sich für die meisten Angestellten nicht wirklich bemerkbar, denn 10 oder 15 Euro mehr oder weniger am Lohnzettel werden oft nicht bemerkt. Trotzdem summiert sich diese geringe Summe über das Jahr oft auf Hunderte von Euro, daher sollte die bisherige Krankenkasse auch auf den Beitragssatz überprüft werden.

Wir favorisieren neben der leistungsstarken Techniker Krankenkasse (mit 15,4 % unter dem Schnitt)  für das Jahr 2015 u.a. eine Krankenkasse, welche einen Beitragssatz von 15,1 % erhebt und somit weit unter dem Durchschnitt liegt.

Sehen wir uns fünf bekannte Krankenkassen an mit Ihren Beiträgen:

  • AOK Bayern 15,5 % 
  • Barmer 15,5 % 
  • DAK 15,5 % 
  • Siemens BKK 15,5 % 
  • Vaillant BKK 15,5 %

Schauen Sie folgende Tabelle an, um zu sehen, wie viel Sie sparen können:

Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro monatlich und einem Krankenkassenbeitrag von 15,5 % würden Sie bei einen Wechsel 144 Euro jährlich sparen.

Der Beitrag ist das eine, das andere sind die Leistungen:

  • So werden Auslandsimpfungen ohne Probleme übernommen oder 
  • Osteopathie bis 300 Euro jährlich bezuschusst. 
  • Als gesetzliche Krankenversicherung kann die Salus BKK die Kosten für Akupunkturbehandlungen bei chronischen Lendenwirbelsäulenschmerzen und chronischen Kniegelenksschmerzen übernehmen.

Ein weiterer ausschlaggebender Grund ist aber das sehr einfache, aber effektive Bonusprogramm:

Sie bekommen jährlich 150 Euro auf Ihr Konto überwiesen, wenn Sie eine Bestätigung einer Privaten Vorsorge nachweisen:

Eine dieser Versicherungen werden Sie sicherlich besitzen (idealerweise über uns ;-), so hat sich oftmals eine Unfall oder Zahnzusatzversicherung schon abgezahlt.

Was müssen Sie dafür tun? Auch dies ist sehr einfach:

Aus diesem Grunde finden wir das Bonusprogramm auch so gut, da diese Punkte wirklich sehr einfach sind. Der Zahnarztbesuch folgt im Normalfall ja jährlich, der Nachweis der Impfungen stellt auch kein Problem dar.

 

Kündigung der alten gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Kündigung & der Wechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung verläuft schnörkellos. Wer seit mindestens 18 Monate Mitglied in seiner gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist, kann i.d.R. mit einer Kündigungsfrist von zwei Monate zum Monatsende zu einer anderen Krankenkasse wechseln (. Bestimmte Sonderregeln können den Wechsel im Einzelfall schon früher ermöglichen oder ggf. auch verhindern.

Hier finden Sie eine Vorlage zu Ihrer Kündigung (diese versenden auch gerne wir für Sie)

Der richtige Weg zu Ihrer Kündigung

  • Die Kündigung sollte schriftlich per Postweg, Einschreiben oder Fax erfolgen (erledigen wir gerne für Sie) 
  • Im Kündigungsschreiben den gewünschten Kündigungszeitpunkt angeben ("zum nächstmöglichen Zeitpunkt) und Bestätigung der Kündigung anfordern  
  • Kündigungsbestätigung muss spätestens nach 14 Tagen von der Krankenkasse an den Versicherten gesendet werden

Wir helfen Ihnen aber gerne dabei – es ist wirklich sehr einfach!

Mit schwungvollen Grüßen auch im Jahr 2015

Stefan & Tobias Bierl
Finanzberatung Bierl

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