1. Verbesserte Umorganisationsklausel bei der Hannoverschen

Dass das Thema Umorganisation bzw. generell die Absicherung für Selbstständige durchaus eine Relevanz hat, sieht man an einigen Fragen in den E-Mails von vor wenigen Wochen.

Ein kleiner Auszug:

“1. Steht bei Gothaer, HDI und Hannoversche explizit in den Bedingungen, dass die AU-Klausel auch für Selbständige/Freelancer funktioniert (ärztliches Attest statt gelber Schein)?

2. Wie sind die Umorganisationsklauseln bei den drei Gesellschaften konkret für Selbstständige formuliert? Wird darauf verzichtet?”

oder

“Leistungsumfang Berufsunfähigkeitsversicherung

  1. Gilt die "Umorganisation" nur für Selbstständige? Würde mich die Versicherung bspw. unterstützen, falls ich einen Rollstuhl benötigen würde?

vor Kurzem gab es ebenso folgende Frage:

“Geplante Selbstständigkeit

Ich plane perspektivisch, nebenberuflich bzw. langfristig selbstständig im Bereich Beratung tätig zu werden.

Hat dies Auswirkungen auf meinen aktuellen Vertrag oder die spätere Leistungsprüfung (z. B. Thema Umorganisation)?

Und bleibt mein aktueller Berufsschutz in der jetzigen Form bestehen?”

Man trifft also etwas den Nagel auf den Kopf und wir lesen solche Zeilen natürlich sehr gerne - Mehr Gründer und Selbstständige braucht das Land.

Neue Regelung bei der Hannoverschen für Selbstständige:

Für Selbstständige ist der Weg zur BU-Rente leider oft ein bisschen steiniger. Es reicht nämlich nicht aus, „nur“ deine Berufsunfähigkeit medizinisch nachzuweisen. Du musst zusätzlich belegen, dass eine Umorganisation deines Betriebs nicht zumutbar oder schlichtweg unmöglich ist.

Das sind nun die neuen Voraussetzungen bei der Hannoverschen:

  • Kein akademischer Abschluss erforderlich
  • Die tägliche Arbeitszeit besteht zu mindestens 90 % aus kaufmännischen, planerischen, leitenden oder organisatorischen Tätigkeiten, oder:
  • Im Betrieb sind zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeit Mitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter anteilig) beschäftigt

Damit orientieren sich die Bedingungen endlich an deiner echten Arbeitsrealität – egal, ob Du ein IT-Haus rockst, ein Ingenieurbüro führst, eine Agentur leitest oder als Handwerksmeister die Fäden ziehst.

In folgender Gegenüberstellung siehst Du die Verbesserungen im Detail:

Die Anpassungen betreffen die Definitionen zur Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen in § 5 der SBU24.
Bedingungen ab 16.03.2026Bedingungen bis 15.03.2026
Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn die versicherte Person in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt (zum Beispiel als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- oder Patentanwalt, Notar, Informatiker, Architekt oder Ingenieur) oder die versicherte Person in ihrem Betrieb zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt) beschäftigt hat.Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn die versicherte Person eine akademische Ausbildung abgeschlossen hat und in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische und/oder organisatorische Tätigkeiten ausübt oder die versicherte Person in ihrem Betrieb in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt hat.
Kein akademischer Abschluss erforderlichAkademischer Abschluss erforderlich
Tägliche Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische TätigkeitenTägliche Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische und/oder organisatorische Tätigkeiten
Zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt) beschäftigtIn den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt

Durchaus schon eine Verbesserung. Wir sind gespannt, wo der Markt hingeht, denn mittlerweile gibt es mit der Condor BU-Versicherung ja einen Anbieter, der komplett auf die Umorganisation für Selbstständige verzichtet. 

Die Hannoversche ist & wird nun für Selbstständige so etwas wie ein kleiner Champion. Zu nennen ist hierbei die Umorganisationshilfe, welche bis zu 20 Monatsrenten (insgesamt maximal 30.000 Euro) beträgt. Das dürften nur sehr wenige auf dem Schirm haben. Damit alles aber auch etwas bezahlbar bleibt, findet man die Hannoversche selten als einer der günstigsten Versicherer am Markt. Wir finden den Ansatz aber gut, nicht umsonst ist der Versicherer aus Hannover einer der finanzstärksten Versicherer im BU-Bereich.

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2. Leichte Verbesserungen bei der Gesundheitsprüfung

Mit den leichten Verbesserungen bei den Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht die Hannoversche ein bisschen den Weg wie die Allianz oder der Volkswohl Bund. Es werden nicht mehr alle Krankheitsbilder pauschal fünf Jahre nachgefragt, sondern bei einigen Erkrankungen wird nun statt fünf Jahren nur noch drei Jahre nachgefragt. 

Bisher wurden alle Krankheitsbilder fünf Jahre zurückgefragt – von Psyche, Rücken, aber auch Haut und Ohren. Nun gibt es eine bessere Unterteilung

Insbesondere Erkrankungen der Sinnesorgane werden nur noch 3 Jahre rückgefragt:

Haut, Allergien, Augen, Ohren, aber auch Erkrankungen des Stoffwechsels, Niere und Co., werden jetzt kürzer abgefragt.

Wir finden dies absolut nachvollziehbar, denn wenn in den letzten drei Jahren keine Behandlungen wegen der Sinnesorgane stattfanden und es auch keine Beschwerden gibt (bei der Hannoverschen gibt es ja auch eine Abfrage nach Beschwerden von drei Monaten), so ist es extrem unwahrscheinlich, dass es gesundheitliche Probleme geben dürfte. Das Risiko, dass das Versichertenkollektiv aufgeweicht wird, entsteht in unseren Augen mit dieser kundenfreundlichen Verbesserung nicht. 

  • Wir finden diese Verbesserung also gut. Daumen nach oben. Erleichtert die Sache für manche Interessenten einen Tick.
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3. Fazit zu diesem kleinen und eigentlich nicht beachteten Updates der Hannoverschen

Ja, die Änderungen waren so gering, dass nicht mal wir davon Kenntnis bekommen haben ;). Wir merken aber schon sehr stark, dass die Hannoversche sich in der großen, weiten Welt der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr bemüht, dauerhaft eine Rolle zu spielen. Sehr sympathisch daran finden wir, dass man nicht über günstigste Beiträge kommen möchte, sondern lieber auch selber sagt “Lieber verzichten wir jetzt etwas auf Geschäft, um langfristig am Markt bestehen zu bleiben und unsere Leistungspflicht auch in einigen Jahrzehnten als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit entsprechen zu können. Aufmerksame Leser werden es ja verfolgen, dass wir insbesondere für Akademiker die Berufsunfähigkeitsversicherung mittlerweile quasi für unterkalkuliert halten. 

Wir merken selbst, dass es bei der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei identischen Annahmen nach der anonymen Risikovoranfrage, die Hannoversche nicht immer die erste Wahl bei den Interessenten ist. Es fehlt oft das gewisse Extra, manche entscheiden sich trotz unseres Fingerzeigs dann noch für den Preis, aber eigentlich gefällt uns die Hannoversche und als Kunde würde man einen Versicherer wählen, der einfach stabil kalkuliert haben dürfte und eine der besten Finanzkennzahlen am Markt besitzt. 

Wir sind auf jeden Fall gespannt, wo die weitere Reise beim nordischen Versicherer (gehört Hannover schon zum Norden? Für einen Bayer aber ganz bestimmt) hinführt.