Unsere Einschätzung: Wegen des neuen Altersvorsorgedepots musst du aktuell nichts ändern. Einen bestehenden Riester-Vertrag solltest du nicht vorschnell kündigen oder seine Beiträge allein wegen der Reform aussetzen. Wenn du neu einsteigen möchtest, musst du auch nicht am ersten Tag das erste verfügbare Produkt abschließen. Wir schauen uns die Angebote an, sobald sie vorliegen, und vergleichen sie mit den Alternativen.

Wichtig: Das Abwarten beim neuen geförderten Produkt bedeutet nicht, dass du deine gesamte Altersvorsorge auf Eis legen musst. Wenn du schon jetzt Geld für später anlegen möchtest, können wir unabhängig vom Altersvorsorgedepot prüfen, was zu deinem Ziel und deiner Situation passt.

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Wir verfolgen, welche Produkte auf den Markt kommen und wie sich die Reform in der Praxis auswirkt. In unserem Newsletter halten wir dich über wichtige Entwicklungen und unsere Einschätzung auf dem Laufenden.

1. Alter Riester und neues Altersvorsorgedepot im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die Grundzüge. Sie sagt noch nicht, ob ein späterer Wechsel für einen bestehenden Vertrag sinnvoll ist.

 Bestehender Riester-VertragNeues Altersvorsorgedepot
Mindestbeitrag für die Zulagenförderung60 € Eigenbeitrag pro Jahr120 € Eigenbeitrag pro Jahr (10 € monatlich)
Eigenbeitrag für die FörderungFür die vollen Zulagen grundsätzlich 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 € Eigenbeitrag jährlichKein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag. Die Zulagen steigen mit dem Eigenbeitrag; berücksichtigt werden dafür bis zu 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr
GrundzulageBis zu 175 € jährlich bei vollem Zulagenanspruch

50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 % auf weitere 1.440 €. 

Maximal 540 € jährlich

Kinderzulage185 € für vor 2008 geborene Kinder; 300 € für ab 2008 geborene Kinder – jeweils bei vollem Zulagenanspruch.

1 € Kinderzulage je 1 € Eigenbeitrag, maximal 300 € pro Kind und Jahr. 

Die volle Kinderzulage gibt es ab 300 € Eigenbeitrag jährlich (25 € monatlich).

BerufseinsteigerbonusEinmalig 200 € bei Erfüllung der VoraussetzungenEinmalig 200 € bei Erfüllung der Voraussetzungen
SonderausgabenabzugEigenbeitrag und Zulageanspruch bis insgesamt 2.100 €Bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch; ohne Kinder beispielsweise bis zu 2.340 €. Das Finanzamt prüft, ob sich über die Zulage hinaus ein Steuervorteil ergibt.

Ein Vorteil des neuen Systems ist die Möglichkeit, ohne verpflichtende Beitragsgarantie stärker am Kapitalmarkt anzulegen. Das eröffnet Renditechancen, bedeutet aber auch Kursschwankungen und mögliche Verluste. Ob ein neues Produkt besser zu dir passt als dein bisheriger Vertrag, hängt unter anderem von dessen Garantien, den Kosten und deiner verbleibenden Anlagedauer ab.


2. Warum das Altersvorsorgedepot interessant sein kann

Bei bisherigen Riester-Produkten musste zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe aus eingezahlten Beiträgen und Zulagen garantiert sein. Eine solche Garantie kann die Möglichkeiten für eine langfristige Anlage am Aktienmarkt einschränken. Hinzu kommen bei manchen Verträgen Kosten, die die Rendite belasten.

Das neue Altersvorsorgedepot braucht keine Beitragsgarantie. Dadurch kann das Geld stärker in Fonds und ETFs investiert werden. Für Menschen mit einem langen Anlagehorizont kann das sehr interessant sein: Eine breit gestreute Anlage bietet langfristig Renditechancen, schwankt aber im Wert. Eine bestimmte Rendite ist auch über viele Jahre nicht garantiert.

Unsere Einschätzung: Wir finden es gut, dass künftig eine geförderte Altersvorsorge ohne verpflichtende Beitragsgarantie möglich ist. Entscheidend wird sein, was die Anbieter daraus machen. Eine attraktive Förderung hilft wenig, wenn hohe Kosten oder eine unpassende Anlageauswahl den Vorteil aufzehren.

Förderung allein macht noch kein gutes Produkt

Für einen späteren Vergleich werden wir insbesondere auf diese Punkte achten:

  • Welche Fonds und ETFs kannst du tatsächlich auswählen?
  • Wie hoch sind sämtliche Produkt- und Anlagekosten?
  • Wie einfach und teuer ist ein späterer Anbieterwechsel?
  • Welche Möglichkeiten gibt es bei der Auszahlung?
  • Passt das Produkt zu deinem Anlagehorizont und deinem Sicherheitsbedürfnis?

Bei einem bestehenden Riester-Vertrag kommt hinzu, welche Vorteile oder Garantien du durch einen Wechsel aufgeben würdest.


3. So funktionieren die neuen Produkte

Die Reform schafft verschiedene Wege für die geförderte private Altersvorsorge. Du musst dich künftig nicht zwingend zwischen einem bisherigen Riester-Vertrag und einem ungeförderten ETF-Depot entscheiden.

Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie

In einem zertifizierten Altersvorsorgedepot kann das Geld beispielsweise in Fonds und ETFs angelegt werden. Eine Beitragsgarantie ist dafür nicht vorgeschrieben. Wie groß deine Auswahl bei den Anlagen ist und welche Kosten entstehen, hängt vom jeweiligen Produkt ab.

Daneben ist ein Standarddepot vorgesehen. Für dieses Produkt gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung; seine Effektivkosten dürfen 1,0 % nicht überschreiten. Das bedeutet nicht, dass jedes Altersvorsorgedepot 1,0 % kostet oder dass 1,0 % in jedem Fall günstig wäre.

Tipp

Unsere Einschätzung: Wir sehen in der Kapitalmarktanlage eine große Chance

Wir halten breit gestreute, kostengünstige ETFs für einen starken Baustein der langfristigen Altersvorsorge. Gerade junge Menschen haben oft viele Jahre Zeit, um Geld anzulegen und zwischenzeitliche Kursschwankungen auszuhalten. Deshalb finden wir es gut, dass ein gefördertes Altersvorsorgedepot künftig ohne verpflichtende Beitragsgarantie möglich ist.

Wir glauben an die langfristigen Chancen des Kapitalmarkts. Ob ein konkretes Altersvorsorgedepot diese Chancen gut nutzt, hängt aber von der Anlageauswahl und den gesamten Kosten ab. Genau das werden wir prüfen, sobald die ersten Produkte vorliegen.

Produkte mit Garantie

Wer mehr Sicherheit zum Beginn der Auszahlungsphase möchte, kann auch künftig ein gefördertes Garantieprodukt wählen. Dabei sind Garantien von 80 % oder 100 % der eingezahlten Beträge möglich. Eine Garantie kann beruhigend sein, beeinflusst aber auch erheblich, wie das Geld angelegt werden kann und welche Renditechancen bestehen.

Welche Variante sinnvoll ist, lässt sich nicht allein an der Frage „Garantie oder keine Garantie?“ entscheiden. Kosten, Anlage, Laufzeit und Auszahlung gehören ebenfalls zum Vergleich.

Was bedeutet die Zertifizierung?

Ein Vertrag muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, damit er als geförderter Altersvorsorgevertrag angeboten werden kann. Die Zertifizierung sagt jedoch nicht, dass das Produkt für jede Person geeignet ist oder im Vergleich zu anderen Angeboten besonders günstig abschneidet.

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4. Förderung und Steuern

Die neue Grundzulage richtet sich nach deinen eigenen Einzahlungen im jeweiligen Jahr. Die bisherige Berechnung eines einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags für die volle Zulage entfällt im neuen Fördersystem.

Grundzulage

Für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage je eingezahltem Euro. Für weitere Einzahlungen bis zu einem Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 € pro Jahr kommen 25 Cent je Euro hinzu.

Damit sind maximal 540 € Grundzulage pro Jahr möglich. Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein eigener Beitrag von mindestens 120 € jährlich und die entsprechende Förderberechtigung.

Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus

Für jedes zulageberechtigte Kind kann ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage erhalten. Sie beträgt einen Euro je Euro Eigenbeitrag, höchstens jedoch 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage wird damit bei einem Eigenbeitrag von 300 € jährlich erreicht.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € erhalten.

Wie viel Förderung dir tatsächlich zusteht, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Gerade bei Familien kann sie einen erheblichen Teil der Einzahlungen ausmachen. Daraus allein lässt sich aber noch nicht ableiten, ob ein bestimmtes Produkt sinnvoll ist.

Steuerliche Behandlung

Deine Eigenbeiträge und der Zulageanspruch können im Rahmen der gesetzlichen Grenzen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt. Die Zulagen und ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil werden dabei nicht einfach vollständig addiert.

Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert. Die Leistungen werden grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase besteuert. Wie sich das für dich auswirkt, hängt auch von deiner späteren steuerlichen Situation ab.

Tipp

Sind Einzahlungen über 1.800 € sinnvoll?

1.800 € jährlich sind die Grenze für den Eigenbeitrag, auf den sich die neuen Zulagen beziehen. Insgesamt können bis zu 6.840 € pro Jahr in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.

Auch höhere Einzahlungen bleiben während der Ansparphase innerhalb des Vertrags von der laufenden Besteuerung der Erträge ausgenommen. Ob das gegenüber einer anderen Geldanlage vorteilhaft ist, muss aber im Einzelfall verglichen werden. Dazu gehören die Produktkosten, die eingeschränkte Verfügbarkeit des Geldes und die Besteuerung bei der späteren Auszahlung.


5. Altersvorsorgedepotrechner

Mit unserem Rechner kannst du verschiedene Annahmen zu Einzahlungen, Förderung und Wertentwicklung durchspielen. So bekommst du ein Gefühl dafür, welche Rolle Sparrate, Anlagedauer und staatliche Zulagen spielen könnten.

Bitte beachte: Der Rechner zeigt eine Modellrechnung, kein verfügbares Produkt und keine zugesagte Rendite. Er arbeitet unter anderem mit einer angenommenen Wertentwicklung, pauschalen Kosten und vereinfachten steuerlichen Annahmen. Die tatsächlichen Kosten und Ergebnisse eines künftigen Vertrags können davon erheblich abweichen.

Die angezeigte monatliche Auszahlung entsteht rechnerisch aus dem geschätzten Vermögen und der gewählten Auszahlungsdauer. Sie ist keine garantierte lebenslange Rente.

Den höchsten Förderbetrag bekommst Du bei 150 € monatlich. Der maximale monatliche Einzahlbetrag beträgt 570 €.
€
Der maximale monatliche Einzahlbetrag ist 570 €.
Den höchsten Förderbetrag bekommst Du bei 150 €.
€
%
Kinder
Für die Kinderzulage wird vereinfacht angenommen, dass sie gezahlt wird, solange das Kind noch keine 25 Jahre alt ist.
Standardannahme: 18 Jahre Auszahlungsdauer (z. B. von 67 bis 85).
Brutto-Vermögen0 €
Einzahlung
0 €
Staatl. Förderung
0 €
Ertrag
0 €
SteuerersparnisDie Steuerersparnis wird vereinfacht als Günstigerprüfung berechnet. Dafür schätzen wir aus Deinem Bruttojahreseinkommen einen Grenzsteuersatz. Die tatsächliche Steuererstattung kann abweichen.
0 €
Steuern bei AuszahlungDie Steuer bei Auszahlung wird vereinfacht auf Basis Deines aktuellen geschätzten Grenzsteuersatzes abzüglich 5 Prozentpunkten berechnet. Diese Näherung dient nur der Orientierung und kann von Deiner tatsächlichen Besteuerung im Ruhestand abweichen.
0 €
EndvermögenBeim Endvermögen des Altersvorsorgedepots ist in der Ansparphase die Steuerersparnis und in der Auszahlungsphase eine vereinfachte Näherung zur späteren Besteuerung berücksichtigt.
0 €
Nach vereinfachter Besteuerung in der Auszahlungsphase.
Voraussichtliche monatliche Rente
0 €
Vereinfachte Berechnung auf Basis Deiner gewählten Auszahlungsdauer.
Vermögensentwicklung bis 67
EinzahlungenFörderungGesamtvermögen
Bei Renteneintritt mit 67 Jahren beträgt Dein Endvermögen im Altersvorsorgedepot 0 €.
Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung. Die Berechnung erfolgt auf Basis vereinfachter Annahmen zur Förderung, Steuerersparnis, Besteuerung in der Auszahlungsphase sowie zur Wertentwicklung. Die Ansparphase wird ab 2027 modelliert. Einzahlungen, Förderung und Verzinsung werden vereinfacht auf Jahresbasis zum Jahresende berechnet. In den Berechnungen wird pauschal mit 1,0 % Effektivkosten pro Jahr gerechnet. Die Steuerersparnis und die Besteuerung bei Auszahlung werden näherungsweise aus dem Bruttojahreseinkommen abgeleitet und dienen nur als grobe Orientierung. Die monatliche Zusatzrente wird vereinfacht aus dem Netto-Endvermögen und der gewählten Auszahlungsdauer berechnet. Individuelle steuerliche, rechtliche und produktbezogene Auswirkungen können abweichen.

6. Was tun mit einem bestehenden Riester-Vertrag?

Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, musst du wegen der Reform nicht sofort entscheiden. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz: Du kannst sie grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weiterführen.

Unser Rat im September 2026: Kündige deinen Vertrag nicht vorschnell und setze die Beiträge nicht allein wegen des Altersvorsorgedepots aus. Wenn du die Beiträge reduzierst oder aussetzt, kann sich das bereits auf deine bisherige Riester-Förderung auswirken. Eine Kündigung mit Auszahlung kann außerdem dazu führen, dass Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Sobald konkrete neue Angebote vorliegen, können wir verschiedene Wege vergleichen:

Den bisherigen Vertrag weiterführen

Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn dein Vertrag gute Garantien enthält, nur noch eine überschaubare Laufzeit hat oder die bisherige Förderung gut zu deiner Situation passt. Auch die bereits angefallenen und die künftigen Kosten spielen eine Rolle.

Im bisherigen Vertrag zur neuen Förderung wechseln

Es ist grundsätzlich möglich, bei einem bestehenden Riester-Vertrag zur neuen Fördersystematik zu wechseln und die übrigen Vertragsbedingungen beizubehalten. Dafür muss das angesparte Guthaben nicht zwingend in einen neuen Vertrag übertragen werden. Ob dieser Schritt für dich vorteilhaft ist, muss individuell geprüft werden.

Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen

Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich möglich, ohne allein durch die geregelte Übertragung die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen. Außerdem solltest du prüfen, welche bisherigen Garantien oder Vertragsvorteile du aufgibst.

Beiträge später anpassen oder den Vertrag beitragsfrei stellen

Auch das kann im Einzelfall eine Option sein. Es ist aber keine pauschale Empfehlung für heute. Zuerst sollte klar sein, wie sich die Änderung auf deine aktuelle Förderung auswirkt und welche konkrete Alternative dir zur Verfügung steht.

Der entscheidende Punkt: Ein höherer Zulagensatz im neuen System bedeutet nicht automatisch, dass dein vorhandener Vertrag schlechter ist. Wir müssen den gesamten Vertrag und ein tatsächlich verfügbares neues Angebot vergleichen.


7. FAQs - die wichtigsten Fragen zum neuen Altersvorsorgedepot

Ein Altersvorsorgedepot ist ein neuer, staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag. Darin kann Geld ohne verpflichtende Beitragsgarantie am Kapitalmarkt angelegt werden, etwa in geeigneten Fonds und ETFs. Das angesparte Geld ist für die Altersvorsorge bestimmt und nicht so frei verfügbar wie in einem gewöhnlichen Depot.

So wird die Reform häufig genannt. Wie beim bisherigen Riester-System gibt es staatliche Förderung und steuerliche Regeln für die private Altersvorsorge. Neu sind unter anderem die beitragsabhängigen Zulagen und die Möglichkeit eines geförderten Depots ohne Beitragsgarantie. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden.

Anbieter können neue Produkte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Welche konkreten Produkte zu welchem Zeitpunkt verfügbar sein werden, hängt von den Anbietern ab.

Nein. Die neue Zulage richtet sich nach den Eigenbeiträgen im jeweiligen Förderjahr. Du musst deshalb nicht allein aus Sorge um die Förderung das erste Angebot am 1. Januar abschließen. Für eine spätere Entscheidung sind die Vertragsbedingungen und Fristen des gewählten Produkts maßgeblich.

Das neue System ermöglicht Kapitalmarktanlagen, darunter geeignete Fonds und ETFs. Welche Anlagen du bei einem bestimmten Anbieter auswählen kannst, steht erst mit dessen konkretem Produkt fest.

Ein normales Depot bietet dir grundsätzlich mehr Freiheit bei Anlage und Entnahme. Das Altersvorsorgedepot ist an Vorgaben für die geförderte Altersvorsorge gebunden und kann dafür Zulagen und steuerliche Vorteile bieten. Ob diese Vorteile die Kosten und die geringere Flexibilität aufwiegen, hängt vom konkreten Produkt und deiner Situation ab.

Für die ersten 360 € Eigenbeitrag jährlich beträgt sie 50 Cent je Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 € sind es 25 Cent je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 € pro Jahr.

Für jedes zulageberechtigte Kind kann ein Elternteil zusätzlich bis zu 300 € jährlich erhalten. Die Zulage entspricht einem Euro je Euro Eigenbeitrag und erreicht bei 300 € jährlichem Eigenbeitrag ihren Höchstbetrag.

Zum förderberechtigten Personenkreis gehören unter anderem viele Arbeitnehmer, Beamte und rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Mit der Reform werden auch bestimmte weitere Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen einbezogen. Nicht jede selbstständige Person ist automatisch förderberechtigt; die jeweiligen Voraussetzungen müssen geprüft werden.

Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr erforderlich. Das entspricht rechnerisch 10 € monatlich.

Die jährliche Einzahlung in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 € begrenzt. Für die Berechnung der Grund- und Kinderzulagen werden Eigenbeiträge bis zu 1.800 € pro Jahr berücksichtigt.

Das ist möglich, aber nicht automatisch der Fall. Das Finanzamt prüft, ob dir durch den Sonderausgabenabzug ein Vorteil zusteht, der über den Zulageanspruch hinausgeht. Wie hoch ein zusätzlicher Vorteil ausfällt, hängt von deiner steuerlichen Situation ab.

Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des geförderten Vertrags werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert. Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung später bei der Auszahlung.

Die zusätzliche Kinderzulage kann es für Familien interessant machen. Trotzdem sollten Förderung, Kosten, Anlage und spätere Auszahlung gemeinsam betrachtet werden. Ob ein neues Produkt besser ist als ein bereits bestehender Riester-Vertrag, lässt sich nicht allein aus der Höhe der Kinderzulage ableiten.

Das kann der Fall sein. Die Reform erweitert den Kreis der Förderberechtigten auf bestimmte Selbstständige. Ob du die Voraussetzungen erfüllst und ob ein Altersvorsorgedepot zu deiner übrigen Vorsorge passt, muss individuell geprüft werden.

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Das neue Depot bietet andere Anlage- und Fördermöglichkeiten. Dein bisheriger Vertrag kann dafür Garantien oder andere Vorteile enthalten. Einen sinnvollen Vergleich können wir vornehmen, wenn die Kosten und Bedingungen konkreter neuer Angebote bekannt sind.

Nein, nicht allein wegen der Reform. Eine Kündigung mit Auszahlung kann die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen auslösen. Auch die laufenden Beiträge solltest du nicht ohne Prüfung verändern, weil das deine bisherige Förderung beeinflussen kann.

Ein geregelter Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich möglich, ohne dass allein wegen der Übertragung die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Kosten können dabei trotzdem entstehen. Prüfe außerdem, welche Garantien und Vertragsbedingungen du beim Wechsel aufgibst.

Grundsätzlich kannst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem befristeten Auszahlungsplan wählen. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen; danach ist das dafür vorgesehene Vermögen aufgebraucht. Zu Beginn der Auszahlungsphase ist außerdem eine einmalige Entnahme von bis zu 30 % des Kapitals möglich.

Die Auszahlungsphase kann grundsätzlich zwischen dem vollendeten 65. und 70. Lebensjahr beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein früherer Beginn möglich, etwa wenn bereits eine entsprechende gesetzliche Altersrente oder Beamtenversorgung gezahlt wird.

Das Altersvorsorgedepot ist für die Altersvorsorge vorgesehen. Eine freie vorzeitige Entnahme wie aus einem normalen Depot gibt es nicht. Sie kann förderschädlich sein und zur Rückzahlung der Förderung führen. Für bestimmte gesetzlich vorgesehene Zwecke, etwa selbst genutztes Wohneigentum, können Sonderregeln gelten; ob ein Vertrag eine entsprechende Entnahmemöglichkeit bietet, solltest du bei der Produktauswahl prüfen.

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✅ Einschätzungen, Chancen und Risiken verständlich eingeordnet
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8. Unser Fazit: Erst die Produkte vergleichen, dann entscheiden

Wir sehen im Altersvorsorgedepot eine interessante Weiterentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge. Die Möglichkeit, ohne verpflichtende Beitragsgarantie in Fonds und ETFs zu investieren, kann gerade bei langer Anlagedauer attraktiv sein. Die Förderung ist ebenfalls ein wichtiger Baustein.

Eine konkrete Produktempfehlung geben wir derzeit noch nicht. Dafür fehlen die tatsächlichen Angebote mit ihren Kosten, Anlagen und Vertragsbedingungen. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte ihn wegen der Reform weder vorschnell kündigen noch die Beiträge ungeprüft aussetzen. Wer neu starten möchte, muss nicht das erste Produkt wählen, das 2027 auf den Markt kommt.

Wenn du unabhängig davon schon heute für später vorsorgen möchtest, können wir uns deine Möglichkeiten jetzt ansehen. Für den langfristigen Vermögensaufbau kommt beispielsweise unsere wissenschaftliche Bierl Invest-Strategie infrage. Ob ein Depot, ein Versicherungsmantel oder eine andere Lösung zu dir passt, hängt von deinen Zielen und deiner Situation ab.

Wir aktualisieren diese Seite, sobald konkrete Altersvorsorgedepots vergleichbar sind. Wenn du Fragen zu deinem bestehenden Vertrag hast, ist unsere Investment-Abteilung gerne für dich da.